Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Frag ihn doch einfach, er soll eine Kopie beilegen von der Quelle.

  1. Lebski

    Lebski Gast

    Frag ihn doch einfach, er soll eine Kopie beilegen von der Quelle.
     
  2. #522 greentux, 28.09.2013
    greentux

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    Warum um alles in der Welt wollt ihr den denn nicht reinlassen?
    Meine Erfahrungen sind durchaus positiv. Kurz erklärt, bischen gebaufachsimpelt. Tschüss, das wars.
    Vielleicht liegt das ja irgendwie in der Kommunikation begründet.
     
  3. Julius

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    Wenn der einem schon so kommt, würde ich ihn keinesfalls einlassen.
    Bestenfalls Treffen auf neutralem Boden (z.B. bei Deinem Steuerberater/Anwalt).
    Immer die gleiche Masche von denen...
     
  4. #524 DanielBau, 23.01.2014
    DanielBau

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    Hallo,

    wir haben auch unser Haus mit sehr viel Eigenleistung gebaut, und die BG-Bau hat alle 3 Monate abgefragt was fertiggestellt ist und wollte wissen ob die Arbeiten von einer Firma, Eigenleistung oder Helfern ausgeführt wurden..
    Diese Schreiben von BG-Bau kennt jeder der diese liest.
    Mein Tipp: alles was ihr zu denen Schickt zu kopieren das man bei einer späteren Prüfung alles zur Hand hat und weiß was man gemeldet hat und was vielleicht nicht.
    Bei uns hat sich nach der Fertigmeldung natürlich gleich ein Betriebsprüfer angekündigt, bei der telefonischen Terminabsprache war er schon nicht sehr nett,
    er sagte uns gleich das er unser Bautagebuch sehen will, wir hatten natürlich keines, war bei uns auch noch keine Pflicht, 2011 Baubeginn war es eine Empfehlung der BG-Bau aber ab 2012 ist es ein muss ein Bautagebuch zu haben.
    Er versuchte uns weiß zu machen das wir ein Bautagebuch führen müssen, nach meiner nach frage wo das steht ruderte er zurück, also immer nachfragen wo die Sachen stehen wo er so Felsenfest behauptet.
    Wir haben uns aber zum besagten Termin noch weiter Vorbereitet weil wir keine Lust hatten an die BG-Bau mehr zu zahlen wie wir Tatsächlich gemeldet hatten. Von anderen Bauherren hörte man oft das sie nachzahlen müssen.
    Wir haben also ein Bautagebuch in Excel erstellt das wir in 2 Tagen mit allem gefüllt hatten was wir noch gewusst haben und natürlich die gemeldeten Stunden von unseren Schreiben an die BG-Bau eingetragen.
    Rechnungen von Firmen schon raus gesucht und Bereitgelegt, also alles vorbereitet das wir bei unserem Termin Sicher und ohne Stress da sitzen konnten.
    Der Betriebsprüfer ist dann am besagten Termin bei uns ins Haus gekommen, was natürlich kein muss ist aber uns war es egal wo wir uns treffen aber er hätte sich nicht umschauen dürfen, er war unser GAST mehr nicht.
    Der Betriebsprüfer verlangte dann gleich die Bauunterlagen, daraus hat er den umbauten Raum nach DIN 277 erfahren.
    Umbauter Raum und unsere Angaben wie die Arbeiten ausgeführt wurden Helfer, Firmen oder Bauherren ergaben eine konkrete Zahl in seinem Programm.
    Wenn man Firma an gibt will er natürlich die Rechnungen sehen, nicht alle aber die großen Arbeiten Heizung, Dach, Elektro wird Kontrolliert.
    Wir haben ein 145 qm großes Haus voll unterkellert und hatten nur für Heizung und Dach eine Rechnung. Der Rest haben wir selbst gemacht oder auch ein wenig ohne Rechnung.
    Was ich beim Betriebsprüfer auf dem Rechner gesehen haben(war ihm nicht recht) das für unser Haus zu Mauern 1,4 Std pro m³ umbauter Raum nach DIN 277.
    Am Ende seiner Berechnung benötigen wir für unser Haus 3420 Facharbeiter Stunden, die BG rechnet + 30% für nicht Facharbeiter also sind wir bei 4446 Stunden.
    In unserem Bautagebuch hatten wir ca. 5800 Stunden von Bauherr und Bauherrin, also es gab nichts zu beanstanden und wir mussten nichts Nachzahlen.
    Wir hatten 180 Helferstunden gemeldet die wir jetzt Zahlen müssen, zum Glück nicht mehr.
    Also ca. 500 Euro an die BG-Bau was wie ich finde mehr als genug ist weil sie im falle eines falles eh nicht zahlen.
    Am besten ist keine Helferstunden Melden, dann ist man kein Mitglied bei denen und hat auch keine Pflichten.
    Schade das die BG-Bau sich auf die Fahne geschrieben hat arme Bauherren(in) auszuquetschen.
    Der Betriebsprüfer erwähnte Stolz das 95 % aller Bauherren(in) nachzahlen müssen.
    Ich hoffe ich konnte etwas Helfen mit ein paar Daten zum berechnen der Arbeitsstunden.
    Also mein TIp:
    Gut vorbereiten schnelle mal ein Bautagebuch mit Excel erstellen schauen das genug Std drin sind Rechnungen und Bauanträge Sortieren und dem Betriebsprüfer keine Chance lassen zum Zweifeln.

