Erfahrung Warema Funk-Wetterstation?

Diskutiere Erfahrung Warema Funk-Wetterstation? im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Was auch immer der Elektriker damit zu tun haben soll - installiert werden Raffstores wohl eher vom Fensterbauer. Und da gibt es keine Haftung -...

  1. #21 Lexmaul, 17.12.2017
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    Was auch immer der Elektriker damit zu tun haben soll - installiert werden Raffstores wohl eher vom Fensterbauer.

    Und da gibt es keine Haftung - never ever. Das hat auch nit 2017 nix zu tun - hatte nun einige Neubauten begleitet und da war das nie eine Vorgabe eines Herstellers.

    Das Warema das selbst bei ihren Produkten vorschreibt, kann ich mir gut vorstellen. Aber es gibt noch zig andere Systeme...

    Schienengeführt sind die Teile sehr robust und wieso überhaupt Anwalt? Das wird einfach von der Gebäudeversicherung bezahlt - die geben keinen Windwächter vor.
     
  2. #22 gaby886, 17.12.2017
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    Also ich will einen Windwächter unabhängig davon was jemand anderes sagt. Zumal bei uns in der Wohnsiedlung schon Häuser komplett ohne Jalos gebaut wurden auf Grund der Windverhältnisse. Zumindest die, die am Ortsrand stehen. Weiterhin ist es bekannt, dass Stürme immer stärker und immer häufiger werden. Da das erst der Anfang ist, ist es mit Sicherheit nicht verkehrt einen Windwächter zu installieren.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das einzigste sinnvolle - unabhängig davon ob ich keinen Windwächter, ein Funk- oder ein 230V-System habe - dass meine gesamte Verdrahtung jedes einzelnen Motors zu einem zentralen Punkt geleitet werden z. B. Technikraum im Keller und von dort aus zu den einzelnen Schaltern im Raum zurück. Ist das so richtig?

    Damit würde ich langfristig am besten fahren. Ich könnte ein Funk-System installieren und wenn das Probleme hätte könnte ich problemlos ein 230V System anbinden?
     
  3. #23 Lexmaul, 17.12.2017
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    Sternverkabelung ist nie verkehrt :)

    Du bist der Bauherr, sag es dem Elektriker, er führt es dann entsprechend aus!
     
  4. #24 Gast 85175, 17.12.2017
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    Ich habe jetzt gerade keine Lust die Paragrafen nachzusehen, das Folgende ist aber trotzdem richtig.

    Eine Aussen-Jalousie ist Teil der Fassade und die Standsicherheit (auch bei Sturm) muss da iregndwie nachgewiesen sein. Sei es durch Typenstatik, bauaufsichtliche Zulassung oder Objektstatik, ganz egal. Wie da anderenfalls das CE-Zeichen drauf kommen soll ist mir ein Rätsel und ohne CE-Zeichen ist es einfach nicht verkehrsfähig, darf also nicht verkauft werden. Wenn Sie Hersteller verbauen die da „nix vorschreiben“ ist das ja gut, dann sind die Dinger wohl in jedem Fall und immer sturmsicher. Falls nicht ist es dann doch ihr Problem, das nennt man dann eunen „schwerwiegenden Mangel“ (Standsicherheit nicht gegeben). Sehen Sie hierzu in die Landesbauordnung, Bauprodukteverordnungen, etc...

    Die Steuerung der Jalousien, etc. ist ganz klar Teil der elektrischen Anlage. Wenn der Elektriker den Anschluß der Rohrmotoren übernimmt, dann muss er entweder die fertige Planung der Steuerung als Vorgabe bekommen, oder er plant die Steuerung selbst. Wie auch immer, zur Steuerung gehört der Windwächter (aus o.G. Grund). Das bedeutet der Elektriker hat da zumindest eine Hinweispflicht darauf, dass da eigentlich ein Windwächter hingehört. Einzige Ausnahme, irgendwer gibt es dem Elektriker schriftlich, dass die Jalousien etc. auch ohne Windwächter nachweislich sturmsicher sind.

    In der Praxis bringen die Fensterbauer zwar oft die Rohrmotoren und den ganzen Krempel, in der Theorie müssen sie aber keine Ahnung davon haben, das gehört nicht zu ihrem Berufsbild, die allermeisten sind darin auch nicht ausgebildet und an der 230V-Anlage dürfen sie auch nur im Ausnahmefall rumfummeln...

