Eingeschossige Erker erlaubt? Abstandsfläche + Baufenster

Diskutiere Eingeschossige Erker erlaubt? Abstandsfläche + Baufenster im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind gerade dabei ein Doppelhaus (in Bayern) zu planen. Da wir mit Platznot in der Hausbreite zu kämpfen haben, haben wir...

  1. #1 evolution100, 29.07.2014
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    Hallo zusammen,

    wir sind gerade dabei ein Doppelhaus (in Bayern) zu planen. Da wir mit Platznot in der Hausbreite zu kämpfen haben, haben wir den Einfall, einen eingeschossigen Erker im EG zu bauen.

    Wenn ich richtig recherchiert habe, sind eingeschossige Erker dann erlaubt, wenn sie
    - nicht mehr als ein Drittel (max. 5 m) der Außenwandlänge beanspruchen
    - nicht mehr als 1,5 m vortreten
    - mind. 2 m Grenzabstand halten

    All diese Punkte würden wir einhalten. Die Abstandsfläche zum Nachbarn würde exakt 2m betragen, der Erker wäre 1/3 der Außenwandlänge und nicht länger als 5m.
    Wie ist aber mit dem Baufenster umzugehen? Für das Grundstück gibt es einen Bebauungsplan und wir nutzen das Baufenster in der Breite voll aus. Der Erker würde somit um 1m darüber stehen.

    Meine Frage ist nun, ob das erlaubt ist oder wie ich hier weiter vorgehen müsste?

    Vielen Dank für eine Hilfe
    Markus
     
  2. #2 Thomas B, 29.07.2014
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    Art. 6 der BayBO sieht verpflichtend einen mindestabstand von 3m zur Nachbargrenze vor. Abweichungen kann es geben, wenn der Nachbar zB eine Straße ist (also kein Nachbar im eigentlichen Sinne).

    Wo steht denn das mit den 2 m????? Würde mich tatsächlich interessieren.
     
  3. #3 SirSydom, 29.07.2014
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    Art. 6 Abs 7 Satz 2 BayBo :bef1021: wenn es der B-Plan vorsieht.
     
  4. #4 Thomas B, 29.07.2014
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    BayBo Art. 6 (7), Satz 2:

    (7) Die Gemeinde kann durch Satzung, die auch nach Art. 81 Abs. 2 erlassen werden kann, abweichend von Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6 für ihr Gemeindegebiet oder Teile ihres Gemeindegebiets vorsehen, dass

    2.die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens 3 m, beträgt.
     
  5. #5 Thomas B, 29.07.2014
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    Du meinst sicher Art. 6 (8)...oder?

    Allerdings bleiben dannn natürlich die notwendigen Abstände, die sich aus dem Brandschutz ergeben zu berücksichtigen.
     
  6. #6 evolution100, 29.07.2014
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  7. #7 evolution100, 29.07.2014
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    Ok, habs alles gelesen und verstanden.
    Ja ich meinte Art. 6 - Abs. 8 - Satz 2

    Dann wäre "nur" noch die Brandschutzauflage? Das ich das Baufenster verlasse spielt keine Rolle?

    Kannst du mir ggf. zum Thema Brandschutzauflage auch noch einen Tipp geben?

    Wir halten die Abstandsflächen so generell ja ein, nur beim Erker unterschreiten wir von 3.10 auf 2m, wobei der Erker nur im EG sein soll und somit ca. 3m hoch wäre

    Danke nochmal
    Markus
     
  8. #8 Baufuchs, 29.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn der Erker (die Erkeraußenwand) in einem Abstand von weniger als 2,50m zur Grenze errichtet wird gilt Art. 28 (Brandwand/Gebäudeabschlußwand):

    will heissen: Außenwand als Brandwand auszubilden, keine Öffnungen (Fenster)

    Ausnahme: Freiflächenbaulast bis 5m ab Erkeraußenwand, gesichert z.T. auf Nachbargrundstück

    Eben erst gelesen: Es gibt eine Baugrenze.

    Für die Überschreitung der Baugrenze braucht es eine Befreiung von Festsetzungen des B.-Plans. Da kommst Du mit Art. 6 (8) nicht weiter.
     
  9. #9 Thomas B, 29.07.2014
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    Die Überschreitung der Baugrenze bedarf natürlich einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

    Ein solcher Antrag auf Befreiung ist zu begründen.

    "Ich will das halt so..." ist keine Begründung.

    Letztendlich habt Ihr ja einen Architekten (?) oder sonstwie Planer, der das Haus genehmigungsfähig machen muß. Entweder er macht einen guten Vorschlag (Entwurf), wie man Eure Vorstellungen/ Platzbedarf B-Plan-konform umsetzen kann oder er nimt die Idee des erdgeschoßigen Erkers auf und muß dann eben mit den Behörden sprechen was wie geht/ ginge.
     
  10. #10 SirSydom, 29.07.2014
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    Sorry, bin beim Zitieren in der Zeile verrutscht. Klar, 6 (8) meinte ich.
     
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