Brauche Rat zum Thema Rücktritt aus Bauwerkvertrag (BGB)

Diskutiere Brauche Rat zum Thema Rücktritt aus Bauwerkvertrag (BGB) im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, bei uns gibt es folgende Situation, ich mache es mal ausführlich: Wir haben im Nov 2017 einen Bauwerkvertrag mit Town &...

  1. #1 Kantarrenfreund, 16.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2018
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    Hallo liebes Forum,

    bei uns gibt es folgende Situation, ich mache es mal ausführlich: Wir haben im Nov 2017 einen Bauwerkvertrag mit Town & Country abgeschlossen. In diesem wird uns ein Hauspreis für ein Jahr garantiert. Wir haben dann kurz darauf ein Grundstück gefunden, im Januar 2018 den Kaufvertrag dazu unterschrieben und uns gefreut, schon bald bauen zu dürfen. Aufgrund unserer geringen Einkommensverhältnisse war es zwar schwierig, einen Kredit zu bekommen, doch es gelang uns, im Februar 2018 eine Finanzierungszusage zu guten Konditionen zu bekommen. Das Darlehen war zwar knapp aber es wäre gegangen.

    Dann entwickelte sich folgendes Problem: Der Kaufvertrag für das Grundstück wurde mit einer Erbengemeinschaft abgeschlossen, in welcher eine Minderjährige ist. Es musste also ein Familiengericht diesen Vertrag erst wirksam werden lassen. Es bestand die durchaus realistische Möglichkeit dass uns das Grundstück am Ende gar nicht gehören würde. Also haben wir den Kreditvertrag nicht unterschrieben und haben gewartet bis die Genehmigung da ist. Dies dauerte leider geschlagene 9 Monate lang, seit letzter Woche ist die Zustimmung zum Kaufvertrag endlich da.

    In der Zwischenzeit haben wir ein zweites Kind bekommen und meine Partnerin hat den Job gewechselt. Nun gilt unser Hauspreis noch für 5 Wochen. Wir dachten: Kein Ding - schnell den Kredit neu beantragen und los geht's. Jetzt kam der Schock: Wir bekommen aufgrund des zweiten Kindes keinen Kredit mehr in der ursprünglichen Höhe. Aufgrund des Jobwechsels meiner Frau könnten wir sowieso auch erst frühestens Anfang nächsten Jahres nochmal den Kredit neu beantragen wenn genügend Lohnabrechnungen da sind. Wenn jetzt auch noch der Hauspreis steigt, ergibt sich bei uns leider eine Finanzierungslücke von 30.000 bis 40.000 €, da das maximal mögliche Darlehen so viel geringer ausfällt als damals mit nur einem Kind. Wir machen das Ganze übrigens mit einem Finanzierungsberater, der einen guten Überblick hat. D.h. dass wir unsere Chancen auf dem Bankensektor genau kennen.

    Da wir beide uns gerade die Elternzeit teilen, ist vorhersehbar dass unser Einkommen in Zukunft steigen wird. Doch sicher wird das erst frühesten in einem Jahr der Fall sein. Für eine Weile noch können wir den Banken kein höheres Einkommen nachweisen.

    So, jetzt kommen meine Fragen:

    1)
    Was passiert eigentlich wenn wir keine Anstrenungen unternehmen würden, mit T&C in die Planungsphase zu gehen und stattdessen den Hausbau in eine unkonkrete Zukunft verschieben? Gibt es eine Verjährung so eines Vertrags? Oder gibt es eine Pflicht, den Bauauftrag irgendwann zu starten? Machen die uns irgendwann Druck? Sind wir ewig gebunden? Im Werkvertrag steht davon nichts.

    2)
    Wir haben die Möglichkeit, ohne Kosten aus dem Vertrag mit T&C zurück zu treten wenn wir über 3 Absagen von Banken nachweisen dass wir nicht das Haus finanzieren können. Welche Konsequenzen hätte das für uns wenn wir das so tun und in ein bis zwei Jahren nochmal einen neuen Kredit beantragen möchten? Gibt es ein internes Banken-Rating dass uns damit die Zukunft erschwert? Schließt die Finanzierungszusage aus dem Frühjahr, von der ja T&C auch wissen, den Rücktrittsgrund möglicherweise aus? Hätten wir damals trotz des Risikos unterschrieben, wäre der Bau ja jetzt noch möglich.

    Ich danke Euch jetzt schon mal für Eure Antwort!

    P.S. Man kann natürlich mit einer saftigen Strafzahlung aus dem Vertrag kommen aber das wollen wir gerne vermeiden. Wir wären auch immer noch erfreut wenn das mit dem Bau klappen könnte.
     
