Kontrolle der Zählerstände

Diskutiere Kontrolle der Zählerstände im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Tag an alle, ich habe mal eine Frage zu der Zählerablesung. Ich bewohne eine Mietwohnung in einem 4 Familienhaus (4 Wohnungen). In jeder...

  1. #1 Flitsche, 25.02.2018
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    Guten Tag an alle,

    ich habe mal eine Frage zu der Zählerablesung.

    Ich bewohne eine Mietwohnung in einem 4 Familienhaus (4 Wohnungen). In jeder Wohnung befindet sich eine Unterverteilung und dort sind jeweils Zähler für Heizungsverbrauch sowie Kalt- und Warmwasser Verbrauch installiert. Diese Unterverteilung wird mit 2 Schlüssel geöffnet oder verschlossen. Nun die Frage: Darf mir die eigene Monatliche Ablesung (zur Kontrolle) der Zählerstände verweigert werden?

    Hintergrund: Bisher konnte ich immer die Unterverteilung öffnen und die Zählerstände ablesen. Vor 2 Monaten hat mir der Vermieter die 2 Schlüssel dafür abgenommen. Ich wohne in dieser Mietwohnung seit 01/2015 und habe vor kurzem erst die Nebenkostenabrechnungen für 2015 + 2016 erhalten. Dort bekomme ich ca. 250 € Nebenkosten für jedes Jahr, also zusammen 500 €, zurück.
    Deshalb ist der Vermieter der Meinung, das ich an den Zählern in der Unterverteilung manipuliere!

    Habt Ihr da eine verlässliche Meinung zu?
     
  2. #2 simon84, 26.02.2018
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    Was hast du als Mieter an den Wasserzählern zu suchen ? (Nur eine Meinung bzw. Perspektive)

    Du hast keinerlei Vertrag mit der WEG, Wasserlieferanten/Stadtwerken oder sonstwas.

    Du hast ausschliesslich einen Vertrag mit dem Vermieter in dem du eine Vorauszahlung für deinen Wasserverbrauch leistest und (üblicherweise jährlich) eine Abrechnung anhand vom Verbrauch erhälst.

    Der Verbrauch wird oft nicht mal vom Vermieter selbst sondern von einem Dienstleister abgelesen.

    Aus welcher Basis folgerst du deinen Anspruch überhaupt einen Blick auf die Wasseruhr werfen zu können/zu müssen, noch dazu monatlich ?

    Wenn die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig erstellt wird, musst du gegen deinen Vermieter vorgehen.
    Ebenso wenn die Vorauszahlungen nicht passen sollten sie dem tatsächlichen Verbrauch entsprechend angeglichen werden um übermässige Salden zu vermeiden.

    Wenn dein Vermieter meint du manipulierst, dann soll er sich an den Wasserlieferanten wenden !
     
  3. S216

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    Bist du etwa sein Vermieter? :D Nun, sie sind in seiner Wohnung. Warum soll er es nicht sehen dürfen? Auf der Abrechnung glauben soll er es aber?
    Den Stromzähler soll man auch immer selbst ablesen, da ist das Misstrauen ja nicht so groß.
    BTW, bei mir in der Küche und unter dem Badwaschbecken sind auch diese Wasserzähler, völlig offen, kein Geheimnis.
     
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  4. #4 Fred Astair, 26.02.2018
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    Ich halte es aus langjähriger Vermieterpraxis für legitim, dass der Mieter seine Zähler selbst ablesen kann. Ob das irgendwo verbrieft ist, weiß ich nicht.
    Nun hat der Mieter ja den Zugang gehabt und ohne Not den Schlüssel abgegeben. Schön blöd...
    Mal ein anderer Gedanke zur Argumentation:
    Am Wasserzähler befindet sich regelmäßig auch das Wohnungsabsperrventil. Was passiert jetzt bei einer Havarie? Wie soll der Wohnungsnutzer absperren, um den Schaden zu begrenzen?
     
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  5. #5 simon84, 26.02.2018
    Zuletzt bearbeitet: 26.02.2018
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    Nein ich bin nicht dieser Vermieter :) wollte nur die andere (extrem) Perspektive auch mal darstellen.

    Beim Stromzähler hast du aber eine Liefervertrag mit dem stromanbieter, sehe ich als einen wichtigen Unterschied an !


    Der Haupthahn für die Wohnung ist natürlich ein wichtiges Argument ! Wenn sonst kein anderer innerhalb der Wohnung vorhanden ist dann ist es wohl ein Muss da ran zu kommen.

    Manipulation ist übrigens so gut wie ausgeschlossen falls ordentlich verplombt.

    Auch auf das eichdatum achten. Wasserzähler müssen regelmäßig getauscht oder nachgeeicht werden.


    PS. Bei mir sind die Wasseruhren auch innerhalb der Wohnungen und Zugang zu Gaszähler und Stromzähler wird ebenfalls gewährt :)
     
  6. #6 driver55, 26.02.2018
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    Bei uns waren die Zähler öffentlich zugänglich. KW/WW im Gäste WC - direkt für jeden sichtbar und Wärmemengenzähler hinter einer Revisionsklappe. Und Strom war im Heizungsraum. Auch dort konnte man alle Zählerstände einsehen.

    Natürlich sollte man seine eigenen Verbräuche kontrollieren können. Der Vermieter hat den Schuß wohl nicht gehört.:D Manipulation ist ja wohl lachhaft. Was ist das für ein Vogel?
     
  7. #7 simon84, 26.02.2018
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    Leider geht es im Deutschen Recht nicht unbedingt immer um gesunden Menschenverstand.

