Notarkosten

Diskutiere Notarkosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu der Rechnung eines Notars die wir nach dem Erwerb eines Grundstücks bekommen haben. Es geht um den...

  1. #1 stefanL284, 17.12.2018
    stefanL284

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu der Rechnung eines Notars die wir nach dem Erwerb eines Grundstücks bekommen haben. Es geht um den Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Geschäftswert des Grundstücks. Der Geschäftswert dient ja als Grundlage für die Berechnung des Honorars vom Notar.
    Da wir von der Gemeinde eine Bauverpflichtung haben erhöht sich der Geschäftswert des Grundstücks um 20%. Zu diesem Thema habe ich hier im Forum und allgemein auch schon einiges gefunden. Das ist also für mich verständlich.
    Zusätzlich zu der Bauverpflichtung wurde bei der Ermittlung des Geschäftswertes noch 10% Verfügungsbeschränkung und 25% Selbstnutzungsverpflichtung aufgeschlagen. Komisch ist, dass bei Freunden, die im selben Baugebiet ein Grundstück erworben haben nur die Bauverpflichtung aufgeschlagen wurde. Bei uns aber diese 2 zusätzlichen Posten. Ich finde dazu leider nichts zufriedenstellendes im Internet.
    Könnte mir da vielleicht jemand Auskunft geben? Ich möchte jetzt zuerst ein wenig recherchieren bevor ich mich an den Notar wende. Nicht dass das alles rechtens ist und ich mit meiner Anfrage dafür sorge dass meine Freunde plötzlich eine zusätzliche Rechnung bekommen. ( Wir reden hier natürlich von relativ kleinen Beträgen. Möchte aber natürlich auch nicht unnötiger Weise zuviel bezahlen)

    Danke
     
  2. #2 Lexmaul, 17.12.2018
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    Also ich kenne nur den Kaufpreis als Grundlage - das andere ist ja ein fiktiver Wert, oder?
     
  3. #3 stefanL284, 17.12.2018
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    Genau, das andere ist ein fiktiver Wert. Dieser fiktive Wert ist die Grundlage zur Berechnung des Honorars vom Notar.
     
  4. #4 Lexmaul, 17.12.2018
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    Seit wann ist das so?
     
  5. #5 stefanL284, 18.12.2018
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    Seit wann das so ist kann ich nicht sagen. Ich hoffe es findet sich noch jemand der mir Informationen geben kann.
     
  6. #6 Gast82596, 18.12.2018
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    Bei mir war es nur der Kaufpreis.
     
  7. #7 Lexmaul, 18.12.2018
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    Ich glaube, Du irrst Dich mit den Bezeichnungen - ein Notar kann nur die Kosten beim Grundstückkauf berechnen, die auch tatsächlich fließen!
     
  8. #8 simon84, 18.12.2018
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    Das stimmt so nicht ganz. Es gibt schon Punkte die einen Geschäftswert erhöhen können:

    Notarkosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags: Negative Bauverpflichtung - Urteile kostenlos online lesen

    Ich glaube aber, bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer ist es so wie du schreibst.
     
    Lexmaul gefällt das.
  9. #9 petra345, 18.12.2018
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    Was sagt denn die Notarkammer zu dieser Berechnung?
     
  10. #10 stefanL284, 18.12.2018
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    Ich bin jetzt erstmal den Schritt gegangen hier im Forum zu Fragen. Die Erhöhung des Verkehrswert durch die Bauverpflichtung kann ich ja noch nachvollziehen weil ich davon schon gelesen habe. Aber die Erhöhung durch die 2 anderen Posten (Verfügungsbeschränkung Selbstnutzungsverpflichtung) kann ich halt nicht nachvollziehen.
    Bei der Grunderwerbssteuer sieht es wohl so aus, dass nur die Kosten für Grund und Boden in die Berechnung eingehen, da bei Vertragsabschluss das Grundstück noch nicht erschlossen war und auch erst nächstes Jahr erschlossen sein wird.
     
  11. #11 simon84, 18.12.2018
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    Wieso nicht ?

    Vollziehe sie gem GNotKG Paragraph 50 nach.

    Glaubst du ernsthaft ein Notar stellt etwas in Rechnung was er nicht darf ?

    Es kommt auf die exakte Formulierung im KV an.
    Evtl ist die bei den Nachbarn anders
     
Thema: Notarkosten
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