Bauamt leht Gartenhaus ab. Wie weiteres Vorgehen?

Diskutiere Bauamt leht Gartenhaus ab. Wie weiteres Vorgehen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, wir haben ein freistehendes EFH in NRW und wollten ein Holz-Gartenhaus im Abstand von 60 cm der Grundstücksgrenze errichten. Fakten...

  1. #1 WayneDW, 16.08.2018
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    Guten Morgen,
    wir haben ein freistehendes EFH in NRW und wollten ein Holz-Gartenhaus im Abstand von 60 cm der Grundstücksgrenze errichten.

    Fakten zum Grundstück:
    9 meter Garage auf der linken Seite Grenzständig
    Haus soll fast Grenzständig an rechte Seite
    Abstand des Garten-Hauses hinten ca. 2 meter zur hinteren Grenze, welche eine städtische Obstwiese ist.

    Fakten zum Holz-Gartenhaus:
    3,70 x 3,70 meter kubus mit Pyramidendach mit Firsthöhe 2,80 meter und 28 m3 Rauminhalt

    NRW Vorschrift laut Bauamt
    30m3 genehmigungsfrei
    Gesamtlänge der Bebauung an Nachbarsgrenze max 15meter

    Da wir sowieso kein gutes Verhältnis zu unserem Nachbarn haben, haben wir vorsichtshalber einen kleinen Bauantrag beim Baumamt eingereicht.
    Dieser ist quasi abgeleht worden mit folgender Begründung:

    _____
    Da wir eine 9 meter Garage links haben und das Garten-Haus zum einem fast "grenzständig an der rechten Grenze steht und zudem unter 3 meter an der hinteren Grenze werden die 15 meter überschritten.
    Das Haus hält somit nicht die erforderlichen Abstandsflächen von min. 3 meter §6 BAUO NRW ein. Es ist eine Zustimmung aller Eigentümer der anliegenden Flurstücke nötig
    _____

    Also Unterschrift würden wir nie von diesem Nachbarn bekommen, daher haben wir ja sicherheitshalber angefragt.
    Das Baumamt hat jetzt die 3,70 mit der rechten und hinteren Seite berechnet und da kommt man natürlich bei 9 meter Garage auf 16,40 meter. Das war mir nicht bewusst, das dann beide Grenzen zählen.

    Im letzten Satz schreiben die
    ____
    Bevor Ihnen einen entsprechende Anhörung zugestellt wird, erhalten Sie hiermit gelegenheit sich dazu bis zum 01.09.2018 zu äußern
    _____

    Was meinen die jetzt mit Anhörung? Wie sieht das aus ? Hört sich gefährlich an! Wir der Nachbar etwa jetzt vom Bauamt kontaktiert obwohl ich ja nur angefragt habe und keine Absicht habe einen "Schwarzbau" zu errichten!?!

    Wie soll ich mit Äußern? Da es ja mit der Unterschrift nicht klappen wird wäre es doch möglich statt 3,70 x 3,70 auf ein Gartenhaus mit 3,00 x 3,00 umzusatteln? Dann müsste ich doch die 15 meter wieder erfüllen ohne Probleme und könnte Grenzständig ohne Unterschrift bauen? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

    Und zum anderen erwartet das Bauamt, dass das Gartenhaus
    ___
    an die Regenentwässerung des vorhandenen Kanals angeschlossen wird
    ____

    Das habe ich ja noch nie gehört das man ein gartenhaus im Garten an den Kanal anschließen soll? Vielleicht möchte ich das Wasser ja selbst nutzen.

    Jetzt seid Ihr gefragt.
    ich möchte es mir mit dem Bauamt nicht verscherzen.
    Und mein Nachbar soll von der ganzen Bauamt-Prozedur blos nichts mitbekommen. Das haben wir nur für uns gemacht.

    vielen Dank
    Grüße
    Wayne
     
  2. #2 Klinkerbutze, 16.08.2018
    Klinkerbutze

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    beim Typen der das unterschrieben hat anrufen und nachfragen, da bekommst du sicher die beste Auskunft, und den kannst du dann auch gleich fragen, ob bei einer Verkleinerung das Problem erledigt wäre.
     
  3. Dimeto

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    Was ist denn das?
    Was bedeutet hier "quasi"?
    Warum nicht 3m? Problem gelöst!
    Es wäre besser, wenn Du statt der scheinbaren Zitate den genauen Wortlaut des Schreibens wiedergeben würdest. Wenn Du einen ordnungsgemäßen Bauantrag gestellt hast oder das Bauamt davon ausgeht, dass dein "kleiner" Bauantrag ein solcher sein soll, so geht es hier um gebührenpflichtige Entscheidungen. Die Gelegenheit zur Äußerung verursacht noch keine zusätzlichen Kosten, die Veranlassung der Anhörung Beteiligter schon.
    Dann musst Du das auch im Bauantrag kundtun, mit Angabe des Regenwasserspeicherstandortes und -volumens.
    Wenn die 15m der einzige Hinderungsgrund sind, ja. Sollte das Bauamt aber eine Formulierung wie etwa "Die bisherige Prüfung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit" verwendet haben, kannst Du nicht sicher sein.
     
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  4. #4 Leser112, 17.08.2018
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    Dann wird es so vermutlich Nichts.
    Vielleicht fehlt es beim zuständigen Klärwerk an Wasser (BSB Wert), so dass solche Maßnahmen erforderlich werden.
    Das wird wohl nicht gelingen, schließlich lebst Du ja nicht allein auf einer Insel;)
     
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  5. #5 Kriminelle, 17.08.2018
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    Das Dach hat ü10qm Fläche. Da muss das Wasser ordentlich abgeleitet werden. handelsübliche Wasserfässer würde die Kapazität sprengen.

    Und man kann doch das Häuschen etwas mehr Abstand zum Nachbarn geben? Dahinter kann man Büsche Pflanzen oder den Kompost anlegen. Irgendwas gibt es doch immer, was man hinter einem Häuschen verstecken könnte.
     
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