fremde Leitungen über Grundstück

Diskutiere fremde Leitungen über Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, zuerst mal vielen herzlichen Dank für dieses informationsreiche Forum. Ich habe eine Frage und würde mich über Eure Einschätzung freuen:...

  1. #1 andi28ffm, 15.10.2017
    andi28ffm

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    Hallo,

    zuerst mal vielen herzlichen Dank für dieses informationsreiche Forum. Ich habe eine Frage und würde mich über Eure Einschätzung freuen:

    - Grundstück wurde von privat gekauft (Wiederverkauf, ursprünglicher Verkauf durch Gemeindeverwaltung).
    - Grundbuch enthält keine Informationen über Versorgungsleitungen bzw. Nutzungsrechte.
    - Bei der Planung des Hausanschlusses habe ich jetzt festgestellt, dass die Erschließung mit Gas, Strom und Telekom für das gesamte Neubaugebiet über mein Grundstück läuft.
    - Ich selbst werde nur Strom und Telekom nutzen.

    Grundsätzlich habe ich mit den Leitungen kein Problem und wie ich verstanden habe, muss ich sie ohnehin dulden. Das ist nicht das Thema.

    Meine Frage ist, ob diese Leitungen nicht in irgendeiner Art und Weise im Grundbuch verzeichnet werden müssen (oder in einem anderen Verzeichnis). Stichwort Nießbrauch/Nutzungsrecht, ... . Nicht zuletzt würde mich interessieren, ob ich eine einmalige Entschädigung für diese fremde Nutzung einfordern kann (z. B. in Form eines kostenfreien Hausanschlusses.

    Auch im ursprünglichen Vertag zwischen Gemeindeverwaltung und Erstkäufer wurden Leitungen nicht berücksichtigt.

    Ich hoffe ich bin richtig und hier sind Experten eine Einschätzung geben können und einen Tipp, wohin ich dann ggf. mit dem Anliegen muss (zur Gemeinde, zum Bayernwerk, zur Telekom, zum Grundbuchamt, zum Notar).

    Danke! und viele Grüße!

    Andreas
     
  2. #2 Diamand, 15.10.2017
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    Ob die Leitungen irgendwo eingetragen sein müssen kann ich nicht sagen.

    Wie ich mal gelesen habe dürfen Gasleitungen nicht überbaut werden. Somit könnte es also Probleme geben wenn genau dort die Garage hinkommt.
    Und wie sieht es aus wenn an einer dieser Leitungen mal gearbeitet werden muss. Dann wird dein Garten wohl mehr oder minder verwüstet und wie gut man ihn danach wieder herrichtet ist dann auch noch so eine Frage.
    Ich muss gestehen ich hätte damit schon meine Probleme.

    Und warum hat der Vorbesitzer dieses Grundstück wieder Verkauft? Hat er von den Leitungen erfahren und mag diese auch nicht auf seinem Grund.
     
  3. #3 andi28ffm, 15.10.2017
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    Hallo,

    wie schon im Eingangspost geschrieben sind die Leitungen kein Problem. Sie stören mich bei meinem Bauvorhaben heute und künftig nicht. Bitte auch keine Mutmaßungen über die Gründe des Verkaufs durch den Erstbesitzer. Diese sind mir bekannt und transparent und nicht Thema hier.

    Gruß, Andreas
     
  4. #4 thejack, 15.10.2017
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    Spätestens da hätte tatsächlich die Antwort enden sollen
     
  5. #5 Dimeto, 15.10.2017
    Zuletzt bearbeitet: 15.10.2017
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    So wie Du den Fall schilderst, hat irgendjemand geschlafen. Die Leitungsrechte gehören ins Grundbuch.

    Du schreibst von einem Neubaugebiet. Da dürfte es einen Bebauungsplan geben. Gehört dein Grundstück dazu? Gibt es hier Hinweise zur Erschließung, z.B. Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, die nur noch nicht eingetragen wurden?

    Wenn weder Du noch der Verkäufer von den Leitungen gewusst haben, dann würde ich zum Liegenschaftsamt der Gemeinde gehen und nachfragen, wieso die ein Grundstück verkauft haben, auf dem Versorgungsleitungen liegen, die nicht grundbuchlich gesichert sind. Im zweiten Schritt würde ich an die Versorgungsträger herantreten, dass sie die Leitungrechte gegen Entschädigung grundbuchlich sichern sollen.
     
  6. #6 andi28ffm, 15.10.2017
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    Hallo Dimeto,

    vielen Dank.

