2/3 Regel nur 1 Vollgeschoss bitte um Hilfe

Diskutiere 2/3 Regel nur 1 Vollgeschoss bitte um Hilfe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo an Alle. Ich bin neu hier und hoffe nach langem Verzweifeln aif Antworten... ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen würdet. Gut...

  1. #1 Yogafan, 16.07.2018
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    Hallo an Alle.

    Ich bin neu hier und hoffe nach langem Verzweifeln aif Antworten... ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen würdet. Gut auskennen tue ich mich leider auch nicht daher wende ich mich an euch und eventuell hab ich Glück und einer von euch hat Lust die eigentliche Arbeit meines Architekten zu machen...

    Zu unserem Problem.
    Generell wollen wir ein Einfamilienhaus 10.7x9.12m bauen. Der Kniestock hätte 1.66 werden sollen. Unser B-Plan schreibt allerdings nur 1 Vollgeschoss vor. Wir bauen in Hessen hier zählt dann die 2/3 Regel dh. Wir sind oben mit 25qm über dem was ein weiteres Vollgeschoss deffinieren würde.

    Nebst Staffelgeschoss oder Luftraum oder Balkon oder oder zerhaut mir unser kompletten Grundriss wir müssten auf einen Kniestock von 1.25m runter dh. Übrig bleibt uns dann nach Fertigstellung vllt noch 80cm ...

    Habt ihr Ideen wie man das Familienfreundlich in den Griff bekommen könnte?

    Der Gemeinderat stimmt unserem Plan leider nicht zu und somit auch nicht das Kreisbauamt.

    Solltet ihr noch Angaben brauchen sagt mir bescheid ich wäre einfach nur dankbar dafür dass uns jemand hilft und Ideen bringt, denn leider hab ich das Gefühl unser Architekt hätte gern wir gehen vom Kniestock runter und er hätte keine Arbeit mehr aber rumzurechnen und zu überlegen wäre angebracht nur ich bekomm es nicht hin

    Ich hab unten mal den noch nicht fertog geplanten Grundriss rein und dann den Schnitt wo man sieht, dass eben die 25qm zu viel oben sind

    Vielen Dank schonmal

    Lg Yogafan
     

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  2. #2 Andybaut, 16.07.2018
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    Hallo,

    wenn es in dem Wohngebiet die Regelung gibt und sonst auch niemand eine Abweichung erhalten hat, dann ist da nichts zu machen.
    Mann wollte dort 1Geschoss und eben nicht 2.

    Vollgeschoss-Definition in den deutschen Landes-Bauordnungen

    Die einzige Möglichkeit ist das EG größer zu planen und auch größer zu bauen.
     
  3. #3 Yogafan, 16.07.2018
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    Danke schön ich dachte es mir schon...
    Ein 25qm anbau unten ist nicht machbar zumindest sind das locker mal 100 000 mehr
    Dann müssen wir obene abschneiden und 25qm müssen weichen um ein annehmbaren Kniestock hin zu bekommen oder eben diesen mini Kniestock nur 80cm das is eine Katastrophe
    Ich hab mir schon überlegt wiebiel qm weichen müssen wenn wir auf 1.30 Kniestock gehen? Also innenmaß

    Lg
     
  4. #4 Andybaut, 16.07.2018
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    bei so einer einfache Gebäudeform kann man das leicht mit Linien im Schnitt ermitteln.

    Grundfläche EG * 0,75 =X
    X/ Länge des Giebels= verfügbare Breite (z.B 6m)
    Verfügbare Breite in der Mitte des Schnittes anlegen und nach links und rechts jeweils die Hälfte abtragen (z.B. 3m)
    An diesen Punkten vertikal nach oben gehen und das Dach solange nach unten schieben, bis an der Stelle
    das Dach die maximal erlaubte Höhe laut Definition hat.
    Als OK Rohdecke DG bis OK Tragwerk Dach 2,30m

    Grundsätzlich wird man also im DG einen relativ geringen Bodenaufbau anstreben ;-)
     
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  5. #5 Yogafan, 16.07.2018
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    Ich merk schon ich brauch doch den Architekten...
    Es wird ein Fertighaus mit Fußbodenheizung naja wir werden sehen was wir planen können... ich bin echt gespannt was für ein Haus wir da bald stehen haben...
    Für mich ist es schwer von meinem eigenen Grundriss abzuweichen ich finde ihn perfekt
    so muss man alles umwerfen von der Treppenform bishin zur Größe der Zimmer und eben mal 25qm weniger das is schon hart aber ändern kann man es nicht.
    Ich will soviel wie es geht rausholen denke ich muss abwarten... vielleicht hat unser Architekt nach seinem Urlaub mehr Lust hin und her zu probieren...
     
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    Nun mal keine Panik. Statt zwei mal den EG-Grundriss anzuhängen, wäre der OG-Grundriss aufschlussreicher gewesen.
    Wer hat Dir das erzählt? Wie @Andybaut es richtig in seiner Rechnung berücksichtigt hat, gilt die Obergrenze von 3/4 der Bruttogrundfläche des darunter liegenden Geschosses. Und anders als im Schnitt dargestellt ist der Bezugspunkt nicht Außenkante Dachhaut, sondern OK Tragkonstruktion (=Sparren), bei Dir also ca. 15cm tiefer. Damit bist Du mit der jetzigen Planung also etwas weniger als 10m² drüber und könntest das Problem mit einem schönen Wintergarten (ca. 20k mit Eigenleistung) lösen. Oder Du senkst das Dach um etwa 33cm ab.
     
