Dachgeschosswohnung Brandschutz nach oben

Diskutiere Dachgeschosswohnung Brandschutz nach oben im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; In einem Mehrfamilienhaus interessieren wir uns für eine Dachgeschosswohnung. Bei der Besichtigung kam heraus, dass über der DG Wohnung eine...

  1. #1 Vanessaboot, 15.11.2017
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    In einem Mehrfamilienhaus interessieren wir uns für eine Dachgeschosswohnung.
    Bei der Besichtigung kam heraus, dass über der DG Wohnung eine weitere vermietete Wohnung ausgebaut ist.
    Die vorhandene Decke und die Schrägen / Abseiten sind mit Rigips einlagig verkleidet. Zwischen den Balken ist vermutlich 10 cm Glaswolle, dann Dielung, dann OSB und Laminat.
    Meine Frage nach Brandschutz wurde vom Makler abgetan:
    Die Eigentümer Gemeinschaft hat die Wohnung im Spitzboden genehmigt und da besteht Bestandsschutz. Das Objekt ist von 1971.

    Ich denke, für Gefahr um Leib und Leben, sprich Brandschutz, gibt es keinen Bestandsschutz. Ich gehe davo aus, dassm an Rigips rückbauen muss und dann z.B. mit Promatprodukten F 90 in der Decke und Schräge herstellen muss. Stimmt meine Annahme?

    Danke für Antworten von
    Vanessaboot
     
  2. mk940

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    Ich denke, dass du mit solchen Vorderungen die Wohnung gar nicht erst bekommen wirst. Die Frage die sich hier stellt ist, ob hier der erforderliche Brandschutz überhaupt nicht erfüllt ist. Nur weil der Makler dir diese Auskunft nicht geben kann, heißt es nicht, dass es nicht der Fall ist.
    Weiterhin ist es so, dass der Bestandschutz vor dem Brandschutz kommt. Das bedeutet, dass du lediglich den aktuellen Brandschutzauflagen gerecht werden musst, wenn du eine Baugenehmigung aufgrund eines Um- oder Anbaus benötigst. Das Gebäude muss prinzipiell nur den Brandschutzauflagen zum Zeitpunkt der Errichtung gerecht werden.
    Ansonsten kann eine nachträgliche Aufwertung des Brandschutzes nur bei akuter Gefahr anhand eines gerichtlichen Gutachtens verlangt werden. Hier wirst du bei einer Wohnung allerdings schlechte Chancen haben, da hierbei in den meisten Fällen keine akute Gefährdung vorliegt.
    Diese Regelungen können teilweise, je nach Bundesland, abweichen.
     
  3. HVT

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    Prinzipiell wäre ich da vorsichtig. Wenn da mal die Feuerwehr zur Begutachtung im Haus vorbeikommt kann es gut sein, dass die das als akute Gefahr sehen und dann liegt meist sehr schnell eine Aufforderung zur Behebung der Mängel vor (siehe Kellertüren in T30, etc.) Natürlich wäre hier noch eine Angabe zur Gebäudeklasse wichtig. Ich würde eher von einem Kauf abraten, weil das Risiko m.E. durchaus besteht.
     
  4. #4 Lexmaul, 16.11.2017
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    Wo kommt denn die Feuerwehr so zur Begutachtung in ein Haus?
     
  5. #5 Vanessaboot, 16.11.2017
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    Vorab danke für die Meinungen. Daher erkläre ich den Sachverhalt genauer:
    Mehrfamilienhaus gebaut 1971 mit 16 Wohneinheiten in Schleswig Holstein. Der Spitzboden war bis vor ca. 10 Jahren Trockenboden gedielt.
    Somit war derzeit der nicht vorhandene Brandschutz in der DG Wohnung ok.Dann hat die Eigentümer Gemeinschft wohl beschlossen, das eine neue Wohneinheit in dem Teil vom Trockenboden über der DG Wohnung erstellt wurde.
    Im jetzigen Zustand gehe ich von mangelndem Brandschutz aus und sehe keinen Bestandsschutz da vermutlich ohne Baugenehmigung gebaut wurde.

    Wir haben Interesse an den beiden Wohnungen und würden sie als eine Wohnung mit Treppe nach oben nutzen. Dann wäre in der Einheit keine Brandschutzanforderung gegeben, wie im EV Haus.
    Bei Nutzung ausschließlich der DG Wohnung müßte meines Erachtens entweder Brandschutz F 90 ? erstellt werden oder der Trockenboden wieder hergestellt werden. Liege ich mit meiner Meinung so falsch?
     
