Genehmigte Garage - Verbot zum "begrünen"?

Diskutiere Genehmigte Garage - Verbot zum "begrünen"? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich suche hier Ratschläge und Tipps, da ich doch gerade total baff bin.... Wir haben 2015 eine 32 m² große Fertiggarage auf den...

  1. Fabana

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    Hallo zusammen,
    ich suche hier Ratschläge und Tipps, da ich doch gerade total baff bin....

    Wir haben 2015 eine 32 m² große Fertiggarage auf den vorderen Teil unseres Grundstücks gesetzt - natürlich vom zuständigen Amt genehmigt und bewilligt, auch die Nachbarn wurden von uns informiert (und werden ja auch vom Landratsamt angeschrieben). Die Garage ist sogar noch 10 cm von der Grundstücksgrenze zum nächsten Nachbarn weg, sprich wir haben sie nicht direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt.
    Mit den Jahren haben wir die Garage genutzt und stellen dort jeden Sommer unsere Zitronenpflanzen rauf (alles im Topf) - es gibt eine Leiter, damit man auch nach oben zum gießen kommt. Unser Garten ist allgemein zugewachsen und völlig sichtgeschützt.

    Nun öffne ich heute in der Post tatsächlich ein Enschreiben meiner Nachbarin nebenan, dass sie sich durch unsere erweiterte „Dachterasse“ auf der Garage gestört fühlt und wir diese doch gefälligst abbauen sollen. Da die Garage auf der Grundstücksgrenze liegt, wäre ihre Genehmigung nötig und sie würde diese nicht geben. Sie fühle sich durch unsere Fliederbäume (zu hoch) und den Holzzaun (zu nah) ebenfalls gestört. Zudem wäre hinten am Haus noch ein Holzschuppen an ihre Garagenwand gebaut worden, was ebenfalls ihre Genehmigung benötigen würde - auch der soll weg.
    Da ist man dann erst einmal völlig baff, denn man ahnt ja nichts Böses, sie hat vorher nie ein Wort verloren. Leider hat die Dame das Haus letztes Jahr erworben und ist nun neue Eigentümerin. Der vorherige Nachbar hat nie irgendetwas beanstandet.

    Tja, ich weiß von meinem damaligen Gespräch mit dem Landratsamt immerhin noch, dass die Garage genehmigt wurde und sogar noch 10 cm von ihrem Grundstück weg steht! Daher gilt m. M. nach: alles was auf der Garage steht, hat sie nichts anzugehen? Wenn sie sich gestört fühlt, ist das ihr Problem. Ich klettere ja auch nicht ständig da oben herum?!

    Den Flieder sehe ich noch ein, denn der muss tatsächlich eine Höhe von 2 m aufweisen, da hätte man aber einfach nur fragen können - der Holzzaun zwischen den Grundstücken dagegen steht auf MEINER Seite und es ist ja wohl mein Recht, mir einen Sichtschutz zu schaffen??

    Normal bin ich ein sehr harmonischer Mensch, aber so etwas geht auch mir zu weit. Ein Einschreiben schicken und dann ja im Urlaub sein. Hauptsache man redet nicht miteinander...

    Wie seht ihr das? Darf man eine genehmigte Garagenfläche denn nicht bepflanzen?? Oder muss die Leiter nach oben ggf. mehr als 2 Meter von ihrer "Grenze" weg sein?

    Danke für Antworten :)
     
  2. Karl12

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    Hi,

    ich würde es trotzdem versuchen mit ihr zu regeln. Irgendwann braucht Sie auch ne Genehmigung von dir kannst du ihr ja mal so nebenbei erwähnen.

    Viele Grüße
    Karl12
     
  3. #3 Fabian Weber, 23.05.2018
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    Wegen dem Schuppen und dem Flieder würde ich mir keine Sorgen machen, da der Schuppen als Grenzbebauung zulässig ist und hierfür auch kein Nachbar gefragt werden muss und der Flieder anscheinend ja keine Neupflanzung ist und somit Bestandsschutz genießt. Beim Garagendach würde ich jetzt mal nicht davon ausgehen, dass es sich um eine Terrasse handelt, sondern um ein extensiv (alles in Töpfen) begrüntes Dach, was wohl auch zulässig ist.

    Allerhöchstens beim Gartenzaun könnte es sein, dass dieser nicht komplett dicht sein darf, das kommt ganz auf die Gemeinde an. Bei uns müssen die Zäune auch offen sein, damit Vögel hindurchfliegen können. Da hat die Gemeinde extra eine Gestaltungssatzung erlassen.