    Das kam so zustande, dass neben dem Grundstück im Bebauungsplan ein Weg vorgesehen war. Die Gemeindeverwaltung hat dann entschieden, dass sie den Weg nicht braucht und diesem dem Grundstück zugeschlagen. Dabei wurde vermutlich nicht bedacht, dass dort Leitungen verlaufen.

    Den Weg zur Gemeindeverwaltung kann ich mir wohl sparen. Wer ist mit "Versorgungsträger" gemeint.

    Strom/Gas = Bayernwerk?
    Telekom = Telekom?

    VG, Andreas
     
  7. Dimeto

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    Die, die für die Versorgungsleitungen zuständig sind, in deinem Fall also vermutlich Bayernwerk und Telekom.
    Wurde der Bebauungsplan geändert? Wurden die Flurstücke vereinigt? Wenn nicht, sieht es wohl eher schlecht aus mit Entschädigung. Sollte immer noch eine öffentliche Verkehrsfläche oder eine Fläche für die Versorgungsträger festgesetzt sein, hätte sich diese Festsetzung bereits im Kaufpreis widerspiegeln müssen.
    Dennoch sollten die Leitungsrechte ins Grundbuch eingetragen werden und idealerweise sollte auch der Bebauungsplan geändert werden, da ansonsten der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für diese Fläche zusteht.
     
  8. #8 andi28ffm, 16.10.2017
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    Hallo, das Flurstück umfasst die gesamte Fläche, ist also vereinigt worden. Vg, Andreas
     
  9. #9 El Gundro, 19.10.2017
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    Hallo,
    ich hatte bei meiner ehemaligen Eigentumswohnung das gleiche Problem, da lief genau an der Stelle wo wir einen Gartenteich gegraben haben, die Strom und die Telefon-Leitung vom Nachbarn in 1,20 Meter tiefe. Unser Grundstück hatte vor zig Jahren mal zu dem Nachbarn gehört.
    Eingetragen war im Grundbuch nichts, daher habe ich mich damals sehr genau informiert, wie die Rechtslage ist (zumindest bezüglich Strom in Telefon, Gas kann ich nicht sagen):
    Da keine Eintragung im Grund buch ist, kannst Du Dein Grundstück behandeln, als wären diese Leitungen nicht da. Wie Du schon sagst, die stören erst mal nicht.
    Spannend wird es, wenn (warum auch immer) genau unter Deinem Grundstück das Kabel kaputt geht und getauscht werden muss.
    Wenn im Grundbuch nichts eingetragen ist, hat der Versorger (Telekom, EON, Bayernwerk, wer auch immer) KEIN Recht Dein Grundstück zu betreten. Die Mitarbeiter des Leitungsunternehmens denken das aber und es kommen dann aussagen wie "Wir sind von den Stadtwerken, wir dürfen natürlich unser Kabel tauschen" ... falsch, Du bist Eigentümer des Grundstückes und hast Hausrecht. Es gibt kein Grundrecht eines Versorgers private Grundstücke zu betreten. Dies muss immer im Grundbuch eingetragen sein.
    Wenn die das jetzt nachträglich eintragen wollen, kannst Du da ganz frei mit denen verhandeln.
    Ich persönlich habe das damals nicht gemacht, da ich mich mit dem Nachbarn sehr gut verstanden habe.
     
  10. #10 andi28ffm, 20.10.2017
    Zuletzt bearbeitet: 20.10.2017
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    Hallo, vielen Dank für die nützlichen Beiträge. Ich bin auch schon schlauer:

    Es geht nur um folgende Leitungen
    - Strom-Hausanschluss meines und der Nachbargrundstücke
    - Zuleitung Strassenbeleuchtung

    Telekom und Gas kommen von woanders.

    Von Bayernwerk habe ich heute verstanden, dass ich die beiden Niederspannungskabel gemäß §12 NAV entschädigungsfrei dulden muss. Entschädigt werde dann im Einzelfall wenn gebuddelt wird (Stichwort Flurschaden).

    Das mit dem Wegerecht würde mich aber weiter interessieren. Wie sollen sie buddeln wenn sie nicht auf mein Grundstück dürfen? Oder ergibt sich das aus dem §12 NAV?

    Vg, Andreas
     
  11. #11 El Gundro, 24.10.2017
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    Sorry, aber eine Antwort darauf würde in Richtung Rechtsberatung gehen.

    Bei mir war es ja keine öffentliche Leitung, sondern der private Hausanschluss des Nachbarn.
     
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