Dichtheitsprüfung LWP - keine Aufklärung, wie würdet ihr vorgehen?

Diskutiere Dichtheitsprüfung LWP - keine Aufklärung, wie würdet ihr vorgehen? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir haben seit 2012 eine LWP mit einer Kältemittelfüllmenge von > 6 kg. In der Beratung zur Heizungsanschaffung war das Thema...

  1. #1 wusislaw, 03.06.2014
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    Hallo zusammen,

    wir haben seit 2012 eine LWP mit einer Kältemittelfüllmenge von > 6 kg. In der Beratung zur Heizungsanschaffung war das Thema Dichtheitsprüfung kein Thema, da das Gerät ohne Wartung und ohne weiteren laufenden Kosten (außer Strom natürlich ...) zu betreiben sei (O-Ton unser HB). In diversen Internetforen bin ich auf das Thema Dichtheitsprüfung gestoßen und habe anschließend meinen HB und meine Baufirma (schlüsselfertig) damit konfrontiert.

    Die Baufirma wusste von der Thematik gar nichts. Der Heizungsbauer findet, dass eine Dichtheitsprüfung nicht notwendig ist und nicht gemacht werden muss.
    Auf meinen Vorschlag hin, dass die jährlichen Kosten (ca. 170 €) zumindest geteilt werden sollten entgegnete er mir nur, dass eine Prüfung überhaupt nicht notwendig ist ... überhaupt "zeigt das Gerät einen Austritt der Kühlflüssigkeit eh an" ... es zeigt sich, der Mann ist beratungsresistent.

    Wie würdet ihr hier vorgehen?
    a) Den Heizungsbauer dazu auffordern, den entstandenen Schaden zu ersetzen bzw. sich daran zu beteiligen?
    b) Reicht Eurer Meinung nach ein Schreiben des HB´s aus, dass eine Überprüfung für das Gerät nicht notwendig ist und ggf. entstehende Schäden übernommen werden? Somit wäre der HB im Fall einer Strafe doch zumindest in der Haftung?!?!
    c) Habt ihr noch eine andere Idee?

    Bin etwas ratlos ... mit den 170 € an jährlichen Kosten ist die Anlage ggü. anderen Varianten überhaupt nicht mehr wirtschaftlich ... Hätte ich das von vornherein gewusst, dann hätte ich eine andere Anlage gewählt. Am meisten ärgert mich, dass der HB immer noch auf seinem Standpunkt ist aber nichts für die Behebung des Schadens tut.

    Hoffe, ihr habt vielleicht eine Idee die mir hier weiterhelfen kann. Vielleicht habt ihr auch einen ähnlichen Fall?

    Viele Grüße
    wusislaw
     
  2. KyleFL

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    Wenn die WP ein hermetisch geschlossenes System ist, dann ist eine Dichtheitsprüfung nicht nötig.
    Ansonsten ist ein Preis für eine einfach Dichtheitsprüfung von ~35€ eher realistisch.
    Die 170€ sind völlig überzogen! Die Prüfung ist in ~5min erledigt!


    Cu KyleFL
     
  3. Taipan

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    Du sprichst von Schaden, Strafe, aus dem Netz bezogene Infos, einem unfähigen GÜ/BT, einem angeblich beratungsresistenten Heizungsbauer und einem Bauherren, der glaubt, dass technische Geräte Wartungsfrei sind ... was sollen WIR davon halten? Die Frage sollte doch eher lauten: Was sagt der von Dir zum Thema bezahlte Sachverstand dazu?
     
  4. #4 wusislaw, 03.06.2014
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    Sorry ... mit Schaden meine ich natürlich eine eventuelle Strafe die auf einem zukommen kann, ohne Überprüfung (somit entstandener finanzieller "Schaden").

    Naja, dass mal wieder etwas gemacht werden muss, evtl. eine Reinigung, ist auch mir klar. Von einer Dichtheitsprüfung i.H.v. 170 €, jährlich, kann man als Laie nicht unbedingt wissen, oder? Wenn nicht einmal die "Fach"firma davon weiß ...

    Wir haben alles über unsere Baufirma abgewickelt und sind sehr gut damit gefahren. Außer dieses Thema, das ist jetzt erst hochgekommen, da ich bis jetzt nichts davon wusste.

