planung anbau

Diskutiere planung anbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, mein Mann und ich planen gerade den Anbau an unser bestehendes Wohnhaus. Hierzu haben wir einen Architekten angagiert. Der Anbau...

  1. #1 abcdefg123, 31.08.2014
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    Guten Tag,

    mein Mann und ich planen gerade den Anbau an unser bestehendes Wohnhaus. Hierzu haben wir einen Architekten angagiert.

    Der Anbau soll ca. 90 m2 gross werden und eine eigene Wohneinheit bilden.

    Um für die Zukunft zu planen haben wir uns überlegt, dass wir den Anbau als eingeschossig planen lassen und die Statik für eine spätere Aufstockung gegeben sein soll. ( später heisst so in 10 oder 15 Jahren )

    Unser Architekt legt uns nun Entwurfsplanungen vor, welche einen zweigeschossigen Baukörper beinhaltet.

    Meine Frage hierzu ist an die Experten, ob es nicht möglich ist, eingeschossig zu planen und eine Statik einbezieht, die eben eine spätere Aufstockung vorsieht. Grund hierfür ist, dass diese Aufstockung evtl. gar nicht zum tragen kommt.

    Eine weitere Frage ist, wenn wir bzw. der Architekt, den Bauantrag einreichen würde das Bauamt ja einen zweigeschossigen Bauantrag genehmigen. Was passiert wenn wir dann bei Bauabnahme einen eingeschossigen Bau als Bauabschluss präsentieren ? Theoretisch fehlt ja die hälfte bis zur Fertigstellung.... Muss man dann den Bauantrag nicht ändern bzw. verlängern und darf man den eigentlichen unteren Teil dann bereits als Wohnheit nutzen ?

    Sicher hat unser Architekt hierzu eine Meinung, die mich aber nicht überzeugt, daher würde ich mich über Meinungen oder auch Hinweise zu Gesetzestexten freuen.

    Lieben Dank.

    Stephie
     
  2. #2 Gast036816, 31.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum plant ihr keinen 1-geschossigen anbau, der statiker rechnet 2-geschossig bis zum fundament runter, damit es passt, ihr reicht einen bauantrag für einen 1-geschossigen anbau ein und ihr baut diesen dann auch so. wenn in ein paar jahren die aufstockung sein soll, dann wird ein bauantrag für eine aufstockung eingereicht.
     
  3. #3 Thomas B, 31.08.2014
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    Richtig, Norbert.

    Zumal (in Bayern auf jeden Fall ist es so) die Baigenehmigung nach 4 Jahren erlischt, wenn nicht gebaut wurde. In 10 - 15 Jahren würdet Ihr also ohnehin eine neue BG benötigen.
     
  4. #4 Norderstedter, 31.08.2014
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    Na, das ist doch genau die Frage der TE. Sie wundert sich warum ihr Architekt entgegen der Ansage die ganze Zeit zweigeschossig plant.
     
  5. #5 abcdefg123, 31.08.2014
    abcdefg123

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    Genau, leider bin ich kein Architekt und kein Statiker. Daher frage ich mich ob es kompl. geplant werden MUSS ( damit die Statik dann später ausreichend ist ) oder ob der Architekt die zweigeschossige Planung abgibt um den Baukörper für seine " Abrechnung " so zu vergrössern.
    Die ersten Antworten sagen mir, dass es mit Folgekosten verbunden ist, wenn alle zwei Jahre ( oder evtl. für NRW abweichend ) eine Verlängerung beantragt werden muss, die wir natürlich nicht zahlen möchten.

    Falls ein Architekt Interesse hat, wir planen da einen Anbau :konfusius
     
  6. #6 Gast036816, 31.08.2014
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    Gast036816 Gast

    du kannst nicht bis sanktnimmer verlängern. meistens einmal und dann nicht mehr.
     
  7. nolu13

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    Verstehe die Art und Weise nicht wie dein Architekt und auch du selbst an die Sache rangehst .
    #2 lesen.
    So wurde das schon immer gemacht.
    Frag doch mal nach ,warum der A. die Aufstockung bereits per Entwurfsplanung eingeplant hat!
    Welche Basis?
    Eine Entwurfsplanung ist nur ein Entwurf.
    Was im BA beinhaltet ist,steht woanders,weil momentan nicht relevant .:bef1007:
     
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