Wie darf sich ein Sachverständiger äußern?

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  1. #1 MareikeMF, 11.06.2018
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    Wir hatten letzte Woche einen Sachverständigen da, weil unser WDVS, die Klinker und die Fenster augenscheinlich mangelhaft sind. Der Handwerker, der für diese Gewerke versntwortlich ist, war ebenfalls vor Ort.
    Schon bei Ankunft war der erste Satz des Sachverständigen: „die Architekten und Bauingenieure können eh direkt ihren Schein abgeben, die haben keine Ahnung“.
    Als er das WDVS begutachtete (Terrasse ist bereits angesetzt vom Dachdecker, muss im Zuge des Abrisses des mangelhaften WDVS zu Teilen mit runter), sagte er zum Handwerker: „die Kosten können Sie sich mit dem Dachdecker teilen, der hat genauso viel Müll gemacht“.
    Beim Klinker fragte er uns, ob es eine schriftliche Vereinbarung über den Verband gebe- sonst hätte der Kunde nämlich immer schlechte Karten. Auf die Mängel im den Fugen etc ist er nicht einmal eingegangen.

    Dies alles hat der Handwerker natürlich aufgenommen und zumindest mündlich bereits gegen uns zu verwenden versucht.

    Dem Sachverständigen habe ich im Nachgang des Termins geschrieben, dass ich mehr Neutralität und Sachlichkeit erwartet hätte, woraufhin er antwortete, meine Anzüglichkeiten nicht zu teilen und direkt eine Rechnung mitgeschickt hat.

    Was denkt ihr, kann ich dieser widersprechen? Ich würde ihm gerne maximal die Anfahrtskosten bezahlen...
     
  2. #2 Lexmaul, 11.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 11.06.2018
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    Nur weil Dir der Ton nicht gefällt, willst die Rechnung nicht zahlen? Wie geil ist das denn...??? Hat wohl eher andere Gründe ;)

    Neutralität gibt es hier eh nicht, weil Du die Rechnung zahlst und es kein gerichtlicher Gutachter ist.
     
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  3. #3 bauspezi 45, 11.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 11.06.2018
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    ich nehme mal an das du keinerlei Beweise beibringen kannst das er nur "Müll" erzählt hat.
    Ihr habt ihn bestellt , es lohnt nicht zu klagen. bezahlen und Tschüss
     
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  4. #4 Leser112, 11.06.2018
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    Hallo,
    Das geht schon mal überhaupt nicht! Ein höchst unprofessionelles Auftreten, welches der gesamten Branche schadet.
    Über das Auftreten kann er sich beschweren. Fakten muß er allerdings akzeptieren oder widerlegen.
    In begründeten Fällen ja. Wie sieht denn das schriftliche Gutachten aus?
    Das wird nicht ganz einfach werden, schließlich hat der ja auch eine Leistung erbracht, wenn auch unter unangenehmen Begleiterscheinungen.
     
  5. #5 MareikeMF, 11.06.2018
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    Dass wir Mängel haben, hat auch er festgestellt. Ich hätte also keinen Grund, mich zu beschweren, weil er in irgendeiner Form nicht meine Meinung teilt. Ich finde es nur schwierig, solche Äußerungen zu treffen, wenn man als Sachverständiger doch eigentlich der Neutralität verpflichtet ist. Allein die Äußerung, wer was zahlt, steht ihm meines Erachtens nicht zu!
     
  6. #6 Lexmaul, 11.06.2018
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    Das ist Deine Meinung - die kannst Du haben, zählt aber in diesem Fall nix.

    Und nochmal: Ein Sachverständiger ist nicht zur Neutralität verpflichtet - er sollte aber bei den Fakten bleiben.
     
  7. SIL

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    Nun ja als ein halbwegs vernünftiger wird sich so nicht äußern, er ist zwar ein Parteiengutachter der bestellt ist-es doch mehr als befremdlich, wenn dieser noch die ausführenden Firmen unterstützt. Bezahlung ist trotzdem fällig, ausser bei Nachweis von unwahren Vortrag oder einer Fehlberatung, das ist aber nicht praktikabel.
     
