Brandschutz für Industriehalle mit 18000 m²

Diskutiere Brandschutz für Industriehalle mit 18000 m² im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben eine Lagerhalle mit 18.000 m² erworben. Baujahr ist Mitte der 70er Jahre. Diese soll als Lagerhalle genutzt werden. Gelagert...

  1. #1 DanielBaier, 28.01.2019
    DanielBaier

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    Hallo,

    wir haben eine Lagerhalle mit 18.000 m² erworben. Baujahr ist Mitte der 70er Jahre. Diese soll als Lagerhalle genutzt werden. Gelagert werden sollen dort größtenteils Sportgeräte. Dafür müssten wir nun vermutlich eine Nutzungsänderung beantragen, was wiederum mehrere Ämter auf den Plan ruft.

    Wir haben nun Bedenken, dass wir von der Brandschutzseite aus hohe Auflagen bekommen könnten. Es ist die Reden vom Entfernen von 10% der Dachfläche für den Rauchabzug.

    Gibt es für reine Lagerhalle denn Vorschriften, die zwingend einzuhalten sind? Wir hoffen auf eine Lösung, die uns nicht vor enorme Kosten stellt.

    Viele Grüße

    Daniel
     
  2. S216

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    ist abhängig von
    -jeweiliger Landesbauordnung
    -Höhe, konkret: Oberkante des Lagerguts in einem eventuellen Regalsystem (oder auch bei Blocklagerung)
    -Art des Lagerguts
    -....

    Ob es tatsächlich eine Nutzungsänderung ist, könnt ihr sicher selbst am besten beurteilen. Selbst wenn es keine wäre, müsst ihr sowieso ja mit der Versicherung sprechen.

    Rauchabzug fände ich jetzt noch harmlos. Sprinkler wäre ganz schnell 6-7-stellig.
     
  3. #3 Jo Bauherr, 28.01.2019
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    Das ist bei der Größe ein Sonderbau. Empfehle als Einstieg zuerst die Industriebaurichtlinie des Bundeslandes zu lesen.
     
  4. #4 DanielBaier, 28.01.2019
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    Danke schonmal!

    Was passiert, wenn wir die Auflagen nicht erfüllen können? Wird das Gebäude dann komplett gesperrt oder bekommen wir dann nur keine Versicherung und dürfen dort dann keinerlei Leute arbeiten lassen?

    PS: Die Industriebaurichtlinie werde ich jetzt recherchieren.

    Grüße

    Daniel
     
  5. SIL

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    Moment mal - soll das nur Lager und/oder mit Personal sein da kommt gleich die ASR und der ganze '"Rattenschwanz' mit bei...?
     
  6. #6 DanielBaier, 28.01.2019
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    An sich soll es nur ein Lager sein. Im Lager würden dann täglich 1-2 Personen für eine bestimmte Zeit arbeiten um Waren einzulagern oder rauszufahren.
     
  7. S216

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    Welche Auflagen denn, und von wem kommt das:
    Was war es vorher, was wurde gelagert und wie? Und wie soll nun gelagert werden, und aus was besteht das Lagergut? Viel Plaste, viel Brennbares?
    Im günstigsten Fall könnt ihr einlagern, fertig. Im schlechtesten Fall müsst ihr Rauchabzug und Sprinkler nachrüsten.

    Wenn ihr einen Brandschutzexperten hinzuzieht, versucht einen zu kriegen, der, falls überhaupt erforderlich, nach FM Global-Richtlinien plant und nicht nach VDS,
    FM Global – Wikipedia
    sonst wird das Lager u. U. teuer und kompliziert.

    Wenn ihr jemanden braucht für die Lagerplanung und -Einrichtung, ich stehe zu Diensten :D 18000 qm klingt, gelinde gesagt, nicht uninteressant.
     
  8. #8 DanielBaier, 28.01.2019
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    Es ist keine Auflage an sich, sondern eine erste lose Aussage eines Brandschutzexperten, dem wir die Halle gezeigt hatten. Als er dann von dem Entfernen von 10% des Daches angefangen hatte, waren wir schon etwas schockiert.

    Die Halle hat keinerlei Brandschutzwände und besteht komplett aus Beton. Es gibt ein paar Fenster.
    Die Halle ist ca. 10 Meter hoch und es sind dort Paletten mit Kartons (Inhalt Sportgeräte und -artikel, zum Teil aus Metall, zum Teil aus Kunststoff). Die Paletten sind maximal 2,5m hoch und es gibt auch breitere Gänge, die die Halle in mehrere Abschnitte teilen.
     
  9. S216

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    Meine Meinung: wenn da nur Paletten auf dem Boden stehen und ausreichend Verkehrs- und Rettungswege vorhanden sind, sehe ich da keine Nutzungsänderung und würde mir keine Sorgen machen.
     
  10. #10 DanielBaier, 29.01.2019
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    Wer entscheidet letztendlich über eine Nutzungsänderung? Das Bauamt?
     
  11. #11 simon84, 30.01.2019
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    Naja was erwartest du von einem Brandschutzexperten? Dass er dir sagt alles ist in Butter und du musst nix tun ? Eher unwarscheinlich.
     
