Rechtliche Anforderungen an den Elektroinstallateur für Hausinstallation bei Nebengebäude

Diskutiere Rechtliche Anforderungen an den Elektroinstallateur für Hausinstallation bei Nebengebäude im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, mein im Bau befindlicher Neubau soll über einen bestehenden aktiven Stromnetzanschluss eines Bestandsgebäudes auf selben Grundstück an das...

  1. #1 Passivcontainer, 11.12.2018
    Passivcontainer

    Passivcontainer

    Dabei seit:
    01.02.2013
    Beiträge:
    78
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Ing
    Ort:
    Leipzig
    Hallo,

    mein im Bau befindlicher Neubau soll über einen bestehenden aktiven Stromnetzanschluss eines Bestandsgebäudes auf selben Grundstück an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden. Der Hausanschluss mit Zähler u.s.w. besteht und wird nicht verändert. Welchen Anforderungen muss der Elektroinstallateur in diesem Fall genügen?

    Kann ich nach eigenen Belieben einen Elektriker beauftragen oder muss es auch in diesem Fall zwingend ein vom Netzbetreiber gelistetes/freigegebenes Unternehmen sein?

    Der Elektriker, welcher mittelfristig freie Kapazität hätte, ist ausgebildet, aber kein Meister. Kann er die Installation allein durchführen oder muss es zwingend ein Meister sein?

    Welcher Nachweis einer korrekten Installation ist üblicherweise im Schadensfall erforderlich? Was muss ich vom Elektriker verlangen? Reicht die Rechnung des Elektrikers oder ist hierfür ein Prüfprotokoll/Abnahmeprotokoll üblich?

    Sofern relevant: Standort ist Sachsen, Leipziger Land
     
  2. #2 plattypus, 11.12.2018
    plattypus

    plattypus

    Dabei seit:
    26.12.2015
    Beiträge:
    442
    Zustimmungen:
    90
    Beruf:
    Berufsschul-Pauker
    Ort:
    HF
    Das hängt von deiner Versicherung ab. Meine Gebäudeversicherung schließt z.B. ausdrücklich Elektro-Installationen durch den Eigentümer der Immobilie in Eigenregie mit ein.
     
  3. #3 Fred Astair, 11.12.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.720
    Zustimmungen:
    5.197
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Das hängt nicht von der Vericherung ab sondern von den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.
    Der lässt im Allgemeinen alle Elektro-Installationsbetriebe zu, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland arbeiten und bei einem Versorgungsunternehmen als VIU gelistet sind. Man beachte bitte das Wort "...betriebe". Das heißt eine, egal wie qualifizierte, Einzelperson kommt nicht in Frage. Zugelassener Betrieb unterliegt dem Meisterzwang. Elektrotechnik ist ein sog. gefahrgeneigtes Gewerk und lässt hier keine Ausnahme zu.
     
    simon84, Dipol und Lexmaul gefällt das.
  4. #4 plattypus, 11.12.2018
    plattypus

    plattypus

    Dabei seit:
    26.12.2015
    Beiträge:
    442
    Zustimmungen:
    90
    Beruf:
    Berufsschul-Pauker
    Ort:
    HF
    Und was ist, wenn da ein Meister ohne Betrieb dran geht?
     
  5. #5 Fred Astair, 11.12.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.720
    Zustimmungen:
    5.197
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Dann handelt er als Privatperson ohne jede Berechtigung, an mit dem öffentlichen Netz verbundenen Anlagen zu arbeiten.
    Es gibt keine Eintragung von Privatpersonen mehr.
     
  6. Dipol

    Dipol

    Dabei seit:
    20.09.2010
    Beiträge:
    785
    Zustimmungen:
    321
    Beruf:
    RFT-Meister & VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft
    Ort:
    Leinfelden-Echterdingen
    L e e e s e n !

    § 13 NAV lässt bei Installationen keinerlei Interpretationsspielraum offen.
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 Passivcontainer, 08.01.2019
    Passivcontainer

    Passivcontainer

    Dabei seit:
    01.02.2013
    Beiträge:
    78
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Ing
    Ort:
    Leipzig
    Fordern die Netzbetreiber ein Prüfprotokoll? Was muss ich vom Elektriker verlangen? Oder ist ein solches Protokoll einfach nur für den Bauherrn?
     
  8. #8 Hanilein, 08.01.2019
    Hanilein

    Hanilein

    Dabei seit:
    10.05.2018
    Beiträge:
    354
    Zustimmungen:
    176
    Beruf:
    Rentnerelektriker im Unruhestand
    Sehr wahrscheinlich ,nicht.Möglicherweise für die Fundamenterdung schon.:deal
    Das kannst du aber in der Tab von deinem Versorger Online nachlesen.
    Ein zusätzliches kompl. Wohnhaus auf einen alten bestehenden Anschluß einfach mit aufklemmen wird sich ohne
    Auflastung / Änderung wohl kaum durchführen lassen.
     
    simon84 gefällt das.
  9. #9 simon84, 08.01.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.869
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    In Leipzig ist das evtl Netz Leipzig ?

    Strom

    Wie wäre es beim Versorger nachzufragen was genau erfordert wird ?
     
  10. #10 Passivcontainer, 08.01.2019
    Passivcontainer

    Passivcontainer

    Dabei seit:
    01.02.2013
    Beiträge:
    78
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Ing
    Ort:
    Leipzig
    Alles klar. Danke Euch.
     
Thema: Rechtliche Anforderungen an den Elektroinstallateur für Hausinstallation bei Nebengebäude
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. prüfprotokoll für hausinstallation

Die Seite wird geladen...

Rechtliche Anforderungen an den Elektroinstallateur für Hausinstallation bei Nebengebäude - Ähnliche Themen

  1. Rechtliche Definition des Begriffes Flachdach.

    Rechtliche Definition des Begriffes Flachdach.: Ausgelagert aus Rechtliche Definition des Begriffes Flachdach. Hallo! auch wenn dieses Thema hier von 2004 ist, trifft es meine Frage zur...
  2. Grenzbebauung Bungalow, Bauantrag, Feuerwand, Rechtliches

    Grenzbebauung Bungalow, Bauantrag, Feuerwand, Rechtliches: Hallo zusammen, wir haben folgende Situation: wir bewohnen einen Bungalow EG + KG (Souterrain). Dieser steht direkt auf der Grenze zum...
  3. Ist die Empfehlung des Bodengutachtens rechtlich verpflichtend?

    Ist die Empfehlung des Bodengutachtens rechtlich verpflichtend?: Hallo, wir sind bei der Planung unseres EFH (ohne Keller) mit Garage und haben folgendes Problem: Auf Empfehlung unserer Statikerin (keine...
  4. Baurecht: Gipskarton als Boden rechtlich zulässig

    Baurecht: Gipskarton als Boden rechtlich zulässig: Falls dieses Thema hier nicht hinpasst, bitte verschiebe. Schönen guten Abend, Ich habe im Januar eine Wohnung gekauft. Als nun der Boden der...
  5. Rechtlich - wohnen in einer Ruine

    Rechtlich - wohnen in einer Ruine: Hey, ich hab mich schon durch das BauGB gelesen, aber evtl. weiß noch jemand einen Rat. Mir reichen kurze Pointer oder Quellen, ich kann selber...