BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung

Diskutiere BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Da muss ich direkt auch mal was fragen. Mein Mann hat bei seinen ganzen Geschwister und Verwanden ( Cousin ) bei deren Hausbau...

  1. #121 SandraMarcBauen, 01.05.2015
    SandraMarcBauen

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    Hallo

    Da muss ich direkt auch mal was fragen.
    Mein Mann hat bei seinen ganzen Geschwister und Verwanden ( Cousin ) bei deren Hausbau geholfen, immer zwischen 200- 400 Stunden, einmal ( Schwester/Schwager ) sogar 700.
    natürlich in dem Wissen das sie auch mal helfen werden, sind ja zum Teil auch Fachkräfte.
    Wenn die alle wirklich helfen, kommen da gut über 2000 Stunden zusammen... wie wird das von der BG dann eingeordnet ?

    Mfg
    Sandra
     
  2. Nisha

    Nisha

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    anscheinend kassieren die immer noch für direkte Verwandte ab! Mein Bekannter hatte für sein Bauvorhaben ne Anfrage gestellt ob er denn den Vater mitversichern muss (obwohl ja bei Unfall nachweislich nicht bezahlt wird) und folgende Antwort erhalten:

    Sehr geehrter XXX,

    die bei den Bauarbeiten auf eigene Rechnung mit oder ohne Entgelte beschäftigten Personen (auch Familienangehörige, Verwandte, Bekannte usw.) sind grundsätzlich für die Dauer dieser Tätigkeit kraft Gesetzes auf Ihre Kosten bei der Bau-Berufsgenossenschaft gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Es ist dabei belanglos, ob die Arbeiten in einem Zuge oder mit zeitweiligen Unterbrechungen (nach Feierabend, an Samstagen) zur Ausführung gelangen. Versicherungsfrei und nicht meldepflichtig sind nur der Bauherr und dessen Ehegatte. Diese können für sich eine freiwillige Bauherrenversicherung beantragen.
    Aufgrund dessen müssen Sie die Baumaßnahme bei uns anmelden.
    Nach erfolgter Anmeldung ( im nächsten Jahr) stellen Sie bitte einen Antrag bei uns um den Versicherungsschutz Ihres Vaters extra prüfen zu lassen

    Wie denn nun... Brüder muss man zahlen, Vater nicht, oder vielleicht doch... wer nicht nachfragt zahlt prinzipiell ??? Fragen über Fragen ... und der Gesetzgeber unternimmt hier leider auch seit Jahren nichts obwohl die Fälle dort vorliegen
     
  3. #123 SirSydom, 30.10.2015
    SirSydom

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    Wir bauen mit GÜ und bis auf ein paar Bodenbeläge ist alles mit drin.
    Wahrscheinlich werden das meine Gattin und ich komplett selbst machen, die Verwandtschaft ist auch weit weg.

    So habe ich das auch bei der BGBau angemeldet, muss ich mit irgendwelchem Ärger, Nachweis, etc rechnen ?? Oder ist das damit erledigt??

    Klar ist, wenn doch private Helfer mitbauen muss ich es halt aufschreiben und melden.

    Was ist mit dem Mindestbeitrag? Wollen die dann für 3h "Bruder hilft Teppichlegen" 100€ abkassieren???
     
  4. dimitri

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    Nein. Und das Gewerk Teppich verlegen wirst Du auch nicht angeben können ;)
     
  5. #125 stefan1984, 15.11.2015
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    Die gleichen schlechten Erfahrungen mit der BG habe ich auch gemacht.
    Meiner Meinung nach wirklich ein Dre... Verein.
    Zum Fall.
    Ich habe meiner Mutter bei Bautätigkeiten geholfen. Versichert über die BG,
    und habe mir da bei den Zeigefinger amputiert. Die BG verweigerte
    Leistungen mit der Begründung dass es ein verwandtschaftliches Verhältnis wäre
    und da würden sie nicht zahlen.
    2 Jahre später habe ich ein Haus gebaut, wobei meine Mutter geholfen hat und ich
    sie bei der BG angegeben habe. Und wer errät es? Ich musste Beiträge für sie zahlen.
    Ich kann nur jedem raten sich sehr genau zu überlegen wieviele Stunden er angibt :-)
    Lieber ne halbe Stunde zu wenig.
    Allzeit unfallfreies Arbeiten
     
