Absetzbarkeit Handwerkerlöhne

Diskutiere Absetzbarkeit Handwerkerlöhne im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; ...max 20% ---- vom reinen Lohn -------- von Instandhaltung und Rep-Arbeiten (nicht vom Anbringen von Markisen, Rolläden, Aufstellen von...

  1. #1 gedege, 18.09.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.09.2017
    gedege

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    ...max 20%
    ---- vom reinen Lohn
    -------- von Instandhaltung und Rep-Arbeiten (nicht vom Anbringen von Markisen, Rolläden, Aufstellen von
    Kühlschränken, Aufsetzen von Küchen,...)

    Da stellt sich doch die Frage nach dem Sinn der ganzen Sache (ist vom obrigkeitsgetreuen Diener Müntefering eingebracht worden).
    zB Montagekosten für Einbauküche: €480,00
    Davon 20% = €96,00
    Davon mein Steuersatz von eff. 20% = €19,20!!!

    Dafür stelle ich mich hin
    - kopiere die Rechnung
    - suche den passenden Kontobeleg
    - kopiere den Beleg
    - ab zum Finzamt

    **** und dann vllt nicht mal anerkannt, wg. nicht Reparatur!
    Da bohre ich mir liebe in der Nase.
    [Beitrag editiert]
     
  2. #2 Lexmaul, 18.09.2017
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    Und was willst uns damit sagen? Natürlich ist das alles Schwachsinn und bekämpft keine Schwarzarbeit, aber die Erkenntnis ist nicht neu ;)

    Wobei ich immer dachte, z. B. Einbau Garagentor kann man ansetzen?
     
  3. Alex88

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    kannst es auch bleiben lassen, sparst dem FA und den anderen Steuerzahlern 19,20E

    Kraftausdrücke erhöhen deine Steuerersparnis auch nicht.....
     
  4. #4 simon84, 18.09.2017
    simon84

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    Wir können nix dafür dass du so wenig verdienst. Sonst könntest du mehr absetzen :mega_lol:
     
  5. #5 petra345, 19.09.2017
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    Also ich habe das bisher so gesehen, daß die 96 € "von der Steuerschuld" abgezogen werden.
    Das wären dann 96 € weniger Steuern unabhängig vom Steuersatz.

    Das Ganze ist natürlich ein Versuch, die Handwerker nicht "ohne Rechnung" nach baT (bar auf Tatze) zu bezahlen. Bei 19 % Umsatzsteuer wird eben die Schwarzarbeit massiv gefördert.

    Da man die 19 % auch auf das Material bezahlt, ist die Arbeit "oR" immer billiger als der Aufwand mit dem Finanzamt.
     
  6. #6 simon84, 19.09.2017
    simon84

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    Manchmal ist man ja gezwungen eine Rechnung zu haben, z.B. für Finanzierung etc.
    Dann sollte man solche Möglichkeiten natürlich auch voll ausnutzen.

    Es ist nicht verboten, dass der Handwerker einen günstigeren Preis für Material gibt und mehr Arbeitsaufwand hat, solange es im Rahmen ist.
     
  7. #7 petra345, 27.09.2017
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    Gibt es Gärtner, die eine Rechnung mit MWSt ausstellen?
    Ich kenne keine.
     
Thema: Absetzbarkeit Handwerkerlöhne
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