Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung

Diskutiere Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, auch wenn hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps zu üblichen Verfahrensweise bei...

  1. #1 velocer, 05.01.2015
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    Hallo zusammen,

    auch wenn hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps zu üblichen Verfahrensweise bei Fertigstellungsfristen/Vertragsstrafen geben.

    Im Rahmen unseres Neubaus haben wir mit dem GU eine Fertigstellungsfrist im Dezember 2014 vereinbart, um uns gegen die ab diesem Zeitpunkt enstehenden doppelten Kosten abzusichern (Miete, Kredit, Bereitstellungszinsen). Leider ist der Bau nicht fertig geworden. Ein Verschulden unsererseits liegt nicht vor. Daher haben wir zum Ablauf der Frist schriftlich zur Zahlung des monatlichen Pauschalbetrages aufgefordert. Lapidare Antwort: Wird mit der Schlusszahlung verrechnet.

    Ich habe mir die VOB/B durchgelesen und dort steht in §11(2), dass die Strafe mit dem Eintritt des Verzugs fällig wird. Gesonderte AGB, die eine Verrechnung mit der Schlusszahlung festlegen, liegen uns nicht vor.

    Dass die Strafzahlung bei Abnahme schriftlich vorbehalten werden muss, ist uns bekannt.

    Ist eine Verrechnung mit der Schlusszahlung üblich/gerechtfertigt? Sollte man sich darauf einlassen oder die vereinbarte Summe monatlich einfordern?

    Vielen Dank.
     
  2. Gwenny

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    Wann wäre der Bau denn fertig bzw. die Schlussrate fällig und wie hoch ist die? Welche Sachen fehlen denn noch bis zur Fertigstellung? Gab es Mängel? Wie war denn die Zusammenarbeit mit dem GU?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Viel wichtiger: Habt Ihr überhaupt einen VOB-Vertrag????
     
  4. #4 Baufuchs, 05.01.2015
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    Kommt auf den genauen Wortlaut der Verzugskausel an.

    Was spricht gegen eine Verrechnung, solange die Restrate höher ist als die Verzugsstrafe?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2015
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    Ach ja - Wenn Du gegen Rechnung einkaufst, wird der Betrag sofort bei Lieferung fällig! Deswegen ist das Geld nicht im Augenblick der Lieferung beim Verkäufer.

    Fälligkeit hat nicht unbedingt etwas mit Geldfluß zu tun!
     
  6. #6 Thomas B, 05.01.2015
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    Klar,...grundsätztlich wäre das Vertragliche zu klären.

    Aaaaaber...um was geht es hier letztendlich?

    Fertigstellung Dezember 2014, nun wird es Januar, aber ansonsten lief alles super? Dann würde ich zum enen (weil ja fast fertig) das mit dem verrechnen durchaus für richtig erachten. Zudem würde ich überlegen, ob man -wenn alles andere absolut i.O. war- auch konsequent durchziehen muß...

    Oder: Fertigstellung Dezember 2014, nun wird es wohl Mai 2015, überall Mängel und der GU gibt sich uneinsichtig. Dann wäre mein Vorgehen wohl anders als im ersten Fall.

    Bitte etwas mehr Input.
     
  7. #7 velocer, 05.01.2015
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    So viele Antworten und Fragen. Dann versuche ich einmal auf Alles einzugehen:

    Wir haben einen Bauleistungsvertrag unterschrieben der als Vertragsgrundlage die VOB nennt.

    Die Schlussrate beträgt 5% nach mängelfreier Abnahme, also genau das Maximum der Strafzahlung. Gegen eine Verrechnung spricht, dass wir eine doppelte finanzielle Belastung haben. Bei einer Verrechnung verbleibt das Geld im Endeffekt auf dem Konto der Bank. Diese zahlt nur nach Rechnung und Beträge können nicht für Miete oder Ähnliches abgerufen werden. Außerdem fallen für nicht abgerufene Beträge Bereitstellungszinsen an. Geld auf unserem Konto hilft uns deutlich besser in der jetzigen Situation.