    Ich würde erstmal ganz cool bleiben und Ihr einen Antwortbrief schreiben und darum bitten zu erläutern, auf welche jeweilige gesetzliche Grundlage sich Ihre Argumentation stützt. Dann muss Sie erstmal liefern und Du kannst es besser prüfen.
     
  4. #4 bauspezi 45, 23.05.2018
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    egal was auf der Garage gemacht wird ist nicht Genehmigungsfähig
    alles abräumen und gut ist..
     
  5. #5 Fabian Weber, 23.05.2018
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    Wieso, das ist doch nichtmal ortsfest, Sie darf doch Ihre Töpfe auch an den Gartenzaun stellen oder etwa nicht?
     
  6. Fabana

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    Also ich muss ehrlich sagen: abräumen kommt nicht in Frage, außer sie hat wirklich rechtliche Handhabe. Wir wohnen hier seit über 10 Jahren, die Garage steht ebenfalls schon länger und es ist ja wohl meine Sache, was ich dort oben "anpflanze"? Es ist ja keine erweiterte Terrase oder Ähnliches.

    Sagen wir es böse: sie wohnt hier erst seit Kurzem und macht gleich so einen Aufstand?? Also irgendwo ist es doch gut...
    Den Flieder verstehe ich noch, den schneide ich auch morgen gleich zurück. Der Schuppen... naja. Was kümmert sie der alte Schuppen?

    Sie hat 2 riesige Tannen im Garten die mir am Morgen die Sonne nehmen, der Zaun steht schon an die 20 Jahre so (wäre ja dann früher aufgefallen wäre das nicht ok??) und ihre Kabelverbindung vom Fernseher läuft durch MEINEN Garten. Also was bitte soll denn das?!
    Dann kappe ich eben das Kabel einfach, weil ich es kann - so kommen wir ja auch nicht weiter....
     
  7. #7 Fabian Weber, 23.05.2018
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    darum sag ich, erstmal cool bleiben :) Beim Gartenzaun kann es halt schon sein, frag einfach mal im örtlichen Bauamt nach. Vorher hat's halt niemanden gestört, jetzt schon. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

    Ps. das Kabelfernsehen einfach auch kurz vom nächsten Urlaub aus versehen mal kappen :)
     
  8. Fabana

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    Ich versuche natürlich das noch zu klären - freundlich - und auf irgendeine Einigung zu kommen. Aber man kommt sich doch blöd vor... kann man nicht miteinander reden?
     
  9. #9 Gast82596, 23.05.2018
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    Gast82596 Gast

    Ich würde überhaupt nicht auf das Schreiben reagieren. Irgendwann wird sie mal ihren Mund aufmachen müssen.
     
  10. #10 bauspezi 45, 23.05.2018
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    ganz einfach
    die Garage wird betreten und Zweckentfremdet,
     
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  11. #11 Fred Astair, 23.05.2018
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    Topfpflanzen aufs Garagendach stellen hat nichts mit extensiver Begrünung zu tun. Das ist klar eine unzulässige Terrassennutzung im 3m-Bereich. Ich behaupte mal, das weiß der oder die TE ganz genau und geht nur auf Dummenfang.
    Selbst wenn er/sie nicht ständig da oben rumturnt, wäre die jederzeitige Möglichkeit von da oben beobachtet zu werden, eine unzulässige Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes.
     
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  12. juwido

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    Na, da würde mich aber mal die Sichtweise der Gegenseite interressieren. Vermutlich so nach dem Motto, man hat das Eine oder Andere ja um des lieben Friedens willen toleriert, aber irgendwann ist das Maß voll...
    Eine Dachbegrünung bedarf eigentlich nur geringer Pflege, hier steigt jemand fast Täglich auf eine Leiter und schaut in den Nachbargarten, um sich dann wieder hinter seinem Sichtschutz zu verbergen....

    Hier wurde einiges offenbar "einfach gemacht", ohne über Regeln nachzudenken. (z.B. die Nachbarschützenden, wie der Grenzabstand, der bei einer Dachterrasse ja nicht grundlos einzuhalten wäre, wenn lokal nichts anderes festgelegt ist). Zäune sind als Einfriedungen im Nachbarschaftsrecht beschrieben, aber es kann lokal abweichende Festsetzungen geben.

    Mein Rat: Erstmal die Grundlagen ermitteln, eventuell auch ermitteln lassen. Was genau wäre an Regeln einzuhalten? (Nachbarschaftsrecht des Landes, Bebauungsplan, Ortssatzung,...?)
    Dann mal selbstkritisch die Ist-Situation beurteilen und auch von der anderen Seite zu betrachten versuchen.
    Dann Strategie ausdenken und hinterfragen ob ein Streit lohnt, oder am Ende doch eine Einigung denkbar ist.
     