  2. #2 simon84, 16.10.2018
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    Vielleicht bisschen hart, aber so knapp wie es bei euch ist würde ich das Bauen gar nicht empfehlen.

    Rechtlich ist eine Geschichte praktisch eine andere.
    Glaubst du wirklich T&C steckt Energie darin dich als Kunden zu verklagen auf Vertragsstrafe, insbesondere
    wenn ein Rücktritt bei Finanzierungsabsage bereits eingeräumt wird ?

    Die wollen doch verkaufen und das läuft zur Zeit sehr gut. Sehe das Risiko da eher gering.
    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst holst du dir eben die 3 Finanzierungsabsagen und gut ist.

    Wenn es wegen 30.000 nicht klappt und kein Puffer da ist. Ich kann dir nur sagen, 30.000 sind bei einem Neubau schneller für Zusatzkosten (z.B. Tiefbau) weg als du bis 3 zählen kannst.
     
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  3. #3 Kantarrenfreund, 16.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2018
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    Danke für Deine Antwort. Unser Gefühl ist auch: Irgendwie raus aus dem Vertrag und in besseren Zeiten nochmal neu das mit dem Bauen angehen. Das Grundstück haben wir ja immerhin schon.

    Dennoch frage ich mich ernsthaft, ob T&C uns nicht doch auf die Strafe drängen würden. Wir haben nämlich sehr viel Eigenkapital, was denen auch bekannt ist. D.h. wir hätten die Mittel, die Strafe zu bezahlen. Moralisch würde das denen aber eher schaden, denke ich, denn wir würden das geplante Haus ja gerne mit denen bauen. Zudem haben wir noch kaum Arbeitsleistung in Anspruch genommen. Es war irgendwie einfach Pech, die Wartezeit mit dem Familiengericht und das jetzt ein zweites Kind dazu kam und die Rechnung nicht mehr aufgeht,
     
  4. #4 simon84, 16.10.2018
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    Dann hol dir die 3 Absagen zur Finanzierung und kündige damit vertragsgerecht.
     
  5. #5 Kantarrenfreund, 16.10.2018
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    Und was sagst Du dazu dass im Frühjahr schon mal eine Finanzierungszusage vorlag?
     
  6. #6 Lexmaul, 16.10.2018
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    T&C weiß doch davon nix...Du denkst zu kompliziert.

    Und ob ich mit denen bauen würde...? Naja, vielleicht alles besser so.
     
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  7. #7 Andybaut, 16.10.2018
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    Also ich würde einfach mal bei der Verbraucherberatung vorbeischauen und mich beraten lassen.
    Das ist günstig und hilft schon einmal weiter.
    Die können dir sagen ob es Probleme geben könnte und schicken dich im Zweifel zum Anwalt.

    Als nächstest holst du dir einen schufa Zugang, damit du kontrollieren kannst ob eine Bank dich deswegen schlechter bewertet hat.
    Das haben die zumindest bis vor einigen Jahren scheinbar teilweise getan, um den Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren.
    Das ist recht billig als lebenslanger Zugang und auch ganz interessant :-)
     
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  8. #8 Gast56083, 16.10.2018
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    aus meiner Sicht gibt's da nur einen Weg...

    Euer Ziel muss sein, ohne großen finanziellen Schaden aus dem Vorhaben rauszukommen.
    Es geht dabei zudem um soviel Geld und Risiko für Eure Familie, dass Ihr dazu rechtlichen Beistand einholen müsst, nicht solltet.
    Geht mit dem T&C Vertrag zu einem auf Bau- und Bauvertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und legt eine Strategie fest, wie Ihr das am besten spielt.
    Die paar hundert € für den Anwalt werden die beste Investition Eures bisherigen Lebens sein.

    Das sagt jemand, der sich damals (vor 7 Jahren) auch vor Baubeginn aus einem Vertragsverhältnis mit Anwalt rausarbeiten musste (allerdings nicht wegen uns, sondern wegen Insolvenz des Auftragsnehmers). Ein guter Anwalt gibt einem Sicherheit in dem was zu tun ist, auch wenn er evtl. nach aussen gar nicht selber in Erscheinung tritt sondern Euch "nur" sagt, was Ihr tun sollt.

    Wie die Bank Eure Situation in 2,3,5 Jahren einschätzt weil Ihr jetzt einen Rückzieher macht, ist Euer kleinstes Problem. Ich pers. gehe davon aus, dass Euch dadurch keine Nachteile entstehen, eher im Gegenteil, weil die Bank merkt, dass Ihr realistisch und wirtschaftlich denken könnt. Die sind nämlich auch daran interessiert, dass eine Finanzierung auf soliden Beinen steht.

