Gr=gf

Diskutiere Gr=gf im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, kurze frage zu einem B-Plan, welcher im Jahre 1983 verabschiedet wurde. Es steht drinne: (1) Die festgesetzte Grundfläche...

  1. #1 deadeye, 25.02.2014
    deadeye

    deadeye

    Dabei seit:
    17.01.2012
    Beiträge:
    34
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fluggerätmechaniker
    Ort:
    Neu Wulmstorf
    Hallo,

    kurze frage zu einem B-Plan, welcher im Jahre 1983 verabschiedet wurde.
    Es steht drinne:


    (1) Die festgesetzte Grundfläche (Geschossfläche) gilt als Höchstgrenze je festgesetzter Mindestgrundstücksgröße

    Festsetzung für alle Wohnbauflächen des Plangebietes

    2 WE
    GR=GF=max. 150m²
    I Vollgeschoss

    Maß der baulichen Nutzung (§9 ABS 1 Nr 1 BBAUG, § 16 BAUNVO)

    GF Geschossfläche als Höchstgrenze
    GR Grundfläche als Höchstgrenze} Je Grundstück

    Sorry für die Klammer... die soll natürlich GF und GR einbeziehen... keine Ahnung wie ich das hier umsetzten soll :)


    Jetzt meine Frage:

    Darf ich im Erdgeschoss z.B. 100 m² Wohnfläche und oben 80 m² bauen?

    Oder darf nur ein Bungalow mit 150m² gebaut werden?

    Danke für euer Wissen! :)
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Du darfst ein Vollgeschoß (baurechtlich) und ein Dach-/Obergeschoß bauen, dass eben nach den Regeln Deiner LBO KEIN Vollgeschoß ist.

    GR= GF ist so eh schon mal Schwachsinn, weil es baurechtlich nur GRZ und GFZ gibt.
    Sollten diese gemeint sein (oder Du es falsch wiedergegeben haben), dann bleibt es Schwachsinn, weil in die GFZ nur die Flächen des Hauses (vereinfacht) eingerechnet werden, in die GRZ aber auch Einstellkplätze, Terrassen, Wege etc.

    Du musst also erstmal klären, was denn da wirklich zulässig ist. Oder besser: Laß das Deinen Planer klären!
     
  3. #3 Thomas Traut, 25.02.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Das stimmt so nicht. Ich kenne mehrere B-Pläne, wo auf eine absolute Flächenbegrenzung abgestellt wird, z.B. "Im Geltungsbereich ... beträgt die maximal zulässige Grundfläche baulicher Anlagen je Baugrundstück ... m²." Damit ist GR Hauptanlagen unabhängig von der Grundstücksgröße gemeint. Für Nebenanlagen kommen noch die 50 % zulässige Überschreitung dazu.

    Die 1983 gültige BauNVO ist mir jetzt nicht geläufig, vielleicht gibt die in Verbindung mit der damals geltenden baurechtlichen Vollgeschossregelung Sinn.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Äh - kann das "DDR-Begrifflichkeit" sein???? 1983 war da ja noch das DDR-Baurecht die Grundlage für den B-Plan.
    Dann müsste man prüfen, wie diese DDR-Regelungen ins BRD-Baurecht einzuordnen sind.
     
  5. #5 Thomas Traut, 25.02.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    B-Pläne in der DDR? :bounce:

    Das Zitat ist aus einem B-Plan von 2002.

    Ergänzung: Neu Wulmstorf liegt in Niedersachsen, also eher Dein Einzugsgebiet.
     
  6. #6 deadeye, 25.02.2014
    deadeye

    deadeye

    Dabei seit:
    17.01.2012
    Beiträge:
    34
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fluggerätmechaniker
    Ort:
    Neu Wulmstorf
  7. #7 mastehr, 25.02.2014
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Über die Wohnfläche sagt der Bebauungsplan nichts aus. So wie ich das als Laie sehe, darfst Du maximal 150 m² mit Deinem Hauptgebäude überbauen. Das ist verhältnismäßig wenig. Das Baugebiet soll wohl den Charakter eines Waldstücks behalten.
     
