Was nun? Leistungen deutlich höher als im Angebot

Diskutiere Was nun? Leistungen deutlich höher als im Angebot im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, Wir haben aktuell grosse Probleme mit unserem Gärtner Im August 2016 haben wir mit unserem Gärtner die Aussenanlage besprochen...

  1. Lav

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    Hallo zusammen,

    Wir haben aktuell grosse Probleme mit unserem Gärtner Im August 2016 haben wir mit unserem Gärtner die Aussenanlage besprochen und darauf hin ein Angebot erhalten. Diesen haben wir bis auf ein paar Positionen unterschrieben. Grob zusammengefasst beinhaltet dieser Aufschütten, Pflastern (ca. 100m2), Fundamente, Randsteine, Vorbereitung Terasse und Doppelstabmattenzaun. Wir haben mit ihm mehrfach besprochen, dass für uns das Angebot bindend ist und er nicht mehr als 10% über den Preis gehen darf, ohne dass wir es genehmigen.

    Nach langem hin und her ist der Gärtner erst im Juli 2017 (also 11 Monate später) gekommen und hat bisschen angefangen. Stand heute ist, dass die Kopfsteinpflaster gelegt sind, Fundamente gemacht, aber noch die Randsteine und der Zaun fehlt. Nun hat er eine Zwischenrechnung geschickt, welche jetzt bereits mehr als 10% über den Angebotspreis liegt. Sprich am Ende sind es dann ca. 5000 Euro mehr.

    Die Argumentation des Gärtners ist, dass er mehr Kies benötigt hätte, die Fundamente um 1200 Euro teurer geworden sind, der Diamantschnitt aufgrund der tieferen Steine höher ausgefallen ist etc.
    All diese Punkte hat er uns nie vorgelegt bzw. uns vorgewarnt.

    Der Gärtner hat bereits bei diversen Nachbarn diese Geschichte abgezogen...Angebot war 20TEur und am Ende 34, oder von 22 TEUR auf 50TEur. Aufgrund dessen habe ich dem Gärtner wiederholt auf das unterschriebene Angebot hingewiesen!!!

    Meine Frage ist, wie soll ich weitermachen? Ich bin nicht bereit die Mehrkosten zu tragen, da er a) sich nciht an das Angebot gehalten hat und b) nie erwähnt hat, dass er das Angebot nicht halten kann, weil er mehr Material braucht. Er hat einfach alles hingeschüttet.

    Wir haben versucht eine Einigung zu finden mit einem von ihm gestellten Berater. Selbst dieser hatte einen Vorschlag gemacht, auf den wir eingegangen wären. Nur der Gärtner stellt sich sturr.

    Soll ich zum Anwalt? Ich habe einen Termin am Freitag...
    Kann ich aktuell die Rechnung komplett zurückhalten?


    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 Lexmaul, 05.10.2017
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    Hast doch nen Termin beim Anwalt - wieso fragst dann noch, ob Du dahin sollst? Sehe aber auch keine andere Möglichkeit - und ich befü4rchte, dass Du da nicht für Dich schadenslos raus kommst. Letztlich frage ich mich, wieso Du so einen Typen beauftragst, der sowas ja ständig macht...

    Wenn Du nix schriftlich mit der Obergrenze hast, bist eh am A....
     
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  3. Lav

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    Ja am Ende frag ich mich das natürlich auch...

    Aber ist denn das Angebot nicht bindend? Ist es denn nicht gesetzlich festgelegt, dass ohne genehmigung etc. nicht mehr 10% überschritten werden darf?

    Per Mail habe ich immer wieder erwähnt, dass für uns das Angebot bindend ist und der Betrag nicht um mehr als 10% überschritten werden darf. Nur hat er darauf nie schriftlich reagiert.
     
  4. #4 Lexmaul, 05.10.2017
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    Nicht ohne Grund ;)
     
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  5. #5 Andi1888, 05.10.2017
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    Das heisst mit grosser Wahrscheinlichkeit muss ich bezahlen? Ich finde das schon krass....Nie wurden wir über irgendwelche Mehrleistungen etc. informiert. im obigen Artikel steht dass der Gärtner es ja anzeigen muss. Hat er nie...Trotzdem muss ich damit rechnen dass er damit durchkommt...Welchen Zweck hat dann das Angebot überhaupt? Ich meine, ich könnte es ja gleich sein lassen und ihn einfach wild arbeiten lassen.
     
