Böschung an Nachbargrenze

Diskutiere Böschung an Nachbargrenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Freunde, wir haben neu gebaut. Da wir laut Bauamt an der Grenze 1m aufschütten dürfen, haben wir unser Grundstück aufgeschüttet. Also...

  1. #1 Jasmina, 23.09.2017
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    Hallo Freunde,
    wir haben neu gebaut. Da wir laut Bauamt an der Grenze 1m aufschütten dürfen, haben wir unser Grundstück aufgeschüttet. Also Nachträglich. Wir haben keine Mauer gemacht, sondern haben eine Böschung zur Grenze. Der Nachbar meinte da die jetzt ihr Eingang und Garagen Zufahrt Pflastern werden, das wir die Böschung abfangen sollen mit einer Mauer. Da der Dreck von der Böschung wenn es Regnet auf auf deren Steine kommt angeblich. Muss ich die Böschung abfangen gesetzlich an der Grenze.
     
  2. #2 Andybaut, 23.09.2017
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    §30

    ihr habt da leider Pech. In BW dürfte man das so lassen. Bei euch muss man den Nachbarn wohl schützen.
    Wobei ihr deswegen noch keine Mauer bauen müsst.
    Wichtig ist aber der genaue Text.
    Gegen das Wasser steht da nichts, nur gegen den Dreck.
    Wenn ihr das ganze also ordentlich bepflanzt, dann kommt nur noch Wasser und das ist wohl OK.
     
  3. #3 Lexmaul, 23.09.2017
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    Seit wann darf man auf Nachbargrundstücke entwässern? Zumindest hier in NRW ist das nicht zulässig...
     
  4. #4 Jasmina, 23.09.2017
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    Also doch eine Mauer ?
     
  5. #5 Jasmina, 23.09.2017
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    Was bedeutet das?
     

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  6. Dimeto

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    Das bedeutet, dass durch deine Aufschüttung keine Nachteile für das Nachbargrundstück entstehen dürfen. Wie Du das verhinderst, steht Dir frei. Ohne die genauen Grundstücksverhältnisse zu kennen, wäre ein kleines Mäuerchen meine erste Wahl. Vielleicht hilft auch schon eine kleine Mulde. Jedenfalls darf weder Wasser noch Erde auf das Nachbargrundstück gelangen.
     
  7. #7 Andybaut, 23.09.2017
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    @Lexmaul,

    es ist ein Unterschied ob es sich um Regenwasser, eine gezielte Entwässerung oder Ausschwemmungen handelt.

    1
    Das Regenwasser das der liebe Hergott auf deinen Boden fallen lässt, darf auf jeden Fall auch den freien Weg zu
    Nachbars Grund suchen und auch finden.

    2
    Eine gezielte Entwässerung zum Nachbarn von z.B. Terrassen ist jedoch nicht gestattet. Also vorher Wasser sammeln und
    dann in einer Rinne Richtung Nachbar.

    Wenn nun bei 1 jedoch Erdreich abgetragen wird, dann ist das auch wieder nicht gestattet.
     
  8. #8 Andybaut, 23.09.2017
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    Asche auf mein Haupt:mauer

    Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW
    Ihr habt ja lustige Paragraphen in NRW.
    27 habe ich übersehen

    aber damit ist auch nur wieder Wasser einer baulichen Anlage gemeint.
    Also fällt deine Aufschüttung leider doch darunter.

    > Das Wasser auf der geraden Wiese darf zum Nachbarn, das Wasser der Aufschüttung darf es nicht.
    Die Logik dahinter verstehen wohl nur echte Jecken....
     
  9. #9 Jasmina, 23.09.2017
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    Ok was für Möglichkeiten habe ich denn, jetzt ohne Mauer. Gibt es andere Möglichkeiten?
     
  10. #10 Andybaut, 23.09.2017
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    ein kleiner Graben, eine ordentliche Bepflanzung.
    Das wären so meine Ideen. Notfall ein Drainrohr am tiefesten Punkt und kontrolliert abführen.

    Aber wenn mir der Nachbar so dumm kommt.......
    Also entweder ihr flutet tatsächlich mit Schlamm seinen Hof, dann kann ich ihn verstehen oder
    er hat ne Meise. Wasser ist Wasser. Ob vom Nachbarn oder von mir.

    Ich würde mal schauen ob sein Hof auch nur im Hof entwässert und nichts auf die Straße läuft.
    Das darf er, zumindest in BW nicht, bei euch dann vermutlich auch nicht.
    Dann hätte er ein dickes Problem.....
     