  8. nolu13

    nolu13

    Dabei seit:
    29.01.2013
    Beiträge:
    1.448
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    RLP
    Wie ist die GRZ in der LBO NDS 1983 definiert?
    Ein Besuch oder Anruf bei der Bauabteilung hilft da schon weiter.
    Wenn nur das Gebäude unter die GRZ fällt =150m².
    Wenn Wege ,Freisitz,sprich was "überbaut " wird ,dazu zählt,wird das Haus eben kleiner oder die Wege usw. kürzer.
    Bei uns in RLP beinhaltet die GRZ bei B-Plänen die vor 1979 festgesetzt wurden , nur das reine Gebäude.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @TT
    Auf DDR kam ich wg. der hier nie verwendeten Begrifflichtkeit. (Und die Ortsangaben - naja)

    @TE
    Es gilt die Baunutzungsverordnung von 1977
    http://www.tom-luettringhaus.de/files/baunvo_77.pdf

    Und nach der ist für meine Begriffe der B-Plan rechtswidrig. GRZ und GFZ sind danach wie folgt zu definieren
    Für die Berechnung der 150 m² noch wichtig (wenn man GF=GFZ ansetzt)
     
  10. #10 deadeye, 26.02.2014
    deadeye

    deadeye

    Dabei seit:
    17.01.2012
    Beiträge:
    34
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fluggerätmechaniker
    Ort:
    Neu Wulmstorf
    Hat also das EG einen direkten einfluss auf das DG?
    Wenn also im EG 100m² Aufenthalträume sind, dürfen im DG max. 50m² Aufenthaltsräume entstehen?

    Rein mathematisch verstehe ich es eigentlich so:

    GF=GR=150 > 150=150=150

    Also darf die Geschossfläche auch 150m² betragen, auch wenn man natürlich keine 150m² bauen kann, da ja nur I Vollgeschoss zulässig ist.
     
  11. #11 deadeye, 26.02.2014
    deadeye

    deadeye

    Dabei seit:
    17.01.2012
    Beiträge:
    34
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fluggerätmechaniker
    Ort:
    Neu Wulmstorf
    Was ich jetzt nicht verstehe:

    Die Angaben von Grundfläche, Geschossigkeit usw. dient doch dem optischen Erscheinungsbild und man will damit bestimmte charakteristische Merkmale in einem Baugebiet erhalten.

    In diesem B-Plan ist die Firsthöhe mit 10 m angesetzt. Ich könnte also theoretisch einen Bungalow mit 150 m² und Satteldach ohne eine Zwischendecke bauen. Das wäre scheinbar erlaubt.
    Sobald ich aber eine Zwischendecke einbaue und das DG nutzbar machen will, hat der B-Plan etwas dagegen?
     
  12. #12 Thomas Traut, 26.02.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    @RD: Deiner Auffassung steht § 16 entgegen:

    Wenn keine GRZ/GFZ angegeben sind, sind m.E. die entsprechenden Passagen in der BauNVO gegenstandslos. Wenn Deine Auffassung richtig wäre, wüsste ich mehrere Gemeinden, die ein massives Problem mit ungültigen B-Plänen hätten.
     
  13. #13 Thomas Traut, 26.02.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    @TE: Wichtig ist hier die Vollgeschossregelung nach der 1983 gültigen Bauordnung. Wenn Du die maximale Wohnfläche erreichen willst, muss das DG so optimiert werden, dass soviel Wohnfläche wie möglich nicht auf die GF angerechnet werden muss. Das könnte z.B. bedeuten, dass ein 1 1/2-Geschosser mit 100 m² Grundfläche funktioniert.

    Ob ein Bungalow mit 10 m Firsthöhe zulässig wäre, geht auch aus der betreffenden Bauordnung hervor.

    Vergiss, das selber austüfteln zu wollen. Such Dir jemanden, der sich damit auskennt.
     
  14. #14 deadeye, 26.02.2014
    deadeye

    deadeye

    Dabei seit:
    17.01.2012
    Beiträge:
    34
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fluggerätmechaniker
    Ort:
    Neu Wulmstorf
    Hatte gehofft das sich hier jemand damit auskennt oder so etwas ähnliches schon mal hatte...
    Jemand der täglich mit B-Plänen und Bauordnungen zu tun hat, muss das doch schnell beantworten können :)
     
  15. #15 MoRüBe, 26.02.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    es ist aber GRZ/GFZ angegeben. :D

    das ist ja die crux bei diesen alten B-Plänen: die sind halt alt. Da darf man eigentlich nur nen Siedlungshaus Bj. 1956 bauen...
     
