Problematik Wohnungszusammenlegung

Diskutiere Problematik Wohnungszusammenlegung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe vor ca. 20 jahren eine Mietwohnung (zu meiner Eigentumswohnung dazu) angemietet und durch die Herstellung eines Türdurchbruchs...

  1. #1 GartenLilly, 15.02.2019
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    Hallo,
    ich habe vor ca. 20 jahren eine Mietwohnung (zu meiner Eigentumswohnung dazu) angemietet und durch die Herstellung eines Türdurchbruchs verbunden bzw. zusammengelegt.

    Jetzt soll ich den Türdruchbruch nach einer Überprüfung baubewilligen lassen. Das Problem ist, dass ich die Wohnungen wieder trennen möchte in ca. 2-4 Jahren. Nur wenn ich jetzt die Zusammenlegung bewilligt bekomme kann ich sie dann nur wieder trennen wenn ich - obwohl sich nichts an den m2 ändert - 2 Parkplätze für die dann "neu" entstandene zweite Wohnung schaffe - was ich nicht kann ...und eine Ersatzzahlung von 30.000 euro dann fällig wird.

    Wie kann man sowas lösen?

    Bzw. wenn ich jetzt den Türdurchbruch schließe innerhalb der nächsten 2 Monate dann geht es ohne Baugenehmigung ab aber wen ich dei eigetumswohugn verkaufen möchte in 2 -4 Jahren muss ich ja bis zum Schluss dort hauptgemeldet sein (sonst falle ich aus der Hauptwohnsitzbefreiung raus -Steuer). Kann ich in 2 Wohnungen wohnen Wohnzimmer in der einen Schlafzimmer in der anderen Wohnung??
     
  2. 11ant

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    Ich wünsche Dir Glück, habe aber wenig Hoffnung, daß sich in einem übw. deutschen Forum viele Experten für österreichisches WEG- und Zweitwohnungssteuerrecht finden werden.

    Wenn ich recht verstehe, sind es aktuell ja rechtlich zwei Wohnungen, insofern verstehe ich a) nicht, weshalb die Stellplätze nicht aktuell schon nachgewiesen sein müssen und b) nicht, was DU nachher mit dem Stellplatznachweis für die gemietete Wohnung zu schaffen haben solltest (?)

    Du siehst: mir Piefke ist schon das unserige Recht kompliziert genug, die Unterschiede DE/AT sind dann nochmals eine weitere Schwierigkeitsstufe ;-)
     
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  3. SIL

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    Weil noch vermutlich nach alter Regelung (eventuell sogar ohne Stellplätze gebaut) , die Umnutzung bzw Zusammenlegung eruiert natürlich keine neuen, würde aber geteilt werden also später fehlt in den 'neuen' Wohnraum dann halt mindestens ein Stellplatz.

    Natürlich können Sie in so viel Wohnungen wohnen Sie wollen.

    Ansonsten @simon84 fragen der kennt sich noch am ehesten in AT aus.
     
  4. #4 jodler2014, 15.02.2019
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    Viel Text .
    Wohnung im Grenzgebiet ( Drei -Länder -Eck ) ?
    Oder Luxemburg ?

    Noch dazu nicht immer vor Ort .
    Suche man sich einen fähigen Steuerberater , der im Nebenzimmer einen fähigen Kollegen fragen kann.
    Oder geht es um die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfe-Verein ?
    Ich habe gar keine Ahnung !
    Schönes WE
     
  5. SIL

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    Nein in Austria immer noch wo da ka...
     
  6. #6 GartenLilly, 15.02.2019
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    Danke da war schon einiges dabei: stimmt für die Mietwohnung muss ich (hoffentlich??) keinen Stellplatz schaffen, wenn ich ausziehe aber für die Eigentumswohnung werden pro Wohnung 1 1/2 Stellplätze aufgerundet verlangt das sind dann 2. Ich werde auch nachschauen wie das Objekt gebaut wurde, vermutlich ohne Stellplätze, ich hatte jedenfalls nie einen. Das Problem ist, wenn man die Wohnungen wieder trennt ensteht ja (lt Bauamt : eine Wohnung mehr) obwohl sich ja flächenmäßig nichts ändert, aber es wird die letzte baubehördliche Entscheidung - dh. ddas ist die Wohnungszusammenlegung - als Grundlage genommen.

    Der zweite Punkt ist ob ich in zwei Wohnungen wohnen bleiben kann(Wohnzimmer in der einen Schlafzimmer in der anderen Wohnung) wenn sie doch jetzt besser gleich mal getrennt werden eben um den 30.000 Euro Ablöse für die 2 Stellplätze zu entgehen. Das blöde ist nur in Österreich kann man nicht in zwei Wohnungen hauptgemeldet sein. Wie mach ich das dann mit dem Finanzamt wenn ich die Eigentumswohnung verkaufen möchte. Man muss bis zuletzt hauptgemeldet sein in der Wohnung um steuerfrei zu sein beim Verkauf.
     
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  7. 11ant

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    Ich verstehe (wie gesagt, Piefke, k.A. von AT) die Konstellation nicht so recht: a) den gemieteten Teil verkauft doch der Vermieter und nicht Du; b) wie kann man Wohnungen zweier Eigentümer zusammenlegen ?
    Ich kann mir auch - wiederum nur von DE ausgehend - kein melderechtliches Problem damit vorstellen, zwei Wohnungen zu benutzen und in nur einer davon auch gemeldet zu sein (im anderen Wohnungsteil dann schlicht: niemand), wenn schließlich Deine Wohnwohnung und Deine Schlafwohnung im selben Gebäude liegen. Ein Exekutor kann Dich dort ordnungsgemäß antreffen, in verschiedenen Finanzamtsbezirken werden zwei Wohnungen im selben Haus wohl auch kaum liegen, also wen soll es stören ?
     
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