  11. #11 Jasmina, 23.09.2017
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    Er hat eine Meise, ich denke bei Ihm war der Gartenbauer da und haben über die Zufahrt gesprochen, wie sie was machen. Und der Gartenbauer hat dann bestimmt gesagt, was mit der Böschung ist und das wenn es nicht abgefangen wird, das deren Pflastersteine dreckig wird. Und das werfen die mir jetzt vor. Die sind ja mitten im Bau. Da ist noch keine Zufahrt gepflastert, alles nur Lehm. Ich will nur wissen ob ich gesetzlich was machen muss, das deren Zufart wenn gepflastert wird, das es sauber bleiben muss. Wenn von der Böschung, wenn es Regnet, das Wasser da hin gelangt. Weil jetzt kann man das garnicht wissen ob es dreckig wird. Weil wie gesagt da noch nichts ist außer Lehmboden.
     
  12. #12 Lexmaul, 23.09.2017
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    Das hat mit Meise gar nichts zu tun - ich finde die Regelung so völlig ok. Grad bei den immer mehr stattfindenden Starkregenereignissen sollte nichts zusätzlich noch auf meinen Grund kommen, was ich dann wieder abführen muss.

    Ist ja auch völlig Banane, denn irgendwer in der Kette muss sich ja dann um die Abführung kümmern, sonst könnten alle höheren Nacharbeit ja jeweils zum drunter liegenden entwässern. Und das ist nicht nur bei uns in NRW so Regel...

    Ich entwässer übrigens ganz verboten auf die Strasse, die dann direkt in den Regenwasserkanal entwässert - wohin ich auch mit einer teuren Acorinne entwässern würde :D
     
  13. #13 Andybaut, 24.09.2017
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    das auf die Straße entwässern kann irgendwann zu einem Nachspiel führen.
    Ein böser Nachbar und du musst nachbessern.
    Über die Sinnhaftigkeit kann man streiten,
    aber bei den immer mehr stattfindenden Starkregenereignissen.......................

    das erinnert an Pippi Langstrumpf: ich mache mit die Welt wie sie mir gefällt
     
  14. #14 Lexmaul, 24.09.2017
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    Nö, das wird kein Nachspiel haben, denn das haben ausnahmslos alle hier so gemacht :D.

    Und ich denke, ich hab das nicht ganz korrekt erklärt: Das läuft natürlich nicht auf die Straße, sondern in die vor meinem Grundstück herlaufende Rinne, die dann in einem Gulli ebenso vor meinem Grundstück entwässert, der an den Regenwasserkanal angeschlossen ist - genau der Kanal, der auch durch die vorgeschriebene Acorinne genutzt wird.

    Die streng rechtliche Situation ist mir auch klar, aber da bin ich sehr entspannt - zumal ich mir trotzdem nen Abgang gelegt habe, wenn es mal hart auf hart kommt ;)

    Deinen ironischen Ton hab ich schon verstanden - ich bleibe dabei, dass sich jeder Grundstückbesitzer um sein Wasser kümmern muss.
     
  15. #15 Andybaut, 24.09.2017
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    :shades
     
  16. #16 besterbauer, 24.09.2017
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    Ach ja, die lieben Nachbarn :deal die Regelung spricht jedoch nur von Ausschwemmungen, deshalb sollte das Wasser, was herunterfließt, kein Problem darstellen. Eine Bepflanzung sollte schon reichen, ne Mauer muss es eher nicht sein. Wenn der Nachbar aber schon so anfängt, würde ich mal mit Gerichtsterminen rechnen..
     
  17. #17 Andybaut, 24.09.2017
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    jein,

    das ist das verrückte an den Jecken in NRW :mega_lol:
    (ist nicht böse gemeint, ich mag die Rheinländer)
    dort wird unterschieden zwichen Regenwasser und Regenwasser von baulichen Anlagen.
    Da eine Aufschüttung eine bauliche Anlage ist, darf dann das Regenwasser auch nicht mehr abgeleitet werden.
    Wäre die Aufschüttung dort schon immer, dann dürte es zum Nachbarn laufen.

    Eigentlich sollte man so eine Regelung eher bei uns Pfennigfuchsern in BW erwarten.
    Immerhin sind wir die Erfinder der Kehrwoche...
     
  18. #18 Lexmaul, 24.09.2017
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    Genau, alles, was künstlich angelegt ist, muss auf eigenem Grund entwässern - und das bleibt auch gut so :).
     
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