    Wortlaut: "[...] zahlt FirmaXYZ der Bauherrenschaft eine monatliche Pauschale, für jeden weiteren angefangenen Monat in Höhe von XXX€[...]"

    Zur Zeit steht der Rohbau mit Dach. Fenster sollen in dieser Woche folgen. Einen Plan zur Fertigstellung erhalten wir erst, wenn die Fenster verbaut sind. Es werden wohl schätzungsweise noch 3-4 Monate ins Land gehen.

    Generell sind wir mit der Qualität zufrieden, der GU hat auch einen sehr guten Ruf in Umgebung. Nachdem es endlich losging, wurde wirklich ein gutes Tempo vorgelegt. Informationen sind leider ständige Holschuld.

    Generell sind wir auch bestrebt ohne Konflikte auszukommen. Da aber wohl noch etwas Zeit ins Land geht, muss man natürlich auch die finanzielle Seite im Auge behalten. Da wir aber fleißig allen Verpflichtungen und Zahlungen nachkommen, ärgert man sich natürlich, wenn der GU dies erstmal nicht tut, wie man es erwartet und in Gesprächen auch verstanden hat.
     
  8. #8 Baufuchs, 05.01.2015
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  9. #9 velocer, 05.01.2015
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    Der Vertrag wurde schon Ende April unterschrieben. Leider hat sich die Erstellung der Bauantragsunterlagen (etc.) lange hingezogen. Denke dies brauchen wir nicht zu diskutieren. Die Gründe für die Verschiebung sind bekannt und liegen definitiv nicht bei uns.
     
  10. #10 Thomas B, 05.01.2015
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    Stimmt, Manfred, das ist schon hochgradig mysteriös...:wow

    Dezember ist gerade rum und es steht der Rohbau mit Dach.

    Wie kann es sein, daß schon jetzt der vertraglich fixierte Fertigstellungstermin verstrichen ist (Rohbau + Dach ist ja was den zeitlichen Ablauf anbelangt noch ganz am Anfang der baumaßnahme...) und gleichzeitig ist zu lesen
    Das paßt doch nicht zusammen!

    Auch das
    ist hochgradig merkwürdig!

    Der Rohbau steht, die Fenster kommen (vielleicht) und keiner ist willens (fähig?) einen Bauzeitenplan zu erarbeiten/ auszuhändigen?

    3-4 Monate? Hat das der GU verlautbaren lassen oder ist dies eine eigene Einschätzung?

    Nur zu Info: es ist Winter! Da können sich noch so einige Dinge etwas in de Länge ziehen. Und: Die zeitintensiven Bauteile kommen erst noch: Innenputz (der möchte auch etwas Zeit zum Trocknen), Estrich (der will noch mehr Zeit zum Trocknen). Erst wenn dies geschehen ist, kann über das Verlegen von Fliesen und der anderen Bodenbeläge nachgedacht werden.

    Insofern wird wohl eine mehrmonatige Bauzeitüberschreitung die Folge sein. Ob das durch die pauschalierte "Vertragsstrafe" überhaupt abgedeckt wird? Wer weiß, ob es am Ende nicht sogar noch ein paar Montae mehr werden......
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2015
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    Für den Fall, dass wir noch einen Winter bekommen, kommen die auch erst im Frühjahr (je nach Winter und Lage ggf. ab Mitte April!!!)

    Und aussen wirds ja auch nicht fertig sein.
     
  12. #12 velocer, 05.01.2015
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    Die Gründe habe ich doch dargelegt. Erstellung der Bauantragsunterlagen, Statik und Bemusterungstermine haben sich leider so lange hingezogen. Die internen Probleme wurden beim GU mit einem klaren Schnitt behoben. Danach ging es auch zügig vorwärts. Ich kann mit Sicherheit sagen, dass wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.

