Grenzbebauung bei Einfriedungsmauer

Diskutiere Grenzbebauung bei Einfriedungsmauer im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bewohnen ein Mehrfamilienhaus in Sachsen. Das Grundstück ist seit rund 100 Jahren mit einer 1,8m hohen Mauer direkt auf den Grundstücksgrenzen...

  1. ksellt

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    Wir bewohnen ein Mehrfamilienhaus in Sachsen. Das Grundstück ist seit rund 100 Jahren mit einer 1,8m hohen Mauer direkt auf den Grundstücksgrenzen umbaut. In einer Ecke des Grundstückes möchten wir gern einen Carport für vier Stellplätze errichten. Auf Grund der Größe ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Allerdings wird die in Sachsen zulässige maximale Länge der Grenzbebauung überschritten. Ein Antrag auf Abweichung wurde abgelehnt, ist wohl Ermessensentscheidung. Prinzipiell haben die Nachbarn nichts dagegen, aber die hohen Aufwände (Notartemine usw.) für eine Baulasteintragung sind auf Grund größerer Eigentümergemeinschaften nicht möglich. Rein praktisch gesehen ändert sich für die Nachbargrundstücke beim Bau des Carports nichts (Verschattung usw.), da ja sowieso schon eine Mauer dort steht. Welche rechtlichen Möglichkeiten für eine Baugenehmigung könnte es hier noch geben?
     
  2. #2 Geodesy, 03.09.2014
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    Kenne die Vorschriften in Sachsen nicht. Entweder Grenzabstand einhalten oder vllt. Carport aufsplitten, 2 x 2 oder so.

    Wo ich gerade Mauer gelesen habe, kam mir so in den Sinn, ob die Innerdeutsche Mauer eigentlich ne Grenzbebauung war und somit nicht zulässig:bef1006:
     
  3. #3 mastehr, 03.09.2014
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    Bei der Berliner Mauer handelte es sich um keine Grenzbebauung, da sie eindeutig auf Ost-Berliner Grund errichtet wurde. Die tatsächliche Grenze verlief einige Meter vor der Mauer.
     
  4. #4 Skeptiker, 03.09.2014
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    Für die letzte Phase der Mauer-Standzeit in Berlin und für die gesamte innerdeutsche Grenze außer Berlin ist das so richtig. In der Anfangszeit wurden erhebliche Teile des Berliner Grenzverlaufes allerdings schon von grenzständigen Häuserwänden gebildet, man denke nur an die Bernauer Straße und die bewegenden Bilder von Fenstersprüngen in das Sprungtuch im Westen. Hier wurde der Grenzverlauf erst später zurück verlegt.
     
  5. #5 Geodesy, 03.09.2014
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    Gab es nicht 2 Mauern? Jedenfalls in Berlin. Eine vordere und eine hintere Mauer?
     
  6. #6 mastehr, 03.09.2014
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    Die als "Berliner Mauer" bekannte Mauer stand auf ostdeutschem Gebiet. Sie konnte problemlos vom westdeutschen Teil erreicht und berührt werden. Dazu musste man allerdings die Grenze überschreiten und sich ein paar Meter auf ostdeutsches Gebiet begeben.
     
  7. ksellt

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    Die Länge der zulässigen Grenzbebauung ist pro Grundstück festgelegt, nicht pro Gebäude. Also auch 4x1 Carport würde nix werden. Es geht mir auch nicht darum, welche Plan-B-Varianten es geben könnte. Es geht darum, ob jemand aus dem ganzen Paragrafendschungel etwas kennt, wodurch unser Vorhaben wie geplant realisierbar wäre.
     
  8. #8 StefanMeier, 04.09.2014
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    wie ist das denn in grenzregionen geregeklt? gibt ja städte /orte die sind innerorts getrennt.
    was ist wenn der holländer einfach bis 1 m auf an die grenze baut oder die ddr einfach die mauer im absand 0,5m an die grenze gesetzte hätte
    . wie wird sowas geregelt?
     
  9. #9 Skeptiker, 04.09.2014
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