  7. #7 bauspezi 45, 05.10.2017
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    also, so sieht es aus :


    nach § 650 Abs. 2 BGB ist der Unternehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, wenn eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages zu erwarten ist. Das Unterbleiben der Anzeige, wie in Ihrem Fall, stellt eine schuldhafte Vertragsverletzung dar. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer dem Auftraggeber zum Schadenersatz aus Pflichtverletzung verpflichtet ist ( OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 209 ) D.h. er hat den Auftraggeber nunmehr so zu stellen, wie dieser stehen würde, wenn die Überschreitung des Kostenvoranschlages rechtzeitig angezeigt worden wäre. Der Auftragnehmer hat demzufolge grundsätzlich nur einen Anspruch auf Vergütung in Höhe des Kostenvoranschlages zuzüglich der zulässigen Überschreitung ( Palandt/ Sprau , 69. Auflage, § 650 Rn. 3). Die zulässige Überschreitung liegt bei einer Höchstgrenze von 25% bei Ausnahmefällen. Als Richtschnur gilt eine Überschreitung von 15% bis 20% (Palandt/ Sprau , 69. Auflage, § 650 Rn. 2) Eine wesentliche Überschreitung liegt immer dann vor, wenn sie den Auftraggeber zu einer Kündigung des Auftrages veranlasst hätte. Angewandt auf Ihren Fall ergibt dies, dass allenfalls, wenn überhaupt, eine Überschreitung des Kostenvoranschlages von höchstens 25% zulässig wäre.
     
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    Ok ich warten dann mal ab was der Anwalt sagt. Zudem wurde mir vom Rechtschutz empfohlen die Handwerkskammer einzuschalten.

    Mal schauen, was das bringt. Das Geniale und ärgerliche ist halt, dass ich ihm immer wieder darauf hingewiesen habe, da ich sonst den Vertrag gar nicht unterschrieben hätte oder dazwischen gekündigt hätte. So stehe ich jetzt vor der Rechnung, die ich aktuell so nicht bezahlen könnte.
     
  9. #9 petra345, 05.10.2017
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    Abgesehen von dieser klaren und zitierten Regelung kostet ein Anwalt erst mal Geld. Ob er dafür etwas leistet steht in den Sternen.
    Wenn der Gärtner was will, muß er sich melden. Wenn das abgelehnt wird muß er ggf. klagen und die Klage ankündigen. Er muß außerdem die Mehrkosten darlegen und begründen warum er sie nicht angezeigt hat.

    Dann kann man ihm diese Regelung vor die Nase halten. Dazu muß er Stellung nehmen wenn er dazu aufgefordert wird. Das wird er doch! Schriftlich!
    Für all diesen Käse brauch man keinen Anwalt. Das kann man auch selbst schreiben.

    Also da hat er noch viel Aufwand am Hals. Aber ich würde den unstreitigen Teil der Rechnung, wenn die Rechnung prüfbar und geprüft ist bald bezahlen. Sonst erhöht das nur den Streitwert.

    Außerdem finde ich es fachlich nicht richtig, wenn er ein Pflaster verlegt ohne vorher die Randsteine für das Pflaster gesetzt zu haben.

    Warum stellt der überhaupt die Rechnung? Wenn er noch nicht fertig ist!
    Wenn er den Vertrag kündigen will, weil seine Forderungen nicht erfüllt werden, läuft er Gefahr Schadensersatzpflichtig zu werden.
     
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  10. Lav

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    Hallo Petra345,

    Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ehrlich gesagt gingen meine Ideen in eine ähnliche Richtung.

    Warum hat er eine Zwischenrechnung gestellt?
    • Die Arbeiten sind massiv zeitlich verzögert. Eigentlich wollte er im August fertig sein (nachdem wir schon 12 Monate gewartet haben). In der Zwischenzeit hat er dann weitere Aussenanlagen von Nachbarn angenommen und dort zusätzlich angefangen. Unsere Baustelle hat er dann liegen lassen. Darauf angesprochen ist er sehr unhöflich geworden, wobei ich ihm gesagt habe, dass ich langsam das abschliessen will und überlegen muss, ob jemand anders das machen soll.
    • Er meinte daraufhin, dass er mehr geleistet hätte als bisher in den Abschlagszahlungen aufgeführt.
    • Daraufhin hat er eine Zwischenrechnung erstellt, da ich das bezweifelt habe.
    Gestern habe ich per Einschreiben genau die von Dir erwähnten Punkte ihm geschickt. Zu den umstrittenen Positionen möchte ich schriftlich dargelegt bekommen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er dies bei mir angemeldet bzw. angezeigt hat. Zusätzlich wann ich dann dem schriftlich zugestimmt habe.

