2/3-Regelung Lichte Höhe im Dachgeschoss

Diskutiere 2/3-Regelung Lichte Höhe im Dachgeschoss im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, die Planung für den Ausbau des DG ist beauftragt und ich habe dazu eine Frage bzw. benötige eine Erklärung. Die o.g. Regelung besagt...

  1. meidon

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    Hallo,

    die Planung für den Ausbau des DG ist beauftragt und ich habe dazu eine Frage bzw. benötige eine Erklärung.

    Die o.g. Regelung besagt dass die Wohnfläche im DG mit einer lichten Höhe von min. 2,20m max. 2/3 der Grundfläche des UG betragen darf.
    Des Weiteren wird das Bad nicht mitgerechnet wenn es eine lichte Höhe von 2,19m aufweist. Darauf hingewiesen hat mich der Herr vom Bauamt.

    Also kann ich davon ausgehen dass Dachschrägen nicht mitgerechnet werden?
    Habe ich die 2/3-Regelung korrekt verstanden?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Es wird unabhängig von der Nutzung alles, was niedriger als 2,20 m ist, nicht angerechnet.
    Aber sei gewiss, dass die Herrschaften vom Bauamt auch nicht auf der Baumschule Studiert haben - ich kenne einige Fälle, wo dann Auflagen kamen, damit die Decke nicht - oups - doch bei 2,30 eingebaut wurde!

    Nein - kannst Du nicht und hast Du nicht.

    Alles, was 2,20 m und höher an lichter ist, wird in die 2/3 eingerechnet. Egal, ob schief, schräg, gerade.

    Aber wenn denn die Planung beauftragt ist, dann weiß Euer Planer das alles doch. :D
     
  3. meidon

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    Sicherlich wird der Planer schon wissen was er macht, darum hat er ja den Auftrag. :D
    Daanke :28:
     
  4. meidon

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    Noch eine kurze Frage zur 2/3-Regelung. Ich kann in der NBauO keine Info bzgl. Gaube bzw. Zwerchaube-haus finden.

    Wird in NS bei der Errichtung von Gauben nicht zwischen dem Aufbau auf der Außenwand oder dem Dach unterschieden?
    Habe im Netz lediglich die Unterschiedung für NRW gelesen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    OB Gaube oder Zwerghaus/Friesengiebel/Erker/Gaube/Risalit ist für die Berechnung des Vollgeschosses absolut egal! Alles, was zählt, ist die lichte Raumhöhe!
     
Thema: 2/3-Regelung Lichte Höhe im Dachgeschoss
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