Definitionen "Verpackungsmaterialien und Verunreinigungen" und "besenrein"

Diskutiere Definitionen "Verpackungsmaterialien und Verunreinigungen" und "besenrein" im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir stehen kurz vor der Fertigstellung unseres Einfamilienhauses, welches wir als schlüsselfertiges Fertighaus gekauft haben....

  1. #1 Hausbauer2018, 17.10.2018
    Hausbauer2018

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    Hallo Zusammen,

    wir stehen kurz vor der Fertigstellung unseres Einfamilienhauses, welches wir als schlüsselfertiges Fertighaus gekauft haben. Grundlage BGB.

    Letzte Woche war die Abnahme und wir haben eine ganze Menge an Mängeln festgestellt (hier werden wir sicherlich noch um Hilfe bitten …)

    Momenten sind wir uns jedoch uneinig, wer für die Entsorgung des Bauschutts aufkommen muss. In unserem Vertrag steht " Für die während der Bauphase anfallenden Verpackungsmaterialien und Verunreinigungen wird vom Bauherr ein Bauschutt Container in ausreichender Größe zur Verfügung gestellt". Bedeutet dies, dass wir auch für alle Fliesenabfälle (auch die der Ausbesserungen und wiederholten Einbaues einer bodentiefen Dusche bei nicht ausreichendem Gefälle) usw. zuständig sind? Zumal der Estrichverleger seinen Restestrich einfach auf die Steine vor der Garage und hinters Haus gekippt hat. Laut unserem Bauleiter müsste man den Estrich einfach mit einem Bagger zerkleinern und in den von uns bereit gestellten Container entsorgen, was uns jedoch viel Geld kosten würde. Gibt es eine offizielle Definition von " Verpackungsmaterialien und Verunreinigungen" ?

    Außerdem sind wir uns uneinig, wer die Reinigung der Fenster übernimmt. Da die Maler und die Gipser die Fenster nicht sauber abgeklebt haben, befinden sich momentan einige solche Spritzer auf den Fenstern. Zudem sind ebenfalls noch Kleberreste vom Glaseinbau vorhanden. Wir haben die Fenster vor der Abnahme mit Wasser gereinigt, die Verschmutzungen jedoch nicht entfernen können. Aus diesem Grund konnten wir die Fenster nicht abnehmen.

    Unser Bauleiter verweigert die Reinigung durch den Bauuntenehmer, weil im Vertrag die besenreine Übergabe steht. Bedeutet besenrein, dass Gips und Farbreste nicht entfernt werden müssen? Immerhin hätten diese durch richtiges abkleben verhindert werden können.

    [​IMG]
    Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Abend!
     
  2. #2 Fred Astair, 17.10.2018
    Fred Astair

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    Du hast Dich bei Vertragsabschluss ganz leicht über den Tisch ziehen lassen und wirst den Firmen ihren ganzen Abfall hinterherräumen dürfen.
    Bei den Fenstern sieht die Sache etwas anders aus. Ich würde da die Abnahme verweigern, weil die Mängelfreiheit der Werkleistung nicht prüfbar ist.
    Welche Summe als Druckmittel ist denn noch offen?
     
  3. #3 Fabian Weber, 17.10.2018
    Fabian Weber

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    Sehe ich anders Fred, Schlechtleistungsabfälle sind kein Bauschutt, um den sich der Bauherr kümmern muss, weil diese ja regulär gar nicht anfallen würden. Bei den verunreinigten Fenstern und anderen Flächen stimme ich allerdings Dir zu.

    Besenrein bedeutet, dass man durch Staubsaugen und normales Wischen alles sauber bekommt. Fest anhaftende Verschmutzungen gehören nicht dazu.

    Jetzt gilt es alle Mängel mit einem Preis zu versehen, der es Kosten würde die Mängel durch eine jeweilig Fremdfirma beseitigen zu lassen und dann das ganze nach BGB x 2 rechnen. So ist die übliche Vorgehensweise.
     
