Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken

Diskutiere Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo allerseits, folgender Sachverhalt: Zwei Grundstücke mit leichter Hanglage/Gefälle teilen sich eine 30m Grenze. Grundstück A liegt tiefer...

  1. #1 Siddy74, 17.10.2014
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    Hallo allerseits,

    folgender Sachverhalt:

    Zwei Grundstücke mit leichter Hanglage/Gefälle teilen sich eine 30m Grenze.

    Grundstück A liegt tiefer und Eigentümer A hat sich bis zur Grenze komplett eingegraben über die gesamte länge. Die Eingrabung beträgt so 1,2m zum nat. Geländeverlauf.

    Grundstück B liegt dahinter und Eigentümer B hat bis zur Grenze aufgeschüttet um das Niveau an den Nachbarn C rechts daneben anzupassen, der ebenfalls aufgeschüttet hat. Die Aufschüttung beträgt ebenfalls 1,2m zum nat. Geländeverlauf. Weiterhin ist die Aufschüttung vor der Grenze in 45Grad abgeböscht worden.


    Nun sagt Eigentümer A das B hätte nicht aufschütten dürfen. B sagt das A hätte nicht abgraben dürfen. Dadurch ist nun eine Böschung von insgesamt 2,4m entstanden und A ist etwas "ange***" und versucht nun B dafür verantwortlich zu machen.

    Alle anderen Häuser in der Straße von B haben auch aufgeschüttet denn sonst wäre man nicht auf das Straßenniveau oben gekommen denn niemand setzt sein Haus tiefer damit Wasser reinläuft von der Straße.

    A geht auf keinen Vorschlag von B ein und fordert das die Aufschüttung 3m zurück geht. B sagt Nein dazu 3*30m = 90Quadratmeter Grundstück von 200€/qm zu "verschenken". Das ganze scheint in naher Zukunft zu eskalieren da keine Einigung erzielt werden kann.

    Wie kann man hier eine Lösung finden?
    Was ist "erlaubt" und was nicht?

    Ich sehe hier eine 50:50 Konstellation und der der Abgegraben hat muss genauso wie der, der Aufgeschüttet hat Sorge tragen das dem Grundstücken nix passiert dadurch. Weiterhin glaube ich auch nicht das es hier um diese 3m geht denn das bringt A auch nicht sehr viel freie Sicht, hier geht es eher um das "Prinzip" und den Ärger das man ein falsches Grundstück gekauft hat (also A). Wir möchten das gütlich regeln ohne TraRa aber was soll man machen wenn kein Vorschlag angenommen wird? Das ganze spielt ich in der Pfalz ab.

    Viele Grüße in der Hoffnung auf "Hilfreiche Tipps"

    AbAuf.jpg
     
  2. reezer

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    was sagt denn der Bebauungsplan, und was ist jeweils genehmigt?
    ich kann mir schlecht vorstellen daß diese Größenordnung von Abgrabung und Aufschüttung da konform ist
     
  3. #3 Baggerbedrieb, 20.10.2014
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    Muss nicht der der verändert auch sichern und abstützen? Also beide? Hat halt der tiefer liegende eine 2,4m hohe Betonmauer im garten stehen. Auch hübsch wenn nett gestaltet.
     
  4. howa

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    Ausgangspunkt ist das Urgelände! Der wo aufschüttet muss dafür sorgen, das die Böschung auf seinen Grundstück ist und bleibt. Genauso der wo abgräbt, entweder Böschung oder eine Stützmauer!
     
  5. howa

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    Wenn man das Foto anschaut muss der wo abgegraben hat noch eine Hangsicherung machen, da die Böschung ohne Sicherung zu steil ist. Betonmauer, Hangsteine!? Aber nur bis zum Urgeländehöhe! Oder wieder eine Böschung anschütten mit 45Grad Neigung!
     
  6. #6 Siddy74, 20.10.2014
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    Genauso sehe ich das auch! Der der abgräbt muss sichern und eine Mauer stellen und der wo aufschüttet muss ebenfalls sorge tragen das nix abrutscht. Also eine 50:50 Situation. Meine Vorschläge waren:

    1) Eine gemeinsame Mauer (1,8m) direkt auf die Grenze und leichte Abböschung oberhalb. Dazu dann eine gemeinsame Absturzsicherung.

