Rollladen nach Hagel defekt, Versicherung zahlt nur Teil

Diskutiere Rollladen nach Hagel defekt, Versicherung zahlt nur Teil im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hatte vor einiger Zeit einen Hagelschaden an Rollläden. Dort sind nun Dellen, jedoch keine Löcher. Eine Elementarversicherung habe...

  1. #1 Andybaut, 22.09.2017
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    Hallo,

    ich hatte vor einiger Zeit einen Hagelschaden an Rollläden. Dort sind nun Dellen, jedoch keine Löcher.
    Eine Elementarversicherung habe ich.
    Ein Kostenvoranschlag liegt vor über 1.300€ brutto.
    Dier Versicherung hat mir nun 300€ aufs Konto überwiesen und spricht davon, dass kein Sachsubstanzschaden vorliegt, sondern nur eine optische Beeinträchtigung.
    eine weitere Nutzung sei somit möglich und zumutbar.

    Nun habe ich Widerspruch eingelegt und auf das Alter (3Jahre) der Rollläden und die optische Beeinträchtigung für mich verwiesen. Da ich selbst Architekt bin, möchte ich sowas potentiellen Kunden nicht zeigen.
    Außerdem habe ich darauf verwiesen, dass ich gegebenenfalls den Klageweg einschlage.

    Hat jemand Erfahrung wie das bei den Versicherungen nun in etwa weiter abläuft ?

    Kommen die nun mit dem nächsten Angebot und das geht in X Stufen hoch oder sind die da eher unbeeindruckt,
    oder oder oder?

    Ich hatte sowas noch nie und möchte mich nun eher ungern von der Versicherung übervorteilen lassen.

    Würde mich freuen wenn jemand weiß wie nun die nächsten Schriftwechsel in etwa ablaufen werden.
     
  2. #2 Andybaut, 22.09.2017
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    nur ein kleiner test...
     
  3. #3 thejack, 22.09.2017
    Zuletzt bearbeitet: 22.09.2017
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    Tescht. Tescht. Hört ihr mich?
    OK
    Glaubst ja wohl nicht ernsthaft, dass Dir jemand bei Deinem Profil die Mitleidsnummer abkauft?

    Also ganz neutral betrachtet, heißt es doch, defekte, dellige Rolladen(elemente) sind auzustauschen?
    Und dies ist machbar? Prima!
    Und wo ist das Problem bei Deinen Ortsbegehungen die beschädigten Rollos einfach oben zu lassen?


    Schade.Schon etliche, fundierte Antworten von Dir hier gelesen, aber diese Frage? Hat mich echt überrascht!
     
  4. #4 Lexmaul, 22.09.2017
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    Die Versicherung wird recht behalten, hatte schon mal von einem ähnlichen Fall gelesen.

    Wieso alles groß geschrieben??
     
  5. #5 petra345, 22.09.2017
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    Jeder Schadensfall ist gleichzeitig eine Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.
    Bei dem Betrag ist das doch die einfachste Möglichkeit.
    Dann sucht man sich eben eine andere Versicherung oder nimmt garkeine.
    Beträge dieser Größenordnung sollte man doch auch ohne Versicherung tragen können.
     
  6. #6 Andybaut, 23.09.2017
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    @thejack,

    wieso Mitleidsnummer???
    Ich will kein Mitleid, sicher nicht. Ich will nur meinen Schaden nach Möglichkeit zu 100% ersetzt bekommen.
    Erscheint mir jetzt nicht wirklich so außergewöhnlich, oder?
    Das die Versicherung das ein wenig anders sieht wie ich ist mir schon klar.
    Aber wieso sonst sollte ich eine Versicherung abschliessen?

    @Petra,
    das ganze ist im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung mit Elementar.
    Ich könnte das auch selbst zahlen. Aber wieso sollte ich ?
    Dafür bin ich doch versichert!?
     
  7. #7 Lexmaul, 23.09.2017
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    Schon die Versicherungsbedingungen gelesen? Kannst doch nicht einfach sagen "ich bin versichert, die müssen nun alles zahlen".

    Fraglich ist, wieso die Dir 300 Euro zahlen - wofür? Das könnte ein Hinweis sein, dass die sich drücken wollen.

    Schreib sie an, auf welcher Basis sie die volle Zahlung verweigern.
     
  8. #8 petra345, 23.09.2017
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    Das sehe ich auch so. Aber wegen dem Betrag würde ich nicht lange diskutieren. Dafür fehlt mir die Zeit.
    Aber ich würde den Schaden zum Anlaß nehmen, die Versicherung zu wechseln. Basta.
     