    Ich sehe das wortlose „weglassen“ eines Windwächters jedenfalls als gravierenden Mangel an. Jetzt wird im Schadensfall die Versicherung eventuell noch den Schaden an den Jalousien zahlen, aber den Umbau hin zu einem mängelfreien Zustand der elektrischen Anlage zahlen die nicht und das kann je nach dem wie die Lage ist relativ teuer werden. Ich lass es mir gefallen wenn da Leute die wissen was sie da tun für sich selbst entscheiden das so nicht zu wollen, aber die Entscheidung trifft der Bauherr und nicht der Elektriker.
     
  5. #25 gaby886, 17.12.2017
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    Richtig, aber die Preise macht der Eelektriker... und ich will nicht wissen was das schon wieder mehr kostet.
     
  6. #26 Gast 85175, 17.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Damit haben Sie die Kabel für eine kabelgebundene Zentralsteuerung zumindest drin und einen Platz wo das Ding hin kann. Ob es „das Beste“ ist kann ich ihnen so nicht sagen, aber das ist zumindest mal eine solide Basis mit dem man auch langfristig viele Optionen hat (nicht alle, aber sehr viele). Sie haben dann einen zentralen Platz und die Schalter und Rohrmotoren sind dahin verbunden, da können Sie dann steuerungstechnisch zuwursteln. Irgendwas mit viel Sensortechnik (Alarmanlage, Statusmeldungen der Jalousien (unten/oben) usw. gehen damit evtl. nicht, aber wenn Sie alles können wollen, dann gehören halt doch überall Netzwerkkabel rein).

    In der Praxis nimmt der Elektriker übrigens nur ein Kabel (mit mehr Adern) vom Verteiler bis in das Zimmer und teilt die Adern dann dort auf in „Rollo“ und „Schalter“. Aber sonst haben Sie das richtig verstanden.

    Ich würde das aber trotzdem nochmal ausführlich mit dem Elektriker versprechen, ich weiß nämlich von hier aus nicht was er da bisher so vorgesehen hat.
     
  7. #27 Gast 85175, 17.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Nachtrag:

    Ich glaube das „230V-Kabelsystem“ mit einer „normalen“ Zentralsteuerung ist nicht teurer als das „Funksystem“, jedenfalls ist „Funk + Reservekabel“ schon wieder ein Stück weit doppelt gemoppelt.
     
  8. #28 Lexmaul, 17.12.2017
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    Sorry, aber Du bist auf den völlig falschen Dampfer unterwegs - dafür gibt es keine Paragraphen, weil das nix mit Standsicherheit oder Gefährdung zu tun hat.

    Das sind schnöde Jalousien und wenn jemand zu blöde ist, die bei Sturm einzufahren, dann ist das sein hocheigenes Pech. Das hat auch gar nicht (NULL) mit CE-Zeichen zu tun.

    Und das gehört trotzdem zum Geltungsbereich desjenigen, der die Jalousien anliefert und verbaut - der Elektriker ist da nur der Subbi, nicht mehr, nicht weniger. Also auf irgendwelche Wächter bezogen...
     
  9. #29 Gast 85175, 17.12.2017
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    Ne, Du bist da auf dem falschen Dampfer. Es gibt keine „schnöde Jalousie“ im Aussenbereich. Der Elektriker ist auch nicht der Sub von irgendwem und der Fensterbauer hat an der 230V-Anlage nichts rumzufummeln. Man kann die Gewerke ja gerne anders abgrenzen aber auch das ist Sache des Bauherren und nicht „mach ich immer so“-Entscheidung des anbietenden Handwerkers. Von mir aus schieb den Mangel wegen des fehlenden Windwächters noch auf den Fensterbauer, spätestens der muss merken dass da was fehlt.

    So, jetzt hab ich doch noch nachgesehen. Damit da ein CE-Zeichen drauf darf muss die „bestimmungsgemäße Verwendung“ vom Hersteller festgelegt werden und dazu gehören unter anderem Windlasttabellen für jeden Jalousietyp. Bei Handbetrieb ist der Einbau ohne el. Windwächter zulässig, bei el. Steuerung muss aber der Windwächter in jedem Fall dran sein (damit die Jalousien nicht bei Sturm automatisch zB. gemäß Zeitschaltung runterfahren).

    Ich bitte eich es jetzt anders herum zu machen. Lass dir von deinen Herstellern schriftlich bestätigen, dass der Windwächter bei elektrischen Steuerungen baurechtlich nicht notwendig ist. Dann kannst es hier genüsslich ausbreiten, anders überzeugst mich nicht.
     