  16. #16 deadeye, 26.02.2014
    deadeye

    deadeye

    Dabei seit:
    17.01.2012
    Beiträge:
    34
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fluggerätmechaniker
    Ort:
    Neu Wulmstorf
    Ist ja eben nicht... ;-) es ist GR und GF angegeben, oder ist das jetzt das selbe?
    Wenn die nur die GR angegeben hätten, dann ergibt sich die GF aus der Eingeschossigkeit von selber... aber da GR=GF :mauer
     
  17. #17 Thomas Traut, 26.02.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    @TE: Die GR/GF ist je Mindestgrundstücksgröße angegeben, ansonsten mögliche Ausnahmen bis 150 m². Besorg Dir die Begründung zum B-Plan, da wird Näheres drinstehen.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nein - mal eben ganz sicher nicht!

    Dazu muss mensch ganz tief in Materie eintauchen, die eigentlich keine tägliche Praxis ist.
    Wie gesagt, es gilt:
    Die BauNVo von 1977
    Die Landesbauordnung von 1983 (immerhin schon Landsbauordnung)
    der B-Plan von 1983
    die Begründung des B-Plans von 197?bis 198?

    Thomas Trauts Einwurf ist nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig, weil ja a) eben etwas festgesetzt ist und b) gegen
    in Vernbindung mit [QUOTE§19(2)](2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.[/QUOTE] verstößt (n.m.M.)
    Denn GF=GR geht nicht, weil für die GR auch Wege usw. mitzurechnen sind, nicht aber für die GF.

    Nach meiner Meinung wäre nur zulässig GF 150m², GR 150 m².

    Sieht man es so, ist zulässig:
    Grundfläche EG Haus+Wege+Carport/Garage = 150 m² oder 100 m² (als Beispiel) +50 m² im OG

    In besten Fall hat das Eg dann aber 60 m²

    Alles sauschwierig
     
  19. #19 Thomas Traut, 26.02.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Ralf, Nebenanlagen sind lt. BauNVO 1977 nicht anzurechnen, siehe § 19 (4). Es wäre also denkbar, dass GR = GF = 150 m². Etwas tricky wird es evtl. bei der Einbeziehung des Dachgeschosses. Dazu müsste man sich aber mit der betreffenden Bauordnung auseinandersetzen.

    Bei einem so alten B-Plan wäre es auch denkbar, dass er durch diverse genehmigte Abweichungen und/oder Befreiungen aufgeweicht ist wie ein Keks in der Tasse.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Thomas:
    Wege, Carport/Garage/Einstellplatz, Terrasse usw sind keine Nebenanlagen im Sinne des § 14 und daher sehr wohl bei der Ermittlung der Grundfläche(nzahl) mit einzurechenen. Steht im Prinzip auch in 19 über den Umweg "bauliche Anlagen" die wesentlich mehr umfassen als der Begriff Gebäude!
     
Thema: Gr=gf
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. GR GF

    ,
  2. gr grundfläche

    ,
  3. GF und GR

    ,
  4. b-plan gf ,
  5. grundfläche als höchstgrenze für hauptgebäude,
  6. Dipl.Bauing. GF,
  7. gf gr
Die Seite wird geladen...

Gr=gf - Ähnliche Themen

  1. Aubi verdeckte Schere LV 203 GR 3

    Aubi verdeckte Schere LV 203 GR 3: Hallo suche eine Aubi verdeckte Schere GR 3 LV 6R2LS länge ca 56cm Rechts. Suche schon seit 45Min im Netz nichts zu finden. Wer kann mir helfen??...
  2. GK oder GF direkt auf Deckenputz?

    GK oder GF direkt auf Deckenputz?: Sicher eine blöde Frage, aber was spricht dagegen den Deckenputz in einem Altbau zu "sanieren" indem man zum Beispiel eine 10 mm Lage...
  3. Siegenia Trial Gr 2 Ersatzteil FFH ca 840mm

    Siegenia Trial Gr 2 Ersatzteil FFH ca 840mm: Hallo zusammen! Ich hoffe ich bin hier richtig.. ich suche momentan ein Ersatzteil für meine Fenster, was mittlerweile schwieriger ist als...
  4. Feuchtraum: GF- oder iGK-Platten über Gipsputz?

    Feuchtraum: GF- oder iGK-Platten über Gipsputz?: Hallo zusammen, wir haben einen Raum, welcher dreiseitig mit Backsteinen und einseitig mit Bims-Hohlblock gemauert wurde. Dieser Raum wird zu...
  5. Beitrag gemeldet von Andreas Gr

    Beitrag gemeldet von Andreas Gr: Andreas Gr hat einen Beitrag gemeldet. Grund: ---------- vermutlich Eigenwerbung ---------- Beitrag: Dachsanierung - Dachfenster mit sanieren?...