Freigabe von Mehrfamilienhaus durch Bauamt

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  1. milkam

    milkam

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    Hallo,

    mein Bauleiter/Bauträger möchte das ich die Endabnahme für meine Wohnungen durchführe, obwohl die Freigabe vom Bauamt noch nicht erfolgt ist. Der Brandschutz ist noch nicht bestätigt. Er meint ich wäre dazu verpflichtet, da es im Vertrag steht. Was meint ihr?
    Vielen Dank für eure Rückmeldung.
    Milkam
     

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  2. #2 Gast 85175, 01.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    In dem Vertrag steht „Wasser ist nass“. Die Abnahme ist das was das BGB als „Annahme“ kennt, also zB. muss man eine Bestellung die man getätigt hat auch annehmen wenn sie kommt. Dass du eine ABNAHMEREIFE Leistung abnehmen musst ist eh klar. Das hätte man nicht in den Vertrag schreiben müssen, das ist schon gesetzlich geregelt. Man schreibt es aber dennoch gerne rein um später Bullshit erzählen zu können.

    Ab dem Zeitpunkt der Abnahme läuft die Gewährleistungsfrist („Garantiezeit“), Verschlechterungen an der Sache (z.B. Beschädigungen) sind dein Problem, du musst dann auch den Baupreis zahlen, etc. Darum hätte man gerne, dass du das Abnahmeprotokoll unterschreibst.

    Die Frage ist jetzt ob die Leistung abnahmereif ist. Nur darum gehts. Wenn alles fertig ist und keine offensichtlichen Mängel mehr vorhanden sind, dann ist die Leistung normalerweise abnahmereif. Ob eine fehlende „Bestätigung“ ein Mangel ist muss im Einzelfall entschieden werden (die Juristen wissen es selbst nicht ganz genau).

    Du könntest hingehen und das Abnahmeprotokoll unterzeichnen, aber im Protokoll die fehlende Bestätigung vermerken und einen Sicherheitseinbehalt (denke mal so 5-10T € dürften angemessen sein) vermerken. Damit wärst du fein raus und hättestbtrotzdem noch eine Sicherheit. Da werden deine Vertragspartner zwar protestieren, dir eventuell mit allerlei Unsinn („Dann bekommen Sie den Schlüssel nicht...“) drohen, aber die müssen dir jetzt noch beweisen, dass alles in Ordnung ist. Sobald du unterschrieben hast musst du beweisen, dass irgendwas nicht in Ordnung ist (Beweislastumkehr).

    Du kannst denen auch beim Nachdenken behilflich sein, sag einfach du überlegst dir gerade noch einen Sachverständigen vom TÜV kommen zu lassen um sich alles anzusehen bevor du unterschreibst, sowas hilft oft enorm. Der Hintergrund ist der, selbst bei guten Bauleistungen „müssen“ externe Sachverständige was finden, dafür werden die ja bezahlt, also blasen sie oft Nichtigkeiten zu Großkatastrophen auf und dann hat der Bauträger nur unnötig Scherereien...
     
  3. #3 petra345, 02.12.2017
    petra345

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    Daß eine Wohnung ohne Bestätigung des Brandschutzes abnahmereif erstellt ist, kann ich mir nicht vorstellen.
    Nicht alles was in so einem Vertrag steht, muß rechtlich einwandfrei sein.

    Die Abnahme darf wegen "geringer Mängel" nicht verweigert werden.
    Brandschutz würde ich nicht dazu zählen.
    Am Flughafen war es ursprünglich auch nur der Brandschutz....
     
  4. #4 El Gundro, 07.12.2017
    El Gundro

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    Ich würde jetzt auch die fehlende Bestätigung des Brandschutzes als juristischen Mangel ansehen, ist aber nur ein Bauchgefühl.
    Wie wäre es, die Abnahme durchzuführen (Bauleistung ist ja erbracht), aber mit der Vereinbarung, dass die Rechnung erst gestellt und bezahlt wird, wenn die Unterlegen vom Amt da sind? Wenn der Bauträger keine Sorgen hat, die zu bekommen, kann er sich ja darauf einlassen, wenn es ihm darum geht dass die Gewährleistung zu laufen beginnt.
    Wenn Du zuerst bezahlst, läufst Du dem Mist ewig hinterher.
     
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