    Alles Gute
     
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  9. #9 simon84, 16.10.2018
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    Ja, Rechtsanwalt ist nie verkehrt bei rechtlichen Fragen :)
     
  10. #10 msfox30, 16.10.2018
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    Diese Reihenfolge erschließt sich mir nicht. Wo soll das Haus hin, wenn ich noch kein Grundstück habe. Auch fehlt das Baugrundgutachten, um den exakten Preis für den Bauvertrag zu haben. Da müssen ja viele Ausstiegsklauseln im Vertrag sein...

    Zur Bank:
    Muss die Bank eigentlich die Ablehnung begründen?
    Wobei, der Bauträger muss ja nicht das Einkommen der Bauherren kennen, um die Kreditwürdigkeit überprüfen zu können.
     
  11. #11 Kantarrenfreund, 16.10.2018
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    Unser T&C - Partner bietet
     
  12. #12 Kantarrenfreund, 16.10.2018
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    Unser T&C - Partner bietet einen Grundstücks Service. Nach Vertragsunterzeichnung plant man das Haus und wird parallel von T&C mit aktuellen Angeboten auf dem Grundstücksmarkt versorgt. Findet sich nach einem Jahr kein Grundstück, dann hat man ein Sonderkündigungsrecht.

    Daher die Reihenfolge. Wir hatten gehofft, im schwierigen Berliner Umfeld somit besser fündig zu werden. Wir haben das Grundstück aber letzten Endes auf eigene Faust gefunden. Das Baugrundgutachten existiert schon seit Januar.
     
  13. #13 driver55, 16.10.2018
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    So ganz erschliesst sich mir die Situation nicht und manche Aussagen sind missverständlich!

     
  14. #14 Kantarrenfreund, 16.10.2018
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    Stimmt, das ist missverständlich: Es ist ein zwar etwas off-topic aber ich versuche es trotzdem gerne, zu erklären: Manche der hiesigen Baufirmen werben mit einem Grundstücksservce weil es für einen Hausbauer momentan sehr schwer ist, im Berliner Umland ein Grundstück zu finden. Der Service verspricht dem Kunden also einen höheren Erfolg bei der Grundstückssuche. Darauf haben auch wir vertraut. Dafür musste aber erstmal der Vertrag unterschrieben werden. Also eine klassische Lockmethode, die ja nicht unbedingt zum Nachteil des Kunden. sein muss. Das erklärt jetzt nochmal warum unterzeichnet wurde, bevor ein Grundstück da war. Dafür muss die Hausbaufirma nicht viel mehr leisten als regelmäßig als eine Excel-Tabelle rumzuschicken

    Mit der Planung, von der ich oben sprach, meinte ich die EIGENE Arbeit: Haustyp wählen, Sonderausstattungen wählen, Lage auf dem Grundstück planen, den Außenbereich planen, den Bemusterungskatalog durcharbeiten, sich mit den behördlichen Vorgängen vertraut machen, etc. Das ist alles nichts, was die Hausbaufirma macht sondern der Hausbauer selbst. Alles Vorbereitung auf das "Planungsgespräch" mit dem der Hausbau dann besiegelt wird und die aktive Phase geht.Wir waren lediglich dreimal im Beratungsgespräch um die reinen Haus Kosten bis auf +/- 5000 € abzustecken. Die tatsächliche Arbeit der Baufirma würde erst nach dem Planungsgespräch beginnen. Bis jetzt gab es drei Treffen von ca. 2 Stunden und ca. 20 persönliche Emails ...
     
  15. #15 simon84, 16.10.2018
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    Mit der Sekunde der Vertragsunterzeichnug nimmt man Leistungen des Anbieters in Anspruch, egal ob man das so sieht oder nicht.
    Das sind auch Planungs-, Kalkulations- und Beratungsleistungen.

    Nur weil kein Haus gebaut wurde, oder ein fertiger Grundriss unterschrieben ist, heisst noch lange nicht, dass man keine Leistungen in Anspruch nimmt.

    Wenn es hier wirklich so brenzlig ist, dann sofort zum spezialisierten Anwalt.

    Die 3 Finanzierungsabsagen so schnell wie möglich einholen, so lange es noch geht :)
     
  16. #16 simon84, 16.10.2018
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    Das sehe ich entschieden anders.

    Was du hier beschreibst sind Beweise für erbrachte Arbeit und Leistungen nach Vertragsabschluss.
    Es gab drei Beratungsgespräche !
    Es gab (mindestens) 6 Stunden Arbeit !
    Es gab 20 persönlich E-Mails.

