Wärmebrücke bei Bodenplatte

Diskutiere Wärmebrücke bei Bodenplatte im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, bei mir wurde letzte Woche die Bodenplatte gegossen. Da ich als Baulaie nur über begrenztes Bauwissen verfüge habe ich dem Architekten...

  1. Nils79

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    Hallo,

    bei mir wurde letzte Woche die Bodenplatte gegossen. Da ich als Baulaie nur über begrenztes Bauwissen verfüge habe ich dem Architekten vertraut. Allerdings bin ich jetzt sehr verunsichert, weil ich mir den Aufbau angeguckt habe

    und meiner Meinung nach eine extreme Wärmebrücke unberücksichtigt wurde.

    Meine Poroton Innenwand steht doch jetzt ungedämmt auf dem Streifenfundament, so dass die Wärme über diese Verbindung entweichen kann.

    Habe ich damit recht? Und wenn ja, welche Maßnahmen sind möglich, um diesen Fehler zu beheben?

    Wandaufbau.jpg
     
  2. #2 Gast036816, 15.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann frag ihn doch erst einmal den Architekten, vielleicht ist die 1. steinreihe etwas besonderes.

    die perimeterdämmung 50 mm außen am sockel ist flüssiger als wasser.
     
  3. Nils79

    Nils79

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    Leider ist die erste Steinreihe nichts besonderes. Es ist bis auf die äußere Perimeterdämmung ganau so wie im Bild dargestellt.

    Die Perimeterdämmung aussen war ein erster Gedanke von mir, um die Stirnseite zu dämmen. Ich habe bei meiner googlesuche beispiele gefunden, bei denen die Dämmung das ganze äußere Streifenfundament umfasst.
     
  4. #4 Gast036816, 15.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    do solltest ihn trotzdem fragen!
     
  5. Nils79

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    Im Bezug auf was ?

    Er hatte es mir damals so erklärt, dass die Dämmung unter der Bodenplatte der Standard sei, und er hat dann die Dämmung oberhalb zusätzlich gefordert.

    Ich habe Freitag ein Gespräch mit ihm. Würde aber natürlich vorher die schwere des Fehlers bzw. das es keinen gravierenden Mangel darstellt abklären. Im schlimmsten Fall spielt er es ja herab, da hätte ich dann gern wenn nötig ein paar Gegenargumente parat.
     
  6. Jan81

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    Ich persönlich würde es nicht als Fehler sehen, aber es gibt wohl nur zwei Möglichkeiten: Bodenplatte ohne Streifenfundamente oder Streifenfudamten außen tiefer dämmen. Vielleicht auch innen, da muss man rechnen. Nur wie gesagt, dass ist Laien Meinung. Der Fachmann muss sowas ausrechnen.

    Irgendwo hier in Forum hatten wird dieses Thema schon mal gehabt und da hat sogar jemand den Wärmeverlust aus gerechnet.
     
  7. Jan81

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    Auf der Bodenplatte braucht man Dämmung, um z.B. Kabel usw. unter zu brigen und 8-10 cm sind Standard.
    Nur 12 cm unter Bodenplatte sind bestimmt nicht Standard, außer wenn man Kfw 55 oder so erreichen möchte. Ich persönlich habe nur 6 cm genommen.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 16.07.2014
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    Alles eine Frage der Sichtweise: vielleicht ist nämlich das ganze Mauerwerk was "Besonderes" (sprich wärmedämmend), so dass "besondere Maßnahmen" bei der ersten Steinreihe nicht erforderlich sind?
    Beispielsweise ein netter lHlz? "Poroton" klingt ja danach.


    die äußere Perimeterdämmung an der Stirnseite von BoPla und Fundament kann schon sinnvoll sein (und ist es hier auch sehr wahrscheinlich). Gerade wenn das Dämmkonzept mit einer Perimeterdämmung unter der Bodenplatte arbeitet, rechnen wir ja in der BoPla mit höheren Temperaturen als bei einer BoPla, welche nur oberseitig gedämmt ist.
    Nur würde ich persönlich die senkrechte Randdämmung noch weiter runterziehen. Etwas dicker wäre auch schön.

    ich habe es jetzt nicht detailliert geprüft. Aber ich könnte mir vorstellen, dass wir Beiblatt 2 (zur 4108) nicht einhalten.
     
