Eingeschossigkeit bei Neubau Einfamilienhaus

Diskutiere Eingeschossigkeit bei Neubau Einfamilienhaus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Es hat glaube ich damit zu tun, dass im Untergeschoss mehr Grundfläche generiert wird, da das OG nur max 2/3 des UG haben darf um nicht als...

  1. #21 Beileropulos, 20.02.2018
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    Es hat glaube ich damit zu tun, dass im Untergeschoss mehr Grundfläche generiert wird, da das OG nur max 2/3 des UG haben darf um nicht als Vollgeschoss zu zählen. Mit dem weiter herausgezogenen Erker bekommt man auch mehr Grundfläche im UG. Ob das letztendlich ausreicht, da auch Terrassen wohl mit 25 % eingerechnet werden können, kann uns nur ein Architekt bzw unser Bauunternehmer sagen :-)
     
  2. #22 Lexmaul, 20.02.2018
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    Terrassen zählen zur Hausfläche? Ich kenn das als überbaute Fläche, die zählt, aber nicht zur Kennzahl für das Haus?

    Und nenn es bitte EG, UG sorgt für Verwirrung.
     
  3. #23 Beileropulos, 20.02.2018
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    Ich bin wirklich Laie. Haben das nur gelesen, dass man Terrassen mit 25 % max mit einrechnen kann. Vielleicht kann das ja ein Experte bestätigen. EG, verstanden :-)
     
  4. #24 Andybaut, 20.02.2018
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    Diese 25% kenne ich nur aus den Berechnungen zur vermieteten Wohnfläche.
    Dort dürfen Terrasse evtl. zu 25% ihrer Fläche angerechnet und vermietet werden.

    Wenn deine Wohnung 100m² hat und die Terrasse 10m², dann mietest du 100+ 25% von 10=102,5m²

    Hat aber nichts mit der Definition von Vollgeschossen zu tun.
    Sonst würde ja jeder eine riesige Terrasse bauen, damit er die Vollgeschossdefintion umgehen kann.
    Das hätte ich gefühlt schon ein dutzend mal gebrauchen können :-)
     
    driver55 und Dimeto gefällt das.
  5. Dimeto

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    Wo hast Du das gelesen? Wo kann man Terrassen mit 25% einrechnen? Vielleicht bei der Wohnfläche, aber bei der Geschossfläche sicher nicht.
    Dein Beispielhaus ohne Erker hat eine Grundfläche von 9,10m*12,50m=113,75m². Nach den Innenansichten zu urteilen, scheint die lichte Raumhöhe auf einem Streifen von 50cm am Fuß der Dachschräge unter 2,20 zu liegen. Dann lägen also ca. 100m² über 2,20m. Das EG müsste demnach 150m² groß sein, damit das DG kein Vollgeschoss ist. Der "Erker" müsste dann 36m² groß sein.
    Bevor wir also weiter mutmaßen, ob der größere Erker, die Garage, die Terrasse, eine Befreiung von den B-Plan-Festsetzungen oder schlicht Dreistigkeit des Bauherrn dein Musterhaus im Nachbardorf ermöglicht haben, warten wir mal den Besichtigungstermin ab.
     
  6. #26 driver55, 20.02.2018
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    Wenn man eine große m²-Zahl haben will, wird das immer gerne hinzugerechnet. D.h., bei Mietobjekten oder auch Verkauf. Ähnlich verhält sich das mit dem Balkon. Dieser kann bis zu 50% dazugerechnet werden. Wir hatten mal eine - "auf dem Papier" - 108 m² große Wohnung, dort wurden beide Balkone zu je 50% hinzugerechnet. Effektiv waren es nur 93 m² Wohnfläche.
     
  7. #27 Beileropulos, 21.02.2018
    Zuletzt bearbeitet: 21.02.2018
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    So, hier ein Foto von dem Haus.
    Ich warte noch auf den Grundriss, aber die Aussage war, dass die Eingeschossigkeit durch den großen Erker eingehalten wurde.
    Wie kann das sein?
    Die haben wohl auch etwas kleiner gebaut, mit "nur" 160 m2.
    Auf dem Erker haben die auch noch einen großen Balkon gebaut!
     
  8. #28 Schwarz, 22.02.2018
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    Balkon hat hier nicht mit zu tun, auch nicht die Terrasse (die gehen bloß bei der GRZ mit ein), sind aber für den Nachweis der Geschossigkeit unerheblich.

    Wo ist das Bild?
     
  9. #29 Beileropulos, 22.02.2018
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    Kann man das Bild von dem Haus nicht sehen?
    Also in meiner Ansicht erscheint es über dem Text.
     
  10. Dimeto

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    Nö.
     
  11. #31 Beileropulos, 22.02.2018
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    Wie hast Du das denn bei deinem anderen Thread gemacht? Da kann ich alle Bilder sehen.
     
  13. #33 Beileropulos, 22.02.2018
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    So nun aber ;-)
     

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  14. #34 Andybaut, 22.02.2018
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    Eine Möglichkeit ist es auch einen großen Erker beim Baugesuch einzureichen und dann "nur" einen kleinen zu bauen.
    Das ist natürlich nicht legal, es wären aber vermutlich auch nicht die ersten :-)
     
  15. #35 Beileropulos, 22.02.2018
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    Interessante Idee, aber wir wollen gerne auf der 100 % legalen Seite bleiben und ganz ehrlich, einen großen Erker finde ich jetzt nicht so schlimm.
    Wir haben ein Grundstück von 704 m2, da ist auf jeden Fall noch genug Platz vorhanden :-)
     
  16. #36 Andybaut, 22.02.2018
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    ich meinte auch nicht für dich. Ich meinte für das angebliche 1geschossige Gebäude auf dem Foto :-)
     
  17. #37 Beileropulos, 22.02.2018
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    Aahh, verstehe :-)
    Aber ist es so unwahrscheinlich, dass mit dem großen Erker die Grundfläche unten deutlich vergrößert wurde, so dass wir oben nur 2/3 der unteren Fläche haben?
     
  18. #38 Lexmaul, 22.02.2018
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    Find solche Erker mit Balkon/Terrasse immer witzig - die sind später immer verwaist und gammeln vor sich hin.

    Wer Garten hat, nutzt den nie - höchstens morgen nackt der Nachbarschaft "Guten Morgen" zu sagen.
     
  19. #39 Beileropulos, 22.02.2018
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    Ich bin da ganz bei dir, wir brauchen den Balkon nicht, finden aber das Haus so schön und würden es in Betracht ziehen :-)
    Nochmal eine andere Frage. Der Balkon wird dann ja nicht zur Berechnung der Grundfläche mit eingerechnet, oder?
     
  20. #40 Andybaut, 22.02.2018
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    Der Erker erscheint mir zu klein und das OG zu hoch als das dies passen könnte.
    Ist aber auch nur eine Schätzung.

    Der Balkon ist eine Grundfläche, wird aber nicht für die Definition der Geschossigkeit herangezogen.
     
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