  13. Fabana

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    Darf ich dazu also ganz "dumm" fragen: soll man seine Garage dann begrünen indem man kiloweise Erde nach oben schleppt und fest etwas anpflanzt - und so ggf. die Statik beeinträchtigt?! Sorry ich rede hier von ein paar Blumenkübeln und nicht von einem Gewächshaus...
    Es ist MEINE Garage und MEIN Eigentum - das kann ich ja wohl betreten. Was ich dort mache und wie oft, geht niemanden etwas an.

    Unsere Nachbarin hat einen komplett einsehbaren Garten von allen Seiten - lediglich zu uns rüber nicht, da WIR einen Sichtschutz haben. Wenn ich in ihren Garten sehen möchte, kann ich mich auch einfach davor stellen.... nur weil ICH nicht möchte dass man zu mir rein schaut (und deshalb auch alles zugepflanzt ist und ein Sichtschutz besteht), gilt das wohl nicht für sie.
    Wie steht es denn mit meinem Frieden wenn sie täglich auf ihrem Balkon werkelt und so direkt auf meine Terrasse am Haus runter schaut? Das ist dann also in Ordnung - aber ich soll nicht auf meine Garage steigen?
    Sorry, dass ich jetzt ungehalten bin, aber so kann man jeden Irrsinn rechtfertigen, den sich jemand zusammen spinnt...

    Noch einmal zum Gartenzaun: ich habe mich hier ggf. nicht korrekt ausgedrückt. Natürlich besteht ein normaler Gitterzaun - an den wir Holzpanele gebaut haben, den üblichen Sichtschutz aus jedem Baumarkt. Ich habe es "Holzzaun" genannt, weil es ja eigentlich nichts anderes ist. Aber ein Sichtschutz steht mir ja in jedem Fall zu...
    Und den alten Schuppen kann ich auch abbauen, der hat eh keine Funktion. Beim Flieder selbst waren wir ja schon, den stutze ich auch gerne.

    Wie nun auf einmal ein Garagendach eine "Dachterrasse" sein soll, entzieht sich mir ebenfalls - ich liege nicht da oben und sonne mich?! Es ist nackter Beton auf dem einige Blumenkübel stehen. Das ist also dann gleich eine Terrasse? Und wer sich zumindest etwas auskennt: im Sommer gießt man Blumen eben leider jeden Tag, außer man möchte sie nicht mehr ;)

    Ich verstehe ja durchaus dass die Nachbarin davon ggf. genervt ist - dann kann sie das aber auch ansprechen und wegen mir stelle ich die Blumenkübel dann wo anders hin. Jetzt bin ich dazu natürlich gleich weniger bereit. Wenn ich mich richtig erinnere könnte hier auch folgende Aussage helfen:

    Ihre Garagendach dürfen Sie betreten. Mit Ihrem Eigentum können Sie verfahren, wie Sie möchten (§ 903 BGB). Es ist keine Rechtsnorm ersichtlich, aufgrund derer der Nachbar pauschal eine Unterlassung verlangen könnte.

    Das Garagendach dürfen Sie begrünen, soweit nicht das Baurecht und das Nachbarrecht entgegenstehen.

    Hier könnte nur ggf. das Nachbarrecht verletzt werden - wenn man von einer Verletzung spricht, weil sie mich gelegentlich sehen muss....
     
  14. Fabana

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    Hierzu als Nachtrag: die Garage wurde ja von der Gemeinde ausgemessen und genehmigt - UND hält noch einen Abstand von 10 cm zum Nachbargrundstück ein. Es ist also nicht einmal eine Grenzbebauung und eine freistehende Garage. Und das ist auch das einzige, dass wir seit 30 Jahren an diesem Grundstück "gebaut" haben.
    Der alte Schuppen, die Bepflanzung und das Haus wie es ist bestehen seit über 30 Jahren - sprich hier haben schon die Vorbesitzer gewerkelt. Dass jetzt als "einfach gemacht" zu bezeichnen ist etwas gewagt. Wie gesagt habe ich mich ggf. mit dem "Holzzaun" falsch ausgedrückt, denn natürlich gibt es einen normalen Gitterzaun, an dem eben Holzpanele stehen...auch auf meiner Seite, wohl gemerkt.
    Meine Gemeinde ist eh sehr "scharf" was Verstöße an geht und ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein großes Versäumnis über Jahre übersehen hätte ;)

    Unsere Nachbarin ist 5 Tage die Woche nicht zu Hause, nur am Wochenende. Ich sehe von ihr wenig, ich höre von ihr wenig. Die anderen Nachbarn kennen sie ebenfalls nicht. Was ihre "Sicht der Sache" ist - ist mir also völlig schleierhaft....
     