  9. #9 Andybaut, 23.09.2017
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    Lieber Herr Bauexpertenforum

    Ist es verboten das Thema in Großbuchstaben zu schreiben?:bef1021:
    Oder weshalb wurde das nun abgeändert?
    Im Prinzip ist es ja wurscht, aber ich find´s schon drollig, dass du hier eingreifst :mega_lol:

    Aber wenn du mich schon auf dem Radar hast, dann kannst du mir sicher erklären wie das mit
    der Rechtschreibfunktion funktioniert.
    Als bekennender Halblegastheniker würde ich mich darüber freuen:winken
     
  10. #10 Lexmaul, 23.09.2017
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    Ist Dein Account geknackt worden?
     
  11. #11 driver55, 24.09.2017
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    Und wozu? Was habe ich gewonnen? Vermutlich eine neue Vesichrung, die beim nächsten Schaden/Fall genausowenig zahlt.

    Eine Vesicherung, die wirklich jede Kleinigkeit zahlt, hat dann eben ihren Preis. Wer "billig/günstig" zahlt, zahlt i.d.R. zweimal. Die "schwarzen Schafe" muss man erst einmal aussortieren, bzw. identifizieren.
     
  12. #12 Siedler, 24.09.2017
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    Leider sind bei den meisten Gebäudeversicherungen "optische Beeinträchtigungen" ausgeschlossen.
    Bei mir wurden an allen Dachflächenfenstern die kompletten Verblechungen zerdellert. Gebäudeversicherung wollte zuerst nur 100 Euro pro DFF (abzüglich SB) zahlen. Erst nach langem Theater wurde der Austausch der Bleche gezahlt. Allerdings macht es keinen Sinn die Versicherung zu wechseln, da die meisten Versicherungen sowas nicht zahlen - oder eben - gegen satten Aufpreis auch optische Schäden mit abgedeckt sind.

    Gruß
     
  13. #13 Andybaut, 25.09.2017
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    Hallo Siedler,

    das war so die Antwort die ich vermutet hatte.
    Also erstmal wenig bieten und wer nicht meckert ist damit abgehandelt.
    Das lange Theater ist das was ich in etwa gerne einschätzen könnte.

    Geht´s da eher um einen Widerspruch und sprechen wir da von ganz vielen Widersprüchen mit Briefen?
     
  14. #14 Lexmaul, 25.09.2017
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    Einfach Widerspruch einlegen und dann schauste mal weiter...? Kostet doch nix...
     
  15. #15 Andybaut, 25.09.2017
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    Den Widerspruch habe ich schon eingelegt.
    Den Hinweis mit dem "Theater" von Siedler hatte ich schon befürchtet.

    Der Hartnäckige wird belohnt und der Nachgiebige ist wohl der Arsch.
    Schade, aber hatte ich befürchtet.
     
  16. #16 Siedler, 25.09.2017
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    Rein rechtlich hast Du keine Chance. Du kannst nur auf Kulanz hoffen. Bei mir wars dann letztendlich der Versicherungsvertreter, der dann letztendlich aufgrund der langen Beitragszahlung ohne bisherigen Schaden, dafür gesorgt hat, dass die Kosten übernommen wurden.
    Allerdings muss man ganz klar sagen, dass die Versicherungen (insbesondere Gebäudeversicherungen) heutzutagen nicht lange fackeln und nach der Regulierung des Schadens den Vertrag auflösen.
    Danach eine neue Gebäudeversicherung (zu vernünftigen Tarifen) zu finden wird dann eher schwierig.

    Gruß
     
  17. #17 Andybaut, 26.09.2017
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    das war doch schon mal ein guter Hinweis.
    Vielen Dank Siedler.

    Vertreter fällt hier aus, da ich das ganze online habe. (An der falschen Stelle gespart !?)
    Dann versuche ich einfach mal die Summe ein bischen nach oben zu schieben und repariere es selber.
     
  18. #18 Manfred77, 26.09.2017
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    I.d.R. lehnen Versicherungen das erste Schadensgesuch ab bzw. wollen so wenig zahlen wie möglich. Einfach Widerspruch einlegen und schauen was passiert. Und vor allem eine ausführliche Begründung verlangen, warum was nicht gezahlt wird. Und ein Blick auf die Versicherungsbedingungen schadet auch nicht.

    Ich würde am Anfang nicht unbedingt mit dem Klageweg drohen...
     
  19. #19 Andybaut, 26.09.2017
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    Das mit der ausführlichen Begründung ist eine gute Idee, danke.
     
  20. #20 thejack, 29.09.2017
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    Sorry wegen meiner despektierlichen Bemerkung am Anfang, aber muß nu doch nochmal kurz nachfragen.
    Als Architekt, im laufe der Jahre sicherlich geschult im Umgang mit Beämtern, Behörden, Firmen und Menschen...,
    sollte die ausführliche Wortwahl eines Widerspruchs, egal um was es geht, doch eigentlich geläufig sein?
     
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