  6. #6 Fred Astair, 16.11.2017
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  7. #7 Andybaut, 16.11.2017
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    Also ob das ganze baurechtlich so zulässig ist kann man ja vergleichsweise schnell herausfinden.
    Die Baugenehmigung vorlegen lassen und schauen was dort drinsteht.

    Sollte man dir die Genehmigung nicht vorlegen wollen, dann kann man sich den Rest denken und
    zum Schutz der restlichen Menschheit dem Baurechtsamt einen Hinweis geben.

    Das ist auch nicht anrüchig, sondern dient dem Schutz des nächsten armen Opfers, der vielleicht etwas kauft,
    dass ihn später mal teuer zu stehen kommt.

    Bestandsschutz ist hier noch etwas komplizierter. Bestandsschutz besteht für das Originalgebäude aus dem Jahr 1971. Jedwede Änderung nach diesem
    Zeitraum kann auch Auswirkungen auf das neue Gebäude haben, dass dann wieder neu betrachtet werden muss.

    Bsp.:
    4 Geschosse wurden genehmigt und die Zwischendecken hatten einen definierten Brandschutz.
    Wenn nun ein 5Geschoss sogar genehmigt wurde, dann kann dies dennoch Auswirkungen auf alle übrigen Geschosse haben.
    Plötzlich sind hierdurch die Decken vielleicht höher einzustufen.
    Anders gesagt: Aus einem Einfamilienhaus kann man kein Hochhaus machen und auf den Bestandsschutz pochen.
     
    Vanessaboot gefällt das.
  8. #8 Vanessaboot, 16.11.2017
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    Danke
    Ja, wenn vom Makler nur schwammige Antworten kommen.
    Danke
     
  9. #9 Speedy59, 16.11.2017
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    Wie schon hier ewähnt würde ich erst schauen wie alles gebaut ist und nichts mit Vermutungen anfangen wenn du alles im Brandschutz haben willst dann müsste das ganze Haus demnacht so gebaut sein bringt ja nichts das du alles in Brandschutz umbaust und die anderen Wohnungen haben kein Brandschutz
     
  10. Alex88

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    Dass in einer Wohnung F90 Decken/Dachschrägenbekleidungen gefordert ist, ist eher die absolute Ausnahme,
    i.d.R. reicht F30, das könnte mit der Gipskartonbekleidung gegeben sein,
    abhängig von Art der Platte, Unterkonstruktion, Dämmung und dem Aufbau darüber, das alles wissen aber weder wir noch der TE

    also bleibt nur:
    alles andere ist Kaffeesatz lesen
     
  11. #11 Vanessaboot, 16.11.2017
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    Es handelt sich aber um zwei unabhänge Wohnungen und da ist meines Wissens F 90 in der Decke und der Dachschräge von Nöten.

    MFG Vanessaboot
     
  12. Alex88

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    2 nebeneinanderliegende Wohnungen müssen durch eine Wohnungstrennwand in F90 getrennt werden,
    aber ich kenne kein BV in dem 2 übereinanderliegende Wohnungen durch F90 Deckenbekleidung getrennt werden müssen....

    du äußerst nur Vermutungen, erkundige dich doch mal richtig

    außerdem gibt es auch F90 Konstruktionen mit Gipskarton, das muss kein Promat sein
    und das ist keine Vermutung...
     
  13. #13 Vanessaboot, 17.11.2017
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    Sei bitte so lieb und nenne mir nur eine F90 Konstruktion mit GKBF für Decken oder Schrägen auf Holz Unterkonstruktion.
    Ich lerne gerne dazu.
     
  14. Alex88

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    z.B. Knauf D611
     
  15. #15 Vanessaboot, 17.11.2017
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    Die Konstruktion kenne ich.
    Die Dicke mit Metallschine fast 60 mm und Gewicht geschätzt 4 - 5.000 kg in die Dachkonstruktion einbauen erscheint mir im Altbau bedenklich. Zusätzlich neue Dämmung und ich kann mir nicht vorstellen wie ich da an Veluxfenster oder Gauben anarbeite.
     
  16. #16 mk940, 17.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2017
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    Diese Diskussion ist jetzt hier sowieso abosluter Quatsch. Es gibt ettliche F90 Deckenkonstruktionen, kauf dir einen Knauf Planugsordner, da kannst du dir nach belieben eine aussuchen.
    [Beitrag editiert]
     
  17. #17 simon84, 17.11.2017
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    Finger weg von der Wohnung. Auf keinen Fall kaufen. Es ist mit Sicherheit F360 und Rauchabzuganlage nachzurüsten und nachzuweisen. Es besteht Einsturzgefahr. Absolutes Horror Projekt wie Flughafen Berlin.
     
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