    Meinst du denn in der Firma arbeiten die Leute umsonst ?

    Du musst dich mal in die andere Lage versetzen. Was meinst du wie viele Kasperl sich ein Haus planen lassen würden und Tausende von Arbeitsstunden verschlingen, wenn man den Vertrag einfach so wieder kündigen könnte.
    Man kann ja von T&C halten was man will, aber kostenlos gibt es nur VOR Vertragsabschluss, danach nicht.

    Wenn ich T&C wäre würde ich dir in dieser Situation anbieten die gezahlte Vertragsstrafe auf einen späteren Folgeauftrag anzurechnen, mehr nicht.

    Sei froh, dass du diese Kündigungsklausel bei Finanzierungsablehnung drin hast.
    Hoffentlich kein Andienrecht durch T&C (Die bieten dir über Partner eine Finanzierung an die klappt).

    Beeile dich die Absagen zu bekommen, dann kommst du aus der Nummer noch mal raus.

    Bei Rechtsfragen, Rechtsanwalt einschalten :)
     
  17. #17 driver55, 16.10.2018
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    Einmal die Ausführungen von simon84 und dann frage ich mich, worauf die Höhe der Kreditsumme basiert, wenn noch nichts geplant ist. Ist das alles nur grob abgeschätzt? Der Hauspreis auf +/-5000€. Und der Rest?
     
  18. #18 petra345, 16.10.2018
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    Rein rechtlich und nach VOB wäre der Häuslebauer nach der Vertragsunterschrift verpflichtet das Werk abzunehmen und den vollen Kaufpreis zu bezahlen.
    Auch wenn er anschließend kündigt, bleibt es bei der Verpflichtung den vollen Kaufpreis abzüglich Ersparnis des Verkäufers zu bezahlen.
    Hier handelt es sich aber nicht um VOB sondern BGB. Aber auch hier ist der Käufer nach Vertragsabschluß zur Abnahme der Sache verpflichtet. Wo kämen wir hin, wenn jeder ein Auto "kauft" oder ein Hotelzimmer bucht und dann darauf verzichtet.

    Wenn die Firma eine Klausel zum Ausstieg vorgesehen hat, sollte man diese schleunigst nutzen.
    Wenn man ohne großen Schaden aus dem Vertrag herauskommt, sollte der dann schlechtere Score-Wert bedeutungslos sein. Jede Kreditanfrage senkt eben den Score-Wert.

    Von Anwälten bin ich inzwischen so enttäuscht, daß ich bei meinem letzten Prozess auf einen Anwalt verzichtet habe. Es war trotzdem erfolgreich.

    Auf jeden Fall sind sie teuer und mit einigen 100 € wird man nicht auskommen.

    Da ist die Verbraucherberatung eine bessere Adresse. Anrufen und Termin vereinbaren!
     
  19. #19 Leser112, 17.10.2018
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    Hallo,
    Eine grundsätzliche, rechtliche Beratung war hier anscheinend nicht vorhanden? Wie man auf eine derartige Idee kommen könnte, erschließt sich mir nicht.
    Grundstückskäufe von Erbengemeinschaften sind meist nicht unproblematisch und langwierig.

    Wird der von Euch per Auftrag bezahlt oder handelt er für Euch "kostenlos", provisionsabhängig für eine Versicherung, Bank, Bausparkasse, Strukturvertrieb?
    Kaufverträge mit GU/GÜ schließt man besten falls unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierungszusage ab!
    Das dürfte doch wohl simpel und einfach realisierbar sein. Einfach Kreditanfragen an Kreditgeber starten, die auf hoch solvente Kunden abzielen. Die Absagen sind sicherlich einfach zu erhalten. Notfalls eine Absage provozieren ;)
    Was ist mit dem Baugrundstück?
    Das ist sicherlich problemlos möglich.
    Konjunktive sind keine belastbare Grundlage und können zu erheblichen Finanzrisiken werden, selbst wenn ein "Finanzierungsberater" anderes suggeriert, um zu seiner Provision zu kommen.
    Wie ist denn der Beleihungsauslauf unter aktuellen Randbedingungen?

    NB:
    Meine persönliche Meinung. Rechtsberatungen überlasse ich selbstverständlich den hierfür zuständigen Berufsständen!
     
  20. S216

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    ich würde zuerst mal den Hörer in die Hand nehmen und mit dem Bigboss der TC-Vertretung sprechen. Er/Sie verkauft dir das Haus gerne auch in 2-3 Jahren, im Moment haben sie eh alle die Bücher voll bis zum Anschlag.
     
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