Wohnungstrennwand zum Treppenhaus aus Glasbausteinen

Diskutiere Wohnungstrennwand zum Treppenhaus aus Glasbausteinen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle, die diesen Forenbeitrag lesen ! Unser kleines Problem stellt sich wie folgt dar: Frau und Mann wollen eine Eigentumswohnung im 3....

  1. #1 geraldende, 18.07.2018
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    Hallo an alle, die diesen Forenbeitrag lesen !

    Unser kleines Problem stellt sich wie folgt dar: Frau und Mann wollen eine Eigentumswohnung im 3. OG eines Mehrfamilienhauses (Neubau) kaufen. Auf jeder Etage befinden sich 3 Wohnungen, wobei die von uns auserwählte komplett nach Westen ausgerichtet ist. Damit wird die Sonneneinstrahlung nur nachmittags/abends gewährleistet.
    Um nun auch in den Vormittagsstunden eine Sonneneinstrahlung zu erwirken, sollte die Wohnungstrennwand zum Treppenhaus hin aus einem transparentem Material (z.B. Glasbausteine) erbaut werden.

    Leider stellte sich in einem Gespräch mit dem Markler heraus, dass hier keine verändernden Eingriffe möglich wären. Einerseits würde man gegen Bauvorschriften für Wohnungsaussenwände bzw. Wohnungstrennwände verstoßen, andererseits das gemeinschaftliche Eigentum (Treppenaufgang) nachhaltig und ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändern.

    Sind diese Aussagen richtig und muss ich das einfach so hinnehmen?
    In diesem Zusammenhang würden wir uns freuen, andere Erfahrungen kennen zu lernen oder einen Tipp zwecks Realisierung unseres Wunsches zu erhalten.
    LG.
     
  2. #2 Lexmaul, 18.07.2018
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    Hat er recht - was für eine (sorry) Schnapsidee. ..
     
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  3. #3 simon84, 18.07.2018
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    Eine Eingangstür mit Glasfüllung könnte man evtl. bei der WEG noch durchbekommen, oder ggf. auch eine Festverglasung in der Trennwand, sofern sie alle Auflagen erfüllt.

    Aber auf keinen Fall eine Glasbausteinwand, was für eine Schnapsidee :) Damit würdet ihr ja das komplette Treppenhaus mitheizen. Statik und Optik mal aussen vor gelassen.

    Ist das 3.OG gleichzeitig das DG ? Vielleicht kann man ein Dachfenster einbauen lassen.

    Oder einfach eine gute Beleuchtungskombination vom Experten montieren lassen.
     
  4. #4 Fred Astair, 18.07.2018
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    Die baurechtlichen Hürden könnte man unter Umständen und mit viel Geld noch reißen. Die einstimmige Zustimmung der WEG zur baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums hingegen nicht.
     
  5. #5 geraldende, 18.07.2018
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    Schnapsidee "Hin oder Her" - eine "Glasfüllung in der Eingangstür" oder eine "Fensterverglasung" in der Trennwand" (wie diese auch immer aussehen mag und vielleicht die gesamte Wand einnehmen würde) sind doch schon recht gute Vorschläge. DANKE !
    Dennoch wäre es uns lieb, die gesamte lichtundurchlässige Wand gegen eine transparente Wand zu ersetzen. Deshalb die Frage nach einschlägigen Bauvorschriften, die dieses verhindern. Oder auch nach Materialien, die dies ermöglichen.
    LG.
     