    Uns wurde trotz mehrmaliger Nachfrage erklärt, dass der Bauzeitenplan erstellt und übergeben wird, wenn die Fenster eingebaut sind.

    Die 3-4 Monate sind eine Schätzung meinerseits, in der Hoffnung das es bei Plusgraden bleibt. Handfeste Informationen gibt es dazu nicht. Durchaus möglich das es länger dauert.
     
  13. #13 Thomas B, 05.01.2015
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    ...das heißt, daß die Planung und daran anschließende Umsetzung bereits ein Teil der vereinbarten Bauzeit waren??? Mutig? Nein, eher dümmlich! Schließlich hängt man da vom Wohlwollen der behörden ab (Genehmigung kann schnell gehen...oder eben auch nicht). Inwieweit man das sinnvoll terminlich einplanen kann, erschließt sich mir nicht (Ausnahme: Genehmigungsfreistellungsverfahren; B-Plan-Konformität).

    Warum nicht gleich nach Abschluss allerArbeiten, Dann ist er ganz exakt/ präzise....
     
  14. #14 Baufuchs, 05.01.2015
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    Nachgefragt:

    Hat der GU den Verzugstermin explizit schon bestätigt, oder nur Aussage a la "Verzugsstrafe werden wir bei Schlussrechnung berücksichtigen/abziehen"?
     
  15. #15 velocer, 05.01.2015
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    Bestätigt wurde nichts. Lediglich eine lapidare Email, dass generell mit Schlusszahlung verrechnet wird, als Antwort auf unsere schriftliche (Fax vorab+Brief) Aufforderung.

    Sollten wir uns vielleicht zu diesem Zeitpunk professionelle Hilfe holen?
     
  16. #16 Thomas B, 05.01.2015
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    Schwer zu sagen, aber ich würde eher zu "nein" tendieren.

    Der GU scheint ja die Richtigkeit Eurer darstelluung zumindest nicht zu widersprechen. Und: Jetzt ein RA kann bedeuten, daß die "Einsparungen" (= Vertragsstrafe) dann in Richtung RA fließt....

    Allerdings würde ich mal checken (lassen?) ob es rechtens ist, die Vertragsstrafe auf die SR zu verschieben (Vertrag...was steht da?) oder ob man schon jetzt den Einbehalt machen kann/ darf. Wenn also z.B. die nächste Abschlagszahlung (wahrscheinlich nach Montage der Fenster?) kommt wäre zu überlegen diese rechnung um den Betrag X zu kürzen (aber bitte erst checken ob rechtens!).
     
  17. #17 Baufuchs, 05.01.2015
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    Hab ich mir gedacht, dass da nichts bestätigt wurde.

    Besser wäre, du könntest mit Sicherheit nachweisen, dass der GU den Verzug zu vertreten hat.

    Gibt es im Vertrag einen Passus, aus dem hervorgeht, welche Punkte (z.B. Finanzierungsbestätigung/Eingang Baugenehmigung etc.) erfüllt sein müssen, damit mit dem Bau begonnen werden kann?
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2015
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    @ Thomas - ich würde es anders formulieren wollen:
    Profesionelle Hilfe holen ja, aber noch nicht "von der Leine lassen", sondern nur als Backup nutzen.
     
  19. #19 velocer, 05.01.2015
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    Das klingt gut, ich wollte auch nicht gleich mit dem Hammer draufhauen. Dann werde ich wohl nicht um eine professionelle Prüfung der Unterlagen herumkommen. Wenn sich dann unsere Sicht der Dinge als richtig herausstellt, nochmals freundlich darauf hinweisen. Das Backup in der Hinterhand.
     
  20. #20 Thomas B, 05.01.2015
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    Nur so als Anmerkung (hilft jetzt nichts...ich weiß!): Es ist grundsätzlich sinnvoll Vertragsunterlagen vor Vertragsunterzeichnung prüfen zu lassen. Jetzt kann nur noch festgestellt werden, was ohnehin nicht mehr zu ändern ist.
     
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