Spontanbruch ESG

Diskutiere Spontanbruch ESG im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, in einer Mietwohnung ist eine größere ESG Scheibe im Bad gesprungen. Ohne Einwirkung des Mieters hat es nachts einen Knall...

  1. Laie13

    Laie13

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    Hallo Experten,

    in einer Mietwohnung ist eine größere ESG Scheibe im Bad gesprungen. Ohne Einwirkung des Mieters hat es nachts einen Knall getan und die Scheibe ist, beginnend von der Decke, gesplittert, wie man das von Auto-Frontscheiben nach einem Unfall kennt. Direkt am nächsten Tag kam der Glaser und hat die Scheibe, die immer weiter gebröselt hat, entsorgt. Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass der Mieter den Schaden nicht verursacht hat. Es gibt Fotos.

    Beauftragt wurde damals alles über Architekten und üblichen Verträgen (VOB). Ich bin direkter Vertragspartner mit dem Glaser. Erstellt wurde die Ausschreibung und der Vertrag von meinen Architekten. Gewährleistung ist mit 5 Jahren vereinbart. Es sind keine Ausschlüsse definiert. Wir befinden uns im Jahr 4.

    Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich überhaupt keine Ahnung von Glassorten und Risiken. Es ist wohl ESG Glas ohne die vorab Heißprüfung. Auf die Risiken bin ich nicht hingewiesen worden.

    Ich habe die Beiträge hier im Forum sowie die im Netz dargestellten Fälle, die vor OLGs gelandet sind, gelesen. So ganz schlau bin ich nicht geworden. Für mich stellt sich die Lage so dar: Ich habe diese Glassorte nicht ausgewählt, habe kein Wissen über Risiken, bin nicht über das Risiko aufgeklärt worden, bekam die ESG-H Alternative nicht angeboten => also: Haftet der Glaser

    Der Stand im Moment ist:
    => Die Mieter haben eine Hausratsversicherung, leider ohne Glas-Zusatz
    => Der Glaser behauptet, dass das Risiko bei mir liegen würde und hier keine Gewährleistung greift
    => Untersuchen lassen kann ich die Scheibe nicht, da sie vom Glaser entsorgt wurde
    => Die Architekten kannten bis zu diesem Vorfall das Thema ebenfalls nicht, folgen im Moment aber der Argumentation des Glasers
    => Der Glashersteller ist nach Aussage des Glasers nicht mehr existent (Insolvenz)

    Meine Fragen:
    1) Ist das nicht doch ein Gewährleistungsschaden?
    2) Ich bin zwar noch in der Gewährleistungsfrist aber was wäre, wenn die Scheibe nach den 5 Jahren gesprungen wäre? (ich frage, falls weitere Scheiben springen)
    3) Sofern die Scheibe ohne Fremdeinwirkung kaputt gegangen ist: Spielt es überhaupt eine Rolle, ob es ein sog. 'Spontanbruch' war?
    4) Wer muss was beweisen?

    Ich danke jetzt schon allen Experten, die zu meinem Fall etwas beitragen können!
     
  2. #2 Gast036816, 09.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du musst beweisen, dass die glasscheibe zum zeitpunkt der abnahme den mangel bereits hatte.

    hast du fotos gemacht? wenn ja, von der stelle, an der die die risse zusammenlaufen? oder ist gleich alles in 82.858 krümel zerfallen?
     
  3. Relias

    Relias

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    Hier der Mieter: Also die Scheibe war sofort in 82.858 Krümeln zerstückelt, allerdings ist nur der Rand direkt auf den Boden gefallen, womit sich wahrscheinlich der Knall erklären lässt! Wo die Scheibe zuerst gesprungen ist, lässt sich schwer sagen, allerdings waren im oberen Bereich die Splitter so angeordnet (spinnennetzförmig), dass man vermuten kann, dass dort der Einschluss, der zum Sprung geführt hat, gewesen ist.

    Vielen Dank im voraus für weiter Beiträge!
     
  4. Taipan

    Taipan

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    Ist gegen bewusste Stelle ggf. mal die Frau des Hauses mit dem Diamantbesetzten Ehering gedongt? Bzw. lässt sich das ausschließen?
    Wurde fragliche Stelle vorab fernographisch aufgenommen und der Fehler festgestellt?
     
  5. Laie13

    Laie13

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    @Taipan: Was heißt "vorab"? Bevor der Schaden aufgetreten ist? Ganz sicher nicht.
    Was heißt in diesem Zusammenhang "fernographisch"?


    Habe ich das richtig verstanden, dass ein Spontanbruch, d.h. ein Bruch ohne Verursachung durch den Nutzer oder sonstiger Fremdeinwirkung, ein Gewährleistungsfall wäre - aber der Nachweis darüber schwierig ist?

    Hätte der Glaser die Scheibe nicht eingesammelt und entsorgt, hätte man dann den Nachweis führen können, dass es ein Spontanbruch war?

    Danke für weitere Beiträge
     
  6. #6 Rudolf Rakete, 10.02.2015
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    Rudolf Rakete

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    Eine ESG Scheibe springt in der Regel sofort wenn man mit Hartmetall oder einem Diamanten dagegen stößt und selten erst Stunde später.

    Das Blöde ist, man hätte die Scheibe eventuell mit selbstklebender Folie sichern sollen, denn der Hersteller kann das beurteilen ob es Spontanbruch war, die Hersteller sind da eigentlich sehr Kulant. Was auch möglich ist dass der Glaser die Scheibe falsch eingebaut hatte eventuell unter Spannung oder den Rand beschädigt hatte.
    Aber über wieviel m² reden wir hier, war es ein spezieller Zuschnitt. Den Glaser kostet der m² ESG keine 40€, also soll der für die zweite Scheibe ein gutes Angebot machen und gut ist.
     
  7. #7 Gast036816, 10.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn man dann in dem krümelhaufen die bruchstelle mit dem schmetterling findet - dann wäre die chance besser!
     
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