    --> Vorschlag abgelehnt, Mauer zu hoch! Nachbar möchte keine 1,8m Mauer.

    2) Drei kleine Mauern von 0,8m mit jeweils 50-80cm Versatz, also eine Stufenanordnung. Eine Mauer bei Nachbar A, eine bei B und eine gemeinsame direkt auf die Grenze. Teurer "Spaß"!

    --> Vorschlag abgelehnt, Nachbar will kein Grundstück dafür opfern, da er dann mit seiner Mauer 80cm einrücken "müsste". Weiterhin auch recht teuer das ganze.

    3) Eine Mauer bei Nachbar A und 45Grad Abböschung bei B. B befestigt den Hang mit einem Errosionsnetz und Holzpfählen. Desweiteren werden flächendeckend Bodendecker eingesetzt zur Begrünung.

    --> Vorschlag abgelehnt von A, immer noch zu hoch alles



    So, was kann ich noch tun um eine vernünftige gütliche Lösung zu finden?
    Es ist nun mal nun so das diese Böschung entstanden ist da A eingegraben ist und B aufgeschüttet hat.
    Jeder möchte ungerne Grundstück "verschenken" zumal B sich an die Häuser nebendran angepasst hat.
     
  7. howa

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    Zu erst muss natürlich die Aufschüttung und Abgrabung genehmigt sein! Steht normalerweise im Bebauungsplan was erlaubt ist. Wie schon gesagt jeder ist für seinen Bereich verantwortlich. Gerechnet ab dem Urgelände.
    Gehe mal davon aus das du der obere bist. Würde auf der Grundstücksgrenze oder besser etwas davor noch eine kleine Einfassung machen (Betonleistenstein, Zaun, damit wirklich nichts zum Nachbarn rutschen kann und den Böschungswinkel klein genug machen. Irgendwas muss der Nachbar noch machen, den so wie es jetzt ist kann er es nicht lassen und wird er es sich bestimmt auch nicht! Er muss entweder Anböschen und wenn er das nicht will eine Stützmauer, Hangsteine,... die Höhe bis Urgelände ist sein Bier! manche kann man nicht belehren!
     
  8. #8 DerBjoern, 20.10.2014
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    Wenn man die drei Punkte so ließt scheint dein Nachbar nicht an eine gütliche Lösung interessiert zu sein. Da bleibt dann nur entweder A schüttet auf oder B lässt abtragen, was vermutlich auch beide nicht wollen. Wichtig ist was bei euch der Bebauungsplan sagt zu den Höhen?
     
  9. #9 Siddy74, 20.10.2014
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    Da steht nix zu irgendwelchen höhen drin. Das was da steht ist das man Stützmauern bis 1,5m bauen darf. Zudem möchte ich natürlich auch soviel vom Grundstück nutzen können wie möglich, ebenso wie der Nachbar. Ich habe auch so langsam die Befürchtung das es keine wirkliche Einigung gibt. Das es nun so geworden ist hatte weder Er noch Wir auf dem Schirm, das sah Anfangs alles so flach aus. Nun sitzt Nachbar A im "Loch" und wir können von oben runter gucken. Das ist der Hauptgrund in meinen Augen wieso wir es nun so schwer haben eine Lösung zu finden.

    Das bleibt ja auch nicht so, oben drauf will ich noch eine Hecke pflanzen, also wird das ganze noch etwas höher werden.
     
  10. #10 geogott, 20.10.2014
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    Selbst wenn du deinen Hang zurückbauen würdest (wie auch immer), müsste er doch trotzdem eine Hangbefestigung auf seiner Seite machen. Was sagt er denn dazu?
     