    Zum hermetisch abgeriegelten System: Es handelt sich um eine Außenaufstellung der LWP (Splitgerät).
     
  5. flo79

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    Ein Gerät in Außenaufstellung oder ein Splitgerät? (das ist Unterschied) Also durch Kühlmittelleitung verbundenes Innen- und Außengerät. Wer verlangt die 170 Euro wenn der Heizungsbauer davon nicht weiß? Wenns ein normaler Heizungsbauer ist ohne Kälteschein hätte er die Splitanlage ja gar nicht montieren dürfen. Also alles biserl komisch.
     
  6. #6 wusislaw, 03.06.2014
    wusislaw

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    Sorry ... nun eine Klarstellung ;-)

    Wir haben ein Splitgerät (Kühlleitungen gehen von innen nach außen und umgekehrt).

    Der Heizungsbauer hat soweit alles fertig gemacht und dessen Großhändler (hat Kälteschein) hat die Anlage anschließend in Betrieb genommen.
    Dieser Großhändler würde, nach meiner jetzigen Nachfrage, die Dichtheitsprüfung machen und 170 € verlangen.

    Sorry für die verursachte Verwirrung ...

    vg wusislaw
     
  7. flo79

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    Ok, dann ist das korrekt und ich finde auch das man es dir mitteilen hätte müssen. Warum dafür 170 Euro sein müssen...
    Wie das rechtlich ausschaut können dir vielleicht die Experten hier beantworten.
     
  8. #8 Gast56083, 03.06.2014
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    Gast56083 Gast

    Wer bitte außer dem Kaminkehrer kommt für 35€ ins Haus und macht da irgendwas egal wie lang das dauert und schreibt noch dazu ne Dokumentation? Wenige, aber mit Sicherheit nicht der "Spezialist" für die Dichtheitsprüfung...
     
  9. #9 Kai1306, 04.06.2014
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    in 5 min hab ich das auch noch nicht geschafft, das brauch mann schon, um die Verkleidungen vernünftig abzunehmen. Und nur Lecksuchgerät ranhalten ist es auch nicht. 170,00€ brutto finde ich zwar im oberen Bereich, aber noch realistisch. Ab kommenden Jahr gilt dann eh nicht mehr die reine Kältemittelfüllmenge als Kriterium für die Dichtheitsprüfung, sondern das CO2-Äquivalent + Menge.

    Kai
     
  10. KyleFL

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    Hier ein Link zu der Webseite, wo ich das mit den 5min und 35€ her habe:

    http://www.enbausa.de/heizung-warmw...aermepumpen-sind-nicht-wartungsfrei-1487.html
    Zitat:
    "Die Dichtheitsprüfung ist in fünf Minuten erledigt und kostet bei uns 35 Euro", berichtet Ralf Neusius, Geschäftsführer des Wärmepumpen-Anbieters XXXX"


    @Kai1306:
    Was genau willst du bei der Dichtheitsprüfung denn mehr noch viel machen? Druckkontrolle, Leckagesuche und fertig.
    Der größte Posten dürfte wahrscheinlich die Anfahrt sein.

    Cu KyleFL
     
  11. #11 Gast56083, 04.06.2014
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    Gast56083 Gast

    plus 65€ Anfahrt, 45€ Pauschale für irgendwas ;)

    Ne im Ernst...das möchte ich sehen, dass der Hersteller Kundendienst für 35€ all incl. zu mir ins Haus kommt, prüft und dokumentiert...
    Wie gesagt: das macht mein Schorni, aber der hat den nächsten Kamin 5m weiter
     
  12. #12 Kai1306, 04.06.2014
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    @ Kyle
    hast ja recht, primär Leckagesuche, auch wenn ein Blick auf den Feuchteindikator im Schauglas und ein Griff an den Trockner bei uns dazu gehört. Aber wenn Du ein Splittgerät mit der Füllmenge korrekt überprüft haben willst, so dass man auch guten Gewissens seine Unterschrift auf das Protokoll setzen kann, ist das in 5 Minuten niemals erledigt.
    Und dann musst Du die Kiste auch wieder vernünftig zusammen bauen.

