Abwasserbestandsplan bei Neubau auf Bestand?

Diskutiere Abwasserbestandsplan bei Neubau auf Bestand? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo. Ich habe mal wieder eine Frage, wo mir Tante Goggle leider nicht weiter helfen konnte. Dies kann daran liegen, das die Information für...

  1. #1 andreas2906, 27.01.2014
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    Hallo.
    Ich habe mal wieder eine Frage, wo mir Tante Goggle leider nicht weiter helfen konnte.
    Dies kann daran liegen, das die Information für mich als Laien nicht zu finden sind, weil ich Begrifflichkeiten nicht weiß...

    Folgende Situation in Kurzform:

    - altes Gebäude auf erschlossenem Grundstück platt gemacht
    - Gebäude war mit Wasser, Abwasser, Strom, Telekom angeschlossen
    - Anschlüsse wurden vorübergehend stillgelegt, um Sie erneut in Betrieb zu nehmen ( 1 Jahr Frist )
    - soweit ohne Probleme, außer Abwasser

    Die Behörde will jetzt von mir einen Abwasserbestandplan.
    Das "Neue" Haus wurde ziemlich genau an die Stelle des "Alten" gesetzt, der bestehende Anschluss wurde wieder verwendet.
    Wir haben auch einen Schacht auf unserem Grund, wodurch zumindest für mich als Laie ersichtlich ist, dass es sich bereits um oranges KG ( 150? ) handelt. Somit sollte der Abwasseranschluss zumindest neueren Datums sein und die Behörde sollte Unterlagen haben.

    Können die uns dazu verdonnern, so einen Plan zu erstellen, wenn der Anschluss an Bestand stattgefunden hat?
    Falls ja, wer macht sowas? Mit welcher Kostennote muss man rechnen?

    Gebaut wurde mit Archi & GU.
    Die Hütte ist eigentlich fertig & wird bereits bewohnt.

    Vielen Dank
     
  2. #2 RMartin, 27.01.2014
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    Es muss ein Plan her, auf dem die tatsächlich eingebauten Abwasserrohre einschl. Schacht (inkl. Höhen, Durchmesser, etc.) ersichtlich sind.

    Üblicherweise nimmt man die Ausführungsplanung und macht wenns beim Einbau keine Änderungen gab, einen "IST"-Stempel drauf.

    Das sollte vom GU kommen, bzw. von demjenigen, mit dem Ihr den Einbau der Abwasserleitungen vertraglich vereinbart habt.
     
  3. #3 Manfred Abt, 27.01.2014
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    ihm gehts ja um einen Bestandsplan für das Gesamtsystem
    • also für die alten Leitungen des abgerissenen Hauses, die weitergenutzt werden
    • und die Rohre der neuen Installation


    So oder so: hier hat eine "umfangreiche Änderung" stattgefunden.
    Insofern gibts den berechtigten Anspruch auf Nachweis der Stand- und Funktionstüchtigkeit sowie Dichtheit des ganzen Abwassersystems. DIN 1986, Teil 30 lässt grüßen!

    Wobei es für mich wirklich mehr als verwunderlich ist, wie jemand bei einem Neubau darauf kommt, die alten Rohre des ehemaligen Hauses ohne weitere Prüfung drinlässt, nur weil sie orange sind. Und selbst dass wurde offenbar erst jetzt festgestellt, als die Behörde nachgefragt hat.
     
  4. Julius

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    Wurden denn überhaupt Rohre IM alten Haus oder UNTER ihm weiterverwendet?
    Oder vielleicht nur der Teil außerhalb des Gebäudes?
     
  5. #5 Manfred Abt, 27.01.2014
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    wobei die als Leitungen der Grundstücksentwässerung dann nach wie vor unter die Regelungen der DIN 1986-30 fallen.
     
