Gerüst gesperrt BG Bau

Diskutiere Gerüst gesperrt BG Bau im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Kennt sich zufällig jemand mit der BG Bau aus? Wenn ich ein eigenes Gerüst selbst auf meinen Grundstück aufbaue und auch nur selbst - also die...

  1. #1 Selfmade134, 25.11.2014
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    Kennt sich zufällig jemand mit der BG Bau aus? Wenn ich ein eigenes Gerüst selbst auf meinen Grundstück aufbaue und auch nur selbst - also die Eigentümer auf das Dach gehen (Dachdecker), darf die BG Bau das Gerüst sperren? Mir ist bewusst dass das Risiko falls was passiert uns obliegt, aber Frage mich was jetzt passieren kann. Dachte ehrlich gesagt, dass die BG Bau sich eher um meldepflichtige Baustellen oder Baustellen mit Fremdhilfen kümmert?!
    Hat da vielleicht jemand Erfahrungswerte?
     
  2. #2 toxicmolotow, 25.11.2014
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    Ohne dass ich jetzt Erfahrung damit habe oder tatsächlich wüsste was wann wie geschieht...

    Mir stellt sich doch als erstes die Frage: Warum wurde das Gerüst gesperrt? Vermutlich liegt ein Mangel vor. Und warum wird dieser Mangel nicht einfach behoben? Das wäre doch vermutlich der richtige Weg, bevor jemand zu Schaden kommt.
     
  3. #3 Gast036816, 25.11.2014
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    selmade - was spricht dagegen, wenn sich jemand um deine sicherheit sorgt? du solltest das thema ernst nehmen!!!
     
  4. reezer

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    und mir ist bewusst, daß das Risiko - falls was passiert - NICHT dir "obliegt" sondern daß du der Solidargemeinschaft zur Last fallen wirst wenn es dich von deinem unsicheren Gerüst herunterhaut und du z. B. nicht gleich tot bist sondern "nur" querschnittgelähmt ...
     
  5. #5 OLger MD, 25.11.2014
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    Sicherheit und Gesundheitsschutz haben immer Vorrang.

    Da ein privater Bauherr durch seine "Bautätigkeit" selber zu einem Unternehmer (Eigenbauunternehmer) nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten wird, setzt sich die BG mit ins Boot und bringt auch gleich ihre BG-Vorschriften mit (TRBS 2121, BGI 663, BGV C22, BGR 166, BGR 165, usw.)

    Unabhängig davon besteht bei Fassdengerüsten auch eine Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers (sturmsichere Verankerung, Schutz vor herabfallenden Baustoffen und Werkzeugen, Staubschutz, etc.).

    Außerdem ist der Dachdecker, auch wenn er Grundstückseigentümer und Bauherr und Ausführender in einer Person ist, von Berufs wegen Mitglied einer Berufsgenossenschaft.

    Gruß
    Holger
     
  6. R.B.

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    Das ist zwar korrekt, hat aber im obigen Fall mit der BG Bau nichts zu tun.

    Was mich stutzig macht, der TE schreibt immer mal wieder in der Mehrzahl. Es ist also anscheinend nicht so, dass nur 1 Person auf das Gerüst geht (Hauseigentümer), sondern das Gerüst wird von mehreren Personen, vermutlich Familienangehörigen, genutzt. Da könnte die BG doch noch zum Zuge kommen, zumindest vordergründig, auch wenn sie im Schadensfall nicht unbedingt leisten wird.

    Frage: Warum würde das Gerüst gesperrt?

    Das passiert doch normalerweise nur bei offensichtlichen und gravierenden Mängeln. Da wäre es mir völlig egal ob die BG zuständig ist oder nicht, sondern ich wäre froh um jeden Hinweis der die Unfallgefahr reduziert. Niemand ist perfekt, niemand ist fehlerfrei, und wenn man so auf einen Fehler aufmerksam gemacht wird, dann ist das in meinen Augen eher positiv. Wenn das Gerüst mitsamt den Leuten auf dem Boden liegt, ist es zu spät.
     
