Schallschutz Eigentumswohnung

Diskutiere Schallschutz Eigentumswohnung im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich will mir eine Eigentumswohnung vom Bauträger kaufen. Ich habe den Bauträger gefragt, ob das Gebäude nach DIN 4109 oder dem erhöhten...

  1. #1 NilaT, 15.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 15.02.2019
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    Hallo,

    ich will mir eine Eigentumswohnung vom Bauträger kaufen. Ich habe den Bauträger gefragt, ob das Gebäude nach DIN 4109 oder dem erhöhten Schallschutz (DIN 4109 Beiblatt 2) gebaut wird. Folgendes hat er mir geantwortet:

    die Wohnungstrennwände werden aus KS-Vollsteinen (Rohdichte 2,0) ausgeführt und bieten ein Direkt-Schalldämm-Maß von 60,3 dB (Anforderung liegt bei 54dB)

    Was kann man mit dieser Antwort anfangen? Das ist doch nur der Schalldämm-Wert zwischen benachbarten Wohnungen. Die Werte für die Trittschallübertragung der Decken müsste er ja auch noch mitteilen.

    Leider habe ich überhaupt keine Ahnung und wäre über Antworten sehr dankbar.
     
  2. #2 Fabian Weber, 15.02.2019
    Fabian Weber

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    Er hat nicht auf Deine Frage geantwortet, das kannst Du Ihm doch sagen. Er soll halt antworten.
     
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  3. zulu

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    Das beudeutet höchstwahrscheinlich dass der Bauträger so baut wie er immer baut und nicht genau weiß was da eigentlich bei herauskommt, weil er nie einen Akustiker beauftragt hat das mal mit Flankenübertragung und allem drum und dran nachzurechnen. Einen rechnerischen Schallschutznachweis wird er auch nicht vorweisen können.
     
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  4. NilaT

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    Vielen Dank für die Antworten.

    Ich frage mich wie er auf einen Schalldämm-Maß von 60,3 dB ohne rechnerischen Nachweis kommt. Am Montag werde ich den Bauträger darauf ansprechen.
     
  5. #5 simon84, 17.02.2019
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    Datenblatt vom Stein Hersteller vermutlich
     
  6. #6 Fabian Weber, 17.02.2019
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    Das ist dann nur der RWP-Wert und nicht der R'W-Wert. Der zweite Wert ist der Laborwert des Bauteils im eingebauten Zustand. Dieser ist meistens ca. 5dB geringer.
     
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  7. #7 simon84, 17.02.2019
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    Ja macht ja nix, er hat trotzdem nicht gelogen, die 24er 2,0 KS sind für Wohnungstrennwand vorgesehen und erfüllen die DIN mit den 54 dB

    Es wird für den Bauträger vielleicht praktisch gar nicht möglich sein, eine einzelne Wohnung anders zu bauen, bzw. einen bestimmten, höheren Schallschutz zu garantieren und ggf. nachzuweisen.
    Wie soll das gehen? Anderer Decken, Boden und Flankenaufbau in einer einzelnen Wohnung?

    Denn wer nach so einem erhöhten Schallschutz fragt, birgt mit ja aus Position des BT ein hohes Risiko an späteren Reklamationen wegen Schallschutz und will Nachweise etc.

    In der Rolle eines BT bzw. GU würde ich sowas einfach nicht anbieten und mir einen anderen Käufer suchen.

    Das Haus wird sicherlich nach DIN 4109 erbaut und nicht nach Beiblatt erhöhte Anforderungen.
    Sonst würde der BT aktiv damit werben "Hier haben sie ihre Ruhe blablabla". Die schlachten doch die Standard DIN schon sowas von aus in den rosig geschriebenen BLB..... Was meinst du was die mit erhöhten Anforderungen machen. Dann wird das Bauwerk in den Himmel gelobt.
     
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  8. #8 Fabian Weber, 17.02.2019
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    Hat der BT auch gar nicht angeboten, wenn ich es richtig verstanden habe.
     