  11. #11 Siddy74, 20.10.2014
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    Das hat er wohl auch vor irgendwann jedoch "nur" bis zum nat Gelände - was ja auch ok wäre für mich. Nur wenn er direkt an die Grenze eine Mauer stellt kann er doch nicht sagen das ich zurück gehen muss/soll? Wenn er sich "das Recht" rausnimmt bis zur Grenze zu gehen sollte ich das doch auch haben oder wieso sollte ich dann zurück? Auch wenn ich zurück bauen würde hätte er nicht viel mehr davon als jetzt. Drüber gucken kann er eh nicht mehr. Ich überlege schon den Gang zum Schiedsmann bei uns. Glaube das wird der nächste Step damit mal ein neutraler Mensch ihm versucht zu erklären das wir im gleichen Boot sitzen und dazu noch Nachbarn sind. Es gäbe jetzt nix schlimmeres wenn noch ein Nachbar doof wird, haben mit dem Haus gerade genug ärger :-/
     
  12. #12 Siddy74, 20.10.2014
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    Ich weiß auch nicht wie das ist mit diesem Prinzip "wer zuerst kommt malt zuerst". Also wenn er nun seine Mauer bauen würde könnte ich nix mehr an die Grenze machen da ich ja dann auf seinen Mist da aufpassen muss - sprich, Abstand halten wenn ich auch eine Mauer an die Grenze stellen wollte wegen der Statik seiner Mauer?
     
  13. howa

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    Dein Nachbar muss noch eine Hangbefestigung machen, damit er von seinen Grundstück soviel wie möglich nutzen kann. Bis zum Urgelände. Und deine Böschung darf vom Urgelände an der Grenze weg nach oben gehen. Du musst da nicht weiter zurück, du musst nur Sicherstellen, das nichts zum Nachbarn rutschen kann. Daher macht es auch Sinn einen kleinen Abstand zu machen und nicht direkt auf die Grenze gehen.

    Es macht aber Großen Sinn die Hangbefestigung von deinen Nachbarn zuerst zu machen und dann die Böschung bei dir fertig machen! Den wenn er eine Betonmauer machen will, muss er für die Schalung auch einen Arbeitsraum schaffen! Bei Hangsteinen würde er nicht über die Grenze müssen. Das würde ich auf alle Fälle klären mit deinen Nachbarn, wann und was er machen will.
    Lass Ihn halt einfach diesen Thread lesen, vielleicht Sieht er dann in einen anderen Auge!
     
  14. reezer

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    das ist richtig, aber gibt es eine Rechtsgrundlage daß er diesen Arbeitsraum auf dem Nachbargrundstück machen kann?
    wenn der Nachbar nicht einverstanden ist, dann muß er halt die Betonmauer um die notwendige Breite des Arbeitsraums auf sein Grundstück rücken?

    das möchte ich gerne einmal sehen wie das (fachgerecht) gemacht werden sollte...
    auch hier (Hangsteine = Winkelstützen ?) braucht es einen Arbeitsraum, oft noch eine Hinterfüllung mit frostsicherem Material, und eine Drainage
    dann ist noch zu berücksichtigen auf welche Seite der Fuß kommt, bei Ausführung Fuß talseitig kommt eine hübsche Wandhöhe zusammen, mit entsprechender Arbeitsraumbreite
    bei Ausführung Fuß bergseitig kann der Fuß natürlich auch nicht gegen den Willen des Nachbarn auf dessen Grund liegen, folglich muss Vorderkante Wand um Fußtiefe plus Arbeitsraum ins Grundstück rücken

    grundsätzlich wäre in so einer Situation eine Lösung im Einvernehmen sinnvoll, ohne Verständigung untereinander wird das sehr aufwändig
     
  15. #15 Wookie81, 21.10.2014
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    Hammerschlags- und Leiterrecht? Solange er die Erde wieder auffüllt und verdichtet...


    @TE: Nirgendwo in der Baugenehmigung steht etwas von Höhe über NN? Wow d.h. ich kann mein Haus so hoch setzen, wie ich will?

    -> Sind das wirklich "nur" 1,2m aufgeschüttet? Kommt mir auf dem Foto wesentlich mehr vor, da es höher als der Zaun ist. Wenn der Nachbar nicht mitspielt (d.h. auch nicht über Schiedsmann) würde ich den Nachbarn sein Problem (= Abgrabung) lösen lassen und mir halt ne schöne Lösung für meinen Garten überlegen (Böschung ähnlich Foto, Gabionen, Hanggarten, Pflanzsteine, Pool mit Wasserfall und Sprungbrett). Und wenn er anfängt mein Grundstück zu verändern oder seine Seite ewig nicht sichert, halt rechtlich dagegen vorgehen.