  7. #7 Kalle88, 25.11.2014
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    Nicht immer. Ich habe die Erfahrung gemacht, baut man mal nicht ganz so nach Vorschrift und hat einem Mitbewerber den Auftrag wegnommen, dann ist die BG schnell da und dann wird es oft auch sehr kleinlich... Sicherheit ist gut und wichtig, mir wird da seitens der BG aber irgendwie zu wenig differenziert. Soll heißen: Was auf Großbaustellen mit vielen Gewerken Sinn macht, muss bei einer Einzelmaßnahme im kleinen Stil nicht auch Sinn machen.

    Natürlich würde ich mir wünschen, wenn man jeden Tag in seinem Beruf alles nach Regel hat und wirklich sicher ist - das ist aber irgendwie fern ab der Realität. Meiner zumindestens. Gerade wenn das Unternehmen mal Auftragsflaute hat und jeden Auftrag braucht, leidet der Preis und damit auch die Sicherheit der Mitarbeiter. Ich habe nun schon einige solche Baustellen hinter mir, wo du dir im Nachhinein auch sagst "wat bist du ein Idiot und krauchst da auch noch hoch" aber machen tut man es trotzdem...

    Sicherlich ist es absolut legitim, wenn durch gravierende Mängel sofort still gelegt wird. Da profitieren wir ja auch. Wenn man dann aber so was hat wie fehlende Fussbretter und darauf hin nicht mehr rauf darf, da fasse ich mir dezent an den Kopp. Da sollten die Schreibtischtäter lieber dort im warmen bleiben. Genau so, wenn man den Fangschutz beiseite schieben muss um n Aufzug anstellen zu können. Ich schneide bestimmt kein 6 Meter langen Fangschutz vom Gerüstler durch, nur das ich das Netz dann links und rechts vom Aufzug wieder zumachen kann... Alles schon da gewesen und kein Verarbeiter hat die sätmlichen Gesetzestexte aufm Auto um der Willkür mancher zu entfliehen...

    Aber grundsätzlich ist es gut, dass die BG es macht.
     
  8. Neutal

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    Wenn die BG etwas wirklich lahmlegt, dann sind in der Regel auch schon schlimme Verstöße vorhanden. Wir hatten schon einiges an kontrollen, aber nichts was zu einer Sperrung geführt hätte. Ab und an gibt es mal einen Hinweis darauf was nachgerüstet werden sollte, aber Sperrung?
    Gerade Privatleute neigen oft zu lebensgefählichen konstruktionen. Bevor die BG bei Privat etwas sagt, muß aber auch schon ein außergewöhnliches konstrukt dort stehen.
     
  9. R.B.

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    Da fehlen mir die Erfahrungswerte. Ich bin bisher davon ausgegangen, so habe ich es zumindest erlebt (nicht repräsentativ), dass bei Kleinigkeiten diese halt schnell beseitigt werden, ohne dass gleich die komplette Baustelle steht. Aber mag sein, dass das auch auf die Personen ankommt, Korinthenk.... gibt´s ja überall.
     
  10. #10 Kalle88, 25.11.2014
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    Ja, da wollte ich auch drauf hinaus. In den meißten Fällen wird es so nicht kommen und man kann nach "modifikation" weiter arbeiten. Aber es haben sich ja auch die gesetze verschärft. Wenn ich mich nicht irre war es früher noch zulässig niedrige Traufen mittels Maurerböcke einzurüsten. Heute darfst das, nach meiner Information, nicht mehr.
     
  11. H.PF

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    Ich habe schon öfters erlebt, das Gerüste auch nur teilweise gesperrt werden. Z.B. die Dachebene war für uns in Ordnung, die Etagen drunter sind dann komplett gesperrt worden weil die Putzer die Vorbauböcke weggenommen haben...
     
  12. R.B.

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    und wie kommt man dann vom Gerüst runter wenn die unteren Etagen "gesperrt" sind? Fallschirm? ;)
     
  13. H.PF

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    Giebelfenster...
     
  14. DirkZ1

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    natürlich nicht, viiel zu gefährlich.

    Besser: Rutschstange ;-)
     
Thema: Gerüst gesperrt BG Bau
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