  7. #7 Yogafan, 17.07.2018
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    Ähm mein Architekt?!
    Entschuldigung hier noch der Grundriss OG
     

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    Der kommt wohl nicht aus Hessen?
     
  9. #9 Yogafan, 17.07.2018
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    Nein aber ich muss doch davon ausgehen, dass er die Landesbauordnung für Hessen vorher durchgeht ... ich muss mal googeln das darf doch alles nicht wahr sein. Wem soll ich denn noch trsuen muss man wirklich alles extern Überprüfen lassen ich kann doch nicht immer jedes Gewerk doppelt ansetzen... ich weiß nicht mehr weiter.
     
  10. Dimeto

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    Kommt bei Fertighausfirmen mit überregional planendem Architekten häufiger vor. Aber das Kreisbauamt hätte auf den falschen Ansatz aufmerksam machen müssen.
     
  11. #11 Yogafan, 17.07.2018
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    Ich glaube wir sind leider bei Allem an Leute gestoßen, die keine Lust haben.
    Derjenige der für das Ganze beim Kreisbauamt zuständig ist war krank und meinte in seiner Mail an den Architekten. Ich habe bis dato nichts unternommen sollte die Gemeinde zustimmen sind sie bereit ebenfalls zuzustimmen, dh es wurde gar nicht drüber geschaut. Was soll ich dazu sagen, zudem soll ich anderen ihren Job erklären es ist unglaublich.
    Ich bin sehr dankbar für die Hilfestellungen hier auch an dich / sie weiß nicht ob man sich hier duzt oder nicht.
    Also wie gesagt danke so sieht das ganze ja schon ganz anders aus ich muss mich mal belesen
    Weil in der Landesbauordnung steht schon was von 2/3 muss mich mal durchwühlen
     
  12. #12 Yogafan, 17.07.2018
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    Es ist wirklich nicht zu fassen im Anhang mal die Definition von Hessen ...
    Ich bin entsetzt ...

    Hessen
    Hessische Bauordnung - HBO - vom 3.12.2010

    § 2 Begriffe
    (4) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse.
    Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse.
    Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
    Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
    Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante der Tragkonstruktion gemessen.
    Untergeordnete Aufbauten über Dach und untergeordnete Unterkellerungen zur Unterbringung von maschinentechnischen Anlagen für die Gebäude sind keine Vollgeschosse.
    Dachgeschosse sind Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche.

    Stand 6/2016/ überprüft 8.5.2018
     
  13. Dimeto

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    Warum zitierst Du den ganzen Text? Wir kennen die LBO. Andybaut hat doch in #2 bereits verlinkt. Außerdem gilt seit 7. Juli 2018 eine neue Fassung, die aber bezüglich der Vollgeschossdefinition keine Änderung beinhaltet.
     
  14. #14 Lexmaul, 17.07.2018
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    Ich bezweifel auch, dass Du nen Architekt hast, sondern einfach nen Zeichenknecht als Angestellter einer Firma.

    Das der kein Bock hat, da groß was außer der Reihe zu machen, ist keine Seltenheit.

    Vielleicht ne andere Firma/Baukonzept suchen?
     
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  15. #15 Yogafan, 17.07.2018
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    Wir haben jetzt den Entschluss gefasst, dass wir uns einen Anwalt nehmen aus dieser Geschichte raus zu kommen. Und werden uns nun erneut Firmen anschauen bevor wir hier ein großen Fehler machen. Diese Zeit die es nun dauert ist es mir alle mal wert. Es sind ja noch mehr Dinge im Hintergrund die uns zu dieser Entscheidung bewegen.

    Ich bin gespannt und freue mich jetzt schon auf das was kommt....

    Danke an Alle ihr habt auch zu dieser Entscheidung beigetragen und ich fühle mich besser
    Der Architekt war uns von Anfang an etwas komisch...
     
  16. #16 simon84, 17.07.2018
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    Warum Anwalt ? Habt ihr schon was bezahlt ?
     
  17. #17 Yogafan, 17.07.2018
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    Also der Bauvertrag ist schon im Mai unterschrieben worden und der Planungsauftrag wurde unterschrieben, wir müssen uns ja beraten lassen ich kann ja nicht sagen ich kündige von jetzt auf gleich.
    Lg
     
  18. #18 Lexmaul, 17.07.2018
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    Das wird nicht so einfach, wie Du es Dir vorstellst - also mit einfach mal eben raus.

    Würde das Gespräch nun erstmal suchen, Anwalt geht immer noch - wird Dich aber fast immer nur was kosten.
     
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  19. #19 Yogafan, 17.07.2018
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    Ja habe respekt davor aber versuchen egal wie werden wir es danke für den Tip mit dem zunächst drüber sprechen
     
  20. #20 Fabian Weber, 18.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 18.07.2018
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    Kann es sein, dass Du Dich verrechnet hast? Du musst doch mehr als nur 36cm rechts und links abziehen. Ich habe jetzt nicht gemessen, aber Du musst bestimmt mehr abziehen.

    Jetzt mess mal genau und wenn dann noch was fehlt, machste Dein Dach minimal flacher. Dann verschiebt sich nämlich der Schnittpunkt nochmal weiter nach innen.
     
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