Dusche fachgerecht abgedichtet oder nicht?

Diskutiere Dusche fachgerecht abgedichtet oder nicht? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Das Lexmäulchen hat das richtig erkannt, nur hat sich mit der Reform des Schuldrechts, eine regelmäßige Verjährung eingestellt und keine 10 oder...

  1. #21 SIL, 14.02.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14.02.2019
    SIL

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    Das Lexmäulchen hat das richtig erkannt, nur hat sich mit der Reform des Schuldrechts, eine regelmäßige Verjährung eingestellt und keine 10 oder 30 jahre mehr allerdings ist das immer etwas schwierig zu gestalten,:lock

    siehe hier:
    Verdeckter Mangel
    Der verdeckte Mangel -

    [Beitrag editiert, bitte keine Voll-Zitate]

    Allerdings sind baurechtliche und bau- nebenrechtliche, nicht unter diesen Aspekten zu betrachten, denn wie sonst ließe sich ein Rückbauanspruch bei gegebener Überbauung nach zig Jahren durchsetzen? zumindest im aktuellen Recht etc ist dort keine Beschränkung vorgesehen

    Ansonsten das @Fabian Weber fragen der kennt sich aus :winken
     
  2. am1003

    am1003

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    Bei der Formulierung des Rechts soll noch einer durchblicken ?:irre
     
  3. #23 jamesno, 14.02.2019
    jamesno

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    Na selbstverständlich wischen wir die Fliesen nach dem Duschen trocken.
    Umso mehr irritieren uns ja die Stock-/Schimmelflecken!

    Und da es sich um massive Wände handelt, ist noch nichts aufgequollen - und _zum Glück_ auch noch kein Wasserschaden im Stockwerk darunter zu entdecken.

    Wenn ich die Infos hier richtig deute, _kann_ Arglist evtl. zuerkannt werden, _,muss_ aber nicht.
    Werde wie schon geschrieben den Fliesenleger erneut kontaktieren und ihn zum Ortstermin bitten; dann kann ich ihm auch die Fotos zeigen und dann müssen wir sehen.

    Und jetzt mal ernsthaft: Wer (auch welcher Gutachter) guckt bei der Abnahme _hinter_ die Fliese, um zu erkennen, ob abgedichtet wurde? Wer schaut _unter_ den Fußbodenbelag, ob nicht kurz vor dessen Verlegung nicht noch auf den Estrich gepinkelt wurde?
    Den Gutachter möchte ich sehen. Glaubt mir, ich habe mich echt in viele Dinge eingelesen, vieles nachgefragt, viele Termine mit dem Bauleiter auf der Baustelle gehabt - nicht, weil es nicht lief, sondern weil ich informiert sein wollte.

    Aber ich konnte auch nicht jeden Handschlag kontrollieren. Ob der Zement fürs Verblendmauerwerk korrekt angemischt wurde - keine Ahnung! Ob die Verblendziegel bei der richtigen Temperatur gebrannt wurden - keine Ahnung! Wofür habe ich denn bitteschön die Handwerker bezahlt?
    Ach so: Nach fünf Jahren sind die Rechnungen (des GU + Extraleistungen der Handwerker) selbstverständlich beglichen.
     
  4. #24 Surfer88, 14.02.2019
    Surfer88

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    Da der Gutachter erst im Schadenfall kommt, sollte das jeder machen...wie soll er sonst sein Gutachten untermauern?
    Eine Bauabnahme ist etwas anderes, das läuft ja in etwa so ab wie der obligatorische Tritt gegen den Reifen beim Gebrauchtwagenkauf.....

    Lg
     
  5. #25 Fabian Weber, 14.02.2019
    Fabian Weber

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    Das ist genau die Aufgabe des Bauleiters der Hausbaufirma!

    Ist für mich nicht selbstverständlich, weil normalerweise ein Gewährleistungseinbehalt bzw. eine Bürgschaft über 5% der Gesamtbausumme vertraglich vereinbart wird.

    Im übrigen könnte man hier auch von einem Planungsfehler sprechen. Wahrscheinlich gab es keine Abdichtungsplanung des Architekten der Baufirma. Bei fehlender Planung liegt die fachlich korrekte Ausführungsplanung automatisch beim ausgeführenden Gewerk. Planungsfehler verjähren nicht nach 5 Jahren.
     
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