  15. #15 Andybaut, 24.05.2018
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    Also die Garage darf so nahe an der Grenze stehen weil es eine Garage ist.
    Das ist ein Sonderprivileg.
    Aber das bedeutet natürlich auch gewisse Pflichten.
    So darf die Garage eben nur also solche genutzt werden.
    Auto, Fahrräder und Reifen dürfen rein.
    Beim Mülleimer könnte man schon streiten.
    Die Gartenmöbel drinnen gehen auch nicht.

    Nun ist eine Nutzung als Terrasse völlig unstrittig nicht gestattet.
    Aber was ist nun mit der Nutzung als Abstellfläche für Pflanzen?
    Die ist weder in noch auf der Garage zulässig.
    Ist halte eine Garage und kein Gewächshaus.

    Nun wird es im Zweifel durch einen Richter zu klären sein ob du hier eine legale Begrünung der Garage vorgenommen hast oder eine illegale
    Abstellfläche für Pflanzkübel.
    Super, das Ergebnis kommt dann bestimmt in RTL :-)

    Zaun, Hecken und Büsche einfach über dein geltendes Nachbarschaftsrecht nachschauen.

    Zu dem 10cm Abstand zu Grenze.
    Das ist eigentlich, zumidnest in BW, nicht gestattet.
    0cm sind OK, dann wieder ab 50cm wenn ich´s noch Recht weiß´.
    Hat was mit Schmutzecken zu tun.
    Wenn jeder 10cm von der Grenze weg bleibt, dann sieht das aus wie eine mittelalterliche Gase.
    Mit Dreck und Ratten die sich wohlfühlen, weil niemand hinkommt.
     
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  16. #16 simon84, 24.05.2018
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    Gesunder Menschenverstand hat nichts mit Deutschem Recht zu tun!

    Teilweise sind die exakten Höhen und Pflanzenarten für Hecken und Zäune vorgeschrieben. Oder auch Wandanstrichfarben.

    Wenn ich hier schon „Mein Eigentum“ und „kann machen was ich will“ lese.
    Nein das ist garantiert nicht so.

    Du musst dich an die Regeln halten wie alle anderen auch.
     
  17. #17 Diamand, 24.05.2018
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    Solche Sichtschutzwände von 180 x180 cm oder was immer die auch für Maße haben kann man bei uns vom Amt wegen errichten dazu benötigt man keine Amtliche Genehmigung. Aber der betroffene Nachbar muss dieser Wand zustimmen. Somit kann es sein das sie damit durchaus recht hat. Also mal auf dem Amt erkundigen. Bei der Gelegenheit frage auch mal danach wie es mit den Pflanzen aussieht.

    Ich hätte da übrigens als Nachbar auch kein allzu gutes gefühl wenn da oben Blumentöpfe stehen welche wohl auch nicht gesichert sind. Somit besteht ja auch die Gefahr das bei einem entsprechenden Wind so was durchaus auch mal vom Dach geweht wird.

    Zum Flieder ist es hier so das er drei mal so hoch werden darf wie der Grenzabstand beträgt. Wie es bei dir so vom Gesetz her ist kann hier niemand sagen, also auch da mal erkundigen.

    Somit kann es durchaus sein das deine Nachbarin im recht ist und du der Böse bist.
    Allerdings hätte auch ich als betroffener Nachbar erst mal das gespräch mit dir gesucht.
     
  18. juwido

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    Ich erinnere mich an einen Fall, da wurde über viele Jahre hinweg immer wieder die eine oder andere grenzwertige nachbarschaftliche Zumutung hingenommen, bis man verkaufen wollte. Da wollte man schnell noch möglicherweise wertmindernde Umstände beseitigen und die gute Nachbarschaft war natürlich auch kein Argument mehr...
     
  19. #19 Leser112, 24.05.2018
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    Hallo,
    Ein unfreundlicher Nachbar/in ersetzt bekanntlich drei Feinde.
    Mach Dir mal keine Sorgen, die Anwürfe sind ein heftiger Griff ins Klo und entbehren jeglicher, rechtlicher Relevanz!
    1. Tipp - Nimm keine Einschreiben von dieser Absenderin an => Annahmeverweigerung!

    NB: Das ist meine persönliche Einschätzung, keine Rechtsberatung! Für letztere sind ausschließlich RA zuständig.;)
     
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  20. #20 Leser112, 24.05.2018
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    Das regelt die jeweilige Landesbauordnung.!
    Meist dürfen Garagen sogar genau auf der Grundstücksgrenze stehen, bei <,= 3m Höhe. Hammerschlagsrecht berücksichtigt.
    :bounce:
    Das ist hoffentlich wohl nicht ernst gemeint.
     
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