  6. Egor

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    Habe auch ein Problem mit der bg .
    Auf dem Bau bei meiner Tochter bin ich von der Leiter gefallen und habe mir die hüftpfanne gebrochen. Die bg hat die Leistungen abgelehnt mit der Begründung: weil wir ein gutes Verhältnis mit meiner Tochter haben wären das Gefälligkeitsleistungen. Vor dem Baubeginn hatte meine Tochter mit einem von der bg gesprochen und ihm mitgeteilt dass sie eine Versicherung für mich abschließen will. Darauf habe der gute Mann gesagt das es nicht notwendig sei, weil ich über die bg versichert bin und es rausgeschmissenes Geld sei....
    Nach wiederspruch hat die bg nach ca 6 Monaten jetzt den Bescheid zukommen lassen das der wiederspruch abgelehnt wird, und ich gegen den Bescheid klagen kann. Nach dem ich mit etwa 15 verschiedenen Anwälte Kontakt hatte, und mir verschiedene Beiträge im Internet gelesen habe bin ich mir nicht sicher ob ich klagen soll.
    Einerseits bin ich mir sicher das es von der Seite der bg nicht richtig ist die Leistungen abzulehnen. Andererseits vermute ich das die immer eine Möglichkeit haben aus der Verpflichtung raus zu kommen, weil das Gesetz zu ihren Gunsten gemacht ist. Habe einige Verwandten die für ihre Verwandten und auch Väter Beiträge bezahlt haben und nicht wenig. Finde das reine anzocke und die bg sollte verboten werden.
     
