Welche Bauunterlagen muß Hausverwaltung vorliegen? Einsicht möglich als Eigentümer?

Diskutiere Welche Bauunterlagen muß Hausverwaltung vorliegen? Einsicht möglich als Eigentümer? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag. Mich würde interessieren, welche Bauunterlagen unsere Hausverwaltung vorliegen haben muß. Und welche Unterlagen ich als Eigentümer...

  1. #1 bauer999, 15.08.2018
    bauer999

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    Guten Tag.
    Mich würde interessieren, welche Bauunterlagen unsere Hausverwaltung vorliegen haben muß.
    Und welche Unterlagen ich als Eigentümer einer Wohnung (BJ2016) einsehen bzw. kopieren darf.
    Mich würde interessieren, ob Baupläne vom Bauträger (schlüsselfertige Übergabe) der HV vorliegt,
    und ich hiervon Kopien anfordern kann.
    Weil mich interessieren würde, welche Wände meiner Wohnung "tragend" sind, wo div. Leitungen verlaufen etc.
    Was genau zum Sonder/Gemeinschaftseigentum gehört etc.
    Natürlich könnte ich direkt die HV fragen, doch möchte ich von einer neutralen Person (Forum) dies vorab
    gerne wissen.
    Besten Dank!!!
     
  2. #2 Fred Astair, 15.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 15.08.2018
    Fred Astair

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    Welche Unterlagen die Hausverwaltung haben muss? Genausogut könntest Du fragen, wieviel Geld Dein Hausmeister im Portemonaie haben muss.
    Die anderen Fragen beantwortet Dir das Buch "Wohneigentumsetz" für 39 Euro. Soviel sollte Dir das Drumherum um den größten Fehler Deines Lebens wert sein.
    Ne Quatsch, muss nicht so sein, aber viele Fallstricke lauern und da kann es nicht schaden, sich ein wenig schlau zu lesen.
    Konkrete Fragen beantworte ich gerne, aber als kostenloser Nachhilfelehrer bin ich mir zu schade.
     
  3. SIL

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    @bauer999 sämtliche Unterlagen die im zuständigen Bauamt hinterlegt sind dürfen als Eigentümer einsehen bzw sich als Kopiesatz dort erlangen, weiterführende Unterlagen sind in Ihrer Protokollierung oder Urkundenrolle oder im Anhang aufgeführt, selbstredend gehören Ihnen dazu auch solche wie die System und Betreibungsunterlagen von ggf KWL Wartungs Pflegehinweise zu Fenster Türen etc was Ihre HV anbelangt so ist das in Ihrer Weg geklärt bzw sollte es, Statik Brandschutz etc auf die Sie Anspruch haben erhält die HV nicht, er hat dazu auch bis in einigen Sonderfällen auch keinen Bedarf und er hat auch vorerst keinen Rechtsanspruch darauf, ausser die WEG gestattet es ihm bzw lässt sie der HV zukommen und wozu brauch eine HV einen Bauplan oder die entsprechende Textur... ?
     
  4. #4 simon84, 16.08.2018
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    HV ist ein von dir gewählter und bezahlter Gehilfe, ein Schreibling oder Sekretär.
    Pläne bei Neubau alle beim Bauamt.
     
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