    SIL und msfox30 gefällt das.
  4. #4 simon84, 17.10.2018
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    Warum hatte der Estrichleger so viel Rest ? Was genau habt ihr bei ihm beauftragt, bzw. bestellt ? Vermutlich doch eine bestimmte qm Fläche oder ? Das wäre dann ebenfalls sein Problem, das gilt nicht als "Verpackungsmaterial" bzw. "Verunreinigung"
     
  5. #5 bauspezi 45, 18.10.2018
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    iR.
    mit dem Container aufstellen für Baureste/Abfälle ist ok jedoch sollte in den
    Bauverträgen der einzelnen ausführenden Firmen vermerkt sein das die
    Kosten des/der Container gleichmäßig nach Beendigung der Baumaßnahme
    auf alle Beteiligten verteilt wird.
    es wäre besser gleich vor Beginn der Arbeiten die Plicht allen Bauschutt/Reste
    von Materialien zu entfernen, wenn nicht oder unzureichend wird auf Kosten des
    Auftragnehmers diese entfernt.
    diese oder ähnliche Formulierungen sind in den allgemeinen Vorbemerkungen
    in Ausschreibungen und Auftragsvergaben gang und gebe.
     
  6. #6 Fred Astair, 18.10.2018
    Fred Astair

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    Das ist in meinen Ausschreibungen auch so Usus, aber hier beim TE eben nicht. An den Verträgen ist jetzt nach Fast-Fertigstellung des Baus nicht mehr zu rütteln.
     
  7. SIL

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    Ganz einfach der Begriff 'Besen rein' heisst nicht das Fliesen und Böden, Fenster und Türen verschmutzt sein dürfen, selbstverständlich hat der Maler, Gipser etc im Haus alles zu cleanen, wie willst du sonst je einen Boden oder Glasflächen abnehmen? Ansonsten wird nicht abgenommen, nicht einsehbar und gut ist Bauabfälle aus 'Zuviel Lieferung' oder aus Nacharbeit gehen zu Lasten der Verursacher.
     
  8. #8 Hausbauer2018, 18.10.2018
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    Erst einmal vielen Dank für eure Antworten!

    Zu den gestellten Fragen:

    - es ist leider nicht mehr viel Druckmittel offen. Der Restbetrag besteht leider nur aus 2% der Gesamtsumme. Auch dies hat die Fertighausfirma sehr geschickt eingeteilt und wir haben es aus Unwissenheit eben akzeptiert.

    - wir haben beim Estrichverleger selber nichts bestellt. Dies hat unser Bauleiter organisiert. Wir haben nach Verlegung nur die Bescherung draußen vorgefunden.

    Gibt es denn im BGB auch einen Passus, dass Schlechtleistungsabfälle nicht zum Bauschutt gehören? Sonst haben wir keine Argumentationsgrundlage und unser Bauleiter wird einfach antworte, dass des unsere Aufgabe sei!

    Wie können wir einen Preis für die Mängel festlegen? Braucht man hierzu einen Kostenvoranschlag? Und dann einfach mal 2 rechnen?
     
  9. #9 SIL, 18.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 18.10.2018
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    Alle Mängel auflisten und den üblichen (ortsüblichen) Preis einsetzen und mind das 2 fache ansetzen, wenn es viele sind und sich über mehrere Gewerke erstreckt wäre ein SV oder Gutachter vllt ratsam. So direkt steht dazu im BGB nichts, auch der Begriff' Schlechtleistung' ist nicht definiert.

    BGB 633 ff

    Der Auftragnehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten, auch Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen.

    Wobei es hier schon wieder strittig ist, wird dies als Nacherfüllung im Sinne der zugesicherten Beschaffenheit gesehen oder ist aus dem reinem Bauablauf progress bedingt gewesen... :confused:

    Fabian wo is es nur ...
     
  10. #10 Hausbauer2018, 18.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 18.10.2018
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    Vielen Dank
     
  11. #11 Fred Astair, 18.10.2018
    Fred Astair

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    Viel Erfolg mit dem 2% Druckmittel.
     
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