  9. #9 Kater432, 16.07.2014
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    Unser GU/GÜ bzw. dessen Statiker hatte eine Biegesteife Bodenplatte (oder wie heisst die?) berechnet. Somit ist uns leider erst zu spät aufgefallen, das die Klinker ja dementsprechend auch auf der Bodenplatte stehen und nicht tiefer gezogen sind bis zu den Streifenfundamenten. Diese sind jetzt nur als Frostschürze ausgeführt, aber nicht bewerht. Wir haben dann nach Beiblatt 2 der 4108 einen Gleichwertigkeitsnachweis gefordert und diese Berechnung erhalten.

    1.jpg
    2.JPG
    3.jpg
     
  10. #10 Gast036816, 16.07.2014
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    Gast036816 Gast

    um gegenargumente zu haben, sollte man oder frau wissen, was verbaut wurde!
     
  11. #11 Alfons Fischer, 16.07.2014
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    das ist aber eine komplett andere Situation und nicht vergleichbar mit dem Sockel"detail" von Nils79
     
  12. #12 Kater432, 16.07.2014
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    das es anders ist, habe ich auch gesehen, war nur mal ein beispiel zu so einer berechnung. Das der TE eine Untersohlendämmung hat, habe ich gesehen.
    Aber ist die Situtation deswegen komplett anders ? Du meinst, weil er ja nur 8cm auf der Sohle hat? Es stehen ja auch keine WLG Werte dazu
     
  13. #13 Alfons Fischer, 16.07.2014
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    oh ja, das ist wirklich anders: Der Wärmebrückeneinfluss wird bei der Situation von Nils einfach deutlich größer sein. Vor allem deshalb, weil hier ein Teil der Dämmung unter der BoPla liegt (diese ist damit deutlich wärmer), selbige aber stirnseitig nur teilweise gedämmt ist.

    In Deinem Fall hätte man möglicherweise auch auf die stirnseitige Dämmung verzichten können, diese hat ja kaum Effekt.
    Das 0,16er Mauerwerk ist ja auch recht gut zur Wärmebrückenvermeidung am Fußpunkt und wärmetechnisch sogar besser als der im Beiblatt 2 genannte "wärmebrückenreduzierende Sockelstein", welcher bei schlecht dämmenden Mauerwerk eingesetzt werden kann.
     
  14. #14 Kater432, 16.07.2014
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    ok, hab damals von dem GU die Wärmebrückenberechnung verlangt, weil wir dies so im Vertrag geregelt hatten, das alle Wärmebrücken mindestens nach Beiblatt 2 oder vergleichbar ausgeführt werden. Und da er eine andere Ausführung gewählt hat, musste er den Nachweis erbringen. Hat ihm nochmal Geld gekostet, aber das war nicht mein Problem. Die Dämmung ist auch angebracht worden. Aber das war schon vor der Berechnung.
     
  15. #15 tillfisc, 16.07.2014
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    Nils79 sollte sich das Sockeldetail des Planers vorlegen lassen, ohne das geht's hier nicht weiter.
     
  16. #16 tgaeb01, 16.07.2014
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    Wenn Bedenken, dann Stoppen bis zur vollständigen Klärung.
    Für die Baugenehmigung gab es einen EnEV bzw. KfW Nachweis. Da ist die Ausführung der WB definiert. Meist mit pauschalem Zuschlag 0,05 W/m²K. Bedeutet, sämtliche WB nach DIN 4108 Bbl. 2! Entweder 1:1 oder es ist bei Abweichungern Gleichwertigkeit einzuhalten.
    Für den Nachweis von KfW-Effizienzhäusern ist die Erstellung eines Gleichwertigkeitsnachweises bei der Verwendung des pauschalen Wärmebrückenzuschlags von 0,05 W/(m²* K) stets erforderlich; § 7 Absatz 3, Satz 2 EnEV 2014 ist darum
    nicht anzuwenden.

    v.g.
     
  17. Nils79

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    Die Berechnungen vom Statiker sind da.

    Psi -Wert :0,0026W/(mK)

    U-Wert: 0,169 , Länge: 1,640, Kor-Fak.:0,025

    0,175, 2,053, 0,015
     
  18. Nils79

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    Bitte um kurze Aussage.

    Danke
     
Thema: Wärmebrücke bei Bodenplatte
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