MaBV

Diskutiere MaBV im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, ich wende mich heute mit folgender Frage an Sie: Ein Bekannter hat ein Bauvertrag nach MaBV abgeschlossen und eine Eigentumswohnung...

  1. Herbie

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    Guten Morgen, ich wende mich heute mit folgender Frage an Sie:
    Ein Bekannter hat ein Bauvertrag nach MaBV abgeschlossen und eine Eigentumswohnung erworben.
    Der Bauträger hat ihn zur Übergabe eingeladen obwohl der Hausflur und der Keller noch nicht fertig sind. Die Haustür, die Wärmepumpe (Heizungsanlage läuft zur Zeit über Gas) und die Außenanlagen sowie die Terrasse und die Balkongeländer fehlen noch komplett. Ist das rechtens und muss der die Zahlung, die bei Übergabe vereinbart ist, bezahlen?
    Ich Danke vorab für die Rückmeldungen .
     
  2. #2 petra345, 12.11.2018
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    Wie schön , daß jeder gleich weiß was MaBV ist! Danke für den Hinweis!

    So lange das Werk nicht fertig gestellt ist, kann der Preis nicht vollständig verlangt werden.
    Wenn ein Abnahmeprotokoll bzw. Übergabe erstellt wird müssen die Mängel schriftlich (!) festgehalten werden und jede Partei muß eine Ausführung davon sofort erhalten. BT vergessen das zweite Exemplar gerne. Foto der Mängel mit BT auf dem Bild und Datum sind immer gut.

    Welche Mängel nicht aufgeführt werden, gelten als nicht vorhanden!!

    Wegen der Mängel kann der doppelte Preis der voraussichtlichen Kosten zurückbehalten werden.

    Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden.
    Ein Geländer könnte die Sicherheit und Bewohnbarkeit gefährden und ein wesentlicher Mangel sein.

    .

    .
     
  3. #3 SIL, 12.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2018
    SIL

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    Nein er muss nicht zahlen - sowohl der nichtfertige Keller und auch die Heizung und die Haustür etc sind wesentliche Bestandteile, aufgrund der MaBV sind eh nur 7 Rechnungen prozentual gewichtet mit leichten Abweichungen zulässig, das betrifft auch sogenannte Sonder oder Zusatz - Kundenwünsche, auch eine Teilzahlung würde ich nicht leisten, den wozu schließe ich nach MaBV ab, um die konkreten Zahlungs und Leistungsziele zu negieren...? Wohl eher nicht...


    @petra345 wir reden hier von der MaBV nicht irgendein Werkvertrag - es gibt dort keine Einbehalte, Vergleiche oder Teilzahlung.... das gilt übrigens auch für Gemeinschafts- und Sondereigentum - dort geht der Gesetzgeber sogar mittlerweile von einer weitestgehend Mangel freien Herstellung aus, bevor die Zahlung fällig ist...es gibt auch keine 50 oder 60 oder %von irgendeiner Rate....
     
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  4. Herbie

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    Scheint ja nicht so einfach zu sein. Wie verhält er sich jetzt am besten? Vergleicht man sich? Oder wie wird es geregelt, wenn der Bauträger zur Übergabe einlädt und die Arbeiten noch nicht fertig sind. Vielen Dank
     
  5. #5 SIL, 12.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2018
    SIL

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    Dann wird das eine Begehung mit 'Feststellung der noch offenen geschuldeten Leistung und vllt allfälliger Mängel' man kann dann im Protokoll noch vermerken einen Termin ( Vorsicht eigentlich ist der Fertigstellungstermin ja bereits im Vertrag) also nicht dort eingreifen, sondern explizit auf den geschuldeten Verweisen oder bei Unsicherheit gar keinen Termin benennen. Und kein Protokoll unterschreiben vom BT, lieber dann ein eigenes erstellen mit den noch offenen Leistungen, dieses zeitnah zustellen - I. D. R. nehmen Erwerber einen SV bzw Gutachter zu solchen Terminen mit.... Verglichen wird da gar nix - das ist abweichend zur MaBV und führt im negativen Fall für den Erwerber zur 'fingierten Abnahme', da sind sie dann relativ schutzlos gegenüber dem BT ..sry hatte ich übersehen Eigentumswohnung d. h. Auch alle Sonder - Gemein- Flächen und Anlagen und Außenanlagen fix und fertig, das Problem wird dann größer den der 1.der abnimmt zeichnet je nach UR und TE für die anderen mit- das kann also sehr nachteilig auch finanziell werden.....Gleichzeitig ist der 1.der 'übernimmt' dann auch gleich mit dem ganzen WEG Kram dran, der allseits beliebte Passus der BT übernimmt erstmal ist rechtswidrig( also Bestellung Verwalter, Versorger Müll etc Hausmeister...) , das ist eine Beschneidung-Vorwegnahme der Rechte der Erwerber, da gibt es leider regelmäßig 'knatsch' vllt sagt der @Fred Astair auch was zum WEG etc der kennt sich da auch etwas aus...
     
  6. Herbie

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    Danke für die Antwort. Der Fertigstellungstermin ist wohl auch schon 5 Monate überschritten.
     
  7. #7 Fabian Weber, 12.11.2018
    Fabian Weber

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    Na dann mal schön ins Abnahmeprotokoll die Vertragsstrafe reinschreiben. Das wird nämlich gerne vergessen und ist dann leider für immer futsch.
     
  8. SIL

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    Unsinn die verspätete Fertigstellung ist auch bei Mängel freier und Abnahme von Gemein und Sondereigentum - immer klagbar, unabhängig von MaBV oder anders :mauer
     
  9. #9 Fabian Weber, 13.11.2018
    Fabian Weber

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    Da wurden schon etliche Verfahren von Seiten der GU/BT gewonnen, weil das Ziehen der Vertragsstrafe nicht zur Abnahme kommuniziert wurde.

    Darum steht es ja auch extra auf dem VHB 442 Formblatt drauf. Der letzt GU hat auch gleich mal blöd geschaut, als wir sein selbstgebasteltes Abnahmeprotokoll nicht akzeptiert haben, sondern den staatlichen Vordruck vorlegten zur Abnahme.
     
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