Eingeschossigkeit bei Neubau Einfamilienhaus

Diskutiere Eingeschossigkeit bei Neubau Einfamilienhaus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Aber ist es so unwahrscheinlich, dass mit dem großen Erker die Grundfläche unten deutlich vergrößert wurde, so dass wir oben nur 2/3 der unteren...

  1. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja. Hab' ich ja in #25 vorgerechnet, dass der Erker 36m² haben müsste. Der auf dem Bild hat höchstens 15m². Und dass die lichte Höhe im DG großflächig weniger als 2,20m betragen soll, glaube ich nicht. Hier liegt anscheinend eine Befreiung oder ein Schwarzbau vor.

    Wenn bei Dir alles 100% legal bleiben soll, was ich dringend empfehle, mach doch aus der Backup-Küche eine Sauna und bau ein Schwimmbad von 4m x 9m an.
     
  2. #42 Lexmaul, 22.02.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Am Architekten sparen,aber nen Pool - das wäre was :D
     
  3. #43 driver55, 22.02.2018
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.839
    Zustimmungen:
    1.225
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Ich sehe da jetzt keinen Balkon.................zumindest keinen Offiziellen........wo ist die Absturzsicherung?
     
  4. #44 Schwarz, 23.02.2018
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    Grundsätzlich muss die "1/3-Überschussfläche" ja auch keine Terrasse im darüberliegenden Geschoss sein. Es ging ja auch ein ...

    ... geneigtes Dach
    ... Flachdach (sofern es der B-Plan hergibt) mit nichtausbaufähigem statischem Nachweis
    ... höherer nichtnutzbare Raum etc.

    Ansonsten ist es bei den Meisten richtig, dass die obergeschossigen Dachterrassen und Balkone im Laufe der Zeit verwaisen. Bei mir zuhause auch nicht anders.

    Das Bild habe ich jetzt mal gesehen; Du hattest 160m² genannt. Bewerte das mal als WFL und stelle mal folgende Rechnung an, war wohl auch schon mal oben genannt an Werten:

    95m² WFL EG = ca. 116m²BGF
    65m² WFL OG = ca. 77m² BGF (soll mir jetzt mal nicht auf 2-3m² ankommen)
    Differenz aus EG zu OG -> Delta A = 116-77 = 39m²BGF

    Rein vom Gefühl her ist der Erker im Bild nicht (!) 7,50 x 5,00 oder 6,10 x 6,10 [m] groß. Allerdings vom Eindruck her kein untergeordnetes Bauteil. Also m. E. durchaus in diesem Fall einrechenbar.

    Ich würde hier schlicht und ergreifend auf andere, baurechtliche Einigung tippen oder, je nach gewähltem Verfahren, auf "nicht ganz koscher errichtet".

    Grundsätzlich: Lass Dir was vom Architekten entwerfen, statt mit Bildern aus der Nachbarschaft und Katalogen zu operieren. Das kann Dir dann auch ein GU bauen.

    Schwarz
     
Thema: Eingeschossigkeit bei Neubau Einfamilienhaus
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. viebrock v3 2 vollgeschosse

    ,
  2. dachneigung bei eingeschossiger bauweise

    ,
  3. untergeordnetes bauteil www.bauexpertenforum.de

    ,
  4. wie definiert man die Traufhöhe bei einem Pagoden Haus,
  5. eingeschossiger bau 4.50 m schweiz,
  6. th 4 m und fh 9m
Die Seite wird geladen...

Eingeschossigkeit bei Neubau Einfamilienhaus - Ähnliche Themen

  1. Vergrößerung Gaube und damit Nichteinhaltung der Eingeschossigkeit

    Vergrößerung Gaube und damit Nichteinhaltung der Eingeschossigkeit: Hallo, ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus (mit Eltern). Im Kinderzimmer habe ich eine Gaube, die 3,60 m breit ist. Der...
  2. "Eingeschossiger Erker"

    "Eingeschossiger Erker": Hallo, auf folgender 3D-Darstellung seht ihr Erker, die 1,00 m vor die Fassade heraustreten. Die Erker sind < 5,00 m und pro Geschoss < 1/3 der...
  3. Eingeschossiges EFH mit BauO 1970 NRW

    Eingeschossiges EFH mit BauO 1970 NRW: Hallo zusammen, wir haben ein Grundstück in einem bestehenden Wohngebiet in NRW gekauft, wo wir allerdings nur eingeschossig bauen können....
  4. Eingeschossige Bauweise

    Eingeschossige Bauweise: Hallo, wir haben heute ganz kurzfristig die Zusage für einen Bauplatz in unserer Traumgegend bekommen und könnten heute Abend unterschreiben. Da...
  5. Eingeschossige Bauweise Stadtvilla

    Eingeschossige Bauweise Stadtvilla: Guten Morgen zusammen, ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich gerne etwas geklärt haben möchte. Es lässt mir keine Ruhe! :) Wir...