  9. #9 simon84, 17.02.2019
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    Die Frage geht so bisschen in die Richtung ;) Wollte da nur schon mal jegliche Hoffnung im Keim ersticken
     
  10. NilaT

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    Ja stimmt, der Bauträger hat es nicht angeboten. Eigentlich hat er nichts über den Schallschutz geschrieben. Ich hatte gehofft, dass er den erhöhten Schallschutz anbietet.
     
  11. SIL

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    Bei einem neuen Gebäude wird selbstverständlich wie auch in anderen Belangen ein Schallschutz Konzept erstellt und am Ende wird in der Fertigstellung auch der Planer bzw zugelassener Ing. dafür den Nachweis in die Bauakte einfügen bzw müsste sogar eines für den Bauantrag vorliegen. Generell KS und Massivdecke sind nicht das Problem hinsichtlich Schall, wichtiger sind die Planung und Ausführung TGA - was wird installiert und natürlich die Ausführung dazu, Fenster sind noch ein wichtiger Punkt der gern etwas stiefmütterlich behandelt wird, meist werden nur die Mindestforderung aus dem Schallschutz Kataster genommen, ergo sind Erfahrungsgemäß die SAN und ELT und TB die großen Schwachstellen die sich bei leicht 'unlustiger' Ausbildung sofort bemerkbar machen, sollten Sie daher Bedenken haben fragen Sie explizit nach den Materialien für SW/AW den Bodenaufbau Estrich und Fenstern und den falls vorhanden TB Wänden oder Decken, der Verguss und der Verschluss von DD/BD etc...
     
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  12. #12 zulu, 17.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 17.02.2019
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    Nach meinem Kenntnisstand wird aktuell in keinem Bundesland standardmäßig ein Schallschutznachweis für Baugenehmigungen im Wohnungsbau verlangt. Brandenburg fängt gerade damit an, aber auch noch nicht flächendeckend. Wer da anderslautende aktuelle Infos hat, bitte mitteilen.
    Das heißt der Bauträger muss aktuelle Anforderungen erfüllen, aber nicht nachweisen. Rechnerische Nachweise schuldet er daher auch dem Erwerber nicht (es sei denn, etwas anderes wäre vereinbart). Wenn vom Erwerber durchgeführte Nachweismessungen dann jedoch unbefriedigende Werte erbringen, hat der Bauträger ein Problem.

    Kurz zum geschuldeten Schallschutz: Ob der Bauträger erhöhten Schallschutz anbietet oder nicht ist eigentlich relativ egal. Geschuldet ist nach Stand der Rechtsprechung ein "spürbar über den Mindestanforderungen" liegendes Schallschutzniveau schon "bei durchschnittlichen Komfortansprüchen" und "üblicher Bauweise", also faktisch überall außer bei Bundeswehrkasernen und Flüchtlingsunterkünften. Was dieses erhöhte Schallschutzniveau ist, steht in keinem Gesetz sondern wird normalerweise vom Fachplaner Schallschutz (wenn es ihn denn gibt) erarbeitet. Das BGH-Urteil aus 2009 verweist da zur Orientierung auf Bbl. 2 DIN 4109 und VDI 4100 SSt. 2. Für Wohnungstrennwände ist der Unterschied zu den MIndestanforderungen gering, beim Trittschall schon deutlicher.

    Was kann der TE jetzt tun? Optionen:

    1.) Den Bauträger weiter zu Details des Schallschutzes nerven - ist einen Versuch wert, aber ggf. erfolglos wenn der Bauträger es auch nicht weiß.
    2.) Weitere Details der Konstruktion, u.a. zu den Bodenaufbauten, erfahren (z.B. aus Baubeschreibung oder über eine Anfrage beim Bauträger) und selbst einen Akustiker beauftragen das nachzurechnen und zu bewerten. Kostet wenige hundert Euro.
    3.) Kaufen, hinterher (vor Schulssabnahme) auf eigene Rechnung messen lassen und , falls erforderlich, Kaufpreiminderung ggf. gerichtlich ausfechten. Die Ankündigung dieser Vogehensweise könnte dem Bauträger auch schon die Zunge lockern (oder bockig werden lassen, je nachdem).
     
