Anrechnung Kaminofen (Holzbefeuert EnEV 2014)

Diskutiere Anrechnung Kaminofen (Holzbefeuert EnEV 2014) im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wir stehen grade vor der Entscheidung der Heizanlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen sind mir aus einigen Gründen unsympatisch, von daher...

  1. #1 MaxMoessl, 16.09.2017
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    Hallo,

    wir stehen grade vor der Entscheidung der Heizanlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen sind mir aus einigen Gründen unsympatisch, von daher überlegen wir auf eine Brennwerttherme mit Solarunterstützung zurückzugreifen. Das soll aber auch nicht Thema dieser Frage sein sondern folgendes:

    Nun müssen ja ab 2016 25% Primärenergie im Vergleich zu Vorher eingespart werden.

    Wir haben vor einen holzbefeuerten Kaminofen einzubauen.

    Nun finde ich im Netz einige Quellen die klar sagen, dass die Anrechnugn zu 10% möglich ist.
    Mein Architekt meint "nein - nur mit Wasserunterstützung" ist sich aber auch nicht sicher.
    Ich darf leider keine Links posten sonst würde ich die Quellen direkt nennen. Es handelt sich um 3 Aussagen und Schriftsätze vom Portal ENEV Online.

    Nun an die Experten prinzipiell die einfache Frage:

    Darf ich den Kamin zu 10% als Anteil zum Wärmeenergie bzw Heizenergiebedarf bei der Berechnung des Energieausweises angesetzt werden? Das würde das erreichen der Ziele mit Brennwerttherme und Solar natürlich entsprechend erleichtern.
    Danke!
     
  2. #2 Leser112, 19.09.2017
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    STA ist in EFH/ZFH tatsächlich selten wirtschaftlich. Die muß bei GBW zwangsläufig mitgekauft werden und reicht ab EnEV 2016 alleinig noch nicht einmal aus (Nachweisverfahren) ;-)
    Korrekt. Das lässt sich auf unterschiedlichen Wegen realisieren, wovon vordergründig jedoch nicht unbedingt der Ht-Wert betroffen ist.
    Das ist für EnEV Randbedingungen korrekt, für KfW Anforderungen jedoch nicht!
    Nach EnEV/EWG durchaus zulässig (DIBT Auslegungsstaffeln). Bei KfW gelten jedoch deutlich andere, verschärfte Andorderungen.
    Die Aussage ist nicht korrekt. 10% sind auf dem bunten Papier (EnEV Nachweis) zwar anrechenbar. Praktisch jedoch selten wirtschaftlich wirksam/nutzbar.
    Auf dem buntem Nachweispapier - Ja!
    Auf dem bunten Nachweispapier sicherlich, praktisch real nutzbar vermutlich jedoch nicht ;-)
     
  3. #3 MaxMoessl, 19.09.2017
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    Hallo und danke zunächst für die Antwort.

    Eine Rückfrage: was heisst STA?!

    eine KfW Förderung haben wir nicht und müssen von daher auch hier nichts einhalten, wir sind lediglich an die enev gebunden.

    Mfg
     
  4. #4 Leser112, 20.09.2017
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    Ob hier EnEV 2014 zulässig und nicht EnEV 2016 anzuwenden ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
    STA => Solarthermische Anlage. Ab EnEV 2009 wurde ein Referenzgebäude mit STA für WW als Vergleichskriterium eingeführt, was zur Folge hatte, dass diese Anlagenkonfiguration massenhaft verkauft wurde. M.E. eine Mogelpackung.
    Tatsächlich wirtschaftlich sind sie deshalb jedoch meist nicht. Die EnEV und ebenso KfW garantieren Wirtschaftlichkeit für den Bauherren grundsätzlich nicht!
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Thema: Anrechnung Kaminofen (Holzbefeuert EnEV 2014)
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