  7. MS17

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    Hallo.
    Meine Freundin und ich haben auch das große Vergnügen mit der BGBau im Streit zu liegen und ich möchte hier mal einen kleinen Erfahrungsbericht niederschreiben und hätte ein paar Fragen.
    Los ging es mit dem Besuch eines MA der, wie man auch oft hört, sich aufgeführt hat wie die GEZ oder ein Gerichtsvollzieher. Vom allerersten Moment an hat er versucht mich in Widersprüche zu verstricken und wollte meine Fragen überhaupt nicht beantworten. Z.B. die Frage warum er denn überhaupt hier ist. Nachdem ich 6 oder 7 mal gefragt habe sagte er mir, dass meine Stunden nicht plausibel wären. Auf die Frage was das bedeutet habe ich bis heute keine Antwort... Es dauerte auch nicht lange, da habe ich ihn des Hauses verwiesen. Als wäre es nicht schon arrogant und peinlich zugleich gewesen zu behaupten er wüsste besser wie lange ich fürs Mauern gebraucht habe als ich, setzte er dem ganzen noch die Krone auf in dem er mir aufgrund meines Berufes und meiner Freundin aufgrund ihres Geschlechts jegliche Kompetenz auch nur irgendeine Tätigkeit auszuführen absprechen wollte. Als ich ihn auf diese Frechheit hingewiesen hatte bestritt er sogar das gesagt zu haben, da war für mich Schluss. Zumal ich, um zu dem Vorwurf Stellung beziehen zu können, gerne meine Unterlagen sehen wollte... durfte ich nicht -.-.
    Nun kam letzte Woche ein Brief, dass er angeblich wieder da war, niemanden angetroffen hat und deswegen ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Komisch ist nur, dass ich zu besagter Zeit zu Hause und im Garten war (absolut unmöglich sich zu verpassen) und wir davon nichts wussten. Hab da angerufen und gefragt was das soll und jetzt wirds lustig:
    Aussage 1: Termin ist per Einschreiben gekommen und deswegen müssten wir Bescheid wissen - hier war aber keins da und überhaupt: der 1. Termin und alle Briefe vorher waren nie per Einschreiben
    Aussage 2: "Ich sehe gerade es war mit Unterschrift und ist nicht abgeholt worden" - Wie wahrscheinlich ist es, dass ausgerechnet bei diesem Brief die Post die Benachrichtigungskarte vergessen hat? "Unwahrscheinlich, aber es zählt als zugestellt" --> dreiste Lüge, egal wie: die liefern selber den Beweis, dass wir den Inhalt des Briefes (dessen Existenz nach wie vor zweifelhaft ist) nie gesehen haben und behaupten dann auch noch, dass der Termin gültig ist! Zwischen den Zeilen wollen die jetzt, dass ich Beweise, dass niemand an dem Tag je hier war^^, also dass ich das gesamte Grundstück 24/7 überwache und dokumentiere, dass niemand da war. Mit anderen Worten: Ich soll ein Bußgeld zahlen weil ich einen Brief nicht bekommen habe und ich nichts davon wusste das gar keiner da war.
    Nachdem ich sie darauf hingewiesen habe, dass dieses Vorhaben scheitern wird haben sie mir einen neuen Termin angeboten, geht auch telefonisch, kein Problem :-). Aber natürlich nicht ohne den nächsten Hammer rauszuhauen: Jetzt wollen die meinen Status überprüfen: Nämlich mich vom Lebenspartner zum Helfer umstufen. Grund ist ganz einfach: Abgesehen davon dass ich zu blöd zum bauen bin hätte ich ja keine Zeit gehabt. Da ich die aber nachweislich doch hatte brauchen die jetzt was anderes. Ich war während des Baus nämlich Student in einer Art Urlaubssemester, sprich; habe es hinten angestellt und hatte dementsprechend durchaus Zeit 40h die Woche auf dem Bau zu sein, was ich auch war (40h klingt schon wenig). Insgesamt sind das bestimmt fast 3000h und die hätten die natürlich gerne...
    1.Die wichtigste Frage ist jetzt ob mir jemand diesbezüglich weiterhelfen kann. Wir sind nicht verheiratet und ich offiziell bin ich kein zweiter Bauherr oder im Kredit drin. Allerdings wohnen wir seit 6-7 Jahren unter derselben Adresse, haben 2 Kinder, mehrere Versicherungen zusammen usw. Also eine eheähnlche Lebensgemeinschaft. Wie wird das jetzt gewertet? Zwischen Studium und Arbeit war ich 6 Wochen arbeitslos, da gab es kein Geld aufgrund der Bedarfsgemeinschaft... und hier sind wir auf einmal 2 völlig Fremde oder wie?
    2. Habe hier im Thread gelesen. dass direkte Verwandte quasi kostenfrei sind? Stimmt das? Mir wurde von besagtem MA nämlich gesagt dass die was kosten.
    3. Ist ein richtiges Bautagebuch nun Pflicht oder nicht? Ich finde nichts eindeutiges für Privatpersonen.
    4. Kann ich bei den Rechnungen die Zahlen schwärzen? Dürfte den nix angehen,
    5. Muss man sich überhaupt mit dem MA vom Aussendienst verständigen oder kann man das auch über einen langatmigen Postweg erledigen? Dieser Mann betritt mein Haus nämlich definitiv nicht wieder.

    Puh, viel geschrieben. Danke schon mal für jede Antwort.

    mfg
    Marc
     
  8. #128 Andreas Gr, 16.02.2017
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    Deine gemachten Erfahrungen sind ja echt heftig . Ich denke mal Du wirst gut fahren wenn du Kooperationsbereit bist . Um sein Recht zu kämpfen , ist immer gut , wenn man es nicht mal versucht , hat man schon verloren .
    Ob Du mit dieser Person weiterhin vorlieb nehmen musst , weis ich nicht , evtl kannst Du nach jemand anderen verlangen .
    Das schlimme ist eben , das auf jedmögliche Art und Weise versucht wird dem "Kleinem Mann "das Geld aus der Tasche zu ziehen.
    Da werden eben Gesetze erlassen , und der "Depp" muss zahlen .
    Ich als Handwerker kann da ein Lied von singen, wie viele da die Hand aufhalten für null komma nix an Gegenleistung .
    An Deiner Stelle würde ich es drauf ankommen lassen , wenn die dich weiter abziehen wollen ,aber nicht ohne kompetenten Rechtsbeistand
     
