Blower Door Test und Behebung von Leckagen

Diskutiere Blower Door Test und Behebung von Leckagen im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich habe versucht mir die meine Fragen aus anderen Threads zu beantworten, aber so ganz glücklich bin ich damit nicht geworden. Das...

  1. #1 pfandfrei, 23.04.2014
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    Hallo,
    ich habe versucht mir die meine Fragen aus anderen Threads zu beantworten, aber so ganz glücklich bin ich damit nicht geworden.

    Das Haus: Bungalow in Massivbauweise, Poroton, 143qm, kein Keller, Erdwärmepumpe und KWL

    Zu meinem Problem: Der Blower Door Test unseres Hauses ist beim erstem Versuch mit einem Wert von 1.63 deutlich gescheitert ohne dass Leckagen gesucht wurden. Die Gipskartonplatten an der Decke sind noch nicht angebracht, Estrich und Putz vorhanden.
    Da es vom GÜ keine Bestrebungen gab, Maßnahmen zu ergreifen, haben wir einen eigenen BDT mit Leckagensuche in Auftrag gegeben. Hierbei wurden einige große und viele kleine Stellen bereits gefunden und abgedichtet, so dass wir letztendlich auf einen Wert von 1,30 kommen.

    Übrigen blieben noch 24 Stellen, die der GÜ beheben sollte. Bei den meisten Stellen handelt es sich hier um Kabelschlitze in den Außenwänden, die durch den Putz nicht luftdicht verschlossen wurden, so dass es oben an der Stelle wo die Leitungen aus der Wand kommen zieht. Außerdem kommen noch ein paar Stellen im Bodenbereich von Türen dazu. Der GÜ will jetzt einen eigenen (externen) BDT veranlassen. Meine Befürchtung ist, da wir den Grenzwert von <1,5 ja erreicht haben, dass viele der bereits lokalisierten Leckagen nicht geschlossen werden.

    Welche (nach Möglichkeit belastbare) Argumentation kann ich hier eurer Meinung nach anbringen, um sicher zu gehen, dass alle Stellen geschlossen werden? Schließlich kann es nicht mehr so aufwändig sein, da die Suche ja bereits erfolgt ist.
     
  2. #2 GWeberJ, 23.04.2014
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    Was ist denn vertraglich vereinbart? Wenn kein n50-Wert festgeschrieben ist, fällt schonmal das schlagende Argument weg.

    Dann könntest du bei bereits lokalisierten Lackagen aber immernoch argumentieren, dass diese jeweils auf eine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückzuführen sind. Sprich: Wäre diese Kabeldurchführung gemäß den a. a. R. d. T. ausgeführt, gäbe es hier keine Leckage. Ob du damit in allen 24 Fällen durchkommst - who knows.

    Aber wozu willst du unbedingt so ein dichtes Gebeäude? Selbst wenn das zum Tag X einen n50-Wert < 1,0 schafft, wie sieht es 5, 10 oder 30 Jahre später aus? Über solche Zeiträume musst du ja rechnen, damit du den Unterschied bei den Heizkosten wirklich spürst.
     
  3. Taipan

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    Quatsch.

    Es ist völlig egal, was vereinbart wurde. Eine luftdichte Gebäudehülle ist unabdingbar.

    Es gibt die DIN 4108-7. Diese ist über die DIN 4108-2 und 4108-3 bauafsichtlich eingeführt. Diese DIN fordert eine luftdichte Gebäudehülle. Jede Durchdringung der Gebäudehülle ist so abzudichten, dass diese Abdichtung dauerhaft hergestellt wird. Wird nun bei einer Leckagensuche eine Undichtigkeit erfasst, ist diese abzustellen. Dabei ist der n50-Wert völlig irrelevant. Ein bestandener Luftdichtigkeitstest per BDT ist jedoch kein Nachweis für eine dauerhaft dicht erstellte Gebäudehülle.
     
  4. #4 pfandfrei, 23.04.2014
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    Es ist ein Standard nach EnEV 2009 vereinbart. Damit ist ja eine dichte Gebäudehülle bindend. Auch wenn die Dichtigkeit mit den Jahren sicher nachlässt, kann ich doch wohl zu Beginn unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine ordentliche Verarbeitung erwarten.
     
  5. Neutal

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    Es wurde bereits geschrieben, das eine dichte Gebäudehülle verpflichtend ist.
     
  6. #6 GWeberJ, 23.04.2014
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    Was ist "luftdicht"? So richtig luftdicht wäre ein n50-Wert sehr nahe null. Das wird also wohl nicht gemeint sein.

