Gehört eine Dachterasse zum Sonder oder Gemeinschaftseigentum bei Undichtigkeit?

Diskutiere Gehört eine Dachterasse zum Sonder oder Gemeinschaftseigentum bei Undichtigkeit? im Dach Forum im Bereich Neubau; Guten Tag. Mich würde folgendes interessieren. Vielleicht erhalte ich ja eine passende Antwort. Ich wohne im OG, und oberhalb meiner Küche (also...

  1. #1 bauer999, 15.08.2018
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    Guten Tag.
    Mich würde folgendes interessieren.
    Vielleicht erhalte ich ja eine passende Antwort.
    Ich wohne im OG, und oberhalb meiner Küche (also meine Decke) befindet sich eine teilweise überdachte Dachterasse!
    Sollte im laufe der Zeit die Abdichtung der oberen Decke/Terassenboden undicht werden, und meine Decke
    dadurch "nass" werden,würde dieser Schaden/Mangel (nach Ablauf der Gewährleistung) unter Sonder- oder
    Gemeinschaftseigentum zählen.
    Eine Sanierung wäre ja bestimmt sehr aufwendig und kostenintensiv.
    In der Teilungserklärung finde ich die Dachterasse nicht.
    Besten Dank!
     
  2. #2 Fred Astair, 15.08.2018
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    Da Dir nur die Luft zwischen Deinen Wänden gehört und die Tapeten, Teppiche, Türen und Bodenbeläge, gehört die Decke, die Dämmung und die Abdichtungsebene zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Es sei denn, in der Teilungserklärung stünde etwas anderes. Tut es aber nicht, wenn Du richtig gelesen hast. Dir gehören die Platten oder Hölzer auf denen Du rumläufst.
     
  3. SIL

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    Nee @Fred Astair er wohnt drunter :mega_lol:
     
  4. #4 Fred Astair, 15.08.2018
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    Ok, hatte gedacht, die Terrasse würde auch zu seiner Wohnung gehören.
    Das ändert aber nichts an meiner Aussage über die Eigentumsverhälnisse.
     
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