  6. #6 geraldende, 18.07.2018
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    Hallo, Fred .... !
    Du hast schon annähernd recht mit der Zustimmung der WEG. Allerdings ist hier nur eine sog. "Qualifizierte Mehrheit" notwendig ! Hier müsste man wahrscheinlich erst einmal Kenntnis zur "Gemeinschaftsordnung" erlangen, wo diese Mehrheiten ja erfasst sein müssen.
    Angenommen die sog. "einfache Mehrheit" ist ausreichend, so könnte man wie folgt spekulieren: Die Eigentümer EG, 1.OG und 2.OG (6 Parteien) wären nicht betroffen und könnten "dafür" stimmen. Eine 7. Stimme entsteht durch uns selbst für das 3.OG. Die übrigen Stimmen (2 x 3.OG und 2 x DG) sind dann max. 4 und damit in der Minderheit !
    Und zu den "baurechtlichen Hürden": - wo sind denn die solchen fixiert?
    LG.
     
  7. #7 geraldende, 18.07.2018
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    Sorry - mein Rechenbeispiel hatte einen Fehler:
    "Angenommen die sog. "einfache Mehrheit" ist ausreichend, so könnte man wie folgt spekulieren: Die Eigentümer EG, 1.OG und 2.OG (6 Parteien) wären nicht betroffen und könnten "dafür" stimmen. Eine 7. Stimme entsteht durch uns selbst für das 3.OG. Die übrigen Stimmen (2 x 3.OG und 2 x DG) sind dann max. 4 und damit in der Minderheit !"
    3 x 3 Parteien sind schon 9, plus unsere eigene = 10 Parteien ! D.h. 10 Stimmen gegen 4 ! ... das ist sogar mehr als die viel zitierte 2/3-Mehrheit !
    LG.
     
  8. #8 simon84, 18.07.2018
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    Es geht bei der Abstimmung vermutlich nach Miteigentumsanteilen und diese sind nicht gleich groß.

    Und außerdem fehlen regelmäßig 1/3 der Teilnehmer bei WEG Sitzungen.

    Das geht ganz schnell nach hinten los.

    Treppenhaus Wände sind gerne auf die eine oder andere Art statisch relevant, das wäre noch so ne “Kleinigkeit” zu klären l
     
  9. #9 Fred Astair, 18.07.2018
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    Ich habe mich lange mit WEG-Recht auseinandersetzen müssen und weiß, dass solch gravierende Veränderungen des Gemeinschaftseigentums der Einstimmigkeit bedürfen.
    Glaub ja nicht, die Untenlieger würden für Dich stimmen. Die stimmen schon deshalb dagegen, weil sie keinen Vorteil für sich sehen und Dir keine Extrawurst gönnen.
    Du wirst nichtmal eine einfache Mehrheit bekommen.
    Die baurechtlichen Anforderungen an Wohnungstrennwände musst Du Deiner Landesbauordnung entnehmen. Mir fällt da spontan Feuerwiderstandsdauer, Rauchdichtigkeit, Schallschutz, Standfestigkeit und Wärmedämmung ein.
     
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  10. SIL

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    Das ist sicher auch mit Verglasung machbar,rein technisch funktioniert das. @Fred Astair m. E. ist das auch im WEG Recht machbar, kommt auf die Satzung Vereinbarung an, ggf einfache Mehrheit ausreichend, das Wissen wir ja nicht vom TE.
     
  11. #11 Fred Astair, 18.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 18.07.2018
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    Zur baurechtlichen Seite schrieb ich ja bereits, dass die Problematik lösbar sein könnte.
    Die WEG-Zustimmung hingegen dürfte eine zu hohe Hürde sein. Am Besten kauft der TE das ganze Haus, baut nach seinen Wünschen und teilt und verkauft erst, wenn alles fertig ist.
    Ich wünsche ihm viel Glück.
     
  12. #12 geraldende, 18.07.2018
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    Es ist schon interessant, wie der eine oder der andere das Problem(chen) betrachtet:
    Von der Missgunst in einer Eigentümerversammlung bis da hin, dass der TE vorab das ganze Haus erwirbt.
    Auch wenn diese Hinweise bisher nicht so "prickelnd" waren, so öffnen sie doch den Blick auf mögliche Ungereimtheiten.