    Wenn der n50-Wert für die Frage der Luftdichtigkeit irrelevant sein sollte in dem Sinne, dass jedes gefundene Leck auf jeden Fall abgedichtet werden muss, dann könnte man mit genug bösem Willen jedem Auftragnehmer in die Pleite treiben. Ich arbeite z. B. hin und wieder mit Ultrahochvakuumapparaturen, wo man Leckagen mittels des Eintrags von Spurengasen aufspürt. Ich bin mir sicher, dass man damit selbst bei einem n50-Wert von 0,0001 noch Leckstellen in der Gebäudehülle nachweisen könnte.
     
  7. Neutal

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    Ein n50 von 1,3 ist noch sehr weit von den genannten Nachkommastellen entfernt. 1,3 bedeutet eigentlich soviel, das die Bauunternehmung irgendwo mal was beachtet hat, rühmlich sieht anders aus.
     
  8. #8 pfandfrei, 23.04.2014
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    es geht mir nicht um einen theoretischen Wert von n50=0,0. Ich sehe schon, dass das nur ein theoretischer Wert ist und dass das Verhältnis von Aufwand und Nutzen gewährt bleiben sollte. Allerdings denke ich, dass ein Wert <1,0 schon erreichbar sein sollte.
    Andersherum gefragt: Wie aufwändig schätzt ihr die Schließung von Leitungsschlitzen, die durch den Innenputz nicht richtig abgedichtet sind ein?
     
  9. Taipan

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    FALSCH! lies nochmal meinen Beitrag.


    Der Aufwand ist irrelevant. Es hat erledigt zu sein.
     
  10. #10 pfandfrei, 23.04.2014
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    Mag ja sein. Mir geht es in erster Linie aber um Argumentationshilfen, da ich mich nicht unnötig lang herumstreiten möchte. Ich will ja auch, dass es gemacht wird.
     
  11. Taipan

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    Die Argumentationhilfe ist die enev §6 Abs. 1 Satz 1 und die DIN 4108-7. Pasta. Ende der Diskussion.
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 23.04.2014
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    Ich bin ja kein Techniker, aber ich hatte das Problem mit den Leckagen bislang so verstanden, dass nur Leckagen einer gewissen Größenordnung zu beseitigen sind und nicht jede noch so geringe Undichtigkeit.

    Manche SV maßen die Luftgeschwindigkeit an Leckagestellen mit dem Thermoanenometer und erklärten Luftgeschwindigkeiten ab 2 m/s für relevant, für andere wieder kam es auf die Luftmenge an. Wahrscheinlich kommt es auch noch darauf an, wo sich die Leckage befindet und wie leicht sie abzudichten ist.

    Es könnte sein, dass es dafür wohl keine genormten Kriterien gibt. Liebe Technik-Experten: stimmt meine Vermutung?

    Ich glaube nicht, dass Taipan meint, dass einschränkungslos jede noch so kleine Undichtigkeit zu beseitigen ist aber seine Grundaussage, dass auch einzelne Leckagen beseitigt werden müssen und zwar auch dann, wenn die erforderliche max.-Luftwechselrate insgesamt schon unterschritten ist, deckt sich mit dem, was ich in Rahmen mehrerer gerichtlicher SV-Begutachtungen zu diesem Thema mitbekommen habe
     
  13. #13 Thomas Traut, 23.04.2014
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    So, wie Taipan hier rüberkommt, müsste man ein Vakuum ins Haus saugen können.

    Ich kenne jetzt die Rechtssprechung zu einzelnen Undichtigkeiten nicht. Ich hatte allerdings auch noch keine Messung mit n50 bei 1,5, sondern durchweg besser. Als Beurteilungskriterium würde ich heranziehen, ob die Leckage schadensträchtig ist. Zieht es z.B. durch die Dachdämmung, ist Kondensat in der Dämmebene zu erwarten - nachbessern. Zieht es aus dem Schlitz für den Gurtwickler, macht das gar nichts.
     
  14. Taipan

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    zitat enev: "Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft lunftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist."

    bauaufsichtlich eingeführt:
    DIN 4108-3: "Bei luftdichten Konstruktionen findet bei den praktisch auftretenden Luftdruckdifferenzen kein Luftdurchgang im Sinne eines Luftaustausches mit der Außenluft statt" & "Wände und Dächer müssen luftdicht sein, ... Auf die luftdichtheit von Anschlüssen und Durchdringungen (...) sowie bei der Installation (...) ist besonders zu achten." & "[Gefasel über Betonteile] ... Bei anderen Konstruktionen muss gegebenfalls, bei Holzbauteilen generell, eine Luftdichtheitsschicht nach DIN V 4108-7 angebracht werden"

    DIN 4108-2: "Eine dauerhafte Abdichtung von Undichtigkeiten erfolgt nach DIN V 4108-7." & "Bei Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäude, ..., ist dafür Sorge zu tragen, dass diese Fugen nach dem Stand der Technik dauerhaft und luftundurchlässig abgedichtet sind."