  6. #6 andreas2906, 27.01.2014
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    Es wurde der Teil unter dem alten Haus verwendet.
    Ursprünglich waren 2 Schächte auf dem Grundstück.
    Das "Neue" steht mit der Ecke quasi auf dem alten 2 Schacht. Bestand.JPG
    Also quasi die Anschlussleitung in den öffentlichen Raum.

    Wieso sollte man den Bestand ändern?
    War vorher ein Haus mit 2 Wohneinheiten.
    Wenn der Eigentümer wechselt macht man ja auch nicht immer alle Medienanschlüsse neu.

    Es geht quasi um die Leitung zwischen Haus und Revi-Schacht, danach nicht mehr unser Grund.
     
  7. #7 andreas2906, 27.01.2014
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    Edit:
    Der Teil unter dem alten Haus ist nicht ganz richtig. Fehler meinerseits, sorry.
    Es wurde der Teil, ab/hinter dem 2. Schacht verwendet.
    Dies ist quasi der Anschluss ans Haus geworden.
    Die Bestandsleitung lag und liegt in der Erde.
    Von einer qualifizierten Ausführung gehe ich einfach mal aus.
     
  8. #8 Manfred Abt, 27.01.2014
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    ich bin ja ein höflicher Mensch aber manchmal fällts schwer.

    aus deinem Planausschnitt kann man nichts erkennen, wenn du nicht mal mit dem dicken Finger darauf zeigst, welche Stelle du da meinst.

    aber ist auch völlig egal:

    1. also: wesentliche Änderung hat stattgefunden
    2. -> Nachweise erforderlich
    3. das "Ausgehen des Eigentümers von einer qualifizierten Ausführung" reicht nicht als Nachweis
     
  9. Taipan

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    @TE: Geh mal schwer davon aus, dass bei jeder Änderung einer Entwässerungsanlage oder der Menge und Qualität der Zapfstellen eine neue wasserechtliche und abwasserechtliche Genehmigung gebraucht wird. Die hast Du nicht. Jede weitere Diskussion erübrigt sich. Lass diese erstellen, reiche sie ein und alles wird hübsch. Die Beauftragung ist Bauherrenpflicht. Kannst Du es nicht, such Dir jemanden, der's kann.

    Alternativ: unterlass es und Du wirst früher oder später eine Nutzungsversagung deiner Wasserversorgungsalnage und Abwasserentsorgungsanlage erhalten, Pfropfen in die System an der Grundstücksgrenze bekommen und damit dein Haus nicht mehr nutzen können.
     
  10. #10 andreas2906, 27.01.2014
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    Also brauch ich einen neuen Abwasserbestandsplan.
    Wo beauftrage ich das ( bei wem )?
    Ich kann es denke mal mit Sicherheit nicht.

    Hier der dicke Finger...
    Bestand.jpg
     
  11. #11 Tiefbau01, 27.01.2014
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    Hallo andreas2906,

    also, in dem Plan kann ich auch nicht viel erkennen. Es sieht so aus, als wäre ein Schacht (D 173,30) jetzt überbaut worden, und ein anderer befindet sich in der Feuerwehrzufahrt (D 173,16). Letzterer wirkt gem. Plan wie ein öffentlicher Schacht, weil er erstens in einer Fahrbahnfläche (?) liegt, und zweitens von dort aus auch eine abgehende Leitung angedeutet ist (was auch immer das Gelbe rechts daneben darstellen soll). Aber zur "echten" Diagnose müsste man natürlich mal einen größeren Planausschnitt betrachten. Wo Dein zweiter Anschlussschacht sein soll, kann ich nicht erkennen.

    Zum Abwasserbestandplan denke ich mal so:
    Am besten holst Du Dir den Anschlussplan des alten Gebäudes (wenn Du ihn nicht selber hast, zum Amt gehen und kopieren lassen). Dann erstellst Du einen neuen Plan, aus dem in einem Lageplan und einem Gebäudequerschnitt alle alten und neuen Leitungen (und deren Schnittstellen!) sowie (im Querschnitt) die an diese Leitungen angeschlossenen Installationsgegenstände (WC, HWB, etc., bei RW Dachentwässerung) je Etage dargestellt sind.