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  13. #13 simon84, 17.02.2019
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    Variante 3 finde ich besonders sinnvoll ... NICHT

    Standort berücksichtigen und ggf anderes Objekt suchen . Oder EFH mit Architekt nach eigenen Wünschen Bauen

    Ansonsten wird es an den wohnungstrennwänden sicher nicht scheitern.

    Die Frage ist auch nach den Erwartungen bzw Anforderungen

    Geht es um Schall von außen (Bahn, Straße etc) oder geht es um die laut spielenden Kindern des Nachbarn die es schaffen werden jede schallschutznorm zu umgehen ?
     
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  14. NilaT

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    Nochmals vielen Dank. Die Antworten haben mir schon sehr weiter geholfen.

    Ich werde jetzt einfach versuchen so viele Informationen wie nur möglich vom Bauträger über den Schallschutz des Gebäudes zu erfahren. Ich schaue dann ob die Wohnung in Frage kommt.
     
  15. #15 simon84, 18.02.2019
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    Was ist dir besonders wichtig ? Geht es um den Schall von Nachbarn oder um Schall von außen ?
     
  16. NilaT

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    Der Schall der Nachbarn ist mir wichtiger
     
  17. #17 simon84, 18.02.2019
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    Dann würde ich eine DG Wohnung und am besten eine auf der Seite (also nicht in der Mitte) empfehlen.
     
  18. #18 SIL, 18.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 18.02.2019
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    Dann schau mal da nach exemplarisch HBO §59 (1) oder §14 (2)1,übrigens seit 2002 bis GK 3 ist es ein kann bei vielen Objekten, allerdings ist mit Änderung Januar 2018 m. A. nach dies auch bei EFH in Hinblick auf das erweiterte Recht zu Gunsten Bauherren/Erwerber geschuldet, warum nun ausgerechnet Brandenburg da Vorreiter sein soll :lock, es gibt in einigen Bundesländern allerdings auch Meister die Schallschutzkonzepte und Konformität etc ausführen dürfen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen,leider gibt es bundeseinheitlich dazu keine Regelung. Selbst im Dimeto Land gibt es das schon Jahre... :winkennun ist dies eigentlich für EFH eine eher undankbare Aufgabe und viele Ämter verzichten darauf und belassen es bei der BL oder Architektenerklärung zur Ausführung, inwiefern dies nun in Berlin oder Brandenburg zutrifft fragen wir das @Fabian Weber
     

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  19. NilaT

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    Meistens sind die DG Wohnungen zu teuer, sonst würde ich auf jedenfall dazu tendieren. So war es jedenfalls bisher.
     
  20. NilaT

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    Zum Schallschutz habe ich noch weitere Angaben vom Bauträger erhalten. Er hat geschrieben, dass aufgrund der gewählten Bauweise die erhöhten Schallschutzforderungen nach DIN 4109 erfüllt werden.
    Die Schalldämmwerte für die horizontale Luftschallübertragung, Trittschalldämmung Treppe und Decke hat er mir jedoch nicht geliefert. Weiterhin sagt er, dass es keinen Schallschutznachweis gibt, da es baurechtlich nicht gefordert ist. Hier noch weitere Infos:

    - Die Wohnungstrennwände werden mit 24er Kalksandstein- Mauerwerk ausgeführt

    - Der Estrich ist schwimmend gelagert und daher vollständig entkoppelt. Dies gewährleistet einen hohen Trittschallschutz

    - Die Wohnungsdecken werden als Betondecken ausgeführt

    - Die Aufzugsanlage ist komplett von der Geschossdecke entkoppelt

    - Die Treppenanlage ist durch Tronsolen ebenfalls schalltechnisch entkoppelt


    Wenn es keinen Schallschutznachweis gibt, ist überhaupt gewährleistet, dass das Gebäude die Mindestanforderungen nach DIN 4109 erfüllt?

    Jetzt bieten sich mir 3 Möglichkeiten

    1) Versuchen den erhöhten Schallschutz mit in den Kaufvertrag aufnehmen zu lassen und kaufen

    2) Das Ganze so wie es ist akzeptieren und kaufen

    3) Vom Kauf Abstand nehmen und andere Wohnung suchen

    Was würdet ihr machen? Über einen Ratschlag wäre ich sehr dankbar.
     
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