    Kai
     
  13. #13 wusislaw, 04.06.2014
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    hallo. danke für eure beiträge. mir geht es ja vorrangig nicht darum, dass das 170 € kostet. kann von mir aus auch sein.

    wenn man die bedingungen kennt ist es ja in ordnung. leider streitet mein hb ja heute noch ab, dass die prüfung notwendig ist.

    aus diesem grund würde ich ihn gerne drankriegen und die kosten zumindest teilweise erstattet haben. ist doch eigentlich mein gutes recht?

    mir kam halt nur die idee, sollte der hb mir schriftlich bestätigen, dass eine prüfung nicht notwendig ist, müsste die haftung doch auf ihn wg. falschberatung übergehen, oder? der fachbetrieb sollte doch schlauer als der laie sein. (alternative, falls keine kostenbeteiligung seitens hb)
     
  14. #14 robert0204, 04.06.2014
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    Schreibe doch einfach den Hersteller Deiner Anlage an und Frage, ob diese Überprüft werden muss. Dann hast Du auch gleich etwas für den Heizungsbauer.
     
  15. #15 alex2008, 07.06.2014
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  16. #16 wusislaw, 10.06.2014
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    das problem ist ja, dass ich nun weiß, dass die anlage überprüft werden muss (jetzt, nachdem ich das gerät daheim habe).

    hätte ich das vorher gewusst, durch die beratung des hb, dann hätte ich mich ggf. für eine andere anlage entschieden.
    bei diesem preis, und das noch jährlich, rechnet sich die anlage im vergleich zu anderen systemen einfach nicht mehr.

    deshalb möchte ich den hb in die haftung nehmen (durch schreiben bzw. durch teilübernahme der kosten).
     
  17. #17 mastehr, 10.06.2014
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    Ich habe mir ein Auto gekauft. Auf einmal hat es aufgehört zu fahren. Der Verkäufer meinte, dass ich tanken muss. Davon war beim Verkauf nie die Rede. Nachdem ich endlich getankt hatte, hielt mich die Polizei an, weil angeblich irgendwelche Schilder am Auto fehlten. Dann habe ich mir Schilder für 30 Euro gekauft, aber erst nach dem ich eine Versicherung für einige hundert Euro im Jahr abgeschlossen hatte. Auf einmal flatterte eine Rechnung vom Finanzamt ins Haus. Die wollen über zwei Hundert Euro haben!

    Hätte ich das vorher gewusst, durch die Beratung des Verkäufers, dann hätte ich mich ggf. für die Bahn entschieden. Bei diesen ganzen Kosten, die regelmäßig anfallen, rechnet sich das Auto im Vergleich zur Bahn einfach nicht mehr.

    Deshalb möchte ich den Verkäufer in die Haftung nehmen (durch schreiben bzw. durch teilübernahme der Kosten).
     
  18. #18 wusislaw, 10.06.2014
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    sorry, aber das ist doch einfach ein schmarrn und der vergleich hinkt von vorne bis hinten! ich "tanke" für meine wp auch ... was mir auch klar ist. stellen sie sich vor ...

    ich hätte aber z.b. ein anderes lwp-modell genommen. bei der beratung ging es ja auch um "sonderkosten". hier hieß es, dass nichts weiter anfällt. dies ist einfach eine falschberatung!

    aber vielen dank für solch weiterführende antworten ... jetzt weiß ich auch, warum meine wp nicht warm macht, ihr fehlt der strom dazu :sleeping
     
  19. Julius

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    Hast Du Dir jene Vergleichsrechnung (mit "es fällt nichts weiter an") schriftlich geben lassen?
    Dann ist es ganz einfach. Bzw. wäre es...
     
  20. #20 wusislaw, 12.06.2014
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    nein, natürlich gibt es kein schriftstück zu dieser aussage/rechnung. sonst hätte ich ja auch (fast) kein problem damit ...

    mündlich bekomme ich ja heute noch die aussage vom hb, dass das "hinausgeschmissenes" geld sei, da die prüfung nicht notwendig ist ("gerät zeigt störung ohnehin an" ... etc.). auch unserem bauleiter (dem der baufirma) gegenüber wurde die gleiche aussage getroffen. nur schriftlich ist halt (noch) nix da.

    das verhalten, dass er jetzt immer noch behauptet, die prüfung muss nicht sein, finde ich einfach frech ...
     
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