  9. MS17

    MS17

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    Hallo. Also gestern war es soweit. Die Begrüßung erfolgte gleich mit Drohgebärden (letzte Chance, guter Wille von ihm bzw. der BG usw.) aber nachdem ich ihn auf all die Dinge hingewiesen hatte die entweder nicht richtig sind (Pflicht für einen Ortstermin, Bußgeldverfahren falls Ortstermin abgelehnt wird) oder schlichtweg dreist (mich als Helfer einstufen zu wollen) oder erlogen (Termin bei dem er selber nicht da war und das Einschreiben, dass angeblich als zugestellt zählt) wurden auf einmal meine Fragen beantwortet und es lief in vernünftigen Bahnen ab.
    Die Stunden die angeblich nicht stimmen würden, wurden um keine einzige erhöht! Er hat nicht mal danach gefragt oder versucht da was zu erhöhen.
    Auch wenn der Innendienst am Ende entscheiden würde, hat er sich vermerkt dass ich als 2. Bauherr einzustufen bin und hat mich (!!!), ohne Vollmacht oder so, als Bauherr (!!!) die Sache unterschreiben lassen. Er hat bei keiner einzigen Maßnahme nachgefragt ob ich das überhaupt kann oder noch mehr Personen beteiligt waren.
    Entgegen vielen Erfahrungsberichten wollte er auch keine Namen oder Adressen von den Helfern haben. Da ich als Student nachweislich Zeit hatte innerhalb von 1,5 Jahren über 3000h am Bau zu arbeiten war auch die Gesamtzahl die nötig ist um ein Haus zu bauen unstrittig.
    Nachdem ich ihm (in einem vernünftigen aber bestimmenden Ton) gesagt hatte, dass ich mir weder drohen noch mich abzocken lasse war er sichtlich zufrieden damit das zu bekommen was ihm (zurecht) zusteht. Leicht geschockt war er als ich ihn mit dem Urteil von Nisha konfrontierte. Spätestens ab da hat er jeglichen Versuch mich zu hintergehen eingestellt.

    Da ich jetzt mit vielen Betroffenen gesprochen habe kann ich folgendes Sagen. Der Versuch der Abzocke scheint (zumindest bei dem Mitarbeiter der in meiner Region prüft) immer vorgenommen zu werden und man hat nur 2 Chancen das rechtzeitig zu verhindern.
    1. Entweder man ist "Bauarbeiter" --> einem Bekannten hat er deswegen 60h abgenommen ohne irgendwelche Tricks zu versuchen.
    2. Oder man investiert, so wie ich, viel Zeit in die Selbstinformation und begegnet ihm auf Augenhöhe und kann dadurch eventuelle Vorwürfe oder Drohungen mit Verweis auf geltendes Recht zurückweisen. Wenn die Stunden arg unschlüssig sind wirds natürlich knifflig und man kommt in Erklärungsnot.
    Wichtig noch: Er wollte ein Bautagebuch zum Vergleich sehen, welches ich nicht habe. Er hat weder darauf bestanden, noch irgendwas angezweifelt. Also Bautagebuch ist KEINE Pflicht!

    Ich hoffe das hier hilft dem ein oder anderen vielleicht weiter.
    Schönes Wochenende
     
  10. #130 bravestar79, 13.04.2017
    bravestar79

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    Hallo zusammen....

    Wie jeder hier habe auch ich ein Problem mit der BG Bau, welches mittlerweile über einen Anwalt läuft.

    In 2013 haben meine Lebensgefährtin und ich angefangen ein Haus zu bauen.
    Natürlich haben die Bescheide der BG Bau nicht lange auf sich warten lassen. Ich habe diese auch leider ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt.
    Es kamen dadurch für meinen Vater und den Vater meiner Lebensgefährtin ca. 1300h zusammen.
    Die BG Bau schickte natürlich nach einiger Zeit Beitragsrechnungen. Da ich in dem Merkblatt der BG Bau gelesen hatte das Gefälligkeitsleistungen der Familie mehr oder weniger frei sind und ich die Immense Summe auch nicht zahlen wollte, legte ich Einspruch ein.
    Daraufhin bekam ich Fragebögen zugeschickt, in welchen ich Auskunft über die Helfer geben sollte (wie nahe sie mir bzw uns stehen usw).
    Eigentlich dachte ich das es damit getan wäre, aber Pustekuchen........
    Naja gut also übergab ich die ganze Geschichte meinem Anwalt (zum Glück habe ich ne Rechtsschutzversicherung).
    Vor ca. ner Woche kam dann von der BG Bau über das Hauptzollamt eine Vollzugsankündigung, welche ich laut meinem Anwalt erst mal zahlen muß.