  8. #8 simon84, 11.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 12.06.2018
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    Das ist aber auch keine besonders neutrale Einstellung, einen Gutachter bestellen, nur damit er deine eigene Meinung bestätigt? :)
    Nur mal so als Gedankenanstoss.
     
  9. #9 Fabian Weber, 12.06.2018
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    Hast Du denn mit dem Gutachter vereinbart, dass er auch ein Gutachten erstellt, oder wenigstens einen Bericht anfertigt? Irgendwie muss der Vor-Ort-Termin ja protokolliert werden.

    Das der Typ jetzt vielleicht ein Depp war ist schade, gerade, weil Du es ja eh schon schwer hast. Aber wenn die in der Rechnung dargestellte Leistung erbracht wurde, musst Du den schon bezahlen.
     
  10. #10 MareikeMF, 12.06.2018
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    @simon84: Ich habe lediglich auf Lexmauls Beitrag geantwortet, der mutmaßte, ich würde mich negativ äußern, da der Gutachter nicht meine Meinung teilt- dies kann ja kein Beweggrund sein, da der Gutachter mir recht gegeben hat. Ich wollte ausdrücken, dass ich dazu keinen Grund habe, sondern mir die Art und Weise nicht gefallen hat. Natürlich ist das subjektiv.

    Er möchte keinen Bericht erstellen, da er meine Kritik als Verlust der Arbeitsgrundlage wertet.
     
  11. #11 Lexmaul, 12.06.2018
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    Wieso kommen solche wichtigen infos wie der letzte Satz erst jetzt???? Sowas ist doch scheisse!

    Er kann jetzt schon mal nicht den vollen Lohn verlangen - den Rest müssten dann Juristen besser wissen!
     
  12. #12 MareikeMF, 12.06.2018
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    @Lexmaul: das hat er gestern erst mitgeteilt. Ich werde die Kommunikation mit ihm noch einmal aufnehmen.
     
  13. #13 cschiko, 12.06.2018
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    Was genau hat er denn in Rechnung gestellt? Wenn er keinen Bericht/Gutachten anfertigt, dann kann er dies natürlich auch nicht in Rechnung stellen. Sehr wohl aber neben den Anfahrtskosten etc. dann seine Arbeit vor Ort, also im Grunde ein mündliches "Gutachten".

    Die Äußerungen mögen unglücklich gewesen sein und sollte ein Gutachter wohl so auch nicht äußern, aber wenn er dir vor Ort mündlich die Mängel aufzeigt ist wohl einzig der Wortlaut ggf. nicht optimal. Mit Ausnahme der Aussage zum Verband des Klinkers der möglicherweise für dich nachteilig war (wobei der Handwerker dies ggf. auch selbst weiß).
     
  14. #14 simon84, 12.06.2018
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    Dumm gelaufen, aber wenn er kein Gutachten anfertigt, dann würde ich ihm erstmal anbieten gar nix zu zahlen.

    Ob er damit durchkommt und es durchzieht seine Fahrtkosten und ggf. eine Stunde Arbeit zu verrechnen sei mal dahingestellt.

    Ansonsten biete ihm doch an das Gutachten schriftlich zu erstellen und es voll zu bezahlen.

    Das Vor-Ort Rumgepöbele ist ja jetzt schon in der Vergangenheit. Am Wert eines vorliegenden schriftlichen Gutachten ändert das doch nix.
     
  15. #15 Leser112, 12.06.2018
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    Dann mußte Du vermutlich auch Nichts zahlen, es sei denn, im Auftrag ist explizit ein "mündliches" Gutachten vereinbart. Was immer das auch sein mag:confused:
    Ich bin selbst gutachterlich tätig, allerdings im TGA Bereich.
    Ein Gutachten wird ja nicht aus Jux und Tollerei beauftragt. Seriöse Sachverständige klären den AG vorher auf, welche Aussichten auf Erfolg bestehen.
    Aber auch hier gibt es schwarze Schafe, wie nahezu in jeder Branche.
     
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