B-Plan: Wandhöhe und Kniestock vorgegeben, zählt beides?

Diskutiere B-Plan: Wandhöhe und Kniestock vorgegeben, zählt beides? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, meine Freundin und ich sind gerade am Planen unseres Hauses, welches nach Bebauungsplan gebaut werden soll. Wir waren bei...

  1. EricB

    EricB

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    Hallo liebe Experten,

    meine Freundin und ich sind gerade am Planen unseres Hauses, welches nach Bebauungsplan gebaut werden soll. Wir waren bei einigen Fertighausanbietern, haben uns letztendlich aber doch für eine Zimmerei entschieden. Das macht das ganze drum herum zwar nicht einfacher, aber wir haben einfach ein besseres Bauchgefühl :)

    Wir wollen den maximal möglichen Kniestock im DG herausholen und bräuchten hier etwas Unterstützung.
    Im B-Plan sind folgende Formulierungen zu finden:
    • Die Oberkante der Rohdecke des Erdgeschossfußbodens max. 0,80 m über dem Niveau des Fahrbahnrandes liegen.
    • Die maximale traufseitige Wandhöhe, gemessen am Schnittpunkt Außenkante aufgehendes Mauerwerk mit Unterkante Sparren, beträgt 3,80 m über dem natürlich vorhandenen Geländeverlauf.
    • Die zulässige Dachneigung wird mit 35-42° festgesetzt.
    • Ein Kniestock von max. 0,50 m, gemessen an der Außenwand von Oberkante Rohdecke bis unterkante Fußpfette ist zulässig.

    Jetzt hatte uns ein Fertighausanbieter gesagt, dass deren Architekt schon einmal in unseren B-Plan reingeschaut hatte und meinte, dass es hier ggf. eine Ausschlussklausel gibt und solange die traufseitige Wandhöhe eingehalten wird, es quasi egal ist wie hoch der Kniestock wird.

    Kann jemand von euch diese Annahme bestätigen oder hat eine Meinung dazu?
    Die Zimmerei ist auch so nett und baut uns eine extra hohe Fußpfette ein :)

    Weitere Angaben:
    Fußbodenaufbau pro Etage mit FBH u. KWL: 15cm
    Geschossdecke EG-OG aus CPL: 14cm
    lichte Rohbauhöhe EG: 2,65m

    Dankeschön und viele Grüße,
    Eric
     
  2. #2 bauspezi 45, 09.04.2018
    bauspezi 45

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    bei dem Kniestock achtet das Bauamt genauesten auf die Einhaltung (aus meiner Erfahrung)
    rein rechnerisch könntest Du einen Kniestock von 1m bauen bei 2.60m EG
    Raumhöhe + 20cm Decke.
    das wären dann die 3,80 m bis UK Sparren.
    theoretisch könnte man die EG Raumhöhe auf 3,10m bauen dann wäre der
    Kniestock genau ca 50cm hoch.
    kläre es mit dem Bauamt zu deren Sprechzeiten.
     
  3. Dimeto

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    Wenn Du alles was Höhen betrifft aus dem B-Plan zitiert hast, wüsste ich nicht, was das sein soll. Dementsprechend kann ich das
    nicht bestätigen. Wenn das zuträfe, wäre die Kniestockfestsetzung ja völlig überflüssig. Und was meint der Architekt mit "ggf.", also was müsste seiner Ansicht nach gegeben sein, damit es eine Ausschlussklausel gibt.
     
  4. EricB

    EricB

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    Hi ihr zwei,

    danke für eure Antworten :)

    Ich habe meiner Ansprechpartnerin im Bauamt vorhin direkt mal eine Mail geschrieben. Mit Absicht nicht per Telefon, falls Sie da auch erst Informationen einholen muss.
    Der Architekt meinte wohl, dass es sich bei diesen Formulierungen im Bebauungsplan um alte Wendungen handelt und hier ein Ausschlussverfahren womöglich zulässig wäre, was bedeutet, dass der Kniestock egal wird, solange die andere Bedinung erfüllt ist.
    Das ist aber nur die Mündliche Übermittlung vom Verkäufer der Fertighausfirma (welcher über extrem viel Bauwissen besitzt, daher schließe ich Übermittlungsfehler aus). Es wurde das Wort ggf. benutzt, da uns der Verkäufer diesen Sachverhalt natürlich nicht 100% zusichern wollte.
     
  5. EricB

    EricB

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    Ihr hattet natürlich vollkommen Recht. Das Bauamt hat folgendes geantwortet:

     
  6. Karl12

    Karl12

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    Hi,

    für eine Kniestockerhöhung brauchst du eine Genehmigung. Ich würde aber diese aufjedenfall machen lassen.

    Viele Grüße
    Karls12
     
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