Kostenübernahme der Löschungen der Abteilung 2 und 3 im Grundbuch

Diskutiere Kostenübernahme der Löschungen der Abteilung 2 und 3 im Grundbuch im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, ist es eigentlich üblich, das der Verkäufer die Kosten für die Löschungen der Einträge in Abteilung 2 und 3 (Hypotheken,...

  1. #1 peterwa, 07.11.2014
    peterwa

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    Guten Morgen,

    ist es eigentlich üblich, das der Verkäufer die Kosten für die Löschungen der Einträge in Abteilung 2 und 3 (Hypotheken, Erbbaurecht etc) übernimmt ?
    Ich meine ja, es obliegt doch dem Verkäufer, ein unbelastetes Grundbuch zu übergeben.

    Liebe Grüße
     
  2. OlliL

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    Ja, es ist üblich das der Verkäufer die Löschung der Einträge bezahlt wurde mir von 2 unterschiedlichen Notaren erzählt.
    Ihr könnt aber im Kaufvertrag diesbezüglich mehr oder weniger vereinbaren was ihr wollt.

    Wir haben z.B. die Kosten der Löschung der Lasten aus Abt 2 als Käufer übernommen (haben das Geld aber vom Verkäufer nach dem Verkauf wiederbekommen) - klingt sonderbar, ist aber ne längere Geschichte warum weshalb wiso...
     
  3. #3 andreas2906, 07.11.2014
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    Wen jucken die Paar Euronen? Wenn die Hütte / Grundstück verhöckert wird, rechne es halt mit ein...
    Ansonsten ist in Zukunft immer der Verkäufer für die entstehenden Kosten dran, er will es ja loswerden.
    Ein Anfang sind die Maklergebühren bei Mietbuden. Wo die sich Prozentual bewegen und was die Meisten für die Kohle alles nicht machen, werdet Ihr sicher aus eigener Erfahrung wissen...
     
  4. #4 peterwa, 07.11.2014
    peterwa

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    Vielen Dank für die Antworten.

    Es sind schon ein paar Euro , die zusammenkommen: Bei einem Grundstückswert von 100.000 Euro x 0.8 = 80.000 Euro. davon der Notaranteil/Grundbuchamt sind es locker >1000 Euro. Klar, macht einen kleinen Teil am Gesamtpreis aus, aber dennoch effektiv doch nicht wenig Geld.
    Was mich ärgert ist, das ich da mit der Sekretärin vom Notar rumdiskutieren muss, weil der Notar nicht erreichbar ist.
     
  5. OlliL

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    Es kommt drauf an, ob die Erstellung Löschbewilligung von dem "Lasteninhaber" durch einen Notar erfolgt, oder der "Lasteninhaber" diese selber erstellt und "sein" Notar nur noch die Unterschrift beglaubigt.
    Dann kommt es bei den Notarkosten auch nochmal darauf an, ob dem "Lasteninhaber" alle zu löschenden Lasten gehört oder es mehrere "Lasteninhaber" gibt.

    Wir hatten 3 Lasten auf dem Grundstück von 2 "Lasteninhaber".
    Bei einem Preis von knapp 280k EUR haben wir 2 Notarrechnungen bekommen:
    - eine Notarrechnung von knapp 400,- EUR für das Komplettprogramm für eine Löschbewilligung
    - eine Notarrechnung von knapp 120,- EUR für die reine Unterschriftsbeglaubigung einer Löschbewilligung für 2 Lasten.

    Bei der 120EUR Rechnung hat der Notar auch nur einen Preis von 10.000 EUR angesetzt zur Kostenermittlung (rein rechtlich waren die 2 Lasten welche im Kaufvertrag des bisherigen Eigentümers befristet vereinbart wurden auch schon abgelaufen, standen aber noch im Grundbuch).

    Dazu kommen dann natürlich noch die Grundbuchamtskosten bei uns vorraussichtlich i.H.v. knapp 900 EUR für die 3 Lasten - vermute ich.

    Bzgl. Hypotheken - ich habe auch mal gehört, das man die eingetragenen Hypotheken auch irgendwie "umtragen" kann auf andere Kreditgeber wenn man das Grundstück auch finanzieren möchte - das sei wohl günstiger als eine neue Grundschuld zu bestellen.
     
  6. #6 peterwa, 07.11.2014
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    Hallo Olli,
    vielen Dank für Deine super Antwort. Ich hab das mit dem Umtragen auch mal gehört, da mach ich mich jetzt mal schlau !

    Viele Grüße
     
  7. R.B.

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    Die wissen oftmals über die Abrechnungsmodalitäten besser Bescheid als der Notar selbst.

    Wie kommst Du auf die > 1.000,- €?

    Ich habe gerade ein paar Löschungen (Abt. III) durchführen lassen, die Kosten waren kaum der Rede wert. Wenn ich mal die Gebührenordnungen so anschaue, dann dürften bei Deinen 80T€ keine 300,- € zusammenkommen.
     
  8. #8 toxicmolotow, 07.11.2014
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    Manche Lasteninhaber können die Löschungsbewilligung selbst erstellen und sogar selbst beglaubigen.

    Dann kostet die sogar nich weniger und wenn der Notar wegen des Kaufvertrages sowieso tätig ist bezahlt die Leistung des KVs, die Einreichung der Löschungsbewilligungen ist quasi Nebenwerk und ohne Kosten inklusive.

    Und die Löschungskosten beim Gericht waren bei uns zweistellig.
     
  9. #9 peterwa, 07.11.2014
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    Hallo,

    alles klar, vielen Dank für die Zahlen, ich dachte, man wäre da bei deutlich über 1000 Euro, meinte so eine Berechnung im Internet gesehen zu haben.
    Dann bleibe ich entspannt und mache diesen Posten nicht kriegsentscheidend :-)

    Liebe Grüße und schönes Wochenende !
     
  10. R.B.

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    Im Internet sieht man viel, auch viel Unsinn. Deswegen muss man genau schauen. Das hätte Dir die freundliche Dame beim Notar sicherlich sagen können, die müssen ja bald täglich so Kram abrechnen.
     
  11. #11 peterwa, 07.11.2014
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    Ich hab die Dame gefragt, aber sie meinte, sie müsse es überschlagen.
    Ich merke echt, das die ganze Sache einen ziemlich aufwühlt, so ein Hauskauf ist ziemlich emotionsbeladen. Schlafe schon seit Tagen nicht mehr richtig :-D

    Schönes Wochenende
     
  12. R.B.

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    Kann sie doch. Selbst beim Abschätzen kann man nicht so weit daneben liegen.
     
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