    Vermieter ermöglicht keinen Zugang zur Wasseruhr | Rechtsindex

    Das in der Quelle erwähnte Urteil finde ich eigentlich relativ eindeutig.

    Wie gesagt, persönlich finde ich den Absperrhahn wichtiger.

    Wie es mit Wärmemengenzählern oder Warmwasserzähler aussieht kann ich aber nicht sagen!
    Soweit ich verstehe bezieht sich das Urteil nur auf Kaltwasser.
     
  8. #8 cschiko, 26.02.2018
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    Es gilt aber zu beachten, dass sich dieses Urteil auf Wasserzähler etc. die dich nicht in der Mietwohnung befinden bezieht. Die also außerhalb des gemieteten Raumes liegen, wie dies dann für Wasserzähler etc. in den gemieteten Räumen aussieht lässt sich daraus nicht folgern.

    Aber ich würde eher darauf tippen, dass er dies nicht unterbinden darf und ganz nebenbei ist seine Begründung dann ja auch mehr als grenzwertig und könnte man als falsche Verdächtigung auslegen. Da soll er mal seine Behauptung nachweisen, ansonsten kann ihm dies auch mal schön auf die Füße fallen.
     
  9. #9 simon84, 26.02.2018
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    Hast du das Urteil selbst (in der Quelle erwähnt) genau durchgelesen?
    Den Bezug zu "ausserhalb der Wohnung" sehe ich in der Begründung nicht !
     
  10. #10 cschiko, 26.02.2018
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    Ich zitiere aus dem Urteil:

    "Die Entscheidung

    Für die beklagten Mieter besteht gegen die Forderung des Vermieters wegen der behaupteten Verweigerung des Zugangs zum Wasserzähler kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB. Nach Aussage des Gerichts haben die beklagten Mieter keinen Anspruch darauf, dass sie ungehindert den Wasserzähler, der sich nicht in ihren eigenen Mieträumen befindet, ablesen können."

    Im weiteren wird dies nicht mehr explizit erwähnt, aber so wird die Urteilsbegründung begonnen und da ist ein klarer Bezug dazu das im vorliegenden Fall der Zähler nicht in der Wohnung war. Was eben explizit auch herausgestellt wird.
     
  11. #11 Flitsche, 26.02.2018
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    Erst einmal Danke, für Eure Meinungen.

    Noch etwas genauer von mir: Stromzähler für jede Mietpartei (4 Stück), 1 Stromzähler für Allgemeinstrom (Treppenhauslicht usw.), 1 Hauptwasserzähler und 1 Gaszähler befinden sich im Keller. Zu diesem Keller hat jeder Zugang.

    Extra in jeder Wohnung befinden sich in einer Unterverteilung 1 Wärmemengenzähler für Heizung an dem ich die kwh und m³ ablesen konnte. Und jeweils 1 Zähler für KW + WW abzulesen waren dort die verbrauchten m³.
     
  12. #12 simon84, 26.02.2018
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    Das zitierte Stück ist nicht das Urteil, sondern eine Kommentierung dazu.
    Urteil:
    AG Kehl, Urteil vom 23. September 2011 - Az. 3 C 20/10

    Im Urteil selbst lautet es exakt :

    "
    Für die Beklagten besteht gegen die Forderung der Klägerin wegen der behaupteten Verweigerung des Zugangs zum Wasserzähler kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB. Die Beklagten haben nämlich keinen Anspruch darauf, dass sie ungehindert den Wasserzähler, der sich nicht in ihren eigenen Mieträumen befindet, ablesen können. Zwar hat ein Mieter nach § 556 Abs. 3 BGB ein Prüfungsrecht hinsichtlich der vom Vermieter abgerechneten Betriebskosten. Dieses Prüfungsrecht umfasst jedoch lediglich die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen (vgl. Palandt, BGB, 69. Auflage, § 556 BGB, Rn. 13; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 10. Auflage, §556 Rn. 479 ff.). Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter zu ermöglichen, selbst die für die Abrechnungen notwendigen Messwerte abzulesen. Der Mieter ist hinreichend dadurch geschützt, dass der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Messwerte trägt. Verweigert der Vermieter den Zugang zu den Messinstrumenten ohne vernünftigen Grund, wird dies bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sein.
    "

    Ich denke darüber könnte man definitiv noch vor Gericht streiten :)
    Urteil Hin oder Her.



    Es ist mindestens affig vom Vermieter, einen innerhalb der Wohnung vorhandenen Technikschrank zuzusperren :)
    Interessantes Thema !

    Generell:

    Wenn er dir etwas rückerstatten muss, so hatte er doch das ganze Jahr über geringere Kosten !
    Solange die Mengen vom Hauptwasserzähler und den Summen aller Wohnungswasserzähler passen ist doch alles in Ordnung ! Dann gibt es auch keine Manipulation.

    Achtmal plusrechnen und einmal minus wird der Vermieter hinbekommen?
     
  13. #13 cschiko, 26.02.2018
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    Auch im Urteil steht es mit dem Passus drin:

    "Die Beklagten haben nämlich keinen Anspruch darauf, dass sie ungehindert den Wasserzähler, der sich nicht in ihren eigenen Mieträumen befindet, ablesen können."

    Aber nun gut da kann man drüber streiten, ob es überhaupt in der Wohnung dann anders ist. Was definitiv von seiten des Vermieters nicht geht ist eine Manipulation zu unterstellen, sollte er das unter Zeugen getan haben könnte man ihn dafür.... Aber gut dann kann man sich halt auch besser eine neue Wohnung suchen!
     
Thema: Kontrolle der Zählerstände
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