    Jetzt warte ich erst mal auf seine Antwort.


    Generell hat er eine Restforderung in Höhe von ca. 12 TEuro gestellt, gemäss Angebot dürften es aber max. 8TEur sein. Meinst Du ich sollte jetzt die 8TEur überweisen, so dass der Streitwert auf 4 TEuro rausläuft?
     
  11. #11 simon84, 06.10.2017
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    Ich würde erstmal garnix zahlen bis du eine klare Stellungnahme hast! Hallo?
    Das Geld siehst du nie wieder, das ist doch deine einzige Hand die du spielen kannst.

    Glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass der mit deiner Baustelle weitermacht wenn du nur einen Teil zahlst.
     
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  12. #12 petra345, 06.10.2017
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    Hinterher ist man immer schlauer!!

    Hätte es einen schriftlichen Fertigstellungstermin gegeben, hätte man ihm den Vertrag nach entsprechender Ankündigung mit Fristsetzung kündigen können.
    Folge: Er zahlt die Mehrkosten seines Nachfolgers!
    Aber seine erbrachte Leistung muß bezahlt werden.
    Deswegen würde ich auch seine erbrachte Leistung, soweit sie mangelfrei ist(!), bezahlen.
    Bei 12.000 ist das Landgericht mit Anwaltszwang zuständig.
    Bei 4.000 ist es das Amtsgericht ohne Anwaltszwang.

    Aber was bedeutet diese Zahlung?
    Ist damit der Vertrag gekündigt? Von wem?
    Oder ist er im beiderseitigen Einverständnis aufgelöst.
    Oder ist es eine (strittige) Abschlagszahlung und der Zirkus geht in die nächste Runde.
    Ich kann die Fragen nicht beantworten und zwei Juristen haben vermutlich 3 Meinungen dazu.

    Das Problem:
    Wer einen Vertrag ohne Grund kündigt ist schadensersatzpflichtig.
    Wenn er einen Grund hat, muß der andere Schadensersatz leisten.

    Also da sind noch viele Hürden zu überwinden wenn es vor Gericht geklärt werden sollte (vermutlich nicht, und wenn, dauert es 5 Jahre und endet mit einem Vergleich)

    MaW: Vermeiden Sie Gerichte und Anwälte!!!
    Die Anwälte leben davon, daß andere sich streiten. Aber davon wird es nicht billiger.
    .
     
  13. #13 simon84, 06.10.2017
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    Klar sollte man Gerichte und Anwälte vermeiden.
    Aber wenn es soweit kommt, sollte man sich auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen, auch wenn es keinen Anwaltszwang gibt.
    Die Gegenseite hat sicher einen Anwalt.

    Interessant ist die Aussage, dass er auf den Kompromissvorschlag eines von ihm selbst bestellten Beraters nicht eingehen wollte.

    Was sagt denn der Berater dazu?
     
  14. #14 petra345, 09.10.2017
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    Um was für ein Angebot handelt es sich eigentlich?
    Werden die einzelnen Positionen mit einem Pauschalpreis angeboten?
    oder
    wird der Preis einer Einheit (Einheitspreis) Pflasterfläche in €/m² angeboten?
    Wird der erforderliche Kies / m³ angeboten, und jetzt hat man mehr gebraucht als angeboten?

    Es ist nicht unüblich, das Angebote bewußt falsch ausgeschrieben und bewußt falsch bepreist werden.

    Nimmt der Anbieter an, daß eine Position wegfällt bietet er niedrig.
    Erkennt er, daß die ausgeschriebene Menge nicht ausreichend ist, setzt er einen hohen _Einheitspreis ein.
    Der Kunde muß dann die größere Menge mit dem Angebotspreis bezahlen!
    Aber es kommt auch vor., daß eine höhere Menge abgerechnet wird, als benötigt wurde.

    Was liegt also vor?

    Sicher ist, daß die Auftragnehmer die größere Erfahrung beim Schreiben der Rechnung haben.
    .
     
  15. Lav

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    Nochmals vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten.