  10. #30 Lexmaul, 17.12.2017
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    Wo hast Du denn nachgesehen, wo genau das steht?

    Zudem hat das CE-Zeichen weiterhin gar nix damit zu tun...

    Zu den oberen Abschnitten äußere ich mich nicht weiter, denn ich glaube, Du missverstehst das alles etwas.
     
  11. #31 Gast 85175, 17.12.2017
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    Gast 85175 Gast

    Ich mißversteh garnix. Du hast den Windwächter an ein paar Objekten weggelassen weil Du gedacht hast das brauche man nicht und jetzt tuts erstmal bisschen weh, geht aber vorbei.

    Ohne CE-Zeichen geht garnix, kuschd Du Landesbauordnung ist der Nachfolger des Ü-Zeichens. Noch nichtmal ne Dachlatte ohne CE-Zeichen darf verbaut werden. Ein Standsicherheitsnavhweis für Fassaden und Fassadenteile ist auch nix neues und dazu gehören auch Aussenjalousien.

    BITTE lass es dir von den Herstellern schriftlich bestätigen. Ich nehm dann alles zurück und schickmdir nen digitalen Enschuldigungs-Blumenstrauß. Bis dahin bleib ich aber dabei und werde auch niemandem was anderes raten...

    Mal ernsthaft. Jalousien dürfen also bei Sturm abgerissennwerden und durch die Gegend zischen und das ist dann so vollkommen in Ordnung? Merkst selbst oder?
     
  12. #32 Lexmaul, 17.12.2017
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    Komm mal runter - Du sollst mir zeigen, wo das verpflichtend steht und keinen Feldzug hier führen.

    Und komm mir bitte nicht mit der Empfehlung des Dachverbandes der Rollladenbauer ;).

    Das CE-Kennzeichen hat 0,0 etwas mit einem Zusammenspiel zwischen Rolläden und Windwächter zu tun. Du verwechselt da irgendwas aber ganz arg...

    Und was tut jetzt weh? Du redest grad etwas wirr?

    Ich kann Dir nicht etwas zeigen, was es nicht gibt, d.h. einen allgemeingültigen Schrieb, dass man sowas nicht braucht :).

    Und wenn ein Sturm einen Raffstore rausreisst und herumfliegen lässt, dann hat man ganz andere Probleme. Dann reißen noch ganz andere Sachen vom Haus und um dem Haus ab...merkste was?
     
  13. #33 Gast 85175, 17.12.2017
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    Das ist elemtares materielles Baurecht...

    Die Standsicherheit von Fassaden (incl. Rollozeugs) muss ebenso nachgewiesen sein wie die Standsicherheit der tragenden Teile. Das ergibt sich alles aus dem § 13 der LBOs.

    Ebenso dass eine Aussenjalousie ein Bauprodukt ist (§17) und was gilt damit sie ein CE-Zeichen oder eine Einzelzulassung bekommen kann (§18-25 LBOs und Bauprodukteverordnung). Ohne CE-Zeichen oder Einzelnachweis geht nix, nicht verkehrsfähig, mangelhaft, von vorne herein Pfusch und Murks.

    Dann gelten jatürlich nich die flankierenden Bestimmungen zur CE-Zertifizierung.

    Hier mal ein Auzug aus den technischen Bestimmungen einer Warema-Jalousie, ist aber bei anderen Herstellern nicht anders:

    Zur bestimmungsgemäßen Verwendung muss das Produkt rechtzeitig vor dem Auftreten der folgenden Bedingungen eingefahren werden:
    – Wind oberhalb der empfohlenen Windgrenzwerte gemäß Tabellen auf Seite 395
    – Schneefall
    – Gewitter- und Schlechtwetterfronten (Böen)


    So, und wie wird denn jetzt „das Produkt rechtzeitig eingefahren“? Also wie misst den der Nutzer die Windgeschwindigkeit und macht den Rollo dann von Hand hoch?

    Zuletzt gibt es noch die EN 13 659.

    Und doch, ein Schreiben von deinem Hersteller in dem steht es geht ohne Windwächter (oder sonst irgendwas in dem das steht) kannst mir schon zeigen, wirst du aber vom Hersteller nicht bekommen. Kannst dich ja mal an den Kundendienst wenden, es gibt ja schließlich einen digitalen Entschuldigungs-Blumenstrauß zu verdienen.