    Ich weiß jetzt nicht, wie das in Sachsen geregelt ist, aber hier in NRW z.B. MUSS man bei solchen Umbauarbeiten die Dichtigkeit aller privaten Abwasserleitungen nachweisen. Ja nachdem, wie die entsprechende Kommune das geregelt hat, auch bis zum Anschluss an den Hauptkanal (auf Kosten des Anschlussnehmers natürlich).
    Und zu jeden neuen oder geänderten Anschluss an einen Kanal (egal ob SW oder RW) gehört bei uns eine Genehmigung vom Abwasseramt! Das ist auch wichtig für die Abwassergebührenbescheide, wo wir hier doch getrennte Abwassergebühr haben....
     
  12. #12 Tiefbau01, 27.01.2014
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    in einer kleinen Kommune "für alles" zuständig
    Lies Dir doch mal die Satzung http://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_entwaesserung.pdf der Stadt Dresden in aller Ruhe durch (diese Ruhe habe ich momentan nicht), habe auf die Schnelle nur das für Dich gefunden:

    "(4) Grundstücksentwässerungsanlagen sind private Einrichtungen, die der Sammlung,
    Behandlung bzw. Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des auf den Grundstücken anfal-
    lenden Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Es sind dies insbesondere
    die
    - Grundstücksleitungen als Strecke zwischen der Grenze des öffentlichen Verkehrs-
    raumes und der Grundleitung,
    "

    Jetzt weißt Du wenigstens, für welchen Teil Du zuständig bist!
     
  13. #13 Manfred Abt, 28.01.2014
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    man selbst, Architekt, ausführende Firma, Kanal-TV-Firma oder Tiefbauingenieur. Hängt ganz von der Situation ab, ggf. kann der Kanalnetzbetreiber dazu Tipps geben.
    Nicht zu sagen, aber mir fällt auf, dass du Infos nicht gut rüberbringen kannst und in Teilen Unverständis und Erklärungsbedarf hast, verursacht in der Regel Aufwand und damit Kosten.
     
  14. #14 andreas2906, 28.01.2014
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    @ Manfred
    Vielen Dank für die Information - ich gelobe Besserung in der Informationsbereitstellung.
    Werde beim Netzbetreiber nachfragen und danach den GU bitten, den Plan zu erstellen - auch gegen Geld.
     
  15. #15 Manfred Abt, 28.01.2014
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    ob du beim GU wirklich Geld bezahlen musst hängt von der Art und Ausführlichkeit eures Vertrages ab.

    Dazu müsste aber eigentlich dein Architekt/Planer eine Angabe machen können. Hätte man alles vorher klären können/müssen.

    Eins ist klar: im Planer-/Architektenvertrag wäre das eine besondere Leistung, die separat zu vergüten ist.
     
  16. #16 RMartin, 28.01.2014
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    Mal interessant zu wissen:

    Muss der Ausführende nicht eine IST-Zeichnung bzw. sonstwie die Info abliefern über das, was er gebaut hat? Denn wenn er von der Ausführungsplanung abgewichen ist, dann ist er schon in der Pflicht dies mitzuteilen?!
    (Also bei diesem Bauvorhaben nicht ein IST des vorher bestehenden - nur ein jetziges IST des von ihm neu gebauten.)
     
  17. #17 Manfred Abt, 28.01.2014
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    soweit nicht vetraglich geregelt: nein

    einzige Verpflichtung die sich aus einer Abweichung von den Ausführungsplänen ergibt (sofern VOB/C vereinbart) ist, die Leistung aufzumessen und nicht nach Plan abzurechnen.

    Die dann erstellten Unterlagen können sich dann natürlich auch auf das Ziel der Abrechnung beschränken und sind für einen Bestandsplan in der Regel nicht geeignet.
     
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Abwasserbestandsplan bei Neubau auf Bestand?

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