    In der Zwischenzeit hat sich der Gärtner gemeldet und ist sich keiner Schuld bewusst. Ich habe nun erstmal ohne Anwalt nochmals das Unternehmen aufgefordert, schriftlich darzulegen, wann ich über Mehrkosten (verglichen zum Angebot) informiert worden bin und wann ich diese genehmigt habe. Solange ich hier keine Rückmeldung bekomme, zweifle ich die Rechnung in gesamter Höhe an.

    Sobald ich die geforderten Informationen erhalten habe (oder auch ein "Nein gibt es nicht"), werde ich den nicht strittigen Teil selbstverständlich bezahlen.


    Das Problem bei dem Gärtner ist...Wenn ich jetzt nur einen Cent bezahle, werde ich ihm Jahrelang hinterher rennen müssen. Zusätzlich haben seine Arbeiten noch einige Mängel, die ich bei ihm angemeldet habe.



    Bringt es etwas, wenn ich eine Beschwerde bei der Handelskammer aufnehme?
     
  16. #16 petra345, 09.10.2017
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    Der Gärtner ist vermutlich kein Mitglied der Handelskammer.
    Eine fehlerhafte, fertige Leistungen braucht nicht voll bezahlt zu werden. Der zweifache, früher der dreifache Betrag, der zur Beseitigung des Mangels erforderlich ist, kann zurückbehalten werden.
    Die Frage ist oft, handelt es sich um einen Mangel. Da hat man als sog Laie oft nicht so gute Karten.
    Aber der Mangel darf schon vor der Abnahme gerügt werden.
    Wenn der Mangel, während der Ausführung erkannt und nicht abgestellt wird, kann man sogar den Vertrag kündigen.
     
  17. #17 Steinsetzer, 14.10.2017
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    Ja , genau solchen Leuten sollte man Grenzen aufweisen .
    Werden die Arbeiten begonnen , 11 Monate nach Auftragserteilung , Preisgestaltungen haben sich seither vom Anbieter geändert ...............ist dies ein Nachtrag ( nicht zu verwechseln mit Zusatzangebot ) , Dies hatte aber auch schon ähnlich Bauspezi geschrieben .

    Mit solchen Gewerbetreibenden kann man sich ganz gelassen anlegen .

    MfG Stone
     
  18. Lav

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    So ich habe Eure Tipps befolgt und schriftlich eingefordert, wann er uns über Zusatzarbeiten bzw. Mehrkosten informiert hat und wann wir dieses genehmigt haben. Er weicht dieser Antwort immer aus, weil er es nicht darlegen kann. Deshalb hater in seinem letzten Schriftverkehr so geantwortet:

    Fakt ist, wir haben im August 2016 ein Angebot bekommen mit keinem Hinweis auf ca, ungefährt etc, sondern mit klaren Mengen und Gewichtsangaben. Dieses Angebot und nur dieses haben wir unterschrieben und keine Änderungen am Angebot vorgenommen.

    Zusammen mit einem seiner "Berater" hatten wir ein Angebot ausgearbeitet, dass er die Mehrkosten zu 80% tragen wird und wir 20% übernehmen. Das wäre für uns noch ok gewesen. Aber nach 1 Woche will er das Angebot nicht mehr akzeptieren.

    Deshalb werden wir aktuell nur Positionen aus der Rechnung bezahlen, die korrekt gemäss Angebot sind und die Arbeiten abgeschlossen sind.

    Alles andere wird er nicht bekommen, solange wir keine Lösung haben.


    Was denkt ihr?
     
  19. #19 K aus W, 03.11.2017
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    Hallo,
    wir haben gerade genau das gleiche Ptoblem mit unserem Gärtner.

    Seid ihr zufällig aus der nähe von Stuttgart? ca. 40 km östlich?
     
  20. Lav

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    Nein leider nicht..wir sind noch bisschen südlicher

    In der Zwischenzeit ist immer noch nichts passiert. Nach unserem letzten Schreiben endet unsere Frist heute. Bis heute ist noch keine Antwort eingegangen.

    Aber wir haben nun über diverse Kanäle erfahren, dass Gärtner „tratscht“...bei diversen Nachbarn und selbst bei Baufirmen und Bauhäusern.ehrlich gesagt hat das uns total überrascht..
    Was würdet ihr jetzt tun? Ich möchte es ungern einfach so hinnehmen...
     
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