    Darüber hinaus war "Landesbauordnung" schon mal wieder ein wichtiger Rat.

    Anbei ist ggf. zu erwähnen, dass das Thema eigentlich durch den Bauträger bereits selbst gelöst wurde. Die betreffende Wand hat ja schon eine Öffnung/Türöffnung; - nämlich die der Eingangstür. Hier wurde lediglich ein Sturz ("gem.Statik") eingezogen und das war´s. Wenn DAS an der einen Stelle möglich ist, sollte es an einer anderen Stelle sicher auch möglich sein ! Grundvoraussetzung wäre natürlich eine Optik, die sich möglichst vorteilhaft in die Architektur des Treppenhauses einfügt.

    Gibt es ev. eine Idee, welches transparente Baumaterial geeignet wäre und Auflagen, wie Schallschutz, Wärmeisolierung usw., erfüllt ?

    Bin gespannt auf die nächste Antwort
    LG.
     
  13. #13 simon84, 18.07.2018
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    Es gibt einen Unterschied zwischen einem
    1 Meter Sturz für eine Tür welcher bereits statisch gerechnet war (jede Wohnung hat in der Regel eine Wohnungstür) und einer womöglich mehrere Meter breiten Festverglasung.

    Generell werden sich nichtbrennbare Stoffe wie Glas und Metall anbieten.

    Sicherlich wirst du aufgrund der Gebäudeklasse F60 oder F90 erfüllen müssen. Ggf. gibt es auch noch spezielle Detail Anforderungen an Dichtungen, Brand/Rauchverhalten usw.

    Du kannst zwar eine Google Suche nach „Fenster F90“ starten aber hier ist sowieso ein Statiker und ein Fachplaner von Nöten.

    Preislich wird so eine Aktion nicht unter 20.000 EUR zu stemmen sein.
     
  14. SIL

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    @simon84 'notwendiges Treppenhaus' mind. F90 plus a+m Nachweis, Verglasung mit entsprechender Rahmenkonstruktion, und Stat. Tragwerk ggf dann verkleidet mit Promat etc heisst aber Statiker Prüfstatiker Brandschutz und Schallschutznachweis, ggf Texturänderung Bauamt ... etc und natürlich WEG.
     
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  15. #15 geraldende, 18.07.2018
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    Suuuuper, - Ihr seid ja richtig emsig ! Danke !
    Das sind natürlich Infos, die goldwert sind. Also nochmals DANKE !
    Melde mich spätestens dann wieder, wenn die Situation zu Ende geführt wurde.
    Bis dahin und LG.
     
  16. #16 Fred Astair, 18.07.2018
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    Wir bitten darum.
     
  17. #17 driver55, 18.07.2018
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    Ich frage mich gerade wie die Wohnung "im Gebäude liegt," wenn sie komplett nach Westen ausgerichtet ist und wie das Treppenhaus und die anderen beiden Wohnungen platziert sind. Das Treppenhaus liegt demnach aussen.
    Bitte mal den Grundriss einstellen.

    Wir wohnten auch einmal in einem MFH mit 3 Wochnungen auf der Etage im 2. OG, auch nach Westen ausgerichtet...

    Ich schliesse mich aber prinzipiell an: Schnapsidee. Denn wie überleben all die Menschen in Ihren Mietwohnungen mit nur ein oder zwei Aussenwänden und die ganzen Leute im RMH...
     
  18. #18 geraldende, 18.07.2018
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    Lieber driver !
    Sorry, - was soll der Unsinn ? Die Lage wurde eindeutig erklärt. Und Du schließt Dich der "Schnapsidee an ? Hast Du die Beiträge verstanden oder willst Du nur "ein Letztes Wort" haben ?
    Wenn Du keinen vernünftigen Beitrag leisten kannst, - lass es lieber.
    Thanks and LG.
     
Thema: Wohnungstrennwand zum Treppenhaus aus Glasbausteinen
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