Architekt Kundenaquise vs. Honorar

Diskutiere Architekt Kundenaquise vs. Honorar im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, folgender Fall: Familie A möchte bauen. Hierzu verhandelt sie mit einem Makler über ein Grundstück G. Über ein anderes...

  1. Radler

    Radler

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    Guten Tag,

    folgender Fall:

    Familie A möchte bauen. Hierzu verhandelt sie mit einem Makler über ein Grundstück G. Über ein anderes bauträgergebundenes Grundstück gerät Familie A in Kontakt mit einem Architekten. Familie A erklärt ihr Bauvorhaben und erwähnt auch das in Aussicht stehende Grundstück G. Der Architekt schlägt vor, sich diesbezüglich zusammenzusetzen. Bei einem ersten Treffen erklärt Familie A ihr Bauvorhaben. Als klar wird, dass das Baugrundstück zu klein wird, fragt der Architekt, ob er beim Besitzer des Nachbargrundstücks nachfragen soll (dem auch Grundstück G gehört), nachfragen soll, ob er noch ein Stück von seinem Grundstück abgeben soll?
    Familie A willigt ein. Bei einem zweiten Treffen wird deutlich, dass das Bauvorhaben zu teuer ist und Familie A sich das nicht leisten kann. Der Architekt hat sich zwischenzeitlich mit dem Grundstücksbesitzer zusammengesetzt und auch einen Preisnachlass beim Grundstücksbesitzer verhandelt. Immer noch zu teuer. Unaufgefordert schickt der Architekt der Familie A eine Skizze des Grundstücks mit Baukörper per e-mail.
    Die Skizze ist als "Vorentwurf" deklariert und weist lediglich die Umrisse des Baukörpers aus, jedoch keine Raumaufteilung etc.
    Famile A kommt zu dem Entschluss, dass das Bauvorhaben zu teuer ist und sie es (auf diesem Grundstück) verwerfen möchte und teilt dies explizit dem Architekten mit.

    Kann Familie A mit einer Rechnung rechnen obwohl es nicht explizit mit dem Architekten abgesprochen war?

    Danke
     
  2. #2 Gast82596, 25.11.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Was hat jetzt der Makler damit zu tun?
     
  3. Radler

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    Der Makler hat mit Frage an sich nichts zu tun. Ich hätte die Info auch weglassen können
     
  4. #4 Lexmaul, 25.11.2017
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    Was sagt Familie B zu dem ganzen Schlamassel?
     
  5. Radler

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    Familie B ist auch ziemlich unglücklich mit der Situation ;)

    Also... Hat jemand auch konstruktive Beiträge?
     
  6. #6 Gast82596, 26.11.2017
    Gast82596

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    Rechnung über was?
     
  7. #7 driver55, 26.11.2017
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    Dann ist doch eindeutig die Hütte schon viel zu groß und vermutlch auch zu teuer. Und wenn man dann noch ein paar weitere qm vom angrenzenden Grundstück benötigt, wird's eben um diesen Betrag nochmal teurer. (Beispiel: z.B., "Wir bräuchten noch einen weiteren 3 m Streifen über die Länge von 30 m. Es kommen somit nochmals 45.000€ hinzu (500€ /m²)).
    Die Frage die sich hier stellt ist, wann dem Architekt signalisert wurde, "Wir brechen hier ab".
    Und ob hier eine Rng folgt hängt vom Architekten ab. Die einen kassieren für jeden Handgriff, die anderen machen erst einmal Akquise und halten erst die Hand auf, wenn es konkret ist/wird. >> Vorvertrag/Vertrag etc.
     
  8. #8 Andybaut, 27.11.2017
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    Hallo,

    also für den Plan wird es wohl keine Rechnung geben wenn die Schilderungen so stimmen.
    Der wurde als "nicht beauftragt" abgelehnt.

    Anders sieht es bei dem Gespräch des Architekten mit dem Nachbarn aus. Da wurde eine Leistung explizit angefragt und
    der Architekt hat diese erbracht.

    Nun liegt es im ermessen des Architekten ob er hierfür Geld möchte.
    Die Arbeit hat er erbracht, das ist sicher.
    Der Auftraggeber hat auch etwas erhalten, das wichtig für ihn ist.
     
  9. arch

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    Leider gibt es Kollegen, die Ihre Kosten nicht von Anfang an transparent an die Bauherren vermitteln. Ich für meinen Teil berechne auch vom Bauherren gewünschte Vor- und Aquisegespräche, welche dann, kommt es zum Auftrag, auf das Honorar angerechnet werden. Aber diese Kosten teile ich bereits vor dem Aquisegespräch mit. Schließlich handelt es sich hier genauso um meine Zeit, Erfahrung und Ausbildung, die ich in das Gespräch einfließen lasse, wie wenn ich bereits beauftragt wäre. Eigentlich ist es wie bei einem Anwalt oder Steuerberater auch. Keiner von diesen Berufen macht erstmal etwas um sonst. Bei uns Architekten scheint man da von etwas anderem aus zu gehen. Schließlich arbeit jemand, und dadurch hat er einen Anspruch auf Entlohnung. Dies scheint drastisch und ungewöhnlich, ist aber für beide Seiten von nutzen. Der Architekt bekommt Gespräche vergütet, und die Gespräche sind von deutlich besserer Qualität, weil die Bauherren, um Zeit zu sparen, gut vorbereitet ins Gespräch kommen. Zudem hat mein keine Traumtänzer mehr, die eigentlich nur mal wissen wollen, was sie sich leisten könnten. Niemand geht für 150 euro zu einem Architektenvorgespräch, wenn man eigentlich noch garnicht so richtig bauen will. Meine Kollegen werden das kennen, man sprich mit vielen "zukünftigen Bauherren", bis man einen hat, der dann auch tatsächlich baut. Für den künftigen Bauherr weiß er genau worauf er sich mit den kosten einlässt, und kann sich auch sicher sein, das er für sein Geld Qualität bekommt, für die der Architekt auch gerade steht.
    Aquise sind für mich Auftragsbeschaffungsmaßnahmen, die nicht vom Kunden ausgehen. Zum Beispiel wenn ich auf den einen potenziellen Kunden zugehe, Wettbewerbe mache, oder an VgV-Verfahren teilnehme. Das sind Aquiseleistungen, welche nicht entlohnt werden.

    Ich an deiner Stelle würde davon ausgehen, eine Rechnung zu erhalten, schließlich hat er dich beraten und dir seine Zeit und Erfahrung zur Verfügung gestellt, selbst wenn das Ergebnis nicht das war, was du dir gewünscht hattest. Rechtlich ist das möglicherweise streitbar, aber ich bin kein Rechtsberater, dafür müsstest du zu einem Anwalt gehen. Aber frage ihn vorher nach den entstehnden Kosten für die Rechtsberatung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    arch
     
  10. #10 Gast82596, 30.11.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Warte doch einfach ob was kommt, dann weist du es. Dann kann man noch immer mit dem Arch. sprechen.
     
  11. #11 petra345, 17.12.2017
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    Eine solche, nicht transparente, Arbeitsweise ist bei Architekten nicht unüblich.
    Sie schleichen sich damit beim Bauherrn ein und bekommen zum Schluß den Auftrag.
    Ein Architekt hat das bei mir nach 10 min probiert und hätte wegen seines "Besorgungsauftrages" den Grund für eine Rechnung gehabt. Ohne einen einzigen Pinselstrich.

    Bei einem Autoverkäufer erwartet man bei einem Verkaufsgespräch keine Rechnung, obwohl der auch seine Zeit zur Verfügung stellt..
     
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