    Gruß
    Wk
     
  16. #16 Siddy74, 21.10.2014
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    Das mit "Erde wieder auffüllen und verdichten" geht nicht da es sich um einen "nicht verdichtbaren Lehmboden" handelt. Wenn müsste der die Erde abfahren und neues Material einbauen. Ich habe ihm schon gesagt das die Mauer bitte KOMPLETT (incl. Hinterfüllung) bitte auf seinem Grundstück steht. Auch soll er nix mehr von meinem abgraben denn er ist schon etwas reingegangen. Mehr toleriere ich nicht mehr.

    Also das Bild ist etwas trügerisch, da es von der Seite gemacht wurde. Die Aufschüttung hat an der höchsten stelle 1,5m und dann ist die über die länge leicht abfallend bis auf 1,2m. Hier mal eine andere (bessere) Perspektive:

    AbAuf2.jpg

    Mein "neuer Nachbar" rechts neben mir hat sein Grundstück nun auch komplett aufschütten lassen ähnlich wie bei uns. Er stellt direkt an die Grenze eine 1,8m Betonmauer aber er hat auch eine Unterschrift vom unten liegenden Nachbarn dafür bekommen. Diese Unterschrift werde ich niemals von meinem erhalten :-/.
    Weiterhin wurde diese Aufschüttung auch vom zuständigen Bauamt genehmigt.

    Ich überlege nun ob ich das nachträglich genehmigen lassen soll/kann und dann könnte es mir ja auch "egal" sein was der untere Nachbar dazu sagt? In den Plänen ist die Aufschüttung zwar mit eingezeichnet aber kleiner als sie nun geworden ist. Wie/Wo kann man sich so etwas genehmigen lassen? Bauamt, Landratsamt, Gemeinde?

    Achja, ich vergaß zu erwähnen, das der Nachbar ganz zu beginn der Aufschüttung sich schon direkt beim Bauamt beschwert hatte (ohne vorher mit mir mal zu reden bzw kannten wir uns da nicht einmal, was ich direkt sehr toll fand). Daraufhin kam wohl auch jemand und hat es sich angesehen und ist wieder nachhause gefahren ;-). Das hatte ihn (Nachbarn) sehr aufgeregt das nix beanstandet wurde. Nun hat er aber "den Anwalt" und versucht es auf andere Weise. Davor will/muss ich mich nun schützen.
     
  17. #17 Siddy74, 21.10.2014
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    AbAuf3.jpg

    Und hier einmal ein "Vorschlag" von mir der "nur auf meinen Vorteil" bedacht wäre laut Nachbar, ist das so? Ich fand das eigentlich sehr fair und gerecht wenn jeder gleichviel Grundstück abgibt um einen "sauberen Übergang" herzustellen?

    Ich fand sogar das ich noch sehr entgegenkam denn ich sehe davon ja auch nix. Könnte ja auch eine Mauer direkt an die Grenze stellen um "mehr Platz" zu haben!? Eine Böschung die schön bepflanzt und gepflegt wird würde mir besser gefallen wenn ich unten wohnen würde.
     
  18. #18 Baufuchs, 21.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einfach abgraben, wie es der Nachbar gemacht hat ist nicht.....

    Guckst Du BGB:

     
  19. howa

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    bei Hangsteinen meine ich Pflanzringe oder ähnliches, wo man unten zum Beispiel 75cm von der Grenze weg ist und der letzte Stein an der Grundstücksgrenze! Keine senkrechte Wand oder Winkelstützwand!
     
  20. #20 Siddy74, 22.10.2014
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    Dann dürfte man ja auch im Umkehrschluss nicht Auffüllen?
    Das wäre doch das selbe nur andersrum und solange man doch dafür sorgt das es "hält" ist alles im grünen Bereich. Wie ist das denn wenn der Nachbar nun direkt an die Grenze seine mauer stellt, muss ich dann automatisch zurückweichen wegen der Statik? Dann hätte ich ja den "schwarzen Peter" und muss schauen das seiner Mauer nix passiert? Das bedeutet ich müsste dann zurückweichen oder müsste er die Statik seiner Mauer so auslegen das ich keine Nachteile dadurch habe und auch an die Grenze was bauen könnte, z.B. ein Gartenhaus?
     
Thema: Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken
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