Wird das gezahlte Architektenhonorar als EK anerkannt?

Diskutiere Wird das gezahlte Architektenhonorar als EK anerkannt? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum, lese aber schon seit einiger Zeit mit. Vielleicht kurz zu unserer Situation: Das Grundstück ist...

  1. #1 DanielLuebeck, 10.12.2017
    DanielLuebeck

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    Hallo zusammen,
    ich bin neu in diesem Forum, lese aber schon seit einiger Zeit mit.
    Vielleicht kurz zu unserer Situation:
    Das Grundstück ist gekauft und 100% aus EK bezahlt inkl. aller Nebenkosten. Erschließung ist ebenfalls fertig.
    Die Baugenehmigung liegt uns jetzt vor, alle Architektenleistungen und Gebühren wurden bis dato auch aus EK finanziert.
    Jetzt geht es auf die letzten Meter vor der eigentlichen Baufinanzierung und das Barverfügbare Kapital neigt sich durch o.g. Ausgaben dem Ende (mit Puffer natürlich).
    Es stellt sich mir die Frage, ob wir die jetzt noch anfallenden Rechnungen weiterhin aus Barmitteln zahlen sollten, oder lieber schnell die Finanzierung abschließen sollten.
    Die konkrete Frage dazu: Werden Architektenrechnungen, die ich heute aus Barmitteln zahle, als eingebrachtes Eigenkapital anerkannt bzw. kann ich sie zumindest teilweise im Rahmen der Baufinanzierung wieder mit auszahlen lassen, um so meinen Barpuffer wieder aufzufüllen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß,
    Daniel
     
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  2. #2 simon84, 10.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 10.12.2017
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    Frag deine Bank ! Das hättest du schon längst mit denen besprechen sollen !!!
    Generell sind architektenleistungen finanzierungsfähig

    Generell sieht aber eine Bank es gerne so dass alles was in der Vergangenheit liegt auch dort bleibt !

    Also nachträglich etwas bar rauszubekommen bzw zurück überwiesen halte ich für unrealistisch!
     
  3. #3 DanielLuebeck, 10.12.2017
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    Ja grundsätzlich hast du natürlich recht. Die verbindliche Antwort kann natürlich nur die Bank geben...
    Werde dort die Tage auch nochmal vorstellig werden und u.a. das besprechen.

    Hätte gedacht, dass kann hier recht einfach aus Erfahrung heraus beantwortet werden. Bisher haben wir ja keine Finanzierung laufen, weil es ja noch keine konkrete Summe gab im Rahmen der Planungen.

    Ok...dann schauen wir mal...ein bisschen Zeit zur nächsten Rechnung ist ja noch. Der Architekt fängt gerade die Ausführungspläne an. Vielleicht ergibt sich bis dahin ja was mit der Bank zu dem Thema.

    Gruß,
    Daniel
     
  4. #4 PaulBaut, 19.04.2020
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    Hallo Daniel,

    Wir befinden uns aktuell in der gleichen Situation. Es würde uns sehr helfen wenn du deine Erfahrungswerte mit uns teilen würdest.
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Paul
     
  5. #5 Andreas Teich, 20.04.2020
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    In Niedrigzinzphasen ist es günstiger wenig Eigenkapital einzubringen und
    nur soweit dies der Bank gegenüber für gute Konditionen erforderlich ist.

    Es könnte ja mit dem Architekt oder anderen Beteiligten, die in Vorleistung gegangen sind eine spätere Rechnungsstellung vereinbart werden.

    Kostensteigerungen gibts oft genug am Bau, wofür dann besser überschüssiges Eigenkapital eingesetzt wird statt eine Nachfinanzierung zu benötigen.
     
  6. #6 Einfachnurich, 21.04.2020
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    Was ist denn konkret deine Frage?
     
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