    Viel Glück

    Daniel :hammer:
     
  5. Julius

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    Vielen Dank, sowas ist sehr hilfreich!

    Ma..., halbstaatliche...
     
  6. Alex80

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    Nach fast vier Jahren hatte ich nun kein Bock mehr und meldete denen dass es in ein Paar Monaten Schluß ist mit den Eigenleistungen. Promp kam eine Rechnung entsprechend den bisher angegebenen Stunden. Ist da jetzt trotzdem moch etwas zu erwarten außer den einigen Stunden die jetzt dazu gekommen sind und die ich noch nachmelden muss.

    Frage: muss ich für meinen Onkel, der selbständig ist und mir praktisch die ganze Zufahrt und den Hof gefplastert hat auch die Stunden melden. Er hat die Arbeiten für mich ohne Rechnung ausgeführt. Das heißt ich habe ihm nur die Materialkosten und Diesel sowie andere Hilfsmaterlien und Werkzeuge bezahlt. Als Selbständiger ist er doch eh bei der BG versichert?
     
  7. #527 Der Bauamateur, 18.07.2014
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    Na ich hoffe mal, dass der Onkel schön eine unentgeltliche Wertabgabe in seiner Umsatzsteuererklärung angesetzt hat, wenn schon so öffentlich berichtet wird, dass er den ganzen Hof im Rahmen seines Unternehmens umsonst gemacht hat.

    Auch ein wenig ohne Rechnung ist Steuerhinterziehung.
     
  8. #528 Homer Simpson, 18.07.2014
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    Hey Bauamateur, kurze Fachfrage: warum sollte der Onkel eine unentgeltliche Wertabgabe ansetzen ? Wenn er jetzt eigenes Personal eingesetzt hätte, würde ich das nachvollziehen können, aber wenn der Unternehmer seine eigene Arbeitskraft zur Verfügung stellt ? Oder ist das so eine Theorie- und Praxisfrage :bierchen:
     
  9. #529 Der Bauamateur, 18.07.2014
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    Interessanter ist die Nichtunternehmerische Nutzung von Gegenständen für deren Anschaffung Vorsteuer gezogen wurde. Denn wenn der Onkel für lau arbeitet nutzt er ja ggfs. trotzdem unternehmerische Gegenstände - Rüttelplatte etc. Das ist dann aber nicht mehr aus unternehmerischer Veranlassung. Wenn er wirklich nur mit seinen bloße Händen angerückt ist und Alex80 alles andere gestellt hat - ok, kann man drüber reden. Letztendlich geht das Pflastern des gesamten Hofes inkl. Zufahrt recht deutlich über eine "normale" Gefälligkeit hinaus und wenn das Finanzamt das bemerkt wird (zu Recht) auch mal sehr kritisch nachgefragt.
     
  10. Alex80

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    @Bauamateur:

    Ich verstehe deinen ersten Post zu meiner Frage nicht, denn du zitierst da jemand anderen und behauptest damit was gar nicht Sache ist

    Zu deinem zweiten Post:

    Wir (ich, Onkel, Vater) haben im vorrigen Jahr etwa 20 qm Pflaster verlegt. Dafür hatte ich damals eine Rüttelplatte gemietet, diese war jedoch nicht so gut. Dieses Jahr haben wir etwa 60 qm verlegt. Dafür hat Onkel seine Rüttelplatte mit seinem LKW mitgebracht. Da er etwas weiter weg von uns wohnt habe ich ihn überredet, dass ich ihm wenigstens den Diesel für die Anfahrt und für die Rüttelplatte bezahle.
    So eine Rüttelplatte wird doch über mehrere (viele) Jahre im Einsatz sein und in ihrer Lebenszeit mehrere Tausend qm gerüttelt haben. Und du willst mir sagen dass die 60 qm steuerrechtlich relevant sind? Wenn dieser Anteil am Gesamtgebrauch der Platte überhaupt ausgerechnet werden kann??? Und ja er hat das für uns als Gefallen getan. Er musste auch körperlich nicht so viele schwere Arbeiten machen, denn die Steine haben im wesnetlichen ich und mein Vater verlegt, er hat alles vorbereitet, soll heißen Sand verteilt und abgezogen, geplant, koordiniert, Steine geschnitten. Ach ja und da seine Trennscheibe kaputt ging habe ich ihm auch eine neue gekauft. Oder soll er vielleicht auch auf seine Wasserwage den Abnutzungsanteil durch die unenetgeltliche Hilfe an Verwandte ausrechnen und in Steuererklärung eintragen?
     
  11. #531 Der Bauamateur, 21.07.2014
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    Zitat und Kommentar darunter richteten sich an den User, der das geschrieben hat. Nicht dich.

    Zum meinem zweiten Kommentar und Deiner Replik - ich weise nur auf Risiken hin, weil ich schon ein paar "dumm gelaufen"-Momente in Betriebsprüfungen gesehen habe. Ob und in welchem Umfang das tatsächlich aufgegriffen wird und ob die BP überhaupt zum prüfen kommt - wer weiß das schon. Ich werde mich sicher nicht mit Dir über die Fakten streiten (die kennst Du besser) oder was das Finanzamt dazu sagen könnte. Wenn Umfang der Tätigkeiten etc. alles gering ist - meinetwegen. Am Ende habe ich auch kein Pferd in dem Rennen. Mir geht es eher um das Grundsätzliche und wenn man schon so schön in der Öffentlichkeit darlegt, wer was "für lau" gemacht hat, dann doch sicherlich um Hinweise und Feedback zu bekommen.
     
  12. #532 Pommes01, 07.05.2018
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    Muss den Thread nochmal aus der Versenkung holen da es nach wie vor ein akutelles Thema ist.

    Ich verstehe noch nicht so ganz den Zusammenhang der errechneten Stunden der BG. Wie wollen die überprüfen was ich als Bauherr alles leiste und was nicht? Das kann eigentlich nur über den Zeitfaktor geschehen. Wenn man dann den Bau einfach 1-2 Monate später als "abgeschlossen"meldet als in Wirklichkeit geschehen, kann mir doch niemand ans Bein pinkeln. Oder habe ich einen Denkfehler?
     
  13. #533 Fred Astair, 08.05.2018
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    Ja, einen ganz entscheidenden:
    Du hälst Deine Gegenüber für blöd.
     
  14. #534 Pommes01, 08.05.2018
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    Nein, ich halte niemanden für blöd. Ich frage mich nur welche Argumente die BG anbringen kann. Hier im Thread wird oft über Aussagen wie "das kann überhaupt nicht sein" seitens der Prüfer berichtet aber ohne stichhaltige Argumentation. Soweit ich es weiß, muss ja über die eigenen Stunden keine Aufzeichnungen geführt werden.

    Aber vielleicht kannst du mich bitte aufklären?
     
  15. #535 Fred Astair, 08.05.2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.05.2018
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    [Beitrag editiert]

    Ach übrigens, es gibt viele Möglichkeiten, Dir nachzuweisen, dass Du die Fertigstellungsanzeige zwei Monate zu spät stellst.
     
  16. #536 Pommes01, 08.05.2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.05.2018
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    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum du jetzt die Schärfe rein bringst. Ich habe ganz normal meinen Gedankengang dar gestellt und um Diskussion bzw. Gegenargumentation gebeten um einfach die Denkweise der BG zu verstehen. Kein Grund mich hier indirekt anzugreifen.
     
  17. #537 Fred Astair, 08.05.2018
    Fred Astair

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    Sorry, wollte Dich nicht angreifen.
    Bin nur sehr erstaunt, wie naiv Deine Vorstellungen von der Arbeit der BG sind.
    Einen Tipp gebe ich Dir noch mit, dann ist hier Schluss für mich: Bleib bei der Wahrheit. Sobald die sich verarscht vorkommen, beißen die sich fest und dann wirds ungemütlich.
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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