  12. #12 DanielBaier, 30.01.2019
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    Hi Simon,
    an sich suche ich in ersten Linie jemanden, der mir verlässlich sagen kann, was wir mindestens tun müssen, um die Halle als Lagerhalle nutzen zu dürfen. Also keine Kann-Sachen, sonder wirklich nur die Punkte, ohne die es nicht geht.
    Grüße
    Daniel
     
  13. #13 simon84, 30.01.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30.01.2019
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    Wenn zuvor die Halle als Lagerhalle genutzt wurde und jetzt wieder als Lagerhalle genutzt wurde, was sollte sich dann ändern?

    Wird andersartige Ware gelagert ? Falls ja, wie ist die Ware anders (Besonders brennbar etc/Gefahrengut etc?)

    Wird mehr oder weniger Ware gelagert ?

    Wir die Ware anders gelagert (dichter/höher) ?

    Im Prinzip denke ich wäre ein Architekt oder Bauingenieur mit Erfahrung im Gewerbebau/Hallenbau ein besserer Ansprechpartner als ein Spezialist nur für Brandschutz.
    Und natürlich sollte die geplante Nutzung möglichst genau geklärt sein.
     
  14. #14 DanielBaier, 30.01.2019
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    Wir sind ziemlich sicher, dass die Halle damals noch Brandschutzwände hatte und sie dadurch in mehrere Abschnitte mit jeweils ca. 2000-3000 m³ geteilt wurde. Nun hat die Halle keine Wände mehr und wir sind daher etwas unsicher. An sich wollen wir nur sicherstellen, dass wir die Halle als Lager (idealerweise auch als Komissionierlager) nutzen dürfen mit den möglichst geringsten finanziellen Aufwand.
     
  15. S216

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    Ihr müsst die Halle ja sowieso versichern. Sprecht mal mit FM Global. Die sagen euch, was zu tun ist, damit sie es überhaupt versichern. Oder fragt eure Hausversicherung, nach welchen Kriterien die das versichern. Ihr habt doch bisher sicher auch schon gleiche Produkte woanders gelagert, womöglich auf gleiche Weise gelagert. Die Versicherung will Versicherungen verkaufen, keine Löcher im Dach, keine Sprinkler und keine Brandwände.

    Damit erschlagt ihr das brandschutzseitige Problem.

    Dann gibt es noch das baurechtliche, aber so wie ich das bisher interpretiere, lagert ihr nur im Block, also Paletten auf dem Boden. Lagert ihr in Regalen, Lagergutoberkante größer/gleich 7,5 m = Baugenehmigung erforderlich. Es gibt Ausnahmen, aber lassen wir das mal.
     
  16. #16 DanielBaier, 30.01.2019
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    Hallo S216,

    Danke für deine Nachricht!

    Wir lagern immer nur bis maximal 3 Meter Höhe auf Paletten.

    Bisher lagern wir halt zur Miete in kleineren Hallen mit bis zu 2000 m² und da haben wir eine Feuerversicherung ohne Probleme bekommen.

    An sich geht es uns aktuell wirklich nur um das baurechtliche und das Gewerbeaufsichtsamt: Die sollen sagen, dass wir dort arbeiten lassen dürfen ohne dass wir Sanktionen befürchten müssen. Wenn das gegeben ist, dann können wir schon viel ruhiger schlafen.

    FM Global werde ich nun mal kontaktieren.

    Grüße

    Daniel
     
  17. #17 Jo Bauherr, 30.01.2019
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    Nochmal: Industriebaurichtlinie ist der Fahrplan. Landesregelungen beachten. Zum Einstieg reicht die MIndBauRL - empfehle auf Seite 16 anzufangen mit Lesen. Danach empfehle ich Akteneinsicht bei der Baubehörde, damit man weiß was die bestehende Bau- und Betriebsgenehmigung beinhaltet. Und dann sucht man sich einen industriebauerfahrenen Planer, weil bei 18.000 qm gibt es leider keinen Regelfall, wo man im Internetforum antworten kann "so oder so geht das". Das fängt schon bei den Brandabschnittsgrößen an.
     
    belmonte68 gefällt das.
  18. #18 DanielBaier, 30.01.2019
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    Danke! Das hat mir wirklich schon sehr weitergeholfen. Brandabschnittsflächen muss man strikt durch Wände trennen oder kann man das auch mit etwas Glück über breitere Gänge (7 - 10 m vielleicht) gewährleisten?
    Wenn ich die Tabelle auf Seite 16 richtig deute, dann kommt man selbst bei feuerhemmenden Gütern nicht über zumindest eine Brandabschnittsteilung herum.

    Vielleicht finde ich ja sogar über das Forum schon einen industriebauerfahrenen Planer. Ich könnte alle Grundrisse, Fotos und was sonst noch benötigt wird zur Verfügung stellen.
     
  19. S216

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    Ich habe schon Läger eingerichtet, wo ich gar keinen oder 5 oder 6 Meter Abstand zwischen Brandabschnitten einhalten musste, die Abschnitte beispielsweise dann 800 oder 1200 qm groß. Das nächste dann wieder mit Brandwänden, Decken- oder Vollsprinklerung. Mal so, mal so, man könnte als Laie manchmal meinen, es hängt von der Straßenseite und dem Wochentag ab.
     
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