Neubau: Mängel im Bad?

Diskutiere Neubau: Mängel im Bad? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Stellst Dir das alles sehr einfach vor Und ihr sagt dem TE nichts anderes als: Egal was für einen Murks der BT ihm verkauft, er muß es abnehmen,...

  1. #21 plattypus, 13.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 13.12.2018
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    Und ihr sagt dem TE nichts anderes als: Egal was für einen Murks der BT ihm verkauft, er muß es abnehmen, weil es ja kein technischer Mangel ist. Wo hängt bei Euch der technische Mangel an? Wenn die Bude wegen aktuer Einsturzgefahr unbewohnbar wird?

    So, wie sich das hier durch alle Diskussionen des TE zieht, ist das irgendwie ein Selbstbedienungsladen für den BT bzw. dessen Handwerker.

    Wir reden ja nicht bloß über den einen Mangel. Also neben den Fliesen habe ich jetzt zumindest schon einmal krumme Wände, falsch montierte Steckdosen und zu warmes "Kaltwasser" auf dem Schirm. Als gesamtes Paket gesehen ist das einfach viel zuviel "gerade noch so in der Toleranz".
     
  2. SIL

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    Ich gehe doch konform mit Plattypus, bescheiden ist das, aber ob das ein Mangel darstellt beurteile ich nicht auf Grundlage von so einem Foto, ich habe Fliesen Platty die sind 149,5 wo soll ich bitte da die Hersteller Toleranz in der Fuge ausgleichen, es blieb nur oben der Deckenabschluss, ergo kam da ein Viertelstab hin oder sollte ich schneiden - wohl kaum und die hatten 5 mm Differenz.
    Das stimmt nicht Platty, ich sagte bereits das diese Schnitt Kante ein technischer Mangel ist :cry
    @FabianWeber du olles Bad Experte :bounce:
     
  3. #23 plattypus, 13.12.2018
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    @SIL: Wie groß sind da denn die Herstellertoleranzen? Fliesen können heute ja schon sehr viel genauer gefertigt werden, als es die DIN 18352 vorsieht. Die wurde wohl seit Jahrzehnten nicht überarbeitet. Ich kann dir nur sagen, daß ich sogar 30*60cm Platten mit 2mm Fuge verlegt habe. Das geht, es dauert zwar, aber es geht.
     
  4. #24 plattypus, 13.12.2018
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    Warum nicht schneiden? Wie dick ist denn diese knapp 150cm lange Platte? Kann man die transportieren? Wenn ja, ab zu einem Natursteinbetrieb damit und rauf auf den Tisch des Wasserstrahl-Schneiders.
    Für meine Badewanne haben die mit so einem Wasserstrahlschneider auch als Ablage Ringsegmente geschnitten. 0,5mm Genauigkeit sind kein Problem, wenn die Temperaturen der Werkstücke passen, von wegen Materialausdehnung und so.
     
  5. #25 saaonline, 13.12.2018
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    Mein Plan ist, die Wohnung so wie sie ist zu übernehmen und sämtliche Mängel (die aus meiner Sicht solche sind) ins Übernahmeprotokoll eintragen zu lassen. Ich habe übrigens bei weitem nicht alle Problempunkte hier im Forum gepostet. So müssen z. B. zwei Wände lt. dem Fliesenspiegel bis zur Höhe 135 cm gefliest sein, die tatsächliche Höhe beträgt bei beiden 128,5 cm. Hier ist die Lage aber eindeutig.

    Die Mängel, die der Bauträger als solche nicht anerkennt und die Nachbesserung verweigert -- die versetzten Fliesen beispielsweise werden wohl dazu gehören -- gehe ich dann zusammen mit einem Gutachter durch.
     
  6. #26 plattypus, 13.12.2018
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    @saaonline: Ich würde mir ernsthaft überlegen, ob Du die Wohnung überhaupt haben willst? Also steht es dafür sich den ganzen Streß anzutun? Oder doch evtl. besser dem BT eine Rückabwicklung vorschlagen?
     
  7. #27 saaonline, 13.12.2018
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    Klar kann ich den ganzen Streß nicht gebrauchen und wenn der Bauträger bei den aus meiner Sicht wesentlichen Mängeln die Nachbesserung ablehnt wäre es für mich u. U. besser, die Wohnung z. B. über eine Rückabwicklung abzustoßen. Das durchzusetzen wird aber wohl sehr schwierig sein, zumal ich in der Wohnung recht viel anpassen ließ, die Mehrkosten im Vergleich zur Standardausführung liegen bei über 20.000 Euro, hauptsächlich wg. KNX-Bus. Wenn schon, wäre es wohl einfacher, die Wohnung weiter zu verkaufen.
     
