Absturzhöhe bei Stützmauern

Diskutiere Absturzhöhe bei Stützmauern im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, im Rahmen unseres Neubaus liegt unsere Einfahrt ca. 1 m tiefer als das Nachbargrundstück. Diesen Höhenunterschied möchte ich...

  1. Tobseb

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    Hallo zusammen,

    im Rahmen unseres Neubaus liegt unsere Einfahrt ca. 1 m tiefer als das Nachbargrundstück. Diesen Höhenunterschied möchte ich gerne mit einer Mauer abfangen (entsprechende Statik liegt vor, gem. § 62 Abs. 1 Nr. 6 LBauO ist das vorhaben genehmigungsfrei!).

    Da wir in Rheinland Pfalz bauen, muss gem. § 38 LBauO eine Umwehrung errichtet werden, wenn die Abstürzhöhe mehr als 1 Meter beträgt.
    Geplant war die Mauer 1,20 - 1,40 m hoch zu bauen um einen schönen Abschluss zu haben. Muss dann extra eine Umwehrung errichtet werden, weil die Mauer höher ist, oder wird die Absturzhöhe von der dahinterliegenden Fläche aus gerechnet?

    Vielen Dank für eure Hinweise
     
  2. #2 simon84, 16.10.2018
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    Es geht darum, dass niemand vom Nachbargrundstück zu dir herunterstürzen kann.
    Wenn deine Einfahrt 1 Meter tiefer ist, dann reicht eine Mauer mit 1,20 oder 1,40 nicht, sondern Sie müsste auf Umwehrungshöhe kommen, also +0,90 Meter.
    Das heißt, deine Mauer müsste mind 1,90m hoch sein.

    Hast du abgegraben oder der Nachbar aufgeschüttet ? Für die Kostenverteilung der Maßnahme sollte man am ursprünglichen, bzw. planmäßig festgelegten Höhenverlauf an der Grenze ausgehen.

    Die Absturzhöhe ist die tatsächliche Höhe von der höherliegenden Absturzstelle bis zum Boden (inkl. Belag etc.)
    Durch deine Mauerhöhe von 1,20 oder 1,40 machst du somit das Problem erstmal schlimmer.
    Da deine Mauer nicht höher als 0,50 Meter ist und einfach betreten werden kann, wird die Absturzhöhe von der Mauerkrone zugrundegelegt werden.

    Entweder baust du genau so, dass du insgesamt unter den 1 Meter Absturzhöhe bleibst (evtl. möglich mit der Pflaster/Bodenbelagverlegung)
    oder bessere Variante es kommt oben auf die Mauer noch ein Zaun oder ähnliches, welcher die Absturzsicherung / Umwehrung erfüllt.
     
  3. Tobseb

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    Vielen Dank für deine Antwort.
    Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich entweder die Mauer < 1 Meter bauen oder mind. 1,5 Meter hoch damit sie nicht mehr einfach betreten werden kann? Günstiger wirds auf jedenfall mit der kleineren Mauer :D

    Da ich abgegraben habe, gehe ich auch mal davon aus, dass ich die Kosten zu tragen habe.
     
  4. #4 simon84, 16.10.2018
    simon84

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    Wenn die Mauer mehr als 0,5 Meter aus dem Boden ragt, dann musst du trotzdem die Umwehrung haben, wenn die dahinterliegende Fläche es von der Absturzhöhe erfordert, da die 0,5 Meter nicht als Umwehrung ausreichen.

    Ganz ehrlich ? Mauer 1,20 ist aus baulichen Gründen sicher sinnvoll, sonst schwappt dir der Dreck, Laub, Staub etc. des Nachbarn ständig runter.

    Darauf dann einen 60cm oder 80cm Zaun oder entsprechende Hecke davor, dann ist alles gut.
    Will sicherlich der Nachbar auch, der wird ja nicht auf einen "Abgrund" schauen wollen.

    Wenn du 0,95 cm Absturzhöhe hast und ein Kind fällt runter und stirbt dabei, bist du trotzdem mit in der Haftung.
    80 cm sind verdammt hoch und reichen im Zweifelsfall locker für einen Knochenbruch.

    Nur weil baurechtliche keine Umwehrung vorgeschrieben ist, entbindet es dich nicht von der allgemeinen Sicherungspflicht vor Gefahren die von deinem Grundstück ausgehen.
     
    Fred Astair gefällt das.
  5. Tobseb

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    Das mit der Haftung ist ein gutes Argument!

    Die 1,2m waren auch tatsächlich mit dem Hintergedanken, dass nichst runter läuft.
    Denke darauf wirds hinauslaufen, dann noch einen Zaun drauf den ich begrünen kann und ich bin auf der sicheren Seite.

    Hecke ist schwierig vom Platz her, da es direkte Grenzbebauung ist, bzw. die Mauer nicht allzuweit auf mein Grundstück wandern soll da zwischen Garage und Grundstücksgrenze 2m liegen und ein Durchgang bestehen bleiben soll.
     
Thema: Absturzhöhe bei Stützmauern
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