    Du liegst da falsch, du wirst die explizite Formulierung für den Windwächter wirst in den Texten ebenso wenig finden wie zB. die explizite Formulierung zu einzelnen Stahlstäben der Betonbewehrung, ergibt sich einfach, anders sind die allgemeinen Vorschriften nicht zu erfüllen.
     
  14. #34 Lexmaul, 18.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 18.12.2017
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    Viel Text, aber am Ende bleibt es die Empfehlung eines Herstellers.

    Und genau mehr gibt es nicht. Wie kann man so verbiestert sich in was verrennen? Es gibt keine Pflicht eines Windwächters und erst recht keine gesetzliche...

    Und weiterhin hat das CE-Zeichen damit nullkommanix zu tun. Mit Standsicherheit noch viel weniger - klar, wenn man solche allgemeingültigen Dinge auf völlig falsche Weise interpretiert, dann könnte man meinen, Du liegst richtig. Aber ist halt nicht so.

    Lass mal gut sein, Du kannst ja weiter dran festhalten und Kosten generieren, die halt überflüssig sind. Ich muss mir da nix verdienen.

    Schade um die vertane Zeit, aber danke, dass Du es versuchst hast. Ehrlich - aber Du bist da wirklich falsch unterwegs und interpretierst da was völlig daneben.

    Ach, um nun doch die Kirsche auf die Torte zu setzen, lieste Dir mal das von Warema durch und dann trinkst nen Kaffee ;).

    Suchergebnisse - WAREMA Renkhoff SE
     
  15. #35 Gast 85175, 18.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Lies es selbst. Da steht genau das was ich sage...

    Frag dich wie Du den Abschnitt „Bestimmungsgemäße Verwendung“ ohne Windwächter umsetzt (der Abschnitt ist übrigens eine Info die die CE-Vorschriften für Produkte mit beweglichen Teilen vorschreiben, dann gilt nämlich zusätzlich die Maschinenrichtlinie und die schreibt diese Info in der technischen Dokumentation vor).

    Frag dich wie Du den Abschnitt „Windwiderstand im ausgefahrenen Zustand“ umsetzt. Da wird zuerst einmal darauf hingewiesen, dass die Normung aufgrund einiger Besonderheiten von Jalousien nicht wirklich sinnvoll angewandt werden kann. Dann, dass deshalb die Windlasttabellen ohnehin nur ein „Vorschlag“ seien und an Gebäudeecken und in speziellen Montagesituationen gleich garnicht gelten (darf sich also jeder was aussuchen, man kann es ja weder selbst berechnen, noch gibt es verbindliche Tabellenwerte).
    Dann kommt die Formulierung: „Zudem ist die Positionierung und Anzahl der verwendeten Windwächter in Abhängigkeit zur Gebäudegeometrie und -lage zu beachten. Hierzu beraten wir Sie gerne.“ Dass man eine Jalousie ohne Windwächter installiert sehen die erst garnicht vor!

    Es tut mir leid, aber an dir sind die Veränderungen im Bauordnungsrecht der letzten 10-15 Jahre spurlos vorbeigegangen. Einer der kritischen Profikunden nimmt dich so nach Strich und Faden aus und er bekommt vor Gericht recht...
     
  16. #36 Lexmaul, 18.12.2017
    Lexmaul

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    Es geht nur um die Befestigung der Raffstores, d.h. die Schienen und oben. Um den Windwächter bzw. die Benutzung wird dazu GAR NIX geschrieben undn ist auch nichts vorgeschrieben. Denk doch mal anch - was ist bei Stromausfall? Soll man dann noch eine Notbatterie einsetzen? Fehlprogrammierung?

    Dein fett markiertes sagt dazu ebenfalls gar nichts aus - bist Du echt so scheuklappenmäßig unterwegs?

    Lies das Dokument und zwar den fast letzten Abschnitt, da steht es kurz und knapp bzgl. Deinem Windwächter. Aber so langsam bezweifel ich, dass Du es jemals verstehst.

    Ein Windwächter ist keine Pflicht. Punkt und Schluss.
     
  17. #37 Gast82596, 18.12.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Also ich habe erst vor 1,5 Jahren Jalousien von besagter Fa. geliefert und eingebaut bekommen. Nicht vom Fensterbauer oder Elektriker. Windwächter sind definitiv bei manuell zu bedienenden elektronisch betriebenen Anlagen keine Pflicht.
     
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