    DIN 4108-7: "Selbst bei Einhaltung der oben genannten Werte [hier die n50-Werte gemeint] sind lokale Fehlstellen in der Luftdichtigkeitsschicht möglich, die zu Feuchteschäden durch Konvektion führen können. Die Einhaltung der Grenzwerte ist somit kein Nachweis für eine sachgemäße Planung und Ausführung eines einzelenen Konstruktionsdetails, beispielsweise eines Anschlusses oder einer Durchdringung." & "Um eine ausreichende Luftdichtigkeit zu erzielen, sind Maßnahmen und begleitende Überprüfungen der Einzelgewerke in der Ausführungspahse zweckmäßig (Eigen- oder Fremdüberwachung)"


    All dies lässt keinen Spielraum für lokale Leckagen ...


    @Thomas: Zugerscheinungen an gewollten undichtigkeiten (Gurtwickler, Fugen an Fenstern und Türen) ist gewollte, geplant, unschädlich und wird in der Normung auch expizit ausgenommen ...
     
  15. #15 Alfons Fischer, 24.04.2014
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    ich melde ich mal zu Wort:
    meine Erfahrung ist, dass sich "draußen" viele Leute tummeln, die meinen, mitreden zu müssen, ohne sich wirklich auszukennen. Und da schließe ich bewusst "Sachverständige" nicht aus. ich selbst bin da in meinen Beurteilungen sehr vorsichtig...

    die Grenze von 2 m/s habe ich auch schon gehört. Dies ist aus meiner Sicht aber vollkommener Nonsens. Aus meiner Sicht kann man keine fixe Grenze aufstellen, ab wann eine Leckage problematisch ist.
    denn:
    1. ist die Leckageluftgeschwindigkeit wesentlich abhängig von dem Leckagequerschnitt. Während bei einem Loch von z.B. Faustgröße schon eine Leckageluftgeschwindigkeit von 0,5m/s (oder weniger) hochproblematisch ist (weil einfach extrem viel Luft und damit Feuchte transportiert wird) wird bei einem Löchlein von Nadelstichgröße selbst bei einer Luftgeschwindigkeit von 5m/s keine nennenswerte Luft- und Feuchtemenge transportiert.
    2. ist die Frage, ob eine Leckage kritisch ist, nur unter Berücksichtigung der Konstruktion bewertet werden. Wie Thomas Traut schon in #13 aus meiner Sicht vollkommen richtig anmerkte.

    Die Frage, ob eine Leckage leicht abzudichten ist, ist kein Beurteilungskriterium. Und darf es auch nicht sein.
    Richtig ist: es gibt keine genormten Kriterien zur Beurteilung.

    Eine Beurteilung einer Leckage kann also nur mit viel Sachverstand und unter Berücksichtigung der Feuchtetoleranz der Konstruktion im jeweiligen Einzelfall vorgenommen werden. Während bei einer Konstruktion mit geringer Feuchtetoleranz schon kleine Leckagen/Fehlstellen sehr problematisch sein können, können u.U. die gleichen Leckagen bei einer sehr "gutmütigen" Konstruktion absolut unproblematisch sein. Um die "Gutmütigkeit" einer Konstruktion bewerten zu können, mache ich deshalb auch gerne mal eine ergänzende Dampfdiffusionsberechnung bzw. schaue mir die Diffusionswiderstände nach innen und nach außen an. Auch berücksichtige ich die Art der Materialien und deren Feuchteanfälligkeit: Kondensat auf Holz oder gar Holzwerkstoff ist einfach wesentlich kritischer als auf einem Ziegel. Abhängig von der Lage natürlich.
     
  16. #16 Alfons Fischer, 24.04.2014
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    sehr interessant finde ich auch die Anforderung aus der EnEV "dauerhaft lunftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist".

    das heißt doch: so luftundurchlässig, wie es der jeweilige Konstruktionstyp und die zur Verfügung stehenden Materialien unter Berücksichtigung handwerklicher Möglichkeiten ermöglichen.
    Wenn also keine Materialien oder Verfahren zur Verfügung stehen (und anerkannte Regel der Technik sind), dann ist eine weitergehende Luftdichtheit nicht gefordert...

    Ich hatte auch schon Konstruktionen, die ich als nicht abdichtbar bewertet habe. Weil aus meiner Sicht ein durchschnittlich ausgebildeter, durchschnittlich motivierter Handwerker dies ohne dauernde sachverständige Aufsicht nicht hätte abdichten können.
    da hab ich dann lieber ganz davon Abstand genommen und eine andere Konstruktionsart vorgeschlagen, nicht ohne den Bauherrn darüber aufzuklären.
     
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