Haus von 1928 steht ausserhalb des Baufensters

Diskutiere Haus von 1928 steht ausserhalb des Baufensters im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Erstmal Hallo (bin neu und Laie) Ich möchte ein Haus Bj 1928 mit damaliger Baugenehmigung anbauen. Das Haus steht allerdings nach einem neueren...

  1. #1 Bernhard2501, 17.11.2017
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    Erstmal Hallo (bin neu und Laie)
    Ich möchte ein Haus Bj 1928 mit damaliger Baugenehmigung anbauen. Das Haus steht allerdings nach einem neueren Bebauungsplan nicht im überbaubaren Bereich. Ist sowas möglich und was muss ich bei der Bauvoranzeige beachten.
    Vorab vielen Dank für die Hilfe
     
  2. #2 Fred Astair, 17.11.2017
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    Du möchtest ein Haus anbauen oder an ein Haus anbauen? Ist klare Sprache so schwer?
    Der Bebauungsplan ist vermutlich viel später als das Haus erstellt worden.
    Um Dein bestehendes Haus musst Du Dir keine Sorgen machen. Für den Anbau brauchst Du vermutlich ohnehin einen Bauvorlageberechtigten. Der klärt auch die Bebaubarkeit des Grundstücks.
     
  3. 11ant

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    Was soll denn das für ein Bebauungsplan sein, d.h. wo findet man den ? - wenn mit Altbestand bebaute Grundstücke mit überplant werden, ist m.W. eigentlich eher üblich, deren Bebaubarkeit wie bestehend zu erhalten. Insofern würde ich bestenfalls vom geplanten Anbau erwarten, daß er außerhalb des Baufensters stünde. Oder meinst Du die Grenzen des Bebauungsplanes an sich, d.h. dieser gilt erst "nebenan", und Dein Grundstück liegt nach wie vor in einem §34-Bereich ?
     
  4. #4 Bernhard2501, 18.11.2017
    Bernhard2501

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    Also es geht wie oben geschrieben um einen Anbau an das bestehende Haus welches aber nach einem neueren Bebauungsplan nicht mehr im bebaubaren Bereich steht. Somit ist der Anbau und Haus selbst ausserhalb.
    Natürlich macht das ein Architekt ich wollte halt einfach mal wissen ob jemand damit Erfahrung hat.
     
  5. Dimeto

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    Geh' mit deinen Plänen zur Genehmigungsbehörde. Wenn der Bebauungsplan aus den 60ern stammt, dürften die Aussichten auf Befreiung gut sein, ist er nicht älter als 10Jahre wohl eher schlecht.
    Erfahrung hilft hier nicht, da die Einzelheiten nicht bekannt sind.
     
  6. #6 Bernhard2501, 18.11.2017
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    Habe am 23.11 Termin wollte hier nur vorab Wissen ob es grundsätzlich möglich ist.
    Aber trotzdem Danke
     
  7. #7 El Gundro, 07.12.2017
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    Grundsätzlich ist alles möglich, wenn das Bauamt zustimmt. Wie es sich mit Bestandsbauwerken in Bebauungsplänen verhält, bin ich allerdings auch überfragt.
     
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