    Ja und jetzt weiß ich net so recht weiter...... ich will meine Kohle zurück von dem Saftladen.
    Is schon echt interessant zu lesen, das man da Beiträge zahlen muss und im Fall der Fälle is man (bzw. die Helfer) nicht Versichert.
    Absolute Abzocke und ne Frechheit ohne Ende......

    Hat es denn schon mal jemand geschafft seine Beiträge zurück zu Klagen?
    Ich denke ich werde es drauf ankommen lassen wenn meine Rechtsschutz da mitspielt......
     
  11. Lonzak

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    Da das bei weitem der prominenteste und längste Thread zu den Machenschaften der BG Bau ist, hier ein aktuelles Update aus der Rechtssprechung :-)

    w w w.sg-heilbronn.de/pb/,Lde/4928859/ (einfach die Leerzeichen beim www entfernen)

    Zitat:
    Nun hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden, dass auch bei mehr als 500 Helferstunden von Verwandten für einen Hausneubau von einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden kann. Folge: für die geleisteten Helferstunden sind keine Unfallversicherungsbeiträge zu zahlen (Aktenzeichen S 6 U 138/17).

    Weiterhin heißt es: " In der Gesamtsumme lägen zwar geleistete Helferstunden in erheblichem Umfang vor. So hätten die Verwandten die Kläger während der Rohbauphase wöchentlich unterstützt. Es gebe aber keine starre Stundengrenze, ab wann eine Gefälligkeitsleistung ausgeschlossen sei. Zudem betrage der durchschnittliche Umfang der erbrachten Hilfeleistung über den gesamten Zeitraum für jeden Helfer wöchentlich weniger als 3 1/2 Stunden, was angesichts der engen familiären Bindung für eine Gefälligkeit spreche."
     
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  12. #132 petra345, 15.02.2018
    petra345

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    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Vor Gericht und auf hoher See.....

    Die BG ist dafür bekannt, daß man zunächst Beiträge eintreibt und es dann als Gefälligkeit darstellt.
    Herr B. von der BG in Frankfurt sieht das natürlich völlig anders.
     
  13. #133 RomanDe, 05.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 05.06.2018
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    Ja, auch bei mir hat sich der Prüfer angemeldet.....

    zwischen Beginn Rohbau und Fertigstellung des Zweifamilienhauses in Passivbauweise ( Hauptwohnung und eine kleine Ferien bzw. Mietswohnung) lagen bei mir zwei Jahre. In der Zeit habe ich rund 4500 Stunden geleistet. Dach und Rohbau habe ich ein Bauunternehmen machen lassen. Habe für den Bau einen 5 to. Bagger und einen Transporter gekauft. Habe auch eine große Glasfront mit riesigen Scheiben komplett alleine erstellt. Die Scheiben habe ich ganz alleine mit dem Bagger und großem selber gebauten speziellen Glassauger reingesetzt. Einen 9m langen und 500gk schweren Träger habe ich ebenfall mit dem Bagger hinter das Gerüst gefummelt und mit Seilzügen das Haus hochgezogen und dann montiert. Wer das sieht, glaubt erst mal nicht, das das eine Ein- Mann Arbeit war. Meine Frau hatte 5 Monate unbezahlten Urlaub von Ihrer Firma bekommen. Dazu kamen rund 1500 Stunden von vier Polen, die ganz offiziell mit Rechnung bei mir gearbeitet haben. Da sie zusammen rund 500kg Werkzeug selber mit gebracht haben, jeder seine eigene Rechnung geschrieben hat und sie schon seit unzähligen Jahren von Baustelle zu Baustelle ziehen gehe ich davon aus, das sie sogenannte "unternehmerähnliche Personen" sind. Unter Aufsicht von Elektriker und einem befreudetem Leiter eines Heizung / Sanitär - Unternehmens habe ich und die Polen auch 95% der Elektrik/Heizung/Sanitär selber gemacht. Strom und Schaltschrank anschließen etc. hat dann der Elektriker gemacht. Schwarz habe ich natürlich nie was machen lassen, und Bauhelfer hatte ich auch nie auf der Baustelle. Aber von Elektriker und Heizung Sanitär habe ich noch keine Rechnungen - und besonder üppig werden sie auch nicht ausfallen - zusammen etwa 5.000 EUR.

    Aufgrund massiver Überlastung in den Wochen vor dem Einzug habe ich folgenden Fehler gemacht:
    An anderer Stelle wurde mir gesagt: "Das Bauvorhaben gilt bei uns als beendet, wenn man einzieht", das habe ich leider gedankenlos auf das Formular von der BG bau übertragen, obwohl noch die Außenalagen gemacht werden müssen, die Garage noch nicht verputzt ist und ich die Fensterleibungen noch verkleiden muss. Auch will ich die nächsten Jahre noch den Wintergarten machen, der bei uns Teil des offiziellen Bauvorhabens ist.
    Dazu habe ich bei der BG Bau nie was zum Thema Heizung/Sanitär eingetragen - die Heizung=Wärmepumpe (bei einem Passivhaus eh nur unnötiger Luxus) habe ich eh erst nach unserem Einzug und nach der Fertigmeldung bei der BG bau eingebaut. Soweit ich mich erinnern kann, gab es ja auch keine Spalte, wo man die Leistungen von "unternehmerähnliche Personen" hätte eintragen können. Dummerwiese habe ich auch meine Formulare auch nicht vor dem Abschicken kopiert - so das ich ich im Nachhinein nicht mehr genau weis, was ich angegeben habe. Ich denke, das einige Bereiche einfach fehlen, da die Polen viel gemacht haben, es für sie aber keine Spalte gab.

    Bei mir hat sich ein freundlich wirkender Herr Stoffel von der BG Bau gemeldet. Telefonisch hat er bei mir einen Termin vereinbart - in damaliger Unwissenheit über die gängige Praxis bei der BG Bau und der Rechtslagehabe ich ihn zu mir nach Hause eingeladen.

    Nach meiner ungeschicklichkeit, dem was ich über die BG bau gelesen haben und meinen massiven Eigenleistungen habe ich nun Bauchschmerzen...

    Misstrausch macht auch, das ich angeboten habe, Unterlagen bereit zu stellen, woraus hervorgeht, das ich mein Gewerbe habe ruhen lassen um voll auf dem Bau arbeiten zu können ect. und mir gesagt wurde, das wäre unnötig.

    Ärgerlich ist auch, das ich jetzt einerseits erklären muss, das das Bauvorhaben doch noch nicht abgeschlossen ist (womit ja vermutlich das Recht besteht, die Baustelle zu betreten/kontrollieren) und anderseits ja empfohlen wird, die freundlichen Herren erst gar nicht ins Haus zu lassen.

    Ich überlege darauf hin zu weisen, das die beiden Wohnungen ja fertig sind und mit Verweis auf den besonderen Schutz der Privatspähre hier ein Betreten verweigert wird und wir uns aber gerne vor dem Haus treffen können. Die A-karte habe ich natürlich gezogen, wenn ihm rechtlich das Betreten des Gebäudes zustehen würde.
     
  14. Lexmaul

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    Und wieso sollte er nichts in Haus dürfen? Hast doch die Rechnung Deiner Polen und Deine Eigenleistung mit nachweislich genomener Auszeit...

    Wenn das mal so alles stimmt. Sorry, aber nix schwatt am haus gemacht bei den massiven Eigenleistungen? Ich mag es kaum glauben...besonders bei Deinen Polen. Aber wen die echt Rechnungen gemacht haben, ist doch alles tutti. Rechnung = nix mehr für die BG!
     
  15. RomanDe

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    An dem Bau ist außer den Dachziegeln nichts schwarz - absolut nichts!!! Ich bin viel zu geizig, als das ich das Risiko einer horrenden Strafe eingehe.
    @ Lexmaul - Ja, ich habe erst auch gedacht ehrlicher Bürger => nichts zu verbergen => keine Probleme mit BG.
    Deshalb habe ich ja auch gleich guten Gewissens den Termin mit dem BG ausgemacht.
    Aber lies mal den kompletten Thread und ähnliche Beiträge.............:yikes
     
  16. Lexmaul

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    In Foren wird viel erzählt - lass es auf Dich zukommen und sei menschlich. Wenn Du Dich verstellst, merken die das.

    Was der Bldösinn mit dem nicht reinlassen immer soll, verstehe ich auch nicht - die Pläne dürfen die schlißelich auch sehen.
     
  17. #137 Pommes01, 24.08.2020
    Pommes01

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    Gibt's hier mittlerweile weitere Erfahrungen? Bei mir hat sich auch ein Prüfer angekündigt.

    Vor allem die Situation mit den helfenden Verwandten ist nach wie vor sehr undurchsichtig
     
  18. Cybso

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    Ich hab der BG Bau die Stunden von Verwandten und Nicht-Verwandten getrennt aufgeschrieben und im Formular nur die Summe der Nicht-Verwandten genannt. Dazu im Begleitschreiben erläutert, dass ich davon ausgehe, dass dies so korrekt ist, da die Verwandten ja nicht versichert gewesen wäre. Für den Fall, dass die BG Bau anderer Ansicht ist, hätte ich um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass die Verwandtschaft im Falle eines Unfalls voll versichert gewesen wäre.

    Diese Bestätigung hätte der ein oder andere bestimmt ganz nützlich gefunden, aber sie haben sich nie wieder gemeldet und die angegebene Stundenzahl der Nicht-Verwandtschaft (knapp unter 40 Stunden) so akzeptiert.
     
  19. MS17

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    Ich empfehle folgendes: 0 Helferstunden angeben.

    Dann bist du kein Mitglied in der BGBAU und unterliegst damit nicht ihren Stasi-AGBs welche ihnen ein Recht auf Einsicht in deine Unterlagen ermöglichen.

    Wie bereits mehrfach bestätigt handelt es sich leider um ein System, welches unrechtmäßig Gebühren verlangt und sich im Versicherungsfall so gut wie immer herauswinden möchte. Gutmütige Leute verlassen sich auf den Versicherungsschutz der Versprochen wird und stehen im schlimmsten Fall Freunden & Verwandten gegenüber deren Leben ruiniert ist.

    Kurz nach meiner Odyssee mit der BG Bau erhielten mein Schwester und mein Schwager (verheiratet) eine Zahlungsaufforderung über 600€. Und zwar für einen Garagenanbau der von meinem Schwager und meinem Vater (dementsprechend Verwandter 1. Grades) allein gebaut wurde. Das Haus wurde komplett von einer Firma gebaut und für Garage waren dementsprechend 0 Helferstunden angefallen.

    Erst mit einem gepfefferten Brief, in dem ich sie auf alle Gerichtsurteile hingewiesen hatte, ihnen ihren (natürlich rein zufälligen) Rechenfehler (selbst wenn mein Vater Helfer gewesen wäre und man die Stunden durch 2 Personen teilt wollten sie 150€ zuviel) offenbart habe und verdeutlicht habe, dass ich das Gefühl des Betruges hege kam die Entschuldigung mit der Aussage "das in diesem Fall natürlich keine Gebühren fällig sind und ein Irrtum vorliegt".
     
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  20. #140 Pommes01, 28.08.2020
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    @Cybso
    Das ist eine sehr gute Vorgehensweise, hätte ich genauso gemacht wenn ich nochmal vorne drann stehen würde. Bei mir gibts jetzt definitiv ne Überprüfung wegen einer hohen Differenz zwischen meinen gemeldeten und deren geschätzten Stunden. Find ich schon sehr verwunderlich, das man Helferstunden schätzen kann obwohl überhaupt noch garkeine Infos vorliegen in welchem Umfang Firmen, Helfer und man selber tätig war.
     
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