  8. #28 simon84, 14.12.2018
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    Auf welcher rechtlichen Grundlage wäre eine Rückabwicklung möglich ?
    Ich sehe bei den beschriebenen Mängeln leider nicht mal eine Hinderung für die Abnahme.
     
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  9. #29 plattypus, 14.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2018
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    Kaufvertragsrecht, Rücktritt vom Kaufvertrag, geregelt im BGB, §437 Abs.2; §440;§323; §346ff

    Oder hier im Speziellen: Werkvertragsrecht BGB §631ff
    Guck Dir mal §633, §636 an. Da wird dann auch auf §323 usw. verwiesen.
    Also auch wenn die Sache hier nicht beweglich ist, ist der Ablauf vergleichbar.

    Kurzum: Mängel rügen und dem Verkäufer eine Frist für die Nacherfüllung setzen. Achtung, dein Vertragspartner ist der Verkäufer und nicht der Handwerker. Wie dein Verkäufer das mit den Handwerkern regelt ist sein Problem. Ist der Verkäufer nicht in der Lage das Problem zu lösen (zwei erfolglose Reparaturversuche) oder nicht willens dies zu tun, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

    Und nein, dann interessiert es nicht mehr, daß es "am Bau so üblich" ist, daß alles irgendwie über Preisnachlässe geregelt wird, weil man den Kunden ja eh nie wieder sieht. Ausbau und neu. Bei der Anzahl an Problemen in der Bude, es geht ja nicht nur um das Fugenbild der Fliesen, dürfte die Reparatur eh ein Rückbau in den Rohbauzustand bedeuten. Da kann man den Verkäufer auch gleich fragen, ob man sich nicht gleich auf den einvernehmlichen Rücktritt vom Vertrag einigen sollte.

    Ich nehme doch mal an, daß saaonline eine Privatperson ist? Wenn Saaonline jedoch ein Gewerbe angemeldet hat, auch wenn dies in einem ganz anderen Bereich liegt, müßte ich noch einmal im HGB nachsehen.

    Ab wann ist der Fugenversatz denn jetzt ein Mangel? 2mm Abweichung?
     
  10. #30 Lexmaul, 14.12.2018
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    Sorry, was redest Du da für einen Blödsinn? Niemals hat er das Recht auf Rückabwicklung bei solchen Mängeln (so es denn welche sind).

    Klar ist da was nicht schön und ja, ich sehe bei ein paar Sachen laut den Fotos auch wahrscheinliche Mängel - aber das ist völlig normal und rechtfertigt in keinster Weise sowas.

    Nur weil Du ein paar Sachen bei Dir gemacht hast, ist das jetzt ein Maßstab? Ist ja netz gemeint, aber hier schießt Du dermaßen über das Ziel hinaus.

    Jeder Richter würde sich totlachen - der TE kann sich nicht lächerlicher machen, wenn er mit sowas droht.
     
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  11. #31 plattypus, 14.12.2018
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    Wenn es Mängel sind, die Betrachtung der zulässigen Toleranzen steht ja noch aus, und der Verkäufer sich weigert diese zu beheben bzw. dazu nach mehreren erfolglosen Versuchen offensichtlich nicht in der Lage ist, hat er sehr wohl das Recht zurückzutreten. Klar ist der Rücktritt vom Vertrag gleich die ganz große Keule, aber was sonst hat ein Käufer in der Hand?
    Und nein, auf das "wir machen was am Preis" braucht sich kein Käufer einzulassen. Er kann dies tun, muß es aber nicht.

    In der aktuellen Marktlage lacht sich der BT halt kaputt, weil er die Bude auch mit den Mängeln sofort an einen anderen verkauft bekommt.

    Wa die paar Sachen bei mir angeht: Das ist mein Maßstab, ich würde an Stelle des TEs auch nichts sagen, wenn es bei einem Gewerk zu Problemen gekommen wäre, aber so wie sich das anhört, ist die Bude eine einzige Ansammlung von Problemen und in der Summe dann einfach nur Murks. Wie weit liegen denn jetzt die Kaltwasserrohre von den Heizungs- und Warmwasserrorhen weg? Also wie warm ist das Kaltwasser? Da hatten wir an anderer Stelle doch auch schon die Diskussion.
     
  12. #32 Fred Astair, 14.12.2018
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    Habe ich dieses Thema in der Maschinengewehrsalve des TE übersehen?

    @plattypus: Du machst einen Riesenfehler, wenm Du Deine höchstpersönlichen Ansichten zum Maßstab aller Dinge machst. Das mag dem TE im Moment schmeicheln, nützt ihm aber im Streit nichts.
     
  13. #33 Lexmaul, 14.12.2018
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    Oh mann, da fehlt einem wirklich Erfahrung.

    Ist natürlich alles wie ein Supermarkteinkauf mit einer Wandlung. Und die Mängel können auch fleckige Wände sein, die nicht behoben werden. Oder krumme Nägel in Sockelleisten...

    Ach, vor Gericht bekommt man natürlich auch recht schnell und unkompliziert recht.

    McFly, aufwachen ;)
     
  14. #34 msfox30, 14.12.2018
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    Erwartest du. Da du dies aber nicht bekommst, hast du es selbst gemacht.:respekt
     
  15. #35 plattypus, 14.12.2018
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    Ja, dem TE hilft nur folgende Reihenfolge:
    1. Gutachter holen
    2. Rechtsberatung einholen
    3. Mängelrüge schreiben und auf Nachbesserung bestehen
    4. Bevor Mängel nicht abgestellt sind, keine Abnahme unterschreiben
    Darum meine ich das auch ganz ohne Sarkasmus oder Ironie: Je nach Wohnlage würde ich den BT fragen, ob man nicht gleich einvernehmlich vom Vertrag zurücktritt und fertig. Spart echt Nerven.

    Wandellung gibt es nicht mehr seit 2002. Das ist heute der Rücktritt. Und ja, warum sollte es nicht so laufen wie bei einem Kaufvertrag? Da werden auch ordentliche Werte gehandelt, zwar nicht im beschriebenen Supermarkt, aber z.B. im PKW-Handel.
     
  16. #36 Lexmaul, 14.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2018
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    Du meinst das tatsächlich ernst, was Du da schreibst :D?

    Und mal daran denken, dass der TE alles auf einen Umzug geplant hat und eine neue Wohnung (von den höheren Kosten mal abgesehen) ja nicht morgen da ist?

    Sorry, aber die Vorurteile gegenüber dem Beruf des Lehrers kommen mir immer mehr in den Sinn ;)

    Ach ja: Wandlung ist juristisch noch korrekter Begriff :bierchen:
     
  17. #37 plattypus, 14.12.2018
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    Und sich deswegen erpressen läßt?
     
  18. #38 Lexmaul, 14.12.2018
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    Hat der BT sich schon irgendwie geäußert?

    Komm mal aus Deiner Traumwelt heraus, das hilft hier keinem, sondern führt zur Verunsicherung.
     
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  19. #39 SIL, 14.12.2018
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    Unglaublich, erstmal kann natürlich jeder zurück treten vom Kaufvertrag ( natürlich nicht mit Bezug auf die hier aufgeführten Mängel) das hatten wir schon öfters kommt halt vor durch Tod eines Erwerber etc, die Kosten wie Makler oder Notar etc bleiben dann halt, werden geteilt oder übernommen, kommt natürlich auch auf die 'Gegenseitige Beziehung' an Selbstverständlich hat auch jede Partei die Möglichkeit auf Erfüllung oder Übernahme zu klagen, Bei dem vorliegenden Beiträgen sehe ich erstmal keinen Hinderungsgrund zur Übernahme max die Fliesen, aber dafür gibt es ein Protokoll mit Frist zur Behebung etc interessanter wäre auch die Abnahme in Hinblick auf Sonder und Gemeineigentum, es bildet sich ja de facto eine WEG bzw besteht eventuell sogar schon, es ist auch nicht nachvollziehbar wieso Erwerber nicht während der Bauphase ein Controlling gleich welcher Art oder eine Begehung vornehmen, auch ein BT hat die Erwerber ( in Begleitung) und nach Anmeldung Zutritt zu gewähren, ich sehe das jetzt zum 'ersten Mal' ist wohl völlig daneben, iwie:lock
     
  20. #40 Fabian Weber, 14.12.2018
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    Das ist überhaupt kein Mangel, weil es hier keinen Fliesenspiegel gab. Der Fliesenleger hätte hier auch nach der Ecke diagonal oder sonstwie fliesen können. Da fehlt halt einfach